Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
G Frankfurt am Main gewährt auch im Jahr 2008 Eilrechtsschut
VG Frankfurt am Main gewährt auch im Jahr 2008 Eilrechtsschutz
Beschl. v. 09.01.2008 - 7 G 4107/07 (3)
Mit Beschluss vom hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem von der Rechtsanwaltsozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Verfahren (Az.: 7 G 4107/07 (3)) einem privaten Sportwettvermittler, der Sportwetten an einem im EU-Ausland konzessionierten Anbieter vermittelt, in Reaktion auf einen Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO weiter Rechtsschutz gewährt. Die Kammer setzt damit ihre bisherige Rechtsprechung trotz des zum Jahreswechsel erfolgten Inkrafttreten des Hessischen Glückspielgesetzes vom 12.12.2007 nebst dem dazugehörigen Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland unverändert fort.
Rechtsanwalt Marco Rietdorf
Ein nationales Glücksspielmonopols sei nun dann gemeinschaftsrechtlich zu rechtfertigen, wenn für den gesamten Glückspielsektor eine kohärente und strenge Begrenzungspolitik und eine systematische Bekämpfung der Wettsucht verfolgt werde. In konsequenter Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 17.10.2007 - 7 G 2644/07 (1)) beurteilt das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Ausgang eines sich gegebenenfalls anschließenden Klageverfahrens sodann ausdrücklich als offen. Der Ausschluss der in anderen EU-Staaten zugelassenen Sportwettanbieter vom deutschen Wettmarkt verstoße, wie sich aus der Placanica-Entscheidung des EuGH ergebe, gegen zwingendes Gemeinschaftsrecht. Es handele sich um eine unverhältnismäßige und nicht notwendige Maßnahme zur Bekämpfung der Spielsucht. Zudem bestünden, wie das VG unter Hinweis auf die Entscheidungen des OVG Saarlouis (Beschl. v. 04.04.2007 - 3 W 18/06, NVwZ 2007, 718) und des OVG Schleswig (Beschl. v. 02.01.2007 - 3 MB 38/06, NJW 2007, 1547) ausführt, keine Anhaltspunkte dafür, dass private Vermittler von Sportwetten nicht die gleichen Maßnahmen zum Schutz vor Spielsucht wie der staatliche Monopolanbieter in Hessen ergreifen könnten.
Das Verwaltungsgericht bestätigt damit ausdrücklich seine bisherige Linie und stellt ungeachtet des Hessischen Glückspielgesetzes und des Staatsvertrages zum Glückspielwesen abermals klar, dass es sich bei der in Art. 49 EG verbürgten Dienstleistungsfreiheit neben dem Freizügigkeitsrecht, dem Niederlassungsrecht und dem Recht auf freien Kapitalverkehr um eine der gleichsam grundrechtsgleichen Charakter genießenden Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts handelt, in die nur schwerwiegenden Gründen des Allgemeininteresses eingegriffen werden darf. Stichhaltige Gründe, die es zwingend gebieten würden, einen generellen Ausschluss der des Vermittelns von EU-Sportwetten beizubehalten, seien - so das Verwaltungsgericht - von der Stadt Frankfurt am Main nicht vorgetragen worden, so dass die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen bzw. anzuordnen sei.
Rechtsanwalt Marco Rietdorf
Rechtsanwälte
Redeker Sellner Dahs & Widmaier
Marco Rietdorf
Mozartstraße 4 - 10
53115 Bonn
Tel.: +49/228/72 62 5 128
Fax: +49/228/72 62 5 99
E-Mail: rietdorf@redeker.de
www.redeker.de
http://www.isa-casinos.de/articles/1934 ... chutz.html
Beschl. v. 09.01.2008 - 7 G 4107/07 (3)
Mit Beschluss vom hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem von der Rechtsanwaltsozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Verfahren (Az.: 7 G 4107/07 (3)) einem privaten Sportwettvermittler, der Sportwetten an einem im EU-Ausland konzessionierten Anbieter vermittelt, in Reaktion auf einen Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO weiter Rechtsschutz gewährt. Die Kammer setzt damit ihre bisherige Rechtsprechung trotz des zum Jahreswechsel erfolgten Inkrafttreten des Hessischen Glückspielgesetzes vom 12.12.2007 nebst dem dazugehörigen Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland unverändert fort.
Rechtsanwalt Marco Rietdorf
Ein nationales Glücksspielmonopols sei nun dann gemeinschaftsrechtlich zu rechtfertigen, wenn für den gesamten Glückspielsektor eine kohärente und strenge Begrenzungspolitik und eine systematische Bekämpfung der Wettsucht verfolgt werde. In konsequenter Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 17.10.2007 - 7 G 2644/07 (1)) beurteilt das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Ausgang eines sich gegebenenfalls anschließenden Klageverfahrens sodann ausdrücklich als offen. Der Ausschluss der in anderen EU-Staaten zugelassenen Sportwettanbieter vom deutschen Wettmarkt verstoße, wie sich aus der Placanica-Entscheidung des EuGH ergebe, gegen zwingendes Gemeinschaftsrecht. Es handele sich um eine unverhältnismäßige und nicht notwendige Maßnahme zur Bekämpfung der Spielsucht. Zudem bestünden, wie das VG unter Hinweis auf die Entscheidungen des OVG Saarlouis (Beschl. v. 04.04.2007 - 3 W 18/06, NVwZ 2007, 718) und des OVG Schleswig (Beschl. v. 02.01.2007 - 3 MB 38/06, NJW 2007, 1547) ausführt, keine Anhaltspunkte dafür, dass private Vermittler von Sportwetten nicht die gleichen Maßnahmen zum Schutz vor Spielsucht wie der staatliche Monopolanbieter in Hessen ergreifen könnten.
Das Verwaltungsgericht bestätigt damit ausdrücklich seine bisherige Linie und stellt ungeachtet des Hessischen Glückspielgesetzes und des Staatsvertrages zum Glückspielwesen abermals klar, dass es sich bei der in Art. 49 EG verbürgten Dienstleistungsfreiheit neben dem Freizügigkeitsrecht, dem Niederlassungsrecht und dem Recht auf freien Kapitalverkehr um eine der gleichsam grundrechtsgleichen Charakter genießenden Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts handelt, in die nur schwerwiegenden Gründen des Allgemeininteresses eingegriffen werden darf. Stichhaltige Gründe, die es zwingend gebieten würden, einen generellen Ausschluss der des Vermittelns von EU-Sportwetten beizubehalten, seien - so das Verwaltungsgericht - von der Stadt Frankfurt am Main nicht vorgetragen worden, so dass die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen bzw. anzuordnen sei.
Rechtsanwalt Marco Rietdorf
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VG Stuttgart: Auch nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrages grundlegende Zweifel am Glücksspiel-Monopol
Das VG Stuttgart (Beschl. v. 07.01.2008 - Az.: 4 K 6081/07) als erstes deutsches Gericht nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrages zum 01.01.2008 eine Entscheidung zu privaten Sportwetten getroffen.
"Die Kammer hat durch Beschlüsse vom 24.07.2007 (4 K 4435/06 u.a.) mehrere Klageverfahren, die vergleichbare Untersagungsverfügungen betreffen, ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung verschiedener im vorliegenden Kontext relevanter gemeinschaftsrechtlicher Fragen ersucht, weil sie durchgreifende Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht hat.
Mit Rücksicht hierauf hat sie das hier zugrunde liegende Hauptsacheverfahren (4 K 6058/07) durch Beschluss vom 02.01.2008 in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausgesetzt.
Auch wenn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bislang die von der Kammer formulierten Bedenken nicht geteilt hat (vgl. u.a. B.v. 26.07.2007 - 6 S 2020/06), ist es im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung der Antragstellerin nicht zuzumuten, angesichts durchgreifender gemeinschaftsrechtlicher Bedenken gegen die gegenwärtige nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Verfügung zu befolgen, und zwar ungeachtet der von der Kammer hier ausdrücklich offen gelassenen Frage, ob nicht in der bislang fehlenden gesetzlichen Regelung ein zusätzlicher Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht liegen könnte."
Das Gericht nimmt zwar ín seinen Entscheidungsgründen mit keinem einzigen Wort zum neuen Glückssiel-Staatsvertrages Stellung. Aber alleine aus der Tatsache, dass das Gericht auch nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrages weiterhin seine Zweifel aufrecht erhält, offenbart, welche Ansicht es zu den neuen Regelungen hat.
Kontakt:
Kanzlei Dr. Bahr
Rechtsanwalt Dr. Bahr
Mittelweg 41a
20148 Hamburg
http://www.isa-casinos.de/articles/1941 ... spiel.html
Das VG Stuttgart (Beschl. v. 07.01.2008 - Az.: 4 K 6081/07) als erstes deutsches Gericht nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrages zum 01.01.2008 eine Entscheidung zu privaten Sportwetten getroffen.
"Die Kammer hat durch Beschlüsse vom 24.07.2007 (4 K 4435/06 u.a.) mehrere Klageverfahren, die vergleichbare Untersagungsverfügungen betreffen, ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung verschiedener im vorliegenden Kontext relevanter gemeinschaftsrechtlicher Fragen ersucht, weil sie durchgreifende Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht hat.
Mit Rücksicht hierauf hat sie das hier zugrunde liegende Hauptsacheverfahren (4 K 6058/07) durch Beschluss vom 02.01.2008 in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausgesetzt.
Auch wenn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bislang die von der Kammer formulierten Bedenken nicht geteilt hat (vgl. u.a. B.v. 26.07.2007 - 6 S 2020/06), ist es im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung der Antragstellerin nicht zuzumuten, angesichts durchgreifender gemeinschaftsrechtlicher Bedenken gegen die gegenwärtige nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Verfügung zu befolgen, und zwar ungeachtet der von der Kammer hier ausdrücklich offen gelassenen Frage, ob nicht in der bislang fehlenden gesetzlichen Regelung ein zusätzlicher Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht liegen könnte."
Das Gericht nimmt zwar ín seinen Entscheidungsgründen mit keinem einzigen Wort zum neuen Glückssiel-Staatsvertrages Stellung. Aber alleine aus der Tatsache, dass das Gericht auch nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrages weiterhin seine Zweifel aufrecht erhält, offenbart, welche Ansicht es zu den neuen Regelungen hat.
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Bwin zieht vor Gericht
Bwin zieht vor Gericht
Der Sportwettenanbieter bwin bereitet eine Klage gegen die Österreichischen Lotterien vor. Anlass dafür ist eine Inseratenkampagne der Österreichischen Lotterien, die ihre Internet-Plattform win2day als das einzige legale Spielangebot im Internet bewerben.
"Wir lassen uns diese Diffamierungen nicht mehr gefallen", sagte bwin-Chef Norbert Teufelberger dem Wirtschaftsmagazin "trend". Falls nötig wolle man bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) gehen, so der bwin-Vorstand.
