Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
- Gohar
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Launch of New Poker Rooms Shows Internet Gambling Industry Still Booming
The launch of two high-profile online gambling sites over the few weeks has provided further evidence that the online gambling industry, far from crumbling in the wake of the UIGEA, is still as strong as ever.
(PRWeb) February 7, 2007 -- The launch of two high-profile online gambling sites over the few weeks has provided further evidence that the online gambling industry, far from crumbling in the wake of the UIGEA, is still as strong as ever.
The highest profile launch was that of Playboy Gaming, whose investment in the market shows that even established big-name brands are confident in the future of the industry. As one would expect, Playboy Gaming offers perks such as the chance to win a trip Hugh Heffner's Playboy Mansion or the option to watch Playmate videos at the same time as using the poker room or casino. Visit Playboy Poker and Playboy Casino.
The other big launch has been that of GNUF.com, an online gambling community billed as a mix of MySpace and Vegas. Here punters have access to all the usual casino and poker games but also have the chance to set up their own profile, upload videos or pictures, write a blog, and join in forum debates. Visit GNUF Poker and GNUF Casino.
Meanwhile the pre-existing online poker rooms have been moving from strength to strength since the immediate aftermath of the Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) was passed in October 2006. Statistics from WhichPoker.com show that PokerStars, which has remained open to US customers, has become the world's biggest poker room, pulling in nearly 20,000 real-money players at peak times, compared to roughly 10,000 before the UIGEA forced PartyPoker and others from the US market. Full Tilt, Bodog and UltimateBet have also prospered by remaining open to US gamblers.
But it's not just those who stayed in the US who have been doing well. PartyPoker, which saw its player numbers fall by over 50 percent in the immediate aftermath of the UIGEA, has been recovering strongly. Player numbers are up by over 60 percent since October according to WhichPoker.com, with PartyPoker breaking the 10,000 mark regularly over the last few weeks.
All this is good news for the online gambling industry, which looked as if it might struggle in the wake of the UIGEA. The launch of two new gambling/poker sites, along with the booming figures from online poker rooms is emphatic evidence that online gambling is here to stay, with or without the US.
The launch of two high-profile online gambling sites over the few weeks has provided further evidence that the online gambling industry, far from crumbling in the wake of the UIGEA, is still as strong as ever.
(PRWeb) February 7, 2007 -- The launch of two high-profile online gambling sites over the few weeks has provided further evidence that the online gambling industry, far from crumbling in the wake of the UIGEA, is still as strong as ever.
The highest profile launch was that of Playboy Gaming, whose investment in the market shows that even established big-name brands are confident in the future of the industry. As one would expect, Playboy Gaming offers perks such as the chance to win a trip Hugh Heffner's Playboy Mansion or the option to watch Playmate videos at the same time as using the poker room or casino. Visit Playboy Poker and Playboy Casino.
The other big launch has been that of GNUF.com, an online gambling community billed as a mix of MySpace and Vegas. Here punters have access to all the usual casino and poker games but also have the chance to set up their own profile, upload videos or pictures, write a blog, and join in forum debates. Visit GNUF Poker and GNUF Casino.
Meanwhile the pre-existing online poker rooms have been moving from strength to strength since the immediate aftermath of the Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) was passed in October 2006. Statistics from WhichPoker.com show that PokerStars, which has remained open to US customers, has become the world's biggest poker room, pulling in nearly 20,000 real-money players at peak times, compared to roughly 10,000 before the UIGEA forced PartyPoker and others from the US market. Full Tilt, Bodog and UltimateBet have also prospered by remaining open to US gamblers.
But it's not just those who stayed in the US who have been doing well. PartyPoker, which saw its player numbers fall by over 50 percent in the immediate aftermath of the UIGEA, has been recovering strongly. Player numbers are up by over 60 percent since October according to WhichPoker.com, with PartyPoker breaking the 10,000 mark regularly over the last few weeks.
All this is good news for the online gambling industry, which looked as if it might struggle in the wake of the UIGEA. The launch of two new gambling/poker sites, along with the booming figures from online poker rooms is emphatic evidence that online gambling is here to stay, with or without the US.
Holländisches Holland-Poker
Holländisches Holland-Poker
Die Niederländer – oft belächelt wegen ihrem Wohnwagen-Faible, manchmal beneidet wegen ihrem freien Umgang mit bestimmten Rauchwaren. Bald sind sie auch um ein Online-Casino reicher. Das besondere daran, es ist mehr oder weniger von Holländern für Holländer.
Die niederländische Regierung stimmte einem Drei-Jahres-Vertrag zwischen CryptoLogic und Holland Casino zu. CryptoLogic ist der weltweit führende Hersteller von Online-Gaming-Software. Holland Casino, die lizenzierte Casino-Kette Hollands, möchte ab Sommer 2007 auf den Online-Zug aufspringen. Absolute Besonderheit dabei ist, dass es wirklich eine Seite für Holländer werden soll.
Holland Casino betreibt 14 Casinos in den Niederlanden, darunter Nijmegen, Rotterdam und selbstverständlich auch Amsterdam, wo alljährlich die Master Classics of Poker stattfinden. Doch auch in Holland ist das Spielen im Internet populär und so versucht die Casino-Kette nun, ihr Stück vom Kuchen abzubekommen. Mit CryptoLogic hat man sich einen versierten Partner geholt. WilliamHill, Interpoker, DTD Poker sind allesamt Gaming Portale, die mit CryptoLogic zusammenarbeiten. Auch eine Hold’em BlackJack-Variante wurde vom Softwarehersteller entwickelt.
Laut Aussagen des von Holland Casino wird man auch sehr viel Wert auf Sicherheit und auch Responsible Gaming legen. Vor allem bietet man den Holländern damit aber eine legale Möglichkeit, online Poker zu spielen.
[/b]by PokerOlymp
Die Niederländer – oft belächelt wegen ihrem Wohnwagen-Faible, manchmal beneidet wegen ihrem freien Umgang mit bestimmten Rauchwaren. Bald sind sie auch um ein Online-Casino reicher. Das besondere daran, es ist mehr oder weniger von Holländern für Holländer.
Die niederländische Regierung stimmte einem Drei-Jahres-Vertrag zwischen CryptoLogic und Holland Casino zu. CryptoLogic ist der weltweit führende Hersteller von Online-Gaming-Software. Holland Casino, die lizenzierte Casino-Kette Hollands, möchte ab Sommer 2007 auf den Online-Zug aufspringen. Absolute Besonderheit dabei ist, dass es wirklich eine Seite für Holländer werden soll.
