Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
urghss das steht doch hier irgendwo....such mal...wto mitglieder dürfen andere nicht aussperren, und das hat die usa wohl getan..weshalb antigua und co. auch erfolgreich klage bei der wto eingereicht haben. jetzt geht es um die entschädigung...bzw. arbeiten die amis daran dieses uiega gesetz rückgängig zu machen oder zumindest abzumildern, so dass es zu keiner vertragsverletzung kommt.
daher ist es mir auch schleierhaft, warum die deutschen meinen sie kämen durch damit....?????
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I got 99 problems but a bitch ain't one
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- Teute78
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Ahh, ok thanks.
Muss ich nochmal lesen. So ganz schnalle ich das nicht. Hauptsache es bleibt alles so, wie es ist. Besser gehts doch eigentlich nicht. Nix versteuern (ich sowieso nicht
) und in der Grauzone bewegen.
Quasilegalität ftw!
Muss ich nochmal lesen. So ganz schnalle ich das nicht. Hauptsache es bleibt alles so, wie es ist. Besser gehts doch eigentlich nicht. Nix versteuern (ich sowieso nicht
) und in der Grauzone bewegen.
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"Freiheit schützt man nicht, indem man sie abschafft"
Österreich-Glücksspielgesetz wird nur minimal repariert
Österreich-Glücksspielgesetz wird nur minimal repariert
Glücksspielgesetz wird nur minimal repariert
Die österreichische Bundesregierung repariert das Glücksspielgesetz in Randbereichen, sträubt sich aber gegen eine Liberalisierung.
Die Novelle, die morgen im Ministerrat beschlossen werden soll, zementiert das Monopol von Casinos, Lotterien und deren Gemeinschaftsunternehmen für Internet-Spiele. Das berichtet der "Standard" (Mittwoch-Ausgabe).
Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) hofft, mit Korrekturen beim Spielerschutz für Ausländer und dem Fall des Werbeverbots ausländischer Spielstätten die Einwände der EU-Kommission auszuräumen, wie sein Sprecher erläuterte.
Weitere Restriktionen?
Allerdings besagt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass Beschränkungen des freien Binnenmarktes diskriminierungsfrei zu gestalten sind.
Bereits zehn österreichische Gerichtsentscheidungen - mehrere davon sind rechtskräftig - sehen im Ausschluss ausländischer Bewerber für Casino- oder Lotterien-Konzessionen einen klaren Verstoß gegen EU-Recht. Faktisch setzen private Internet-Anbieter im Glücksspiel Hunderte Millionen Euro in Österreich um, obwohl die Teilnahme unter Strafe (bis zu 7.500 Euro) steht.
Mit der Novelle werden nun weitere Restriktionen eingeführt. So sieht der Entwurf Zugangsbeschränkungen für Lokale mit Videoterminals vor, auf denen via Internet gespielt werden kann, heißt es in dem Zeitungsbericht.
http://www.isa-casinos.de/articles/18489.html
Glücksspielgesetz wird nur minimal repariert
Die österreichische Bundesregierung repariert das Glücksspielgesetz in Randbereichen, sträubt sich aber gegen eine Liberalisierung.
Die Novelle, die morgen im Ministerrat beschlossen werden soll, zementiert das Monopol von Casinos, Lotterien und deren Gemeinschaftsunternehmen für Internet-Spiele. Das berichtet der "Standard" (Mittwoch-Ausgabe).
Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) hofft, mit Korrekturen beim Spielerschutz für Ausländer und dem Fall des Werbeverbots ausländischer Spielstätten die Einwände der EU-Kommission auszuräumen, wie sein Sprecher erläuterte.
Weitere Restriktionen?
Allerdings besagt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass Beschränkungen des freien Binnenmarktes diskriminierungsfrei zu gestalten sind.
Bereits zehn österreichische Gerichtsentscheidungen - mehrere davon sind rechtskräftig - sehen im Ausschluss ausländischer Bewerber für Casino- oder Lotterien-Konzessionen einen klaren Verstoß gegen EU-Recht. Faktisch setzen private Internet-Anbieter im Glücksspiel Hunderte Millionen Euro in Österreich um, obwohl die Teilnahme unter Strafe (bis zu 7.500 Euro) steht.