Verfahren gegen Deutschland
Bwin will derzeit im Verbund mit anderen europäischen Wettanbietern auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu bringen, den am 1. Jänner in Kraft getretenen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag zurückzunehmen, der Online-Wetten privater Vermittler nur bei Pferderennen erlaubt.
Der Europäische Verband der Wett- und Glücksspielfirmen (EGBA), dem auch bwin angehört, hat sich bereits bei der EU-Kommission beschwert. "Wir rechnen mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland", sagte Teufelberger dem Wirtschaftsmagazin.
Quelle: ORF.at
Der Sportwettenanbieter bwin bereitet eine Klage gegen die Österreichischen Lotterien vor. Anlass dafür ist eine Inseratenkampagne der Österreichischen Lotterien, die ihre Internet-Plattform win2day als das einzige legale Spielangebot im Internet bewerben.
"Wir lassen uns diese Diffamierungen nicht mehr gefallen", sagte bwin-Chef Norbert Teufelberger dem Wirtschaftsmagazin "trend". Falls nötig wolle man bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) gehen, so der bwin-Vorstand.
Verfahren gegen Deutschland
Bwin will derzeit im Verbund mit anderen europäischen Wettanbietern auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu bringen, den am 1. Jänner in Kraft getretenen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag zurückzunehmen, der Online-Wetten privater Vermittler nur bei Pferderennen erlaubt.
Der Europäische Verband der Wett- und Glücksspielfirmen (EGBA), dem auch bwin angehört, hat sich bereits bei der EU-Kommission beschwert. "Wir rechnen mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland", sagte Teufelberger dem Wirtschaftsmagazin.
Quelle: ORF.at
EU knöpft sich staatliches Glücksspielmonopol in Deutschlan
EU knöpft sich staatliches Glücksspielmonopol in Deutschland vor
Brüssel will rechtlichte Schritte gegen Wettverbot via Internet einleiten - Notfalls Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
Brüssel - Die EU-Kommission will das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland in Teilen knacken. Weil der neue Staatsvertrag Wetten über das Internet verbietet, will die Behörde in Brüssel erneut rechtliche Schritte einleiten, heißt es aus der Branche sowie der EU-Kommission. Über ein Verfahrensschreiben werde voraussichtlich am Donnerstag entschieden.
Der zu Jahresbeginn in Kraft getretene Staatsvertrag der Bundesländer zum Glücksspielwesen erlaubt Online-Wetten nur noch bei Pferderennen. Das geht der EU-Kommission deutlich zu weit. Der federführende Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat seit fast zwei Jahren ein kritisches Auge auf das staatliche Monopol bei Glücksspielen in Deutschland geworfen und deshalb vergangenes Jahr mehrere mahnende Briefe nach Berlin geschrieben, EU-Recht zu beachten. Vergeblich, wie es nun scheint. Ein erstes Verfahren hatte die EU-Kommission deswegen bereits im April 2006 eingeleitet.
McCreevy will das staatliche Lottomonopol zwar nicht gänzlich kippen, allerdings pocht er auf eine Ausgestaltung nach europäischem Recht, soll heißen diskriminierungsfrei. Ein gänzliches Verbot von Lotterien und Sportwetten privater Anbieter im Internet oder umfassende Werbeverbote, wie dies der Staatsvertrag vorsieht, hält die Kommission für eine unzulässige Einschränkung der Freiheit der Dienstleistungsverkehrs in der EU. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte eine Neuordnung nur für den Sportwettenbereich gefordert.
Bei McCreevy ist man der Überzeugung, dass es weniger restriktive Möglichkeiten gibt, Menschen vor Spielsucht zu schützen, etwa durch strenge Vorschriften bei der Registrierung von Spielteilnehmern im Internet. Zuletzt hat der Europäische Verband von Wett- und Glücksspielanbieter (EGBA) bei der Kommission Druck gemacht, gegen das Verbot von Wetten im Internet vorzugehen, weil dies die Dienstleistungsfreiheit verletze. Dem Verband gehört etwa Bwin aus Österreich oder der Online-Wettanbieter Bet-at-home.com mit Sitz auf Malta an. "Ein Verbot ist und war noch nie eine Lösung, sei es in unserem Sektor oder in einem anderen", sagt EGBA-Vorsitzender Norbert Teufelberger. "Dies ist kein verantwortungsvoller Ansatz und kann kein Ersatz für eine effiziente Glücksspielpolitik sein".
Zwei auf Glücksspiel spezialisierte Kanzleien wollen ebenfalls klagen. "Der Staatsvertrag verstößt gegen EU-Recht, da er ausländische Glücksspielfirmen mit EU-Lizenz vom deutschen Markt ausschließt", sagte der Chef der Münchner Kanzlei Hambach & Hambach, Wulf Hambach, Ende Dezember der WELT. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen, macht seit langem gegen die Regelung mobil. Er hält ein EU-Verfahren für "erfolgsversprechend" und nennt die Argumentation der Bundesländer "widersprüchlich und verlogen". Der angebliche Schutz vor Spielsucht sei vorgeschoben, kritisiert der CDU-Europaabgeordnete. In Wirklichkeit gehe es den Ministerpräsidenten um knallharte wirtschaftliche Interessen.
Auch der Deutsche Lottoverband spricht von "unsinnigen und verfassungswidrigen Restriktionen des Staatsvertrags" und verweist auf die Haltung führender Verfassungs- und Europa-Rechtsexperten.
Laut Sharif Thib, Sprecher des Lottoverbandes, bezieht sich das EU-Verfahren auf das Ausführungsgesetz in Nordrhein-Westfalen, dessen Landtag als erstes den Vertrag ratifiziert hat. Erachtet die Kommission diesen als rechtswidrig, würde sie in der zweiten Verfahrensstufe ultimativ auf Änderungen pochen. Blieben diese dann aus, würde die Behörde in der Folge vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen.
Bei der federführenden Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg ist man derweil laut ihres Sprechers "zuversichtlich", dass der neue Staatsvertrag auch vor Gericht Bestand hat. Kritiker monieren, dass die Bundesländer und ihre Lottogesellschaften absichtlich auf Zeit spielten.
http://www.welt.de/welt_print/article16 ... d_vor.html
Brüssel will rechtlichte Schritte gegen Wettverbot via Internet einleiten - Notfalls Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
Brüssel - Die EU-Kommission will das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland in Teilen knacken. Weil der neue Staatsvertrag Wetten über das Internet verbietet, will die Behörde in Brüssel erneut rechtliche Schritte einleiten, heißt es aus der Branche sowie der EU-Kommission. Über ein Verfahrensschreiben werde voraussichtlich am Donnerstag entschieden.
Der zu Jahresbeginn in Kraft getretene Staatsvertrag der Bundesländer zum Glücksspielwesen erlaubt Online-Wetten nur noch bei Pferderennen. Das geht der EU-Kommission deutlich zu weit. Der federführende Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat seit fast zwei Jahren ein kritisches Auge auf das staatliche Monopol bei Glücksspielen in Deutschland geworfen und deshalb vergangenes Jahr mehrere mahnende Briefe nach Berlin geschrieben, EU-Recht zu beachten. Vergeblich, wie es nun scheint. Ein erstes Verfahren hatte die EU-Kommission deswegen bereits im April 2006 eingeleitet.
McCreevy will das staatliche Lottomonopol zwar nicht gänzlich kippen, allerdings pocht er auf eine Ausgestaltung nach europäischem Recht, soll heißen diskriminierungsfrei. Ein gänzliches Verbot von Lotterien und Sportwetten privater Anbieter im Internet oder umfassende Werbeverbote, wie dies der Staatsvertrag vorsieht, hält die Kommission für eine unzulässige Einschränkung der Freiheit der Dienstleistungsverkehrs in der EU. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte eine Neuordnung nur für den Sportwettenbereich gefordert.
Bei McCreevy ist man der Überzeugung, dass es weniger restriktive Möglichkeiten gibt, Menschen vor Spielsucht zu schützen, etwa durch strenge Vorschriften bei der Registrierung von Spielteilnehmern im Internet. Zuletzt hat der Europäische Verband von Wett- und Glücksspielanbieter (EGBA) bei der Kommission Druck gemacht, gegen das Verbot von Wetten im Internet vorzugehen, weil dies die Dienstleistungsfreiheit verletze. Dem Verband gehört etwa Bwin aus Österreich oder der Online-Wettanbieter Bet-at-home.com mit Sitz auf Malta an. "Ein Verbot ist und war noch nie eine Lösung, sei es in unserem Sektor oder in einem anderen", sagt EGBA-Vorsitzender Norbert Teufelberger. "Dies ist kein verantwortungsvoller Ansatz und kann kein Ersatz für eine effiziente Glücksspielpolitik sein".
Zwei auf Glücksspiel spezialisierte Kanzleien wollen ebenfalls klagen. "Der Staatsvertrag verstößt gegen EU-Recht, da er ausländische Glücksspielfirmen mit EU-Lizenz vom deutschen Markt ausschließt", sagte der Chef der Münchner Kanzlei Hambach & Hambach, Wulf Hambach, Ende Dezember der WELT. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen, macht seit langem gegen die Regelung mobil. Er hält ein EU-Verfahren für "erfolgsversprechend" und nennt die Argumentation der Bundesländer "widersprüchlich und verlogen". Der angebliche Schutz vor Spielsucht sei vorgeschoben, kritisiert der CDU-Europaabgeordnete. In Wirklichkeit gehe es den Ministerpräsidenten um knallharte wirtschaftliche Interessen.
Auch der Deutsche Lottoverband spricht von "unsinnigen und verfassungswidrigen Restriktionen des Staatsvertrags" und verweist auf die Haltung führender Verfassungs- und Europa-Rechtsexperten.
Laut Sharif Thib, Sprecher des Lottoverbandes, bezieht sich das EU-Verfahren auf das Ausführungsgesetz in Nordrhein-Westfalen, dessen Landtag als erstes den Vertrag ratifiziert hat. Erachtet die Kommission diesen als rechtswidrig, würde sie in der zweiten Verfahrensstufe ultimativ auf Änderungen pochen. Blieben diese dann aus, würde die Behörde in der Folge vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen.
Bei der federführenden Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg ist man derweil laut ihres Sprechers "zuversichtlich", dass der neue Staatsvertrag auch vor Gericht Bestand hat. Kritiker monieren, dass die Bundesländer und ihre Lottogesellschaften absichtlich auf Zeit spielten.
http://www.welt.de/welt_print/article16 ... d_vor.html
Verfahren gegen Deutschland eröffnet
Verfahren gegen Deutschland eröffnet-Glücksspielverbot beanstandet
+ Glücksspielverbot beanstandet (dpa)
Brüssel (rtr) - Die EU-Kommission hat das gesetzliche Verbot von Glücksspielen im Internet in Deutschland beanstandet. Die Brüsseler Behörde leitete am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein und forderte die Bundesregierung auf, zum Staatsvertrag der Länder über das Glücksspiel Stellung zu nehmen. Das Verfahren könnte zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen.