Holland Casino betreibt 14 Casinos in den Niederlanden, darunter Nijmegen, Rotterdam und selbstverständlich auch Amsterdam, wo alljährlich die Master Classics of Poker stattfinden. Doch auch in Holland ist das Spielen im Internet populär und so versucht die Casino-Kette nun, ihr Stück vom Kuchen abzubekommen. Mit CryptoLogic hat man sich einen versierten Partner geholt. WilliamHill, Interpoker, DTD Poker sind allesamt Gaming Portale, die mit CryptoLogic zusammenarbeiten. Auch eine Hold’em BlackJack-Variante wurde vom Softwarehersteller entwickelt.
Laut Aussagen des von Holland Casino wird man auch sehr viel Wert auf Sicherheit und auch Responsible Gaming legen. Vor allem bietet man den Holländern damit aber eine legale Möglichkeit, online Poker zu spielen.
[/b]by PokerOlymp
Zulassung privater Wettanbieter in Schleswig-Holstein?
Die CDU-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag will den Markt für Sportwetten künftig durch ein Konzessionierungsmodell auch für private Anbieter öffnen. Die CDU-Fraktion hat hierfür ein duales Staatsvertragssystem vorgeschlagen, das Lotto/Lotterien einerseits und Sportwetten andererseits getrennt behandelt.
Nach dem von dem CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp ausgearbeiteten Vorschlag sollen private Wettanbieter unter Auflagen zum Jugendschutz und zur Suchtprävention zugelassen werden. So sollen die Anbieter zum „Aufbringen von Warnhinweisen“ auf den Wettscheinen verpflichtet werden. Zudem soll ein Limitsystem die Höhe der Wetten begrenzen und eine bundesweite Sperrdatei für Spielsüchtige eingerichtet werden. Auch die Bundesländer würden von einem derartigen Konzessionsmodell profitieren: So sollen die privaten Anbieter einen Teil ihrer Einnahmen als Konzession an die Länder abführen. Das Geld könne dann „zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke verwendet werden.“
Die CDU will ihren Entwurf nach Rücksprache mit dem Koalitionspartner SPD in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Die Vorschläge sollen so zu wesentlichen Bestandteilen eines neuen Staatsvertrages werden, der bereits zur Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2007 in Berlin vorgestellt werden könnte.
Der Abgeordnete Arp äußerte sich sehr kritisch zu dem von den anderen Bundesländern befürworteten Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags. Er sieht bereits ein Auseinanderbrechen des staatlichen Toto- und Lottoblocks: „Nach der Auswertung des Staatsvertragsentwurfs begreifen offensichtlich langsam immer mehr ehemalige Monopolbefürworter, welches Ei sie sich da ins Nest legen wollen. Die Geschlossenheit des Toto- und Lottoblocks im Bezug auf diesen Staatsvertrag bricht auseinander. Und das zu Recht: Der neue Lottostaatsvertrag vernichtet unser gewachsenes Lotteriewesen mehr, als es jedes Konzessionierungsmodell tun könnte.“ Der niedersächsische Toto-Lotto Geschäftsführer Rolf Stypmann habe es kürzlich auf den Punkt gebracht: Mit dem neuen Lottostaatsvertrag drohe Toto und Lotto das Aus, weil die Regelungen monströs und unpraktikabel seien. Er fühle sich durch den neuen Staatsvertrag schon fast zum Dealer abgestempelt. Selbst das altbewährte Toto gelte mittlerweile als gefährlich. Arp hierzu: „Wenn der Toto- und Lottoblock sich vor diesem Hintergrund in Zukunft weigert, Sportwetten anzubieten, ist das mehr als verständlich. Das bedeutet aber auch: Die Einnahmen der Länder durch die Abgaben werden ebenso dramatisch einbrechen, wie die Mittel für die Sport und Kulturförderung.“
Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE
Die CDU-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag will den Markt für Sportwetten künftig durch ein Konzessionierungsmodell auch für private Anbieter öffnen. Die CDU-Fraktion hat hierfür ein duales Staatsvertragssystem vorgeschlagen, das Lotto/Lotterien einerseits und Sportwetten andererseits getrennt behandelt.
Nach dem von dem CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp ausgearbeiteten Vorschlag sollen private Wettanbieter unter Auflagen zum Jugendschutz und zur Suchtprävention zugelassen werden. So sollen die Anbieter zum „Aufbringen von Warnhinweisen“ auf den Wettscheinen verpflichtet werden. Zudem soll ein Limitsystem die Höhe der Wetten begrenzen und eine bundesweite Sperrdatei für Spielsüchtige eingerichtet werden. Auch die Bundesländer würden von einem derartigen Konzessionsmodell profitieren: So sollen die privaten Anbieter einen Teil ihrer Einnahmen als Konzession an die Länder abführen. Das Geld könne dann „zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke verwendet werden.“
Die CDU will ihren Entwurf nach Rücksprache mit dem Koalitionspartner SPD in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Die Vorschläge sollen so zu wesentlichen Bestandteilen eines neuen Staatsvertrages werden, der bereits zur Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2007 in Berlin vorgestellt werden könnte.
Der Abgeordnete Arp äußerte sich sehr kritisch zu dem von den anderen Bundesländern befürworteten Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags. Er sieht bereits ein Auseinanderbrechen des staatlichen Toto- und Lottoblocks: „Nach der Auswertung des Staatsvertragsentwurfs begreifen offensichtlich langsam immer mehr ehemalige Monopolbefürworter, welches Ei sie sich da ins Nest legen wollen. Die Geschlossenheit des Toto- und Lottoblocks im Bezug auf diesen Staatsvertrag bricht auseinander. Und das zu Recht: Der neue Lottostaatsvertrag vernichtet unser gewachsenes Lotteriewesen mehr, als es jedes Konzessionierungsmodell tun könnte.“ Der niedersächsische Toto-Lotto Geschäftsführer Rolf Stypmann habe es kürzlich auf den Punkt gebracht: Mit dem neuen Lottostaatsvertrag drohe Toto und Lotto das Aus, weil die Regelungen monströs und unpraktikabel seien. Er fühle sich durch den neuen Staatsvertrag schon fast zum Dealer abgestempelt. Selbst das altbewährte Toto gelte mittlerweile als gefährlich. Arp hierzu: „Wenn der Toto- und Lottoblock sich vor diesem Hintergrund in Zukunft weigert, Sportwetten anzubieten, ist das mehr als verständlich. Das bedeutet aber auch: Die Einnahmen der Länder durch die Abgaben werden ebenso dramatisch einbrechen, wie die Mittel für die Sport und Kulturförderung.“
Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE
Hier sieht man mal mit welchen Mitteln der Staat versucht, sein untergehendes Monopol zu retten:
Verbot von Sportwetten-Vermittlung aufgehoben
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ein Verbot zur gewerblichen Vermittlung von Oddset-Sportwetten aufgehoben. Die Richter kritisierten zudem das Regierungspräsidium für seine Arbeit. Der Kläger mit einer Stuttgarter Wettannahmestelle darf nun weiter Wetten annehmen und an eine Thüringer Firma weiterleiten.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Firma im thüringischen Gera eine Gewerbeerlaubnis von einem Hoheitsträger in der früheren DDR hatte (Az.: 5 K 4532/04).