Mit der Novelle werden nun weitere Restriktionen eingeführt. So sieht der Entwurf Zugangsbeschränkungen für Lokale mit Videoterminals vor, auf denen via Internet gespielt werden kann, heißt es in dem Zeitungsbericht.
http://www.isa-casinos.de/articles/18489.html
VfB Stuttgart klagt für ein Recht auf Glücksspiel
Dem Deutschen Meister entgehen aufgrund des Wettmonopols finanzielle Mittel in Millionenhöhe. "Wir halten den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag für sehr bedenklich", sagt Erwin Staudt, Präsident des VfB Stuttgart bei WELT ONLINE und hofft auf die Mithlife von EU und Bundesliga.
Am 1. Januar 2008 soll der von allen Ministerpräsidenten unterzeichnete Glücksspielvertrag in Kraft treten, wonach der Staat bis mindestens 2011 das Monopol auf Glücksspiel behält. Das Papier ist umstritten, da Experten den freien Wettbewerb massiv beeinträchtigt sehen, die EU-Kommission droht sogar mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Den Profifußball betrifft das Thema, da den Klubs in ein etlichen Bundesländern verboten wird, für private Wettanbieter zu werben. Erwin Staut, Präsident des Deutschen Meisters VfB Stuttgart, will dagegen vorgehen.
Weiterführende links
WELT ONLINE: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Werbung für private Sportwettenanbieter in Baden-Württemberg verboten. Was bedeutet dies für Ihren VfB Stuttgart?
Erwin Staudt (59): Wir haben alle juristischen Mittel bemüht, das Urteil abzuwenden. Nach dem neuesten Richterspruch wird die Lage aber dramatisch. Unser Partner Bwin sieht keine Chance mehr, unseren gemeinsamen Vertrag zu erfüllen. Da wir keine adäquate Gegenleistung bieten können, laufen derzeit Gespräche über eine Auflösung. Dies bedeutet für uns einen Millionenschaden.
WELT ONLINE: Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?
Staudt: Wir können diesen Schaden nicht klaglos hinnehmen. Wir sind der Ansicht, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Werbeverbot mehr als wacklig sind. Wir lassen den Fall von unseren Anwälten überprüfen. Dabei prüfen wir einerseits, inwieweit wir eine Schadensersatzforderung an das Land Baden-Württemberg stellen können. In den nächsten Tagen wird sich entscheiden, ob wir Aussicht auf Erfolg haben. Darüber hinaus bereiten wir eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor. Den Staatsvertrag, so wie er im Januar in Kraft treten soll, halten wir für sehr bedenklich.
WELT ONLINE: Warum?
Staudt: Uns stören die Dissonanzen zwischen den Bundesländern. Während wir ein Werbeverbot auferlegt bekommen, bestätigt ein Gericht in Hessen, dass Internetanbieter dort werben dürfen. Innerhalb der Liga ist es nicht anders. Donnerstag spielen die Bayern im Uefa-Cup gegen Bolton, und im Stadion wirbt der staatliche Wettanbieter massiv für Lotto. Zwei Tage später spielen die Bayern bei uns, und wir dürfen für unseren Sponsor Bwin nicht werben. Hier wird elementar gegen die Grundregeln des Wettbewerbsrechts verstoßen.
WELT ONLINE: Sie widersprechen also der Auffassung, Lotto und Oddset würden Suchtprävention betreiben, wie es Ihnen ein Gerichtsurteil auferlegt?
Staudt: Im Radio kommen viele Spots, die mir einen 20- oder 30-Millionen-Euro-Jackpot von Lotto ans Herz legen und Millionen von Menschen in die Annahmestellen treiben. Das ist keine Suchtprävention, sondern Werbung für reines Glücksspiel.
WELT ONLINE: Die EU hat doch aber schon ein Verfahren gegen die deutsche Gesetzgebung eingeleitet.