Der Staatsvertrag verstößt nach Auffassung der EU-Kommission in mehreren Punkten gegen die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union. Neben dem Verbot von Sportwetten und anderem Glücksspiel im Internet stößt sich die Kommission daran, dass die Werbung beschränkt ist und Banken keine Zahlungen für unerlaubte Glücksspiele abwickeln dürfen. Auch das Zulassungsverfahren für Spielevermittler sowie die Strafen und Bußgelder bei Verstößen stellt Brüssel in Frage.
Die Einschränkungen für privat betriebenes Glücksspiel begründen die Länder damit, dass der Verbraucher geschützt werden müsse. Die Kommission wies darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof schon früher gefordert habe, Verbote aus solchen Gründen müssten systematisch gelten.
"Ein Mitgliedstaat kann somit nicht vorgeben, dass er sich gezwungen sehe, den Zugang seiner Bürger zu Wettangeboten einzuschränken, wenn er sie gleichzeitig dazu ermuntert, an staatlichen Glücksspielen teilzunehmen", erklärte die Kommission.
Der Staatsvertrag der Bundesländer zum Glücksspielwesen erlaubt Online-Wetten nur noch bei Pferderennen. Der europäische Glücksspiel- und Wettverband legte bei der Kommission Beschwerde ein. Die Bundesregierung muss zu dem Gesetz nun innerhalb von zwei Monaten Stellung nehmen.
Daraufhin wird die Kommission entscheiden, ob sie dieses als rechtswidrig betrachtet und erneut eine Änderung fordert. Wenn damit der Streit nicht beigelegt wird, kann die EU vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/ ... nt=1280902
+ Glücksspielverbot beanstandet (dpa)
Brüssel (rtr) - Die EU-Kommission hat das gesetzliche Verbot von Glücksspielen im Internet in Deutschland beanstandet. Die Brüsseler Behörde leitete am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein und forderte die Bundesregierung auf, zum Staatsvertrag der Länder über das Glücksspiel Stellung zu nehmen. Das Verfahren könnte zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen.
Der Staatsvertrag verstößt nach Auffassung der EU-Kommission in mehreren Punkten gegen die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union. Neben dem Verbot von Sportwetten und anderem Glücksspiel im Internet stößt sich die Kommission daran, dass die Werbung beschränkt ist und Banken keine Zahlungen für unerlaubte Glücksspiele abwickeln dürfen. Auch das Zulassungsverfahren für Spielevermittler sowie die Strafen und Bußgelder bei Verstößen stellt Brüssel in Frage.
Die Einschränkungen für privat betriebenes Glücksspiel begründen die Länder damit, dass der Verbraucher geschützt werden müsse. Die Kommission wies darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof schon früher gefordert habe, Verbote aus solchen Gründen müssten systematisch gelten.
"Ein Mitgliedstaat kann somit nicht vorgeben, dass er sich gezwungen sehe, den Zugang seiner Bürger zu Wettangeboten einzuschränken, wenn er sie gleichzeitig dazu ermuntert, an staatlichen Glücksspielen teilzunehmen", erklärte die Kommission.
Der Staatsvertrag der Bundesländer zum Glücksspielwesen erlaubt Online-Wetten nur noch bei Pferderennen. Der europäische Glücksspiel- und Wettverband legte bei der Kommission Beschwerde ein. Die Bundesregierung muss zu dem Gesetz nun innerhalb von zwei Monaten Stellung nehmen.
Daraufhin wird die Kommission entscheiden, ob sie dieses als rechtswidrig betrachtet und erneut eine Änderung fordert. Wenn damit der Streit nicht beigelegt wird, kann die EU vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/ ... nt=1280902
Warum Pokern ein unerlaubtes Glücksspiel sein kann
Schweinfurt (04.02.2008) - Hätte er mal besser selbst gepokert und dabei möglichst gewonnen. Denn der 33 Jahre alte Mann aus dem Umkreis von Ingolstadt, der nun vor dem Schweinfurter Strafrichter Platz nahm, versicherte im Amtsgericht halbwegs glaubhaft, finanziell ziemlich klamm zu sein. Daher die Bitte um ein Senken der Geldstrafe. Die bekam er wegen des unerlaubten gewerbsmäßigen Veranstaltens von Glücksspielen. Wobei seine Gäste auf den großen Reibach aus waren.
Es ging um ein Pokerturnier in der Sennfelder Disco „Eastside“, das im März 2007 um die Mittagszeit vonstatten ging. Jetons wechselten die Besitzer an mehreren Tischen, wo die Teilnehmer, 25 Personen, bis zu 20 Euro einsetzten. Und das auch durften, denn bei der Gemeinde war dieses Glücksspiel angemeldet und auch gestattet. Nur änderte der aus Rumänien stammende Angeklagte als Veranstalter ohne behördliche Erlaubnis den Spielmodus, lobte hohe Sachpreise im Wert von 20.000 Euro aus - in Verbindung jedoch mit weiteren Turnieren in Bad Kissingen oder Karlstadt und einem angekündigten Finale der besten Teilnehmer. Irgendjemand schwatzte ihn an, es kam zur Anzeige. Und zu einem Strafbefehl, der 150 Tagessätze zu je 25 Euro vorsah. Eine ganze Menge Geld also.
Das aber konnte und wollte der heute 33-Jährige nicht aufbringen und berief sich bei seinem Einspruch, bei dem er sich auf die Rechtsfolgen beschränkte, auf seine finanzielle Situation. Die Firma, mit der er die Pokerturniere veranstaltete, existiere nicht mehr, er selbst befinde sich in einem privaten Insolvenzverfahren, habe nicht mal die Mittel, um sich einen Rechtsanwalt zu leisten. Zumindest gab er alles zu und versicherte, er habe die 20.000 Euro von einem Online-Anbieter für Wettpokern zugesichert bekommen. Für 100 weiter zu leitende Adressen….
Was Staatsanwalt Fachet und Strafrichter Bauer schließlich einsahen und die deshalb die Strafe verringerten: 150 Tagessätze zu nur noch 10 Euro, 1500 Euro also gesamt, muss der Mann nun zahlen und versicherte. „mein Leben in die richtigen Bahnen zu lenken“. Derzeit arbeitet er in der Probezeit als Betriebsleiter einer Münchner Disco, bekommt immerhin knapp 1100 Euro im Monat. Der Rest des Einkommens wird gepfändet. Bei seinen Eltern lebt er wieder, braucht aber für Benzin alleine rund 400 Euro im Monat, weil sein alter BMW rund zehn Liter schluckt…
Dubio, dubios. Doch Richter Bauer nahm den Mann indirekt sogar noch mehr in Schutz. Pokern sei weniger ein Glücks- als vielmehr ein Geschicklichkeitsspiel. International würde man das so einordnen. Nur die deutsche Rechtssprechung würde das anders beurteilen. Ein Freispruch im Amtsgericht sei zwar aus seiner Sicht grundsätzlich denkbar gewesen, „aber dann hätte sie aller Wahrscheinlichkeit nach eine höhere Instanz trotzdem verurteilt“.
http://www.sw-express.de/swex/news/deta ... gorie=news
Schweinfurt (04.02.2008) - Hätte er mal besser selbst gepokert und dabei möglichst gewonnen. Denn der 33 Jahre alte Mann aus dem Umkreis von Ingolstadt, der nun vor dem Schweinfurter Strafrichter Platz nahm, versicherte im Amtsgericht halbwegs glaubhaft, finanziell ziemlich klamm zu sein. Daher die Bitte um ein Senken der Geldstrafe. Die bekam er wegen des unerlaubten gewerbsmäßigen Veranstaltens von Glücksspielen. Wobei seine Gäste auf den großen Reibach aus waren.
Es ging um ein Pokerturnier in der Sennfelder Disco „Eastside“, das im März 2007 um die Mittagszeit vonstatten ging. Jetons wechselten die Besitzer an mehreren Tischen, wo die Teilnehmer, 25 Personen, bis zu 20 Euro einsetzten. Und das auch durften, denn bei der Gemeinde war dieses Glücksspiel angemeldet und auch gestattet. Nur änderte der aus Rumänien stammende Angeklagte als Veranstalter ohne behördliche Erlaubnis den Spielmodus, lobte hohe Sachpreise im Wert von 20.000 Euro aus - in Verbindung jedoch mit weiteren Turnieren in Bad Kissingen oder Karlstadt und einem angekündigten Finale der besten Teilnehmer. Irgendjemand schwatzte ihn an, es kam zur Anzeige. Und zu einem Strafbefehl, der 150 Tagessätze zu je 25 Euro vorsah. Eine ganze Menge Geld also.
Das aber konnte und wollte der heute 33-Jährige nicht aufbringen und berief sich bei seinem Einspruch, bei dem er sich auf die Rechtsfolgen beschränkte, auf seine finanzielle Situation. Die Firma, mit der er die Pokerturniere veranstaltete, existiere nicht mehr, er selbst befinde sich in einem privaten Insolvenzverfahren, habe nicht mal die Mittel, um sich einen Rechtsanwalt zu leisten. Zumindest gab er alles zu und versicherte, er habe die 20.000 Euro von einem Online-Anbieter für Wettpokern zugesichert bekommen. Für 100 weiter zu leitende Adressen….
Was Staatsanwalt Fachet und Strafrichter Bauer schließlich einsahen und die deshalb die Strafe verringerten: 150 Tagessätze zu nur noch 10 Euro, 1500 Euro also gesamt, muss der Mann nun zahlen und versicherte. „mein Leben in die richtigen Bahnen zu lenken“. Derzeit arbeitet er in der Probezeit als Betriebsleiter einer Münchner Disco, bekommt immerhin knapp 1100 Euro im Monat. Der Rest des Einkommens wird gepfändet. Bei seinen Eltern lebt er wieder, braucht aber für Benzin alleine rund 400 Euro im Monat, weil sein alter BMW rund zehn Liter schluckt…
Dubio, dubios. Doch Richter Bauer nahm den Mann indirekt sogar noch mehr in Schutz. Pokern sei weniger ein Glücks- als vielmehr ein Geschicklichkeitsspiel. International würde man das so einordnen. Nur die deutsche Rechtssprechung würde das anders beurteilen. Ein Freispruch im Amtsgericht sei zwar aus seiner Sicht grundsätzlich denkbar gewesen, „aber dann hätte sie aller Wahrscheinlichkeit nach eine höhere Instanz trotzdem verurteilt“.
http://www.sw-express.de/swex/news/deta ... gorie=news
Fußballclub VfB klagt gegen Glücksspielstaatsvertrag
Fußballclub VfB klagt gegen Glücksspielstaatsvertrag
von Rechtsanwalt Martin Arendts
Der Fußballclub VfB Suttgart hat als erster deutscher Bundesliga-Club gegen den seit Jahresbeginn geltenden Glücksspielstaatsvertrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein Eilverfahren eingeleitet. Dies gaben der VfB und der Ligaverband heute auf einer Pressekonferenz in Frankfurt am Main bekannt. VfB-Präsident Erwin Staudt begründete die Anrufung des Gerichts wie folgt: "Wir sind davon überzeugt, dass der Glücksspielstaatsvertrag verfassungs- und europarechtswidrig ist. Deshalb gehen wir dagegen vor." Auch eine Klage auf Schadensersatz gegen das Land Baden-Württemberg schloss er nicht aus.