Die Stadt Stuttgart hatte dem betroffenen Unternehmer die Veranstaltung von Sportwetten unter Strafandrohung untersagt und sich dabei auf das baden-württembergische Polizeigesetz berufen. Dagegen hatte der Unternehmer Widerspruch beim Regierungspräsidium eingelegt und sich unter anderem auf die nach dem Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit berufen.
Der Richter der 5. Kammer kritisierte, dass das Regierungspräsidium in dem Widerspruchsbescheid bis ins Detail ein Rechtsgutachten der Staatlichen Toto- und Lotto GmbH Baden-Württemberg übernommen hatte. Damit habe sich die Behörde von vornherein einseitig festgelegt und zu Gunsten des staatlichen Wettmonopols Partei genommen.
Gericht: Keine objektive Gewichtung der Interessen
Zudem beanstandete der Richter, dass in der Ablehnung des Widerspruchs eine objektive Gewichtung der widerstreitenden Interessen fehle. Auch eine zutreffende rechtliche Beurteilung der Einwände des Unternehmers sei nicht getroffen worden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2006 entschieden, dass das staatliche Sportwettenmonopol verfassungswidrig ist. Das Verwaltungsgericht warf dem Regierungspräsidium vor, in dem Bescheid vom November 2004 die Rechtmäßigkeit des Monopols nicht in Frage gestellt zu haben. Die Berufung gegen das Urteil ist nur möglich, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen wird.
Verbot von Sportwetten-Vermittlung aufgehoben
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ein Verbot zur gewerblichen Vermittlung von Oddset-Sportwetten aufgehoben. Die Richter kritisierten zudem das Regierungspräsidium für seine Arbeit. Der Kläger mit einer Stuttgarter Wettannahmestelle darf nun weiter Wetten annehmen und an eine Thüringer Firma weiterleiten.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Firma im thüringischen Gera eine Gewerbeerlaubnis von einem Hoheitsträger in der früheren DDR hatte (Az.: 5 K 4532/04).
Die Stadt Stuttgart hatte dem betroffenen Unternehmer die Veranstaltung von Sportwetten unter Strafandrohung untersagt und sich dabei auf das baden-württembergische Polizeigesetz berufen. Dagegen hatte der Unternehmer Widerspruch beim Regierungspräsidium eingelegt und sich unter anderem auf die nach dem Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit berufen.
Der Richter der 5. Kammer kritisierte, dass das Regierungspräsidium in dem Widerspruchsbescheid bis ins Detail ein Rechtsgutachten der Staatlichen Toto- und Lotto GmbH Baden-Württemberg übernommen hatte. Damit habe sich die Behörde von vornherein einseitig festgelegt und zu Gunsten des staatlichen Wettmonopols Partei genommen.
Gericht: Keine objektive Gewichtung der Interessen
Zudem beanstandete der Richter, dass in der Ablehnung des Widerspruchs eine objektive Gewichtung der widerstreitenden Interessen fehle. Auch eine zutreffende rechtliche Beurteilung der Einwände des Unternehmers sei nicht getroffen worden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2006 entschieden, dass das staatliche Sportwettenmonopol verfassungswidrig ist. Das Verwaltungsgericht warf dem Regierungspräsidium vor, in dem Bescheid vom November 2004 die Rechtmäßigkeit des Monopols nicht in Frage gestellt zu haben. Die Berufung gegen das Urteil ist nur möglich, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen wird.
Und am 6. März wird es richtig interressant:
Europäischer Gerichtshof verkündet Placanica-Urteil am 6. März 2007 - Grundsatzentscheidung zu Sportwetten?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sein bereits seit längerer Zeit erwartetes Urteil in den verbundenen Rechtssachen Placanica u. a. (Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04) am Dienstag, den 6. März 2007, um 9:30 Uhr verkünden. Die betroffenen Anbieter und Vermittler sowie viele Gerichte und Behörden erwarten sich von dieser Entscheidung eine weitere Klärung der Rechtslage beim binnengrenzüberschreitenden Angebot von Sportwetten.
....
Der Generalanwalt des EuGH Colomer veröffentlichte am 16. Mai 2006 seine Schlussanträge, ein umfangreiches Rechtsgutachten, zu dieser Rechtssache. Er kam zu dem Schluss, dass eine Überwachung im Heimatstaat des Buchmachers ausreichend sei. Der italienische Ansatz, sich auf den Territorialcharakter der Zulassung zu berufen, verstoße gegen die Gemeinschaftstreue. Aus dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung schloss der Generalanwalt: „Wenn danach ein Veranstalter aus einem anderen Mitgliedstaat die dort geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt, müssen die Behörden des Staates, in dem die Dienstleistung erbracht wird, davon ausgehen, dass dies eine ausreichende Garantie für seine Integrität ist.“ Im Übrigen beurteilte er die italienischen Bestimmungen als diskriminierend, so dass sie bereits alleine aus diesem Grund nicht anwendbar seien. Darüber hinaus seien die Bestimmungen auch nicht verhältnismäßig.