Staudt: Die EU wird es nicht hinnehmen, dass in Deutschland die Grundregeln des freien Wettbewerbs außer Kraft gesetzt werden. Die Verfahren dauern aber erfahrungsgemäß zwei Jahre, und in dieser Zeit schauen wir in die Röhre. Konkurrenten in der Champions League wie Real Madrid oder der AC Mailand haben Bwin auf dem Trikot und kassieren dafür weit mehr als ein Taschengeld. Die großen Marketingtöpfe dieser Unternehmen fließen also ins Ausland. Das ist eine glasklare Wettbewerbsverzerrung, die wir nicht hinnehmen können. Wir brauchen eine schnelle Lösung für den VfB, aber auch für die Bundesliga.
WELT ONLINE: Herrscht über Ihr Vorgehen denn Einigkeit in der Liga?
Staudt: Fakt ist, dass wir derzeit der einzige Klub mit einem Sportwettenanbieter als Werbepartner sind. Bei Werder Bremen und 1860 München musste die Firma ja notgedrungen vom Trikot gehen.
http://www.welt.de/sport/article1382532 ... spiel.html
Dem Deutschen Meister entgehen aufgrund des Wettmonopols finanzielle Mittel in Millionenhöhe. "Wir halten den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag für sehr bedenklich", sagt Erwin Staudt, Präsident des VfB Stuttgart bei WELT ONLINE und hofft auf die Mithlife von EU und Bundesliga.
Am 1. Januar 2008 soll der von allen Ministerpräsidenten unterzeichnete Glücksspielvertrag in Kraft treten, wonach der Staat bis mindestens 2011 das Monopol auf Glücksspiel behält. Das Papier ist umstritten, da Experten den freien Wettbewerb massiv beeinträchtigt sehen, die EU-Kommission droht sogar mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Den Profifußball betrifft das Thema, da den Klubs in ein etlichen Bundesländern verboten wird, für private Wettanbieter zu werben. Erwin Staut, Präsident des Deutschen Meisters VfB Stuttgart, will dagegen vorgehen.
Weiterführende links
WELT ONLINE: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Werbung für private Sportwettenanbieter in Baden-Württemberg verboten. Was bedeutet dies für Ihren VfB Stuttgart?
Erwin Staudt (59): Wir haben alle juristischen Mittel bemüht, das Urteil abzuwenden. Nach dem neuesten Richterspruch wird die Lage aber dramatisch. Unser Partner Bwin sieht keine Chance mehr, unseren gemeinsamen Vertrag zu erfüllen. Da wir keine adäquate Gegenleistung bieten können, laufen derzeit Gespräche über eine Auflösung. Dies bedeutet für uns einen Millionenschaden.
WELT ONLINE: Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?
Staudt: Wir können diesen Schaden nicht klaglos hinnehmen. Wir sind der Ansicht, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Werbeverbot mehr als wacklig sind. Wir lassen den Fall von unseren Anwälten überprüfen. Dabei prüfen wir einerseits, inwieweit wir eine Schadensersatzforderung an das Land Baden-Württemberg stellen können. In den nächsten Tagen wird sich entscheiden, ob wir Aussicht auf Erfolg haben. Darüber hinaus bereiten wir eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor. Den Staatsvertrag, so wie er im Januar in Kraft treten soll, halten wir für sehr bedenklich.
WELT ONLINE: Warum?
Staudt: Uns stören die Dissonanzen zwischen den Bundesländern. Während wir ein Werbeverbot auferlegt bekommen, bestätigt ein Gericht in Hessen, dass Internetanbieter dort werben dürfen. Innerhalb der Liga ist es nicht anders. Donnerstag spielen die Bayern im Uefa-Cup gegen Bolton, und im Stadion wirbt der staatliche Wettanbieter massiv für Lotto. Zwei Tage später spielen die Bayern bei uns, und wir dürfen für unseren Sponsor Bwin nicht werben. Hier wird elementar gegen die Grundregeln des Wettbewerbsrechts verstoßen.
WELT ONLINE: Sie widersprechen also der Auffassung, Lotto und Oddset würden Suchtprävention betreiben, wie es Ihnen ein Gerichtsurteil auferlegt?
Staudt: Im Radio kommen viele Spots, die mir einen 20- oder 30-Millionen-Euro-Jackpot von Lotto ans Herz legen und Millionen von Menschen in die Annahmestellen treiben. Das ist keine Suchtprävention, sondern Werbung für reines Glücksspiel.