Mit dem Glücksspielstaatvertrag wollen die deutschen Länder ihr Monopol für Sportwetten und Glücksspiele für mindestens vier Jahre weiter sichern, nachdem das Bundesverfassungericht im März 2006 die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung bis Ende 2007 aufgefordert hatte.
Der VfB wies darauf hin, dass ihm durch das staatliche Monopol und das damit verbundene Werbeverbot für private Sportwettenanbieter bereits ein erheblicher Einnahmeausfall entstanden sei. Dem VfB war insbesondere die Werbung für den privaten Buchmacher Bwin (früher: betandwin) verboten worden. Dies hatte zu zahlreichen Gerichtsverfahren geführt. Weitere Leidtragende sind die Fußballclubs Werder Bremen und 1860 München, bei denen Bwin aufgrund von Untersagungsverfügungen als Trikotsponsor abgesprungen ist. Durch den neuen Staatsvertrag soll die Werbung für private Anbieter noch weit umfassender eingeschränkt werden.
Dies ist nach Ansicht des Ligaverbands nicht hinnehmbar. Aufgrund des staatlichen Sportwettenmonopols müsse der Profifußball in Deutschland auf jährliche Einnahmen in Höhe von 100 bis 300 Mio. Euro verzichten. "Es ist an der Zeit, gemeinsam mit allen Beteiligten den Dialog für ein künftiges Marktmodell aufzunehmen. Für den deutschen Profifußball bedeutet das Wettmonopol einen erheblichen Nachteil im internationalen Wettbewerb", sagte Ligapräsident Dr. Reinhard Rauball auf der heutigen Pressekonferenz. "Von einem liberalisierten Sportwettenmarkt profitiert nicht nur die Bundesliga, sondern auch der Amateurfußball und der Breitensport." Das deutsche Werbeverbot sei laut Rauball eine "eklatante Ungleichbehandlung". So sei es den Clubs in EU-Ländern wie Spanien, Italien und Österreich im Gegensatz zu den deutschen Vereinen erlaubt, für private Anbieter zu werben.
Wegen der bereits im letzten Jahr als europarechtswidrig beurteilten Glücksspielstaatsvertrags hat die Europäische Kommission unmittelbar nach dessen Inkrafttreten ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Auch mehrere deutsche Verwaltungsgerichte berurteilen den Staatsvertrag als europarechtlich nicht haltbar. So haben die Verwaltungsgerichte Stuttgart und Frankfurt am Main im Januar Sportwettenvermittlern Vollstreckungsschutz gewährt, so dass diese weiter tätig werden können. Auch das Verwaltungsgericht Schleswig hat kürzlich durchgreifende Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Staatsvertrags geäußert und ein Verfahren dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt
Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei
Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)
Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
http://www.isa-guide.de/articles/19739_ ... rtrag.html
von Rechtsanwalt Martin Arendts
Der Fußballclub VfB Suttgart hat als erster deutscher Bundesliga-Club gegen den seit Jahresbeginn geltenden Glücksspielstaatsvertrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein Eilverfahren eingeleitet. Dies gaben der VfB und der Ligaverband heute auf einer Pressekonferenz in Frankfurt am Main bekannt. VfB-Präsident Erwin Staudt begründete die Anrufung des Gerichts wie folgt: "Wir sind davon überzeugt, dass der Glücksspielstaatsvertrag verfassungs- und europarechtswidrig ist. Deshalb gehen wir dagegen vor." Auch eine Klage auf Schadensersatz gegen das Land Baden-Württemberg schloss er nicht aus.
Mit dem Glücksspielstaatvertrag wollen die deutschen Länder ihr Monopol für Sportwetten und Glücksspiele für mindestens vier Jahre weiter sichern, nachdem das Bundesverfassungericht im März 2006 die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung bis Ende 2007 aufgefordert hatte.
Der VfB wies darauf hin, dass ihm durch das staatliche Monopol und das damit verbundene Werbeverbot für private Sportwettenanbieter bereits ein erheblicher Einnahmeausfall entstanden sei. Dem VfB war insbesondere die Werbung für den privaten Buchmacher Bwin (früher: betandwin) verboten worden. Dies hatte zu zahlreichen Gerichtsverfahren geführt. Weitere Leidtragende sind die Fußballclubs Werder Bremen und 1860 München, bei denen Bwin aufgrund von Untersagungsverfügungen als Trikotsponsor abgesprungen ist. Durch den neuen Staatsvertrag soll die Werbung für private Anbieter noch weit umfassender eingeschränkt werden.
Dies ist nach Ansicht des Ligaverbands nicht hinnehmbar. Aufgrund des staatlichen Sportwettenmonopols müsse der Profifußball in Deutschland auf jährliche Einnahmen in Höhe von 100 bis 300 Mio. Euro verzichten. "Es ist an der Zeit, gemeinsam mit allen Beteiligten den Dialog für ein künftiges Marktmodell aufzunehmen. Für den deutschen Profifußball bedeutet das Wettmonopol einen erheblichen Nachteil im internationalen Wettbewerb", sagte Ligapräsident Dr. Reinhard Rauball auf der heutigen Pressekonferenz. "Von einem liberalisierten Sportwettenmarkt profitiert nicht nur die Bundesliga, sondern auch der Amateurfußball und der Breitensport." Das deutsche Werbeverbot sei laut Rauball eine "eklatante Ungleichbehandlung". So sei es den Clubs in EU-Ländern wie Spanien, Italien und Österreich im Gegensatz zu den deutschen Vereinen erlaubt, für private Anbieter zu werben.
Wegen der bereits im letzten Jahr als europarechtswidrig beurteilten Glücksspielstaatsvertrags hat die Europäische Kommission unmittelbar nach dessen Inkrafttreten ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Auch mehrere deutsche Verwaltungsgerichte berurteilen den Staatsvertrag als europarechtlich nicht haltbar. So haben die Verwaltungsgerichte Stuttgart und Frankfurt am Main im Januar Sportwettenvermittlern Vollstreckungsschutz gewährt, so dass diese weiter tätig werden können. Auch das Verwaltungsgericht Schleswig hat kürzlich durchgreifende Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Staatsvertrags geäußert und ein Verfahren dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt
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Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)
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Fax: 089 / 64 91 11 - 76
http://www.isa-guide.de/articles/19739_ ... rtrag.html
Klagen in Deutschland gegen Bwin abgewiesen
Klagen in Deutschland gegen Bwin abgewiesen
14.02.2008 | 18:48 | (Die Presse)
In Österreich prüft die Finanz aufgrund einer Anzeige den Wettanbieter.
Wien (jaz/ag.). Der deutsche Bundesgerichtshof hat am Donnerstag mehrere Klagen gegen Bwin und andere Glücksspielanbieter abgewiesen. Die Klagen kamen unter anderem von der Westdeutschen Lotteriegesellschaft und dem Freistaat Bayern. Sie hatten beanstandet, dass die privaten Anbieter über keine gültigen Genehmigungen verfügen würden. Die Klagen stammen aus der Zeit vor dem Sportwettenurteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts im März 2006.
Aufbauend auf dieses Urteil gilt inzwischen eine neue Rechtslage. So wurde in dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag das Monopol erneut festgeschrieben und private Anbeiter verboten. Die EU hat gegen diese Regelung ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Bwin steht zudem auf dem Standpunkt, durch eine Lizenz aus der DDR-Zeit in ganz Deutschland Wetten anbieten zu dürfen.
In Österreich prüft unterdessen die Finanz den Glücksspielanbieter. Laut der „Presse“ vorliegenden Papieren wird Bwin aufgrund einer Anzeige des Unterhaltungsspielanbieters Omnia auf Steuerhinterziehung untersucht. „Diese Vorwürfe sind haltlos“, heißt es von Seiten Bwins. Die von Omnia geforderte Einstweilige Verfügung gegen Bwin wurde im Vorjahr abgewiesen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.02.2008)
http://diepresse.com/home/wirtschaft/ec ... t/index.do
14.02.2008 | 18:48 | (Die Presse)
In Österreich prüft die Finanz aufgrund einer Anzeige den Wettanbieter.
Wien (jaz/ag.). Der deutsche Bundesgerichtshof hat am Donnerstag mehrere Klagen gegen Bwin und andere Glücksspielanbieter abgewiesen. Die Klagen kamen unter anderem von der Westdeutschen Lotteriegesellschaft und dem Freistaat Bayern. Sie hatten beanstandet, dass die privaten Anbieter über keine gültigen Genehmigungen verfügen würden. Die Klagen stammen aus der Zeit vor dem Sportwettenurteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts im März 2006.
Aufbauend auf dieses Urteil gilt inzwischen eine neue Rechtslage. So wurde in dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag das Monopol erneut festgeschrieben und private Anbeiter verboten. Die EU hat gegen diese Regelung ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Bwin steht zudem auf dem Standpunkt, durch eine Lizenz aus der DDR-Zeit in ganz Deutschland Wetten anbieten zu dürfen.
In Österreich prüft unterdessen die Finanz den Glücksspielanbieter. Laut der „Presse“ vorliegenden Papieren wird Bwin aufgrund einer Anzeige des Unterhaltungsspielanbieters Omnia auf Steuerhinterziehung untersucht. „Diese Vorwürfe sind haltlos“, heißt es von Seiten Bwins. Die von Omnia geforderte Einstweilige Verfügung gegen Bwin wurde im Vorjahr abgewiesen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.02.2008)
http://diepresse.com/home/wirtschaft/ec ... t/index.do
Europaparlamentarier misstrauen Glücksspielstaatsvertrag
Europaparlamentarier misstrauen Glücksspielstaatsvertrag
Berlin - Die jüngste Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des Europaparlaments verdeutlichte einmal mehr Mängel des Glücksspielstaatsvertrags. Die Vertreter des staatlichen Lottomonopols konnten auf Nachfrage keine Belege für das Ausmaß der Suchtgefährdung durch Lotto und Lotterien vorlegen. Die Ausschussvorsitzende Arlene McCarthy bezeichnete es daraufhin als problematisch, dass die Länder trotz fehlender Beweise ein solches Gesetz verabschiedet haben.