Es bleibt spannend, ob der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts im Wesentlichen folgen wird oder nicht. Einerseits betrifft die Rechtssache ein hochpolitisches Thema, so dass der Gerichtshof vielleicht eine zu klare Aussage vermeiden will. Diese hätte, wenn der EuGH den Schlussanträgen folgen sollte, erhebliche finanzielle Auswirkungen (auch auf Deutschland), da es das faktische Ende des staatlichen Monopols bedeuten würde. Andererseits wird es der EuGH wohl nicht dulden, dass ein nationales Höchstgericht (hier der italienische Kassationsgerichtshof) seine Rechtsprechung, hier insbesondere die erst kurz zuvor formulierten Gambelli-Kriterien, grob missachtet. Auch angesichts tausender Gerichtsverfahren vor nationalen Gerichten wäre ein die Rechtslage klärendes „Machtwort“ aus Luxemburg aus Sicht der Praxis mehr als wünschenswert.
http://openpr.de/news/119676/Europaeisc ... etten.html
Europäischer Gerichtshof verkündet Placanica-Urteil am 6. März 2007 - Grundsatzentscheidung zu Sportwetten?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sein bereits seit längerer Zeit erwartetes Urteil in den verbundenen Rechtssachen Placanica u. a. (Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04) am Dienstag, den 6. März 2007, um 9:30 Uhr verkünden. Die betroffenen Anbieter und Vermittler sowie viele Gerichte und Behörden erwarten sich von dieser Entscheidung eine weitere Klärung der Rechtslage beim binnengrenzüberschreitenden Angebot von Sportwetten.
....
Der Generalanwalt des EuGH Colomer veröffentlichte am 16. Mai 2006 seine Schlussanträge, ein umfangreiches Rechtsgutachten, zu dieser Rechtssache. Er kam zu dem Schluss, dass eine Überwachung im Heimatstaat des Buchmachers ausreichend sei. Der italienische Ansatz, sich auf den Territorialcharakter der Zulassung zu berufen, verstoße gegen die Gemeinschaftstreue. Aus dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung schloss der Generalanwalt: „Wenn danach ein Veranstalter aus einem anderen Mitgliedstaat die dort geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt, müssen die Behörden des Staates, in dem die Dienstleistung erbracht wird, davon ausgehen, dass dies eine ausreichende Garantie für seine Integrität ist.“ Im Übrigen beurteilte er die italienischen Bestimmungen als diskriminierend, so dass sie bereits alleine aus diesem Grund nicht anwendbar seien. Darüber hinaus seien die Bestimmungen auch nicht verhältnismäßig.
Es bleibt spannend, ob der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts im Wesentlichen folgen wird oder nicht. Einerseits betrifft die Rechtssache ein hochpolitisches Thema, so dass der Gerichtshof vielleicht eine zu klare Aussage vermeiden will. Diese hätte, wenn der EuGH den Schlussanträgen folgen sollte, erhebliche finanzielle Auswirkungen (auch auf Deutschland), da es das faktische Ende des staatlichen Monopols bedeuten würde. Andererseits wird es der EuGH wohl nicht dulden, dass ein nationales Höchstgericht (hier der italienische Kassationsgerichtshof) seine Rechtsprechung, hier insbesondere die erst kurz zuvor formulierten Gambelli-Kriterien, grob missachtet. Auch angesichts tausender Gerichtsverfahren vor nationalen Gerichten wäre ein die Rechtslage klärendes „Machtwort“ aus Luxemburg aus Sicht der Praxis mehr als wünschenswert.
http://openpr.de/news/119676/Europaeisc ... etten.html
Sportwetten: DFB-Gutachten kontra Lotteriestaatsvertrag
Der neue Entwurf des Lotteriestaatsvertrages steht im Widerspruch zum Grundgesetz und Europarecht.
Dies ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) zusammen mit der Deutschen Fußball-Liga (DFL) bei der Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz in Auftrag gegeben wurde. Die Anwälte kommen zu der Schlussfolgerung, dass der Staatsvertrag in der jetzigen Form die Grundrechte von privaten Sportwettanbietern, Sportveranstaltern und -vereinen, der werbetreibenden Medien und anderen Interessengruppen verletze.
Betroffene Grundrechte sind laut Gutachten die in Artikel 12 des Grundgesetzes verbriefte Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum (Artikel 14 GG), die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 GG), die Medienfreiheit (Artikel 5 GG) und der Gleichheitssatz (Artikel 3 GG). Der Glücksspielvertrag verletze außerdem die Eigentumsrechte von Sportwettanbietern mit erworbener DDR-Lizenz wie etwa der Firma bwin. Europarechtlich beschränke der Glücksspielvertrag die Dienstleistungsfreiheit (Artikel 43 EG) und die Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 EG), und verstoße aufgrund der uneinheitlichen Bundes- und Landesgesetzgebung gegen das Europarecht.
Der neue Lotteriestaatsvertrag soll am 22. März von der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz der Länder in Berlin abgesegnet werden. Eine Neureglung war nötig geworden, da das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr entscheiden hatte, dass das staatliche Wettmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Dies ist eine Mitteilung von SPONSORs online. Für den Inhalt ist ausschließlich SPONSORs Fachmedium für Sportbusiness verantwortlich.
http://www.finanznachrichten.de/nachric ... 798185.asp
Der neue Entwurf des Lotteriestaatsvertrages steht im Widerspruch zum Grundgesetz und Europarecht.
Dies ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) zusammen mit der Deutschen Fußball-Liga (DFL) bei der Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz in Auftrag gegeben wurde. Die Anwälte kommen zu der Schlussfolgerung, dass der Staatsvertrag in der jetzigen Form die Grundrechte von privaten Sportwettanbietern, Sportveranstaltern und -vereinen, der werbetreibenden Medien und anderen Interessengruppen verletze.
Betroffene Grundrechte sind laut Gutachten die in Artikel 12 des Grundgesetzes verbriefte Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum (Artikel 14 GG), die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 GG), die Medienfreiheit (Artikel 5 GG) und der Gleichheitssatz (Artikel 3 GG). Der Glücksspielvertrag verletze außerdem die Eigentumsrechte von Sportwettanbietern mit erworbener DDR-Lizenz wie etwa der Firma bwin. Europarechtlich beschränke der Glücksspielvertrag die Dienstleistungsfreiheit (Artikel 43 EG) und die Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 EG), und verstoße aufgrund der uneinheitlichen Bundes- und Landesgesetzgebung gegen das Europarecht.
Der neue Lotteriestaatsvertrag soll am 22. März von der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz der Länder in Berlin abgesegnet werden. Eine Neureglung war nötig geworden, da das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr entscheiden hatte, dass das staatliche Wettmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Dies ist eine Mitteilung von SPONSORs online. Für den Inhalt ist ausschließlich SPONSORs Fachmedium für Sportbusiness verantwortlich.
http://www.finanznachrichten.de/nachric ... 798185.asp
S.C. Bill to Legalize Home Poker Moves On
Bill to Face Judiciary Committee This Week
A bill that will legalize small stakes home poker games in South Carolina passed a subcommittee and will be presented to the Judiciary Committee this week.
Games of cards and chance are currently illegal under state law. State Rep. William Scarborough introduced this bill in hopes of amending the existing laws to allow people to play cards in the privacy of their homes for “the sole purpose of recreational activity.”