WELT ONLINE: Die EU hat doch aber schon ein Verfahren gegen die deutsche Gesetzgebung eingeleitet.
Staudt: Die EU wird es nicht hinnehmen, dass in Deutschland die Grundregeln des freien Wettbewerbs außer Kraft gesetzt werden. Die Verfahren dauern aber erfahrungsgemäß zwei Jahre, und in dieser Zeit schauen wir in die Röhre. Konkurrenten in der Champions League wie Real Madrid oder der AC Mailand haben Bwin auf dem Trikot und kassieren dafür weit mehr als ein Taschengeld. Die großen Marketingtöpfe dieser Unternehmen fließen also ins Ausland. Das ist eine glasklare Wettbewerbsverzerrung, die wir nicht hinnehmen können. Wir brauchen eine schnelle Lösung für den VfB, aber auch für die Bundesliga.
WELT ONLINE: Herrscht über Ihr Vorgehen denn Einigkeit in der Liga?
Staudt: Fakt ist, dass wir derzeit der einzige Klub mit einem Sportwettenanbieter als Werbepartner sind. Bei Werder Bremen und 1860 München musste die Firma ja notgedrungen vom Trikot gehen.
http://www.welt.de/sport/article1382532 ... spiel.html
Gutachten könnte geplantes Wettmonopol kippen
Gutachten könnte geplantes Wettmonopol kippen
Eine neue Studie besagt, dass Sportwetten kein Glücksspiel sind, sondern Geschicklichkeitsspiele. Damit könnten Sportwetten und Lotterien rechtlich unterschieden werden. Das lässt private Wettanbieter auf einen geöffneten Markt hoffen. Die Bundesländer könnten am Lottomonopol festhalten und zugleich den Wettmarkt liberalisieren.
Für Magnus von Zitzewitz geht es um alles. Der Chef des privaten Sportwettanbieters Bet 3000 kämpft um die Existenz, seit die Bundesländer beschlossen haben, ein staatliches Glücksspielmonopol zu verankern. Von Zitzewitz bleiben nun noch fünf Wochen: Am 1. Januar soll der geplante Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten, der private Lotto- und Wettanbieter verbietet.
Nun glaubt von Zitzewitz die Lösung gefunden zu haben. Zwei von ihm in Auftrag gegebene Gutachten ergaben, dass Sportwetten kein Glücksspiel, sondern ein Geschicklichkeitsspiel seien. „Damit ist die rechtliche Trennung und unterschiedliche Regelung von Sportwetten und Lotterien möglich“, sagt von Zitzewitz. Die Länder könnten am Lottomonopol festhalten und den Wettmarkt liberalisieren. Diesen Weg ist etwa Österreich gegangen: Dort wird die Sportwette als Geschicklichkeitsspiel eingestuft, private Wettanbieter sind erlaubt.
Hintergrund der deutschen Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006, das das staatliche Wettmonopol für verfassungswidrig erklärt. Es dürfe nur bestehen bleiben, wenn die staatlichen Anbieter die Spielsucht bekämpften. Anderenfalls müsste der Markt liberalisiert werden. Bis zum 1. Januar 2008 müssen die Länder die Sportwetten nun neu regeln.
Diverse Gutachten belegen, dass das geplante noch umfassendere Sportwettmonopol einen volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe zur Folge hätte. Die EU-Kommission hat schon mehrfach mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht. Trotzdem bestehen die Länder aus finanziellen Interessen auf dem Monopol. 97 Prozent der Glückspieleinnahmen kommen von Lottofirmen. Viel spricht dafür, dass die Länder den Wettmarkt nur deshalb nicht öffnen wollen, weil sie das Lottomonopol gefährdet sehen. Wenn das eine Glücksspiel Wetten liberalisiert werden darf, warum sollte das andere Glückspiel Lotto reglementiert bleiben?