Ebenfalls im Mittelpunkt des Interesses standen die Werbemaßnahmen der Lottogesellschaften. Die Frage eines niederländischen Abgeordneten zur nach wie vor umfangreichen Werbung der staatlichen Lottogesellschaften ließ WestLotto-Chef Winfried Wortmann unbeantwortet. "Ihm war wohl selbst bewusst, dass er dem kaum widersprechen konnte," sagt der Brüsseler Anwalt Kai Struckmann von der Kanzlei White & Case.
Dass Deutschland keine Insel ist und sich auch im Glücksspielsektor nicht den europarechtlichen Maßstäben entziehen kann, darauf hat McCarthy in der offiziellen Pressemitteilung zur Anhörung nachdrücklich mit den Worten hingewiesen: "However, no Member State has the right to set hypocritical laws that discriminate in favour of domestic and Government owned operators."
"Für die Bundesländer und zunehmend auch für die Bundesregierung wird es höchste Zeit, endlich eine europa- und verfassungskonforme Lösung für Lotto und Lotterien zu finden. Denn in Brüssel ist einmal mehr bestätigt worden, dass der Glücksspielstaatsvertrag keine Zukunft hat", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands.
Die Pressemitteilung des Europaparlaments senden wir Ihnen gerne zu.
Pressekontakt:
Sharif Thib
030-700 186-738
presse@deutscherlottoverband.de
http://www.isa-guide.de/articles/19861_ ... rtrag.html
Berlin - Die jüngste Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des Europaparlaments verdeutlichte einmal mehr Mängel des Glücksspielstaatsvertrags. Die Vertreter des staatlichen Lottomonopols konnten auf Nachfrage keine Belege für das Ausmaß der Suchtgefährdung durch Lotto und Lotterien vorlegen. Die Ausschussvorsitzende Arlene McCarthy bezeichnete es daraufhin als problematisch, dass die Länder trotz fehlender Beweise ein solches Gesetz verabschiedet haben.
Ebenfalls im Mittelpunkt des Interesses standen die Werbemaßnahmen der Lottogesellschaften. Die Frage eines niederländischen Abgeordneten zur nach wie vor umfangreichen Werbung der staatlichen Lottogesellschaften ließ WestLotto-Chef Winfried Wortmann unbeantwortet. "Ihm war wohl selbst bewusst, dass er dem kaum widersprechen konnte," sagt der Brüsseler Anwalt Kai Struckmann von der Kanzlei White & Case.
Dass Deutschland keine Insel ist und sich auch im Glücksspielsektor nicht den europarechtlichen Maßstäben entziehen kann, darauf hat McCarthy in der offiziellen Pressemitteilung zur Anhörung nachdrücklich mit den Worten hingewiesen: "However, no Member State has the right to set hypocritical laws that discriminate in favour of domestic and Government owned operators."
"Für die Bundesländer und zunehmend auch für die Bundesregierung wird es höchste Zeit, endlich eine europa- und verfassungskonforme Lösung für Lotto und Lotterien zu finden. Denn in Brüssel ist einmal mehr bestätigt worden, dass der Glücksspielstaatsvertrag keine Zukunft hat", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands.
Die Pressemitteilung des Europaparlaments senden wir Ihnen gerne zu.
Pressekontakt:
Sharif Thib
030-700 186-738
presse@deutscherlottoverband.de
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VG Frankfurt a.M.: Pokerturnier ist verbotenes Glücksspiel
VG Frankfurt a.M.: Pokerturnier ist verbotenes Glücksspiel
von Rechtsanwalt Dr. Bahr, Kanzlei Dr. Bahr
Das VG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 12.02.2008 - Az.: 7 G 4212/07 (V)) hat entschieden, dass die Veranstaltung eines Pokerturniers ein verbotenes Glücksspiel ist:
"Leitsätze:
1. Poker ist zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel.
2. Es liegt ein verbotener entgeltlicher Einsatz vor, wenn eine Teilnahmegebühr von 15,- EUR verlangt wird, da mit dieser Zahlung die Möglichkeit eröffnet wird, an dem Poker-Turnier teilzunehmen und Gewinne zu erwerben.
3. Das Verbot gilt auch nach dem 01.01.2008, da der Glücksspiel-Staatsvertrag insofern die alte Rechtslage übernommen hat."
Das VG Frankfurt a.M. stimmt damit mit der Ansicht des VG München (Beschl. v. 08.05.2007 - Az.: M 22 S 07.900) und des VG Weimar (Beschl. v. 19.10.2007 - Az.: 5 E 1520/07) überein.
Das VG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 21.09.2007 - Az.: 7 G 2700/07), das VG Cottbus (Beschl. v. 03.11.2006 - Az.: 2 L 386/06) und das AG Fürstenfeldbruck (Urt. v. 29.08.2007 - Az.: 3 Cs 33 Js 6775/07) differenzieren dagegen und nehmen nur dann ein strafbares Glücksspiel an, wenn das Eintrittsgeld der Finanzierung der Preise dient.
Ein Artikel von Rechtsanwalt Dr. Bahr, Kanzlei Dr. Bahr
http://www.isa-guide.de/articles/19910_ ... spiel.html
von Rechtsanwalt Dr. Bahr, Kanzlei Dr. Bahr
Das VG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 12.02.2008 - Az.: 7 G 4212/07 (V)) hat entschieden, dass die Veranstaltung eines Pokerturniers ein verbotenes Glücksspiel ist:
"Leitsätze:
1. Poker ist zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel.
2. Es liegt ein verbotener entgeltlicher Einsatz vor, wenn eine Teilnahmegebühr von 15,- EUR verlangt wird, da mit dieser Zahlung die Möglichkeit eröffnet wird, an dem Poker-Turnier teilzunehmen und Gewinne zu erwerben.
3. Das Verbot gilt auch nach dem 01.01.2008, da der Glücksspiel-Staatsvertrag insofern die alte Rechtslage übernommen hat."
Das VG Frankfurt a.M. stimmt damit mit der Ansicht des VG München (Beschl. v. 08.05.2007 - Az.: M 22 S 07.900) und des VG Weimar (Beschl. v. 19.10.2007 - Az.: 5 E 1520/07) überein.
Das VG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 21.09.2007 - Az.: 7 G 2700/07), das VG Cottbus (Beschl. v. 03.11.2006 - Az.: 2 L 386/06) und das AG Fürstenfeldbruck (Urt. v. 29.08.2007 - Az.: 3 Cs 33 Js 6775/07) differenzieren dagegen und nehmen nur dann ein strafbares Glücksspiel an, wenn das Eintrittsgeld der Finanzierung der Preise dient.
Ein Artikel von Rechtsanwalt Dr. Bahr, Kanzlei Dr. Bahr
http://www.isa-guide.de/articles/19910_ ... spiel.html
Sportwetten: EU Kommission zeigt Entschlossenheit, Binnenmarktregeln durchzusetzen
Kommission verschärft Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland und die Niederlande
Brüssel, 28. Februar 2008
Stanleybet International begrüßt die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission, die Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland und die Niederlande zu beschleunigen und so mit Entschlossenheit, unnötige, unangemessene und diskriminierende Restriktionen auf nationaler Ebene aufzuheben.
Die Europäische Kommission hat heute nach Prüfung der entsprechenden Antworten auf die sogenannten "Letters of Formal Notice" Griechenland und die Niederlande offiziell aufgefordert, ihre jeweiligen Gesetze zu novellieren. Bei diesen offiziellen Aufforderungen handelt es sich um begründete Stellungnahmen, der zweiten Stufe der Vertragsverletzungsverfahren. Sollte es innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Reaktion geben, könnte die Kommission die Fälle an den Europäischen Gerichtshof verweisen.
Im griechischen Fall entschied die Kommission im Juni 2007 zu prüfen, ob nationale Regelungen mit Artikel 49 des EG-Vertrages übereinstimmen, der die Dienstleistungsfreiheit im Sportwettenmarkt garantiert. Die Kommission machte heute erneut geltend, dass ein Mitgliedsstaat nicht Restriktionen für den Zugang zu Sportwettenangeboten verfügen kann, während er gleichzeitig die Bürger dazu ermuntert, an Monopol-Wetten teilzunehmen von deren Einnahmen der Staat selber profitiert. Griechenland hat fast zwei Drittel der Anteile des Unternehmens OPAP privatisiert. Der Anbieter verfügt über die staatliche Sportwettenlizenz und ist mittlerweile an der Athener Börse notiert.
Der niederländische Fall betrifft ebenfalls Restriktionen auf Sportwetten-Angebote. In einem "Letter of Formal Notice" der Kommission vom April 2006 wurde das Land auf seine monopolistischen Restriktionen für Sportwetten-Angebote hingewiesen, die gegen Artikel 49 des EG-Vertrages verstoßen.
Als treibende Kraft hinter den sogenannten Gambelli- und Placanica-Urteilen des Europäischen Gerichtshofs hat Stanleybet die Führung im Rechtsstreit gegen mit dem EU-Recht unvereinbare Wettrestriktionen übernommen. Trotz der heutigen positiven Entwicklungen bedauert es Stanleybet, dass eine Reihe von Mitgliedsstaaten (Dänemark, Frankreich, Finnland, Deutschland, Ungarn, Italien, Schweden) trotz der Maßnahmen der Europäischen Union keine Schritte eingeleitet haben, um die Unvereinbarkeit der jeweiligen Sportwetten-Restriktionen mit den Regelungen des EG-Vertrages zu korrigieren. Frankreich befindet sich ebenfalls auf Status einer begründeten Stellungnahme, muss jedoch noch einen konkreten und glaubhaften Vorschlag vorlegen, der mit EU-Recht vereinbar ist.
John Whittaker, Managing Director von Stanleybet International sagte: "Die heutige Entscheidung ist ein weiterer Rückschlag für diejenigen, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Welche andere Möglichkeit als die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren bleibt der Kommission bei Ländern, die keinen Kooperationswillen zeigen? Heute wurden Griechenland und die Niederlande verwarnt, was passiert jedoch mit den anderen Staaten? Beispielsweise befinden sich Dänemark, Ungarn und Finnland auf dem Status einer begründeten Stellungnahme. Es gibt keine Veränderungen bei der jeweiligen nationalen Gesetzeslage, aber die Kommission wird die Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Wir ermutigen die Kommission, in der Erfüllung ihrer Aufgaben weiterhin so nachhaltig zu agieren."
Griechenland und die Niederlande haben nun bis Ende April 2008 Zeit, um auf die Anfrage der Europäischen Kommission zu reagieren.