“I’m just trying to allow people to play a friendly game of cards in their homes,” Scarborough said.
He wants to make it clear that he is not advocating the spread of public gambling and would like to ensure that the bill does not allow the return of video poker. According to the bill, certain poker card games would be legal as long as the house does not take a cut. Scarborough is optimistic in the passage of the bill.
Bill to Face Judiciary Committee This Week
A bill that will legalize small stakes home poker games in South Carolina passed a subcommittee and will be presented to the Judiciary Committee this week.
Games of cards and chance are currently illegal under state law. State Rep. William Scarborough introduced this bill in hopes of amending the existing laws to allow people to play cards in the privacy of their homes for “the sole purpose of recreational activity.”
“I’m just trying to allow people to play a friendly game of cards in their homes,” Scarborough said.
He wants to make it clear that he is not advocating the spread of public gambling and would like to ensure that the bill does not allow the return of video poker. According to the bill, certain poker card games would be legal as long as the house does not take a cut. Scarborough is optimistic in the passage of the bill.
Euro Poker News: The Trouble With France
Curious Days in the Land of Liberty, Equality and Fraternity.
For a country that prides itself on being socially progressive, these days France is looking increasingly like an oppressive regime. The socially democratic state now has the dubious honor of being more hostile to online poker than the United States.
First, there were the arrests of BWIN (PokerRoom.com) executives in Monte Carlo. Then there was the forced withdrawal of the Deauville EPT event (allegedly due to their association with Poker Stars). Now, the French authorities have “asked” to interview John Anderson (former executive of 888 / PacificPoker.com).
Feeling the heat, last week PartyPoker announced that it would not accept any new real money accounts from French players. Existing players are able to continue playing, for now. Meanwhile, French authorities have forced PokerStars to cease its affiliate activities in France.
What will happen next is anyone's guess. Until online poker is again welcome in France, the masses can continue to play the odds by buying state-sponsored lottery tickets and betting on horses (also state sponsored). "Viva le Tax!"
Curious Days in the Land of Liberty, Equality and Fraternity.
For a country that prides itself on being socially progressive, these days France is looking increasingly like an oppressive regime. The socially democratic state now has the dubious honor of being more hostile to online poker than the United States.
First, there were the arrests of BWIN (PokerRoom.com) executives in Monte Carlo. Then there was the forced withdrawal of the Deauville EPT event (allegedly due to their association with Poker Stars). Now, the French authorities have “asked” to interview John Anderson (former executive of 888 / PacificPoker.com).
Feeling the heat, last week PartyPoker announced that it would not accept any new real money accounts from French players. Existing players are able to continue playing, for now. Meanwhile, French authorities have forced PokerStars to cease its affiliate activities in France.
What will happen next is anyone's guess. Until online poker is again welcome in France, the masses can continue to play the odds by buying state-sponsored lottery tickets and betting on horses (also state sponsored). "Viva le Tax!"
- Theoderich der Große
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Wenn ich das richtig sehe, mußt du heute wieder was hier posten, The Folder
Und zur Abwechslung sogar mal eine gute Nachricht!!
Und zur Abwechslung sogar mal eine gute Nachricht!!
2010: The 6-figure BR-Projekt
- Sonataluna
- ITP Entertainer
-
- Beiträge: 795
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Ich hoffe ich darf:
Dienstag, 6. März 2007
EuGH-Urteil zu Glücksspielen
Staatliches Monopol geknackt
Das staatliche Monopol bei Glücksspielen steht auf der Kippe. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Dienstag in Luxemburg, dass auch private Wettvermittler bei der Vergabe von Konzessionen berücksichtigt werden müssen. Die Richter des höchsten EU-Gerichtes erklärten ein italienisches Gesetz für illegal, das Kapitalgesellschaften vom Geschäft mit der Wettleidenschaft ausschließt und Wettanbieter ohne Lizenz bestraft. Das Urteil könnte Auswirkungen auf Deutschland haben: Hier soll ein neuer Staatsvertrag das staatliche Glücksspielmonopol bis 2011 verlängern und Internet-Angebote von privaten Anbietern weitgehend verbieten.
Der deutsche Wettvermittler Fluxx begrüßte das Urteil. Nun sei auch der deutsche Staatsvertrag, der das staatliche Wettmonopol zementiere, faktisch Makulatur, sagte Fluxx-Chef Rainer Jacken. Die Aktien von Fluxx und dem Internet-Wettanbieter bwin legten kräftig zu. Auch der Lottoverband erklärte, der Staatsvertrag, auf den sich 15 von 16 Bundesländern im Dezember geeinigt hatten, sei hinfällig.
Nach italienischem Recht ist für Glücksspiele und die Einnahme von Wetteinsätzen eine Lizenz nötig. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Italien will mit dem Gesetz eine Ausbeutung von Glücksspieltätigkeiten zu kriminellen Zwecken verhindern. Dass ein Konzessionssystem für eine entsprechende Kontrolle hilfreich sein kann, hat der EuGH zwar anerkannt. Dass aber Kapitalgesellschaften, also private Anbieter, bei der Vergabe von Konzessionen ausgeschlossen werden, gehe über das Erforderliche hinaus, argumentierten die Richter. Es gebe auch andere Mittel, die die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit in der EU weniger beschränkten, befanden die Richter.
Hintergrund des EuGH-Urteils ist der so genannte Placanica-Fall. Drei italienische Betreiber von Wettbüros hatten für das in Großbritannien ansässige Unternehmen Stanley International Betting Wetten vermittelt. Die italienische Staatsanwaltschaft 2004 beschuldigte die drei Männer, sie sammelten und organisierten Wetten ohne die nötige polizeiliche Genehmigung. Die mit dem Fall befassten italienischen Gerichte riefen daraufhin den EuGH an, um zu klären, ob das italienische Gesetz mit EU-Recht vereinbar sei.
Quelle:
http://www.n-tv.de/774358.html
Und hier die offizielle Pressemitteilung vom EuGH:
http://curia.europa.eu/de/actu/communiq ... 0020de.pdf
Dienstag, 6. März 2007
EuGH-Urteil zu Glücksspielen
Staatliches Monopol geknackt
Das staatliche Monopol bei Glücksspielen steht auf der Kippe. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Dienstag in Luxemburg, dass auch private Wettvermittler bei der Vergabe von Konzessionen berücksichtigt werden müssen. Die Richter des höchsten EU-Gerichtes erklärten ein italienisches Gesetz für illegal, das Kapitalgesellschaften vom Geschäft mit der Wettleidenschaft ausschließt und Wettanbieter ohne Lizenz bestraft. Das Urteil könnte Auswirkungen auf Deutschland haben: Hier soll ein neuer Staatsvertrag das staatliche Glücksspielmonopol bis 2011 verlängern und Internet-Angebote von privaten Anbietern weitgehend verbieten.