Das Gutachten von Gerhard Dannecker von der Universität Heidelberg könnte nun einen Ausweg aus dem Dilemma bieten. Der Rechtsprofessor hat drei Monate lang 85 Mio. Wetten von Bet 3000 und einem führenden Online-Wettanbieter untersucht, der nicht genannt werden möchte. „Laut Bundesverwaltungsgericht ist ein Spiel dann kein Glücksspiel, sondern ein Geschicklichkeitsspiel, wenn die Trefferquote mindestens 50 Prozent beträgt“, sagt Dannecker. Im Schnitt lag die Quote bei den untersuchten Spielen knapp darüber: Bei Bet 3000 betrug sie 52,14 Prozent, bei dem Online-Wettanbieter 50,72 Prozent.
Außerdem sei gesetzlich festgelegt, dass ein Spiel dann ein Glückspiel sei, wenn der Einsatz pro Spiel bei 50 Euro oder mehr läge. Bei der Studie lag der durchschnittliche Einsatz dagegen nur bei 9,62 Euro. Gestützt wird die Untersuchung durch eine ebenfalls von Bet 3000 in Auftrag gegebene Studie des Marktforschungsinstituts TNS Infratest. Nur rund zehn Prozent der befragten 3373 Spieler überließen ihr Wetten dem Zufall. Die meisten Spieler informieren sich laut der Studie regelmäßig und haben Kenntnisse, die „sie in die Lage versetzen, ihre Wettchancen zu erhöhen.“
Gegner des Wettmonopols schöpfen jetzt Hoffnung. „Der geplante Staatsvertrag ist öffentlich sanktionierter Rechtsbruch“, sagt Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionschef in Schleswig-Holstein. „Es wäre schön, wenn die Länder dank des Gutachtens den Staatsvertrag endlich stoppen würden.“ Noch ist es möglich: Erst drei Bundesländer haben den Staatsvertrag ratifiziert.
http://www.welt.de/wirtschaft/article13 ... ippen.html
Eine neue Studie besagt, dass Sportwetten kein Glücksspiel sind, sondern Geschicklichkeitsspiele. Damit könnten Sportwetten und Lotterien rechtlich unterschieden werden. Das lässt private Wettanbieter auf einen geöffneten Markt hoffen. Die Bundesländer könnten am Lottomonopol festhalten und zugleich den Wettmarkt liberalisieren.
Für Magnus von Zitzewitz geht es um alles. Der Chef des privaten Sportwettanbieters Bet 3000 kämpft um die Existenz, seit die Bundesländer beschlossen haben, ein staatliches Glücksspielmonopol zu verankern. Von Zitzewitz bleiben nun noch fünf Wochen: Am 1. Januar soll der geplante Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten, der private Lotto- und Wettanbieter verbietet.
Nun glaubt von Zitzewitz die Lösung gefunden zu haben. Zwei von ihm in Auftrag gegebene Gutachten ergaben, dass Sportwetten kein Glücksspiel, sondern ein Geschicklichkeitsspiel seien. „Damit ist die rechtliche Trennung und unterschiedliche Regelung von Sportwetten und Lotterien möglich“, sagt von Zitzewitz. Die Länder könnten am Lottomonopol festhalten und den Wettmarkt liberalisieren. Diesen Weg ist etwa Österreich gegangen: Dort wird die Sportwette als Geschicklichkeitsspiel eingestuft, private Wettanbieter sind erlaubt.
Hintergrund der deutschen Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006, das das staatliche Wettmonopol für verfassungswidrig erklärt. Es dürfe nur bestehen bleiben, wenn die staatlichen Anbieter die Spielsucht bekämpften. Anderenfalls müsste der Markt liberalisiert werden. Bis zum 1. Januar 2008 müssen die Länder die Sportwetten nun neu regeln.
Diverse Gutachten belegen, dass das geplante noch umfassendere Sportwettmonopol einen volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe zur Folge hätte. Die EU-Kommission hat schon mehrfach mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht. Trotzdem bestehen die Länder aus finanziellen Interessen auf dem Monopol. 97 Prozent der Glückspieleinnahmen kommen von Lottofirmen. Viel spricht dafür, dass die Länder den Wettmarkt nur deshalb nicht öffnen wollen, weil sie das Lottomonopol gefährdet sehen. Wenn das eine Glücksspiel Wetten liberalisiert werden darf, warum sollte das andere Glückspiel Lotto reglementiert bleiben?