Stanleybet International
Konstantinos Maragkakis
Head of Communications
media@stanleybet.com
Euro RSCG ABC
Martin Scherer
martin.scherer@eurorscgabc.de
Quelle:
Isa guide
Kommission verschärft Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland und die Niederlande
Brüssel, 28. Februar 2008
Stanleybet International begrüßt die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission, die Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland und die Niederlande zu beschleunigen und so mit Entschlossenheit, unnötige, unangemessene und diskriminierende Restriktionen auf nationaler Ebene aufzuheben.
Die Europäische Kommission hat heute nach Prüfung der entsprechenden Antworten auf die sogenannten "Letters of Formal Notice" Griechenland und die Niederlande offiziell aufgefordert, ihre jeweiligen Gesetze zu novellieren. Bei diesen offiziellen Aufforderungen handelt es sich um begründete Stellungnahmen, der zweiten Stufe der Vertragsverletzungsverfahren. Sollte es innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Reaktion geben, könnte die Kommission die Fälle an den Europäischen Gerichtshof verweisen.
Im griechischen Fall entschied die Kommission im Juni 2007 zu prüfen, ob nationale Regelungen mit Artikel 49 des EG-Vertrages übereinstimmen, der die Dienstleistungsfreiheit im Sportwettenmarkt garantiert. Die Kommission machte heute erneut geltend, dass ein Mitgliedsstaat nicht Restriktionen für den Zugang zu Sportwettenangeboten verfügen kann, während er gleichzeitig die Bürger dazu ermuntert, an Monopol-Wetten teilzunehmen von deren Einnahmen der Staat selber profitiert. Griechenland hat fast zwei Drittel der Anteile des Unternehmens OPAP privatisiert. Der Anbieter verfügt über die staatliche Sportwettenlizenz und ist mittlerweile an der Athener Börse notiert.
Der niederländische Fall betrifft ebenfalls Restriktionen auf Sportwetten-Angebote. In einem "Letter of Formal Notice" der Kommission vom April 2006 wurde das Land auf seine monopolistischen Restriktionen für Sportwetten-Angebote hingewiesen, die gegen Artikel 49 des EG-Vertrages verstoßen.
Als treibende Kraft hinter den sogenannten Gambelli- und Placanica-Urteilen des Europäischen Gerichtshofs hat Stanleybet die Führung im Rechtsstreit gegen mit dem EU-Recht unvereinbare Wettrestriktionen übernommen. Trotz der heutigen positiven Entwicklungen bedauert es Stanleybet, dass eine Reihe von Mitgliedsstaaten (Dänemark, Frankreich, Finnland, Deutschland, Ungarn, Italien, Schweden) trotz der Maßnahmen der Europäischen Union keine Schritte eingeleitet haben, um die Unvereinbarkeit der jeweiligen Sportwetten-Restriktionen mit den Regelungen des EG-Vertrages zu korrigieren. Frankreich befindet sich ebenfalls auf Status einer begründeten Stellungnahme, muss jedoch noch einen konkreten und glaubhaften Vorschlag vorlegen, der mit EU-Recht vereinbar ist.
John Whittaker, Managing Director von Stanleybet International sagte: "Die heutige Entscheidung ist ein weiterer Rückschlag für diejenigen, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Welche andere Möglichkeit als die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren bleibt der Kommission bei Ländern, die keinen Kooperationswillen zeigen? Heute wurden Griechenland und die Niederlande verwarnt, was passiert jedoch mit den anderen Staaten? Beispielsweise befinden sich Dänemark, Ungarn und Finnland auf dem Status einer begründeten Stellungnahme. Es gibt keine Veränderungen bei der jeweiligen nationalen Gesetzeslage, aber die Kommission wird die Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Wir ermutigen die Kommission, in der Erfüllung ihrer Aufgaben weiterhin so nachhaltig zu agieren."
Griechenland und die Niederlande haben nun bis Ende April 2008 Zeit, um auf die Anfrage der Europäischen Kommission zu reagieren.
Stanleybet International
Konstantinos Maragkakis
Head of Communications
media@stanleybet.com
Euro RSCG ABC
Martin Scherer
martin.scherer@eurorscgabc.de
Quelle:
Isa guide
Problematische Werbung für Fußballer
Wie es um die"SUCHT"-Bekämpfung wirklich steht kann man hier gut erkennen, wenn das mal kein Eigentor wird:
Problematische Werbung für Fußballer
Wolfsburg - Seit einigen Tagen hat die Frauen-Fußballmannschaft des VfB Wolfsburg einen neuen Sponsor. Auf 100 Meter Spielfeldbande prangen ein Kleeblatt und die Aufschrift Lotto. Die staatliche Toto-Lotto-Gesellschaft Niedersachsen tritt als neuer Werbepartner auf. Nach Ansicht von Rechtsexperten verstößt der Vertrag gegen den im Januar in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag. "Laut Gesetz dürfen staatliche Lottoanbieter keinerlei Werbung mehr machen, die Anreiz zum Glücksspielen gibt", sagt Wulf Hambach, Chef der Münchner Kanzlei Hambach & Hambach. Stattdessen darf sich Werbung nur auf "eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel" beschränken. "Auf reine Information beschränkt sich ein solcher Sponsoringvertrag aber nicht", sagt Hambach, der auch private Wettfirmen vertritt: "Es handelt sich um einen taktischen Zug, Frauen als bislang kaum erschlossene Konsumentengruppe für Glücksspiel zu begeistern." Toto-Lotto Niedersachsen wollte sich auf Anfrage der WELT nicht dazu äußern.
Seit 1. Januar gilt der umstrittene Staatsvertrag, der private Wettanbieter verbietet und das staatliche Glücksspielmonopol manifestiert. Kritik gibt es von allen Seiten. Im Januar hatte etwa die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland dazu eingeleitet. Erbost reagierte auch die Deutsche Fußball-Liga (DFL). Weil der österreichische Wettanbieter Bwin nicht mehr in Deutschland als Sponsor auftreten darf, entgehen den Bundesligavereinen jährlich 100 bis 300 Mio. Euro Werbeeinnahmen. Der VfB Stuttgart hatte als erster Bundesligaverein vor zwei Wochen Klage gegen den Glücksspielstaatsvertrag eingereicht, da sich der Verein benachteiligt gegenüber ausländischen Vereinen fühlt.
VfB-Stuttgart-Präsident Erwin Staudt zeigte sich irritiert über den Vertrag zwischen Toto-Lotto Niedersachen und den "Wölfinnen": "Ich würde gern erklärt bekommen, wie die Bekämpfung der Spielsucht mit dieser Vereinbarung in Einklang gebracht werden soll." Die "Ungleichbehandlung privater und staatlicher Glücksspielanbieter" könne ihn nur noch wundern.
Anwalt Hambach wertet den Vertrag als weiteres Indiz dafür, dass sich die staatlichen Glücksspielanbieter insgeheim schon wieder von ihrem Monopol verabschiedeten. "Offenbar bereiten sich die staatlichen Lottofirmen auf die nahende Liberalisierung vor." Ein ähnliches Signal sei auch die vor zwei Wochen angekündigte europäische Super-Lotterie mit einem Wochen-Jackpot von zehn Mio. Euro. Sie soll ab Herbst von einigen europäischen Staatslotterien veranstaltet werden. Der deutsche Lottoblock bestätigt Überlegungen, daran teilzunehmen. Nach Auffassung der meisten Rechtsexperten wäre ein solcher Mega-Jackpot ein klarer Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag, da er die Spielsucht fördere.
http://www.welt.de/welt_print/article17 ... aller.html
Problematische Werbung für Fußballer
Wolfsburg - Seit einigen Tagen hat die Frauen-Fußballmannschaft des VfB Wolfsburg einen neuen Sponsor. Auf 100 Meter Spielfeldbande prangen ein Kleeblatt und die Aufschrift Lotto. Die staatliche Toto-Lotto-Gesellschaft Niedersachsen tritt als neuer Werbepartner auf. Nach Ansicht von Rechtsexperten verstößt der Vertrag gegen den im Januar in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag. "Laut Gesetz dürfen staatliche Lottoanbieter keinerlei Werbung mehr machen, die Anreiz zum Glücksspielen gibt", sagt Wulf Hambach, Chef der Münchner Kanzlei Hambach & Hambach. Stattdessen darf sich Werbung nur auf "eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel" beschränken. "Auf reine Information beschränkt sich ein solcher Sponsoringvertrag aber nicht", sagt Hambach, der auch private Wettfirmen vertritt: "Es handelt sich um einen taktischen Zug, Frauen als bislang kaum erschlossene Konsumentengruppe für Glücksspiel zu begeistern." Toto-Lotto Niedersachsen wollte sich auf Anfrage der WELT nicht dazu äußern.
Seit 1. Januar gilt der umstrittene Staatsvertrag, der private Wettanbieter verbietet und das staatliche Glücksspielmonopol manifestiert. Kritik gibt es von allen Seiten. Im Januar hatte etwa die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland dazu eingeleitet. Erbost reagierte auch die Deutsche Fußball-Liga (DFL). Weil der österreichische Wettanbieter Bwin nicht mehr in Deutschland als Sponsor auftreten darf, entgehen den Bundesligavereinen jährlich 100 bis 300 Mio. Euro Werbeeinnahmen. Der VfB Stuttgart hatte als erster Bundesligaverein vor zwei Wochen Klage gegen den Glücksspielstaatsvertrag eingereicht, da sich der Verein benachteiligt gegenüber ausländischen Vereinen fühlt.
VfB-Stuttgart-Präsident Erwin Staudt zeigte sich irritiert über den Vertrag zwischen Toto-Lotto Niedersachen und den "Wölfinnen": "Ich würde gern erklärt bekommen, wie die Bekämpfung der Spielsucht mit dieser Vereinbarung in Einklang gebracht werden soll." Die "Ungleichbehandlung privater und staatlicher Glücksspielanbieter" könne ihn nur noch wundern.
Anwalt Hambach wertet den Vertrag als weiteres Indiz dafür, dass sich die staatlichen Glücksspielanbieter insgeheim schon wieder von ihrem Monopol verabschiedeten. "Offenbar bereiten sich die staatlichen Lottofirmen auf die nahende Liberalisierung vor." Ein ähnliches Signal sei auch die vor zwei Wochen angekündigte europäische Super-Lotterie mit einem Wochen-Jackpot von zehn Mio. Euro. Sie soll ab Herbst von einigen europäischen Staatslotterien veranstaltet werden. Der deutsche Lottoblock bestätigt Überlegungen, daran teilzunehmen. Nach Auffassung der meisten Rechtsexperten wäre ein solcher Mega-Jackpot ein klarer Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag, da er die Spielsucht fördere.
http://www.welt.de/welt_print/article17 ... aller.html
Verwaltungsgericht Stuttgart bezweifelt Vereinbarkeit der aktuellen Rechtslage und Verwaltungspraxis mit Europarecht: Sportwettenvermittler muss Untersagungsverfügung nicht befolgen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat – auch nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Januar 2008 – erneut durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit Europarecht geäußert. Es hat daher einer Sportwettenvermittlerin Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe gewährt (Beschluss vom 28. Februar 2008, Az. 4 K 465/08 G 4290/07(V). Das gleichzeitig eingeleitete Hauptsacheverfahren wurde bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) über die Vorlagen des Verwaltungsgerichts ausgesetzt (Vorlagebeschlüsse des VG Stuttgart vom 24. Juli 2007, Az. 4 K 4435/06 u.a.).