Der deutsche Wettvermittler Fluxx begrüßte das Urteil. Nun sei auch der deutsche Staatsvertrag, der das staatliche Wettmonopol zementiere, faktisch Makulatur, sagte Fluxx-Chef Rainer Jacken. Die Aktien von Fluxx und dem Internet-Wettanbieter bwin legten kräftig zu. Auch der Lottoverband erklärte, der Staatsvertrag, auf den sich 15 von 16 Bundesländern im Dezember geeinigt hatten, sei hinfällig.
Nach italienischem Recht ist für Glücksspiele und die Einnahme von Wetteinsätzen eine Lizenz nötig. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Italien will mit dem Gesetz eine Ausbeutung von Glücksspieltätigkeiten zu kriminellen Zwecken verhindern. Dass ein Konzessionssystem für eine entsprechende Kontrolle hilfreich sein kann, hat der EuGH zwar anerkannt. Dass aber Kapitalgesellschaften, also private Anbieter, bei der Vergabe von Konzessionen ausgeschlossen werden, gehe über das Erforderliche hinaus, argumentierten die Richter. Es gebe auch andere Mittel, die die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit in der EU weniger beschränkten, befanden die Richter.
Hintergrund des EuGH-Urteils ist der so genannte Placanica-Fall. Drei italienische Betreiber von Wettbüros hatten für das in Großbritannien ansässige Unternehmen Stanley International Betting Wetten vermittelt. Die italienische Staatsanwaltschaft 2004 beschuldigte die drei Männer, sie sammelten und organisierten Wetten ohne die nötige polizeiliche Genehmigung. Die mit dem Fall befassten italienischen Gerichte riefen daraufhin den EuGH an, um zu klären, ob das italienische Gesetz mit EU-Recht vereinbar sei.
Quelle:
http://www.n-tv.de/774358.html
Und hier die offizielle Pressemitteilung vom EuGH:
http://curia.europa.eu/de/actu/communiq ... 0020de.pdf
Zuletzt geändert von Sonataluna am Dienstag 6. März 2007, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
- Theoderich der Große
- ITP Allstar
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http://isa-casinos.de/articles/15436.html
http://isa-casinos.de/articles/15444.html
Eine wenig erfreuliche und eine schon bessere Auslegung des heutigen Urteils
Das soll zeigen, dass es weiter spannend bleibt, nur eigentlich sehe ich (zumindest langfristig) keinen Weg, der an der Zulassung von europäischen Wettanbietern in Deutschland vorbeikommt. Bleibt vielleicht noch zu bedenken, dass Sportwetten ungleich Onlinepoker sind, vielleicht öffnet sich da ja wieder Hintertürchen für die Monopolisten, in dem sie einfach nur Sportwetten ausnehmen z. B.
http://isa-casinos.de/articles/15444.html
Eine wenig erfreuliche und eine schon bessere Auslegung des heutigen Urteils
Das soll zeigen, dass es weiter spannend bleibt, nur eigentlich sehe ich (zumindest langfristig) keinen Weg, der an der Zulassung von europäischen Wettanbietern in Deutschland vorbeikommt. Bleibt vielleicht noch zu bedenken, dass Sportwetten ungleich Onlinepoker sind, vielleicht öffnet sich da ja wieder Hintertürchen für die Monopolisten, in dem sie einfach nur Sportwetten ausnehmen z. B.
2010: The 6-figure BR-Projekt
- Wüstenfuchs
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- Registriert: Donnerstag 2. November 2006, 15:56
Hatte gerade in einem anderen Forum eine eher negative Sichtweise über das Onlinepokern in Deutschland gelesen. Demnach dürfen ausländische Anbieter immer noch vom deutschen Markt ausgeschlossen werden, wenn es auf dem deutschen Markt selber ein generelles Verbot für Onlineglücksspiel gibt oder aber vom deutschen Staat keine Lizenzen für das Betreiben eines Onlineglückspiel-Betriebes vergeben werden (egal ob an deutsche oder ausländische Anbieter). Und da Deutschland generell keine Lizenzen an Betreiber von Onlineglücksspielen vergibt, kann man ausländische Anbieter den Zugang zum deutschen Mark mit der Begründung der Suchtprävention oder kultureller Unvermeidbarkeiten verwehren und auch seinen Bürgern das Spielen bei einem solchen Anbieter verbieten. Anders sieht es jetzt aber bei den Holländern aus. Diese haben ja bekanntlich deren heimischen Casinos gestattet, Onlinecasinos einzurichten. Aufgrund dessen muss jetzt auch jeder andere EU-Anbieter einen Zugang zu dem holländischen Markt haben.
Wenn alles so bleibt wie bisher (also der Staat nichts dagegen unternimmt), können wir beruhigt damit leben. Wenn der Staat aber dem Staat Frankreich nacheifert, werden wir hier bald die selben Probleme wie unsere Nachbarn bekommen und werden unter Umständen nicht mehr auf diversen Pokerplattformen spielen dürfen. In so fern hat das hier diskutierte Urteil weder gute noch schlechtere Erkenntnisse hervorgebracht und es obligt weiterhin dem deutschen Staat dieses zu dulden oder zu verbieten. Und ich gehe dann mal stark von einem Verbot in den nächsten zwei Jahren aus.
Wenn alles so bleibt wie bisher (also der Staat nichts dagegen unternimmt), können wir beruhigt damit leben. Wenn der Staat aber dem Staat Frankreich nacheifert, werden wir hier bald die selben Probleme wie unsere Nachbarn bekommen und werden unter Umständen nicht mehr auf diversen Pokerplattformen spielen dürfen. In so fern hat das hier diskutierte Urteil weder gute noch schlechtere Erkenntnisse hervorgebracht und es obligt weiterhin dem deutschen Staat dieses zu dulden oder zu verbieten. Und ich gehe dann mal stark von einem Verbot in den nächsten zwei Jahren aus.
- Theoderich der Große
- ITP Allstar
- Beiträge: 1331
- Registriert: Dienstag 1. August 2006, 17:47
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Deine Argumente sind nachvollziehbar und es ist durchaus möglich, dass es so kommt.