Das Gutachten von Gerhard Dannecker von der Universität Heidelberg könnte nun einen Ausweg aus dem Dilemma bieten. Der Rechtsprofessor hat drei Monate lang 85 Mio. Wetten von Bet 3000 und einem führenden Online-Wettanbieter untersucht, der nicht genannt werden möchte. „Laut Bundesverwaltungsgericht ist ein Spiel dann kein Glücksspiel, sondern ein Geschicklichkeitsspiel, wenn die Trefferquote mindestens 50 Prozent beträgt“, sagt Dannecker. Im Schnitt lag die Quote bei den untersuchten Spielen knapp darüber: Bei Bet 3000 betrug sie 52,14 Prozent, bei dem Online-Wettanbieter 50,72 Prozent.
Außerdem sei gesetzlich festgelegt, dass ein Spiel dann ein Glückspiel sei, wenn der Einsatz pro Spiel bei 50 Euro oder mehr läge. Bei der Studie lag der durchschnittliche Einsatz dagegen nur bei 9,62 Euro. Gestützt wird die Untersuchung durch eine ebenfalls von Bet 3000 in Auftrag gegebene Studie des Marktforschungsinstituts TNS Infratest. Nur rund zehn Prozent der befragten 3373 Spieler überließen ihr Wetten dem Zufall. Die meisten Spieler informieren sich laut der Studie regelmäßig und haben Kenntnisse, die „sie in die Lage versetzen, ihre Wettchancen zu erhöhen.“
Gegner des Wettmonopols schöpfen jetzt Hoffnung. „Der geplante Staatsvertrag ist öffentlich sanktionierter Rechtsbruch“, sagt Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionschef in Schleswig-Holstein. „Es wäre schön, wenn die Länder dank des Gutachtens den Staatsvertrag endlich stoppen würden.“ Noch ist es möglich: Erst drei Bundesländer haben den Staatsvertrag ratifiziert.
http://www.welt.de/wirtschaft/article13 ... ippen.html
WestLotto erwartet Klagewelle gegen Staatsvertrag
WestLotto erwartet Klagewelle gegen Staatsvertrag
Düsseldorf/Münster - Die größte staatliche Lotteriegesellschaft in Deutschland, WestLotto, erwartet für 2008 Jahr eine Klagewelle gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag. "Es wird eine schlagartige Lawine kommen", sagte der Geschäftsführer der Westdeutschen Lotteriegesellschaft (WestLotto), Winfried Wortmann, am Donnerstag in Düsseldorf.
Der zu Jahresbeginn in Kraft tretende Staatsvertrag räumt dem Ziel der Spielsucht-Bekämpfung höchste Priorität ein
und manifestiert das bisher bestehende Glücksspiel- Monopol des Staates. Glücksspiel und dessen Vermittlung im Internet werden nach Ablauf einer Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein. (dpa)
Quelle: Rundschau-Online
Düsseldorf/Münster - Die größte staatliche Lotteriegesellschaft in Deutschland, WestLotto, erwartet für 2008 Jahr eine Klagewelle gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag. "Es wird eine schlagartige Lawine kommen", sagte der Geschäftsführer der Westdeutschen Lotteriegesellschaft (WestLotto), Winfried Wortmann, am Donnerstag in Düsseldorf.