Die von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE ( www.wettrecht.de) vertretene Sportwettvermittlerin kann damit weiterhin Verträge über Sportwetten an einem in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassenen und dort laufend behördlich überwachten Buchmacher vermitteln. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist es "der Antragsstellerin nicht zuzumuten, angesichts der nach wie vor durchgreifender Bedenken auch gegen die aktuelle nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Verfügung zu befolgen."
Die im vorliegenden Fall entscheidende 4. Kammer des Verwaltungsgerichts wird auch in Kürze über den seit dem 6. Februar 2008 anhängigen Eilantrag des VfB Stuttgart wegen Untersagung der Werbung für private Sportwettenanbieter urteilen (Az. 4 K 456/08). Eine Entscheidung des EuGH über die Vorlagefragen des Verwaltungsgerichts Stuttgart dürfte erst im nächsten Jahr ergehen.
Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei
ISA-Casinos
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat – auch nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Januar 2008 – erneut durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit Europarecht geäußert. Es hat daher einer Sportwettenvermittlerin Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe gewährt (Beschluss vom 28. Februar 2008, Az. 4 K 465/08 G 4290/07(V). Das gleichzeitig eingeleitete Hauptsacheverfahren wurde bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) über die Vorlagen des Verwaltungsgerichts ausgesetzt (Vorlagebeschlüsse des VG Stuttgart vom 24. Juli 2007, Az. 4 K 4435/06 u.a.).
Die von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE ( www.wettrecht.de) vertretene Sportwettvermittlerin kann damit weiterhin Verträge über Sportwetten an einem in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassenen und dort laufend behördlich überwachten Buchmacher vermitteln. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist es "der Antragsstellerin nicht zuzumuten, angesichts der nach wie vor durchgreifender Bedenken auch gegen die aktuelle nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Verfügung zu befolgen."
Die im vorliegenden Fall entscheidende 4. Kammer des Verwaltungsgerichts wird auch in Kürze über den seit dem 6. Februar 2008 anhängigen Eilantrag des VfB Stuttgart wegen Untersagung der Werbung für private Sportwettenanbieter urteilen (Az. 4 K 456/08). Eine Entscheidung des EuGH über die Vorlagefragen des Verwaltungsgerichts Stuttgart dürfte erst im nächsten Jahr ergehen.
Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
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Sportwettenmonopol verstößt gegen europäisches Recht
Gericht: NRW-Sportwettenmonopol verstößt gegen europäisches Recht
Arnsberg - Das NRW-Sportwettenmonopol verstößt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Arnsberg gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. In einem am Montag verbreiteten Eilbeschluss gaben die Richter damit dem Antrag einer Gewerbetreibenden statt.
Der Bürgermeister der Stadt Olsberg (Hochsauerlandkreis) hatte der Frau untersagt, Sportwetten an einen Veranstalter mit britischer Lizenz zu vermitteln.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag und das zugehörige nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verstießen, die im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft garantiert würden. Zugleich erklärten die Richter, es sei nicht ersichtlich, dass nicht auch gegenüber privaten Veranstaltern eine wirksame Kontrolle des Glücksspielangebots zur Bekämpfung der Spielsucht ergriffen werden könnte.
Außerdem fehle es in Nordrhein-Westfalen voraussichtlich an der europarechtlich geforderten einheitlichen Begrenzung von Spieltätigkeiten im gesamten Glücksspielbereich, um Zulassungsbeschränkungen für private Veranstalter mit Sitz in der EU rechtfertigen zu können, erklärten die Richter weiter. Dies zeige sich unter anderem darin, dass es bei Sportwetten ein staatliches Monopol gebe, während das Glücksspiel an Automaten privat organisiert werde, obwohl es ein wesentlich höheres Suchtpotenzial berge.
Gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung kann den Angaben zufolge Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden.
(Az.: 1 L 12/08)
(ddp)
isa-guide.de
Arnsberg - Das NRW-Sportwettenmonopol verstößt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Arnsberg gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. In einem am Montag verbreiteten Eilbeschluss gaben die Richter damit dem Antrag einer Gewerbetreibenden statt.
Der Bürgermeister der Stadt Olsberg (Hochsauerlandkreis) hatte der Frau untersagt, Sportwetten an einen Veranstalter mit britischer Lizenz zu vermitteln.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag und das zugehörige nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verstießen, die im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft garantiert würden. Zugleich erklärten die Richter, es sei nicht ersichtlich, dass nicht auch gegenüber privaten Veranstaltern eine wirksame Kontrolle des Glücksspielangebots zur Bekämpfung der Spielsucht ergriffen werden könnte.
Außerdem fehle es in Nordrhein-Westfalen voraussichtlich an der europarechtlich geforderten einheitlichen Begrenzung von Spieltätigkeiten im gesamten Glücksspielbereich, um Zulassungsbeschränkungen für private Veranstalter mit Sitz in der EU rechtfertigen zu können, erklärten die Richter weiter. Dies zeige sich unter anderem darin, dass es bei Sportwetten ein staatliches Monopol gebe, während das Glücksspiel an Automaten privat organisiert werde, obwohl es ein wesentlich höheres Suchtpotenzial berge.
Gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung kann den Angaben zufolge Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden.
(Az.: 1 L 12/08)
(ddp)
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Lotto-Verstaatlichung gescheitert
Lotto-Verstaatlichung gescheitert: Herbe Niederlage für Rheinland-Pfalz
Hamburg, 12. März 2008.
Das Land Rheinland-Pfalz ist mit dem Versuch gescheitert, die private Lottogesellschaft des Landes zu verstaatlichen. Das OLG Düsseldorf wies einen Eilantrag auf Freigabe des vom Bundeskartellamt verbotenen Zusammenschlusses zurück. "Diese erneute Niederlage des Landes illustriert einmal mehr die Rechtswidrigkeit des seit Januar geltenden Glücksspielrechts," kommentiert Norman Faber, der Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Jetzt sitzt die Landesregierung in einer selbst verschuldeten Zwickmühle, denn das OLG hat ihr auch noch aufgegeben, die Lottokonzession öffentlich auszuschreiben."
Entgegen der Auffassung der Landesregierung zwingt der seit Jahresbeginn geltende neue Glücksspielstaatsvertrag keinesfalls zur Verstaatlichung von Lotterieveranstaltern. Das OLG Düsseldorf bestätigt in seinem Beschluss klar die Position der Europäischen Kommission, des Bundeskartellamts und des Deutschen Lottoverbands: "Eine effektive Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht sowie ein wirksamer Verbraucherschutz lassen sich ohne weiteres auch (und vor allem) durch entsprechende gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen des Glücksspielgeschäfts, darauf abgestellte Anforderungen an einen Konzessionsinhaber sowie eine konsequente Überwachung des Glücksspielbetriebs gewährleisten."
Einen weiteren schweren Schlag gegen das Monopol fügt das OLG noch hinzu: "Sollte - wovon ersichtlich die Europäische Kommission ausgeht - die Lotto GmbH bislang ohne Ausschreibung mit dem Lottogeschäft beauftragt sein, wird das betraute private Lottounternehmen künftig in einem transparenten und fairen Bieterwettbewerb zu ermitteln sein." Das bedeutet: Lotto Rheinland-Pfalz wird die Konzession entzogen werden müssen, um sie anschließend europaweit auszuschreiben.
Die Argumentation des Landes, das Bundeskartellamt an ein vom Land selbst geschaffenes Gesetz zu binden, hat das OLG mit Hinweis auf den "selbst geschaffenen Normenkonflikt" eine eindeutige Abfuhr erteilt. "Diese vollständige Niederlage der Landesregierung belegt den ganzen Unsinn der verfehlten Glücksspielpolitik der Länder," so Norman Faber. "Die EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das deutsche Glücksspielrecht ist schon 2 Monate nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages ein Trümmerhaufen. Es ist höchste Zeit für einen Neuanfang."
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf stimmt mit der Einschätzung der Verwaltungsgerichte überein. Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages haben bereits mehrere Verwaltungsgerichte die Vereinbarkeit des neuen Glücksspielstaatsvertrags mit Europarecht verneint und zugunsten privater Sportwettvermittler entschieden (so u.A. VG Frankfurt, VG Minden, VG München). So hält es das VG Minden nicht für erkennbar, weshalb von einer privaten Sportwette eine größere Gefährdung als von einer staatlich veranstaltete Wette ausgehen solle. Die Gefährdung hänge nicht davon ab, wem die Gewinne zufließen. "Dieser einfachen Wahrheit, die umso mehr noch für das nicht suchtgefährdende Lotto gilt, hätte sich der Gesetzgeber nicht verschließen dürfen", so der Präsident des DLV.
Den Originaltext des Beschlusses leiten wir Ihnen gern per E-Mail zu:
Pressekontakt:
André Jütting
ajuetting@deutscherlottoverband.de
http://www.isa-guide.de/articles/20125_ ... pfalz.html
Hamburg, 12. März 2008.
Das Land Rheinland-Pfalz ist mit dem Versuch gescheitert, die private Lottogesellschaft des Landes zu verstaatlichen. Das OLG Düsseldorf wies einen Eilantrag auf Freigabe des vom Bundeskartellamt verbotenen Zusammenschlusses zurück. "Diese erneute Niederlage des Landes illustriert einmal mehr die Rechtswidrigkeit des seit Januar geltenden Glücksspielrechts," kommentiert Norman Faber, der Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Jetzt sitzt die Landesregierung in einer selbst verschuldeten Zwickmühle, denn das OLG hat ihr auch noch aufgegeben, die Lottokonzession öffentlich auszuschreiben."
Entgegen der Auffassung der Landesregierung zwingt der seit Jahresbeginn geltende neue Glücksspielstaatsvertrag keinesfalls zur Verstaatlichung von Lotterieveranstaltern. Das OLG Düsseldorf bestätigt in seinem Beschluss klar die Position der Europäischen Kommission, des Bundeskartellamts und des Deutschen Lottoverbands: "Eine effektive Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht sowie ein wirksamer Verbraucherschutz lassen sich ohne weiteres auch (und vor allem) durch entsprechende gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen des Glücksspielgeschäfts, darauf abgestellte Anforderungen an einen Konzessionsinhaber sowie eine konsequente Überwachung des Glücksspielbetriebs gewährleisten."