Normalerweise bin ich ja der Chef-Pessimist hier, aber wenn europäische Rechtssprechung überhaupt was bedeutet, dann doch, dass sie den Rahmen vorgibt. Käme es jetzt zu Verboten, dann haben Kläger nun gute Chancen, da sich die Rechtssprechung auch hierzulande an diesem Urteil orientieren wird und es ist auch nicht das erste europäische Urteil in Sachen Wetten/Glücksspiel.
Zudem weiß jeder (und man liest es auch in den meisten Stellungnahmen auch von Rechtsanwälten), dass Suchtprävention kein Argument ist, auch Herr Wulf weiß das. Langfristig wird eine Liberalisierung sicher kommen, denn es ist ja geradezu lächerlich wenn im Zeitalter des Internets, Dienstleistungen innerhalb der EU an den Ländergrenzen halt machen sollten, mal abgesehen, dass das niemals vollständig zu verhindern sein wird.
Normalerweise bin ich ja der Chef-Pessimist hier, aber wenn europäische Rechtssprechung überhaupt was bedeutet, dann doch, dass sie den Rahmen vorgibt. Käme es jetzt zu Verboten, dann haben Kläger nun gute Chancen, da sich die Rechtssprechung auch hierzulande an diesem Urteil orientieren wird und es ist auch nicht das erste europäische Urteil in Sachen Wetten/Glücksspiel.
Zudem weiß jeder (und man liest es auch in den meisten Stellungnahmen auch von Rechtsanwälten), dass Suchtprävention kein Argument ist, auch Herr Wulf weiß das. Langfristig wird eine Liberalisierung sicher kommen, denn es ist ja geradezu lächerlich wenn im Zeitalter des Internets, Dienstleistungen innerhalb der EU an den Ländergrenzen halt machen sollten, mal abgesehen, dass das niemals vollständig zu verhindern sein wird.
2010: The 6-figure BR-Projekt
- C.Rhodriguez
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Wüstenfuchs hat geschrieben:Hatte gerade in einem anderen Forum eine eher negative Sichtweise über das Onlinepokern in Deutschland gelesen. Demnach dürfen ausländische Anbieter immer noch vom deutschen Markt ausgeschlossen werden, wenn es auf dem deutschen Markt selber ein generelles Verbot für Onlineglücksspiel gibt oder aber vom deutschen Staat keine Lizenzen für das Betreiben eines Onlineglückspiel-Betriebes vergeben werden (egal ob an deutsche oder ausländische Anbieter). Und da Deutschland generell keine Lizenzen an Betreiber von Onlineglücksspielen vergibt, kann man ausländische Anbieter den Zugang zum deutschen Mark mit der Begründung der Suchtprävention oder kultureller Unvermeidbarkeiten verwehren und auch seinen Bürgern das Spielen bei einem solchen Anbieter verbieten. Anders sieht es jetzt aber bei den Holländern aus. Diese haben ja bekanntlich deren heimischen Casinos gestattet, Onlinecasinos einzurichten. Aufgrund dessen muss jetzt auch jeder andere EU-Anbieter einen Zugang zu dem holländischen Markt haben.
Wobei ich mich frage, ob der Staat zwischen einem Onlineangebot und einem Angebot im Casino unterscheiden darf. Weil für einen ausländischen Investor ist es ungemein schwieriger ist, nach Deutschland zu kommen, ein Casino zu bauen und eine Lizenz zu erwerben.
- Sonataluna
- ITP Entertainer
-
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Hm, ich sehe da im Gegensatz zum Geschäftsführer des Toto-Verbandes durchaus eine Vergleichsmöglichkeit. Der EuGH bezieht sich nämlich vor allem auf die Grundsätze des freien Wettbewerbs und dem stehen bei einem Glücksspielmonopol ganz eindeutig einige Argumente dagegen. Warum das noch so ist dürfte in meinen Augen eher an den mangelnden Klagen dagegen liegen, als an einer scheinbaren Rechtmäßigkeit.
Man sollte das negative Urteil des Geschäftsführers immer auch unter dem Gesichtspunkt sehen dass der natürlich ein Interesse daran hat sein Monopol zu halten ^^
Was mich wundert ist das mit dem Staatsvertrag. Mir war als müssten da alle Bundesländer zustimmen und da eins eben nicht hat, ist der doch vorläufig eh gekippt, warum tun dann alle so als wäre der aktiv Oo?
Man sollte das negative Urteil des Geschäftsführers immer auch unter dem Gesichtspunkt sehen dass der natürlich ein Interesse daran hat sein Monopol zu halten ^^
Was mich wundert ist das mit dem Staatsvertrag. Mir war als müssten da alle Bundesländer zustimmen und da eins eben nicht hat, ist der doch vorläufig eh gekippt, warum tun dann alle so als wäre der aktiv Oo?
- Theoderich der Große
- ITP Allstar
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Sonataluna hat geschrieben:Hm, ich sehe da im Gegensatz zum Geschäftsführer des Toto-Verbandes durchaus eine Vergleichsmöglichkeit. Der EuGH bezieht sich nämlich vor allem auf die Grundsätze des freien Wettbewerbs und dem stehen bei einem Glücksspielmonopol ganz eindeutig einige Argumente dagegen. Warum das noch so ist dürfte in meinen Augen eher an den mangelnden Klagen dagegen liegen, als an einer scheinbaren Rechtmäßigkeit.
Man sollte das negative Urteil des Geschäftsführers immer auch unter dem Gesichtspunkt sehen dass der natürlich ein Interesse daran hat sein Monopol zu halten ^^
Was mich wundert ist das mit dem Staatsvertrag. Mir war als müssten da alle Bundesländer zustimmen und da eins eben nicht hat, ist der doch vorläufig eh gekippt, warum tun dann alle so als wäre der aktiv Oo?
Sollte man meinen, ist aber nich so

2010: The 6-figure BR-Projekt
Staat sichert sich Sportwetten: Verbot auch für Internet-Glücksspiele
EU will Online-Vertrieb von Glücksspielen nicht generell verbieten
Sportfans müssen sich darauf einstellen, in den nächsten vier Jahren nicht mehr bei privaten Wettanbietern auf Spiele oder Rennen tippen zu dürfen. In Deutschland soll dann auf diesem derzeit noch heiß umkämpften Markt einstweilen nur noch die staatliche Sportwette Oddset zulässig sein. Die Bundesländer sind nach einer Anhörung bei der EU-Kommission in Brüssel zuversichtlich, das von ihnen beabsichtigte Staatsmonopol durchsetzen zu können. "Wir rechnen mit keinerlei nennenswerten Schwierigkeiten in Brüssel mehr", sagte der rheinland-pfälzische Staatskanzleichef Martin Stadelmaier der 'Süddeutschen Zeitung' (Donnerstagsausgabe). Ein Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McGreevy erklärte dagegen, die Entscheidung sei noch nicht gefallen. Aus dem Kreis der Bundesländer verlautet, das sei formal richtig, die Kommission wolle aber schon nächste Woche generell grünes Licht geben und einige Auflagen verfügen.