Der zu Jahresbeginn in Kraft tretende Staatsvertrag räumt dem Ziel der Spielsucht-Bekämpfung höchste Priorität ein
und manifestiert das bisher bestehende Glücksspiel- Monopol des Staates. Glücksspiel und dessen Vermittlung im Internet werden nach Ablauf einer Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein. (dpa)
Quelle: Rundschau-Online
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Wollt nur mal anmerken, dass der Vertrag meines Wissens nach noch von keinem Land ratifiziert wurde, wird langsam knapp 

2010: The 6-figure BR-Projekt
soweit ichs mitbekommen habe sinds bisher 3...können die eh schon in die tonne kloppen...termin 1. januar, jetzt erst haben die ösis eine aufn sack bekommen
:
Bundesregierung blamiert sich mit Glücksspielnovelle in Brüssel
Utl.: Notifizierung aus Unwissenheit verabsäumt -
Vertragsverletzungsverfahren droht
Wien (OTS) - Ein peinlicher Faux-Pas ist der österreichischen
Bundesregierung in Zusammenhang mit Novellierung des
Glücksspielgesetzes in Brüssel unterlaufen. Das berichtet das
Wirtschaftsmagazin FORMAT in seiner morgen, Freitag, erscheinenden
Ausgabe. Demnach hat es das Finanzministerium bislang verabsäumt, die
Mitte November beschlossene Glücksspielnovelle bei der EU-Kommission
in Brüssel anzumelden. Damit das Gesetz plangemäß Anfang 2008 in
Kraft treten kann, hätte der Entwurf bereits im September notifiziert
werden müssen, zumal Brüssel die reguläre Bearbeitungsfrist von drei
Monaten auszuschöpfen pflegt, schreibt FORMAT.
"Wir fragen uns, ob Österreich die Novelle absichtlich nicht anmeldet
oder schlichtweg
nicht weiß, dass sie notifizierungspflichtig ist", sagt Claus-Dieter
Ehlermann, ehemals Chef des juristischen Dienstes der EU-Kommission
und heute Senior Counsel der renommierten US-Anwaltskanzlei
WilmerHale in Brüssel im Gespräch mit FORMAT.
......
http://www.ots.at/presseaussendung.php? ... 29_OTS0165
:
Bundesregierung blamiert sich mit Glücksspielnovelle in Brüssel
Utl.: Notifizierung aus Unwissenheit verabsäumt -
Vertragsverletzungsverfahren droht
Wien (OTS) - Ein peinlicher Faux-Pas ist der österreichischen
Bundesregierung in Zusammenhang mit Novellierung des
Glücksspielgesetzes in Brüssel unterlaufen. Das berichtet das
Wirtschaftsmagazin FORMAT in seiner morgen, Freitag, erscheinenden
Ausgabe. Demnach hat es das Finanzministerium bislang verabsäumt, die
Mitte November beschlossene Glücksspielnovelle bei der EU-Kommission
in Brüssel anzumelden. Damit das Gesetz plangemäß Anfang 2008 in
Kraft treten kann, hätte der Entwurf bereits im September notifiziert
werden müssen, zumal Brüssel die reguläre Bearbeitungsfrist von drei
Monaten auszuschöpfen pflegt, schreibt FORMAT.
"Wir fragen uns, ob Österreich die Novelle absichtlich nicht anmeldet
oder schlichtweg
nicht weiß, dass sie notifizierungspflichtig ist", sagt Claus-Dieter
Ehlermann, ehemals Chef des juristischen Dienstes der EU-Kommission
und heute Senior Counsel der renommierten US-Anwaltskanzlei
WilmerHale in Brüssel im Gespräch mit FORMAT.
......
http://www.ots.at/presseaussendung.php? ... 29_OTS0165
If you're havin' girl problems i feel bad for you son
I got 99 problems but a bitch ain't one
I got 99 problems but a bitch ain't one
Verwirrung um Gerichtsurteile zu bwin
Die Verwirrung um die Urteilssprechung zur Lizenz von bwin ist perfekt. Die Gerichte sind sich uneinig, ob man technisch kontrollieren kann, von wo ein Wetter kommt.
Ist es möglich, dass man Sportwetten im Internet anbietet, etwa in Deutschland, aber bestimmte User davon abhält, diese Wetten abzuschließen? Genau um diese Frage kreist eine Reihe von Verfahren, die derzeit gegen bwin in Deutschland laufen.
Im Bundesland Baden-Württemberg etwa hat der dortige Verwaltungsgerichtshof bwin Ende November die Vermittlung von Sportwetten über Internet in einem Urteil untersagt. Sprich: bwin muss darauf achten, dass keine Bürger des Bundeslandes das Wettangebot von bwin nutzen.
Heute setzte es eine Strafe von 50.000 Euro, weil bwin diesem Verbot nicht nachkomme. "Wir prüfen, ob wir dagegen im gerichtlichen Eilverfahren vorgehen", heißt es bei bwin. Das Verbot sei in der vom Land gewünschten Form technisch nicht umsetzbar.