Einen weiteren schweren Schlag gegen das Monopol fügt das OLG noch hinzu: "Sollte - wovon ersichtlich die Europäische Kommission ausgeht - die Lotto GmbH bislang ohne Ausschreibung mit dem Lottogeschäft beauftragt sein, wird das betraute private Lottounternehmen künftig in einem transparenten und fairen Bieterwettbewerb zu ermitteln sein." Das bedeutet: Lotto Rheinland-Pfalz wird die Konzession entzogen werden müssen, um sie anschließend europaweit auszuschreiben.
Die Argumentation des Landes, das Bundeskartellamt an ein vom Land selbst geschaffenes Gesetz zu binden, hat das OLG mit Hinweis auf den "selbst geschaffenen Normenkonflikt" eine eindeutige Abfuhr erteilt. "Diese vollständige Niederlage der Landesregierung belegt den ganzen Unsinn der verfehlten Glücksspielpolitik der Länder," so Norman Faber. "Die EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das deutsche Glücksspielrecht ist schon 2 Monate nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages ein Trümmerhaufen. Es ist höchste Zeit für einen Neuanfang."
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf stimmt mit der Einschätzung der Verwaltungsgerichte überein. Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages haben bereits mehrere Verwaltungsgerichte die Vereinbarkeit des neuen Glücksspielstaatsvertrags mit Europarecht verneint und zugunsten privater Sportwettvermittler entschieden (so u.A. VG Frankfurt, VG Minden, VG München). So hält es das VG Minden nicht für erkennbar, weshalb von einer privaten Sportwette eine größere Gefährdung als von einer staatlich veranstaltete Wette ausgehen solle. Die Gefährdung hänge nicht davon ab, wem die Gewinne zufließen. "Dieser einfachen Wahrheit, die umso mehr noch für das nicht suchtgefährdende Lotto gilt, hätte sich der Gesetzgeber nicht verschließen dürfen", so der Präsident des DLV.
Den Originaltext des Beschlusses leiten wir Ihnen gern per E-Mail zu:
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André Jütting
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VfB Stuttgart scheitert mit Klage gegen Glücksspielvertrag
VfB Stuttgart scheitert mit Klage gegen Glücksspielvertrag
Stuttgart (AP) Der deutsche Fußballmeister VfB Stuttgart darf weiterhin nicht für private Sportwettenanbieter Werbung machen. Der Fußballclub scheiterte mit einem Eilverfahren gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Der Eilantrag wurde zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Stuttgart erklärte.
Das Verwaltungsgericht traf aber keine Entscheidung in der Sache, «obwohl die Kammer nach wie vor die Rechtsmeinung vertritt, dass ein Verbot privater Sportwetten mit Europarecht nicht vereinbar sei». Der Fußballclub kann gegen den Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen.
Stellvertretend für die Bundesligaclubs wollte der VfB erreichen, dass er im eigenen Stadion wieder für den privaten Wettanbieter bwin und andere Unternehmen werben darf. Unterstützt wurde der Verein bei seiner Klage von der Deutschen Fußball Liga (DFL).
Durch das Werbeverbot für den privaten Anbieter bwin gehe dem Club jährlich ein siebenstelliger Betrag verloren, hatte VfB-Präsident Erwin Staudt Mitte Februar erklärt. Man sei zu jedem Schritt bereit - «und wenn wir bis zum Europäischen Gerichtshof gehen müssen», erklärte er. Nach einer Schätzung von DFL-Präsident Reinhard Rauball entgehen dem deutschen Fußball durch das Verbot privater Wettanbieter insgesamt Einnahmen in Höhe von 100 bis 300 Millionen Euro.
Der umstrittene neue Glücksspielstaatsvertrag, gegen den der Verein vorging, trat am 1. Januar in Kraft. In ihm wurde das staatliche Glücksspielmonopol erneut festgeschrieben, das den Ländern Milliardeneinnahmen sichert. Bei der EU stößt dieses Monopol auf Kritik: Ende Januar leitete Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung ein, die in den kommenden Monaten auf eine Anfrage antworten muss.
http://www.isa-guide.de/articles/20201_ ... rtrag.html
Stuttgart (AP) Der deutsche Fußballmeister VfB Stuttgart darf weiterhin nicht für private Sportwettenanbieter Werbung machen. Der Fußballclub scheiterte mit einem Eilverfahren gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Der Eilantrag wurde zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Stuttgart erklärte.
Das Verwaltungsgericht traf aber keine Entscheidung in der Sache, «obwohl die Kammer nach wie vor die Rechtsmeinung vertritt, dass ein Verbot privater Sportwetten mit Europarecht nicht vereinbar sei». Der Fußballclub kann gegen den Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen.
Stellvertretend für die Bundesligaclubs wollte der VfB erreichen, dass er im eigenen Stadion wieder für den privaten Wettanbieter bwin und andere Unternehmen werben darf. Unterstützt wurde der Verein bei seiner Klage von der Deutschen Fußball Liga (DFL).
Durch das Werbeverbot für den privaten Anbieter bwin gehe dem Club jährlich ein siebenstelliger Betrag verloren, hatte VfB-Präsident Erwin Staudt Mitte Februar erklärt. Man sei zu jedem Schritt bereit - «und wenn wir bis zum Europäischen Gerichtshof gehen müssen», erklärte er. Nach einer Schätzung von DFL-Präsident Reinhard Rauball entgehen dem deutschen Fußball durch das Verbot privater Wettanbieter insgesamt Einnahmen in Höhe von 100 bis 300 Millionen Euro.
Der umstrittene neue Glücksspielstaatsvertrag, gegen den der Verein vorging, trat am 1. Januar in Kraft. In ihm wurde das staatliche Glücksspielmonopol erneut festgeschrieben, das den Ländern Milliardeneinnahmen sichert. Bei der EU stößt dieses Monopol auf Kritik: Ende Januar leitete Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung ein, die in den kommenden Monaten auf eine Anfrage antworten muss.
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- Pokergin
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- Registriert: Sonntag 30. April 2006, 16:46
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Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag des Schweizer Casino Verbandes auf das Verbot der Veranstaltung privater Poker-Turniere abgewiesen. Grund: Die Richter stuften die Variante Texas Hold'em als Geschicklichkeitsspiel ein.
Ein Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Bern versetzt der eidgenössischen Casinowelt einen herben Schlag. Nachdem die dortige Spielbankenkomission Ende 2007 insgesamt 24 Gesuchen stattgab, Texas Hold'em als Geschicklichkeitsspiel und nicht als Glücksspiel zu qualifizieren, hatte der Schweizer Casino Verband dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
Die Richter entschieden jedoch am vergangenen Donnerstag ganz entgegen der Erwartung der Casino-Monopolisten und folgten der Einschätzung der Eidgenössischen Spielbankenkomission (ESBK). Pokerspiele der Variante Texas Hold'em können damit auch von privaten Veranstaltern angeboten werden. Voraussetzung: Kanton oder Gemeinde des Turnieranbieters bewilligen die Ausrichtung.
Während vorher privaten Turnierbetreibern ein sattes Bussgeld von bis zu 50.000 Franken drohte, haben jetzt die Casinos das Nachsehen. Wer sich beim ESBK und seiner Gemeinde eine Bewilligung beschafft, hat keine Konsequenzen mehr zu fürchten. Ohne diese Organisationserlaubnis droht allerdings weiterhin eine strafrechtliche Verfolgung. Zwar nur dem Veranstalter. Aber Vorsicht: Zusätzlich kann das Geld der Teilnehmer beschlagnahmt werden.
Mit dem vorläufigen Urteil bestätigen die Berner Richter, was Poker-Kenner lange wissen. Poker ist kein Glücksspiel. Wahrscheinlichkeit und Können sind im Gegensatz zu Bingo, Lotto & Co. maßgebend. Wann die deutsche Gerichtsbarkeit die Komplexität des Pokers anerkennt, bleibt weiterhin offen.
Ein Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Bern versetzt der eidgenössischen Casinowelt einen herben Schlag. Nachdem die dortige Spielbankenkomission Ende 2007 insgesamt 24 Gesuchen stattgab, Texas Hold'em als Geschicklichkeitsspiel und nicht als Glücksspiel zu qualifizieren, hatte der Schweizer Casino Verband dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
Die Richter entschieden jedoch am vergangenen Donnerstag ganz entgegen der Erwartung der Casino-Monopolisten und folgten der Einschätzung der Eidgenössischen Spielbankenkomission (ESBK). Pokerspiele der Variante Texas Hold'em können damit auch von privaten Veranstaltern angeboten werden. Voraussetzung: Kanton oder Gemeinde des Turnieranbieters bewilligen die Ausrichtung.
Während vorher privaten Turnierbetreibern ein sattes Bussgeld von bis zu 50.000 Franken drohte, haben jetzt die Casinos das Nachsehen. Wer sich beim ESBK und seiner Gemeinde eine Bewilligung beschafft, hat keine Konsequenzen mehr zu fürchten. Ohne diese Organisationserlaubnis droht allerdings weiterhin eine strafrechtliche Verfolgung. Zwar nur dem Veranstalter. Aber Vorsicht: Zusätzlich kann das Geld der Teilnehmer beschlagnahmt werden.
Mit dem vorläufigen Urteil bestätigen die Berner Richter, was Poker-Kenner lange wissen. Poker ist kein Glücksspiel. Wahrscheinlichkeit und Können sind im Gegensatz zu Bingo, Lotto & Co. maßgebend. Wann die deutsche Gerichtsbarkeit die Komplexität des Pokers anerkennt, bleibt weiterhin offen.
wow, danke vielmals für die ausführlichen Beiträge. Wirklich Top 

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Glücksspielstaatsvertrag - Niedersachsen erlaubt Onlinespiel
Tag auch ..
Und der geht gut los ...
Nach einem Bericht der taz vom heutigen Tag, bestätigte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg letztinstanzlich, dass das Land Niedersachsen ein Online-Casino zulassen muss. Und das, obwohl Niedersachsen den Glücksspiel-Staatsvertrag - der gilt seit 1.1.2008 - mit auf den Weg gebracht hatte, dessen Kern ein Verbot von Onlineglücksspielen beinhaltet. Im Vertrag steht es so: "Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten."
http://www.taz.de/regional/nord/nord-ak ... 48&type=98
Und der geht gut los ...
Nach einem Bericht der taz vom heutigen Tag, bestätigte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg letztinstanzlich, dass das Land Niedersachsen ein Online-Casino zulassen muss. Und das, obwohl Niedersachsen den Glücksspiel-Staatsvertrag - der gilt seit 1.1.2008 - mit auf den Weg gebracht hatte, dessen Kern ein Verbot von Onlineglücksspielen beinhaltet. Im Vertrag steht es so: "Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten."
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See you at all tables ...
Regards, guso0159
http://www.fullonpoker.blogspot.com
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