Nach Angaben von Stadelmaier soll das Monopol auf vier Jahre befristet werden. "Wir brauchen diese Zeit, um ein vernünftiges Modell für die Zulassung privater Anbieter zu entwickeln", sagte er. Die Fußball-Bundesliga, der Deutsche Fußball-Bund und Teile der Union setzen sich dafür ein, eine begrenzte Zahl von Konzessionen an private Anbieter zu vergeben. Die Länder regeln das Glücksspielwesen und sind mit ihren Lotteriegesellschaften selbst der größte Anbieter auf diesem Markt mit 30 Milliarden Euro Jahresumsatz. Vier bis fünf Milliarden Euro verbleiben als Gewinn bei den Ländern.
Bei der Anhörung in Brüssel ging es um einen Gesetzentwurf der Länder. Diese wollen private Konkurrenten von 2007 bis einschließlich 2010 ausschließen. Die EU habe keine grundsätzlichen Einwände gehabt, sagte Stadelmaier. Er gehe davon aus, dass die Ministerpräsidenten bei einem Treffen in der kommenden Woche das Vorhaben abschließend behandelten.
Aus anderen Ländern war zu hören, aus Brüssel sei nur mit einzelnen Auflagen zu rechnen. Die EU halte es beispielsweise für überflüssig, den Vertrieb von Glücksspielen über das Internet generell zu verbieten. Lotto fördere nicht die Spielsucht und solle daher weiterhin über das Internet zugänglich sein. Anders könne es bei Sportwetten sein. Die Länder wollen deswegen den Markt nicht öffnen. Kommerzielle Wettunternehmen werfen den Ländern jedoch vor, sie wollten sich dadurch die Lotto-Erlöse sichern.
Der Ausschluss privater Anbieter träfe vor allem Toto-Gesellschaften wie Bwin, die in Deutschland über eine halbe Milliarde Euro im Jahr umsetzen. Sie würden diese Einnahmen verlieren. Die EU-Kommission prüft derzeit einzelne Punkte des Gesetzentwurfs. Dazu zählt auch das Vorhaben, den Einsatz bei ausländischen Toto-Gesellschaften zu unterbinden, die über das Internet operieren. Banken und Kreditkartenunternehmen sollen verpflichtet werden, Überweisungen an solche Anbieter zu stoppen. Hier werde die EU wohl kleine Einwände erheben, heißt es aus den Innenministerien der Länder, die mehrere Vertreter zur Anhörung nach Brüssel entsandt hatten. (as)
EU will Online-Vertrieb von Glücksspielen nicht generell verbieten
Sportfans müssen sich darauf einstellen, in den nächsten vier Jahren nicht mehr bei privaten Wettanbietern auf Spiele oder Rennen tippen zu dürfen. In Deutschland soll dann auf diesem derzeit noch heiß umkämpften Markt einstweilen nur noch die staatliche Sportwette Oddset zulässig sein. Die Bundesländer sind nach einer Anhörung bei der EU-Kommission in Brüssel zuversichtlich, das von ihnen beabsichtigte Staatsmonopol durchsetzen zu können. "Wir rechnen mit keinerlei nennenswerten Schwierigkeiten in Brüssel mehr", sagte der rheinland-pfälzische Staatskanzleichef Martin Stadelmaier der 'Süddeutschen Zeitung' (Donnerstagsausgabe). Ein Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McGreevy erklärte dagegen, die Entscheidung sei noch nicht gefallen. Aus dem Kreis der Bundesländer verlautet, das sei formal richtig, die Kommission wolle aber schon nächste Woche generell grünes Licht geben und einige Auflagen verfügen.
Nach Angaben von Stadelmaier soll das Monopol auf vier Jahre befristet werden. "Wir brauchen diese Zeit, um ein vernünftiges Modell für die Zulassung privater Anbieter zu entwickeln", sagte er. Die Fußball-Bundesliga, der Deutsche Fußball-Bund und Teile der Union setzen sich dafür ein, eine begrenzte Zahl von Konzessionen an private Anbieter zu vergeben. Die Länder regeln das Glücksspielwesen und sind mit ihren Lotteriegesellschaften selbst der größte Anbieter auf diesem Markt mit 30 Milliarden Euro Jahresumsatz. Vier bis fünf Milliarden Euro verbleiben als Gewinn bei den Ländern.
Bei der Anhörung in Brüssel ging es um einen Gesetzentwurf der Länder. Diese wollen private Konkurrenten von 2007 bis einschließlich 2010 ausschließen. Die EU habe keine grundsätzlichen Einwände gehabt, sagte Stadelmaier. Er gehe davon aus, dass die Ministerpräsidenten bei einem Treffen in der kommenden Woche das Vorhaben abschließend behandelten.
Aus anderen Ländern war zu hören, aus Brüssel sei nur mit einzelnen Auflagen zu rechnen. Die EU halte es beispielsweise für überflüssig, den Vertrieb von Glücksspielen über das Internet generell zu verbieten. Lotto fördere nicht die Spielsucht und solle daher weiterhin über das Internet zugänglich sein. Anders könne es bei Sportwetten sein. Die Länder wollen deswegen den Markt nicht öffnen. Kommerzielle Wettunternehmen werfen den Ländern jedoch vor, sie wollten sich dadurch die Lotto-Erlöse sichern.
Der Ausschluss privater Anbieter träfe vor allem Toto-Gesellschaften wie Bwin, die in Deutschland über eine halbe Milliarde Euro im Jahr umsetzen. Sie würden diese Einnahmen verlieren. Die EU-Kommission prüft derzeit einzelne Punkte des Gesetzentwurfs. Dazu zählt auch das Vorhaben, den Einsatz bei ausländischen Toto-Gesellschaften zu unterbinden, die über das Internet operieren. Banken und Kreditkartenunternehmen sollen verpflichtet werden, Überweisungen an solche Anbieter zu stoppen. Hier werde die EU wohl kleine Einwände erheben, heißt es aus den Innenministerien der Länder, die mehrere Vertreter zur Anhörung nach Brüssel entsandt hatten. (as)
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