Technisch unmöglich? Ganz in diesem Sinne hatte ja auch vor Wochen der Hessische Verwaltungsgerichtshof das bwin-Verbot aufgehoben. "Es sei praktisch unmöglich zu kontrollieren, in welchem Bundesland sich eine Person befinde", so das Gericht in seiner Begründung. Damit wurden zuletzt auch Zivilgerichtsverfahren gegen bwin abgeschmettert. Mit Urteil vom 29.11.2007 wies das Landesgericht Wiesbaden eine Klage der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH auf Unterlassung von Sportwetten durch bwin zurück. Auch das Landesgericht München stellte eine ähnliche Klage Anfang Dezember zurück.
In Baden-Württemberg sehen das die Experten also anders. Im Match um die Frage, kann man Sportwetten regional verbieten, steht es damit 4:2 gegen das Verbot. Und wie sieht Ihre Quote für bzw. gegen das Wettverbot aus? Posten Sie hier Ihre Meinung!
http://www.wirtschaftsblatt.at/home/zei ... 4/index.do
Die Verwirrung um die Urteilssprechung zur Lizenz von bwin ist perfekt. Die Gerichte sind sich uneinig, ob man technisch kontrollieren kann, von wo ein Wetter kommt.
Ist es möglich, dass man Sportwetten im Internet anbietet, etwa in Deutschland, aber bestimmte User davon abhält, diese Wetten abzuschließen? Genau um diese Frage kreist eine Reihe von Verfahren, die derzeit gegen bwin in Deutschland laufen.
Im Bundesland Baden-Württemberg etwa hat der dortige Verwaltungsgerichtshof bwin Ende November die Vermittlung von Sportwetten über Internet in einem Urteil untersagt. Sprich: bwin muss darauf achten, dass keine Bürger des Bundeslandes das Wettangebot von bwin nutzen.
Heute setzte es eine Strafe von 50.000 Euro, weil bwin diesem Verbot nicht nachkomme. "Wir prüfen, ob wir dagegen im gerichtlichen Eilverfahren vorgehen", heißt es bei bwin. Das Verbot sei in der vom Land gewünschten Form technisch nicht umsetzbar.
Technisch unmöglich? Ganz in diesem Sinne hatte ja auch vor Wochen der Hessische Verwaltungsgerichtshof das bwin-Verbot aufgehoben. "Es sei praktisch unmöglich zu kontrollieren, in welchem Bundesland sich eine Person befinde", so das Gericht in seiner Begründung. Damit wurden zuletzt auch Zivilgerichtsverfahren gegen bwin abgeschmettert. Mit Urteil vom 29.11.2007 wies das Landesgericht Wiesbaden eine Klage der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH auf Unterlassung von Sportwetten durch bwin zurück. Auch das Landesgericht München stellte eine ähnliche Klage Anfang Dezember zurück.
In Baden-Württemberg sehen das die Experten also anders. Im Match um die Frage, kann man Sportwetten regional verbieten, steht es damit 4:2 gegen das Verbot. Und wie sieht Ihre Quote für bzw. gegen das Wettverbot aus? Posten Sie hier Ihre Meinung!
http://www.wirtschaftsblatt.at/home/zei ... 4/index.do
bwin - Teilerfolg um Verbot von Sportwetten in Sachsen
bwin - Teilerfolg um Verbot von Sportwetten in Sachsen
Einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das Verbot von Sportwetten lehnte das Gericht ab
Der österreichische börsenotierte Sportwettenanbieter bwin hat im Rechtstreit um das Verbot von Sportwetten in Sachsen einen Teilerfolg erzielt. Inhabern einer noch aus DDR-Zeiten stammenden Lizenz dürfe die Vermittlung von Sportwetten nicht untersagt werden, wenn die Wetter sich auf dem Gebiet der ehemaligen DDR aufhielten, entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in Bautzen.
Wirksam
Die Lizenzen seien bis heute wirksam, ihre Geltung aber auf die Ex-DDR begrenzt. Einen Antrag der in Wien ansässigen bwin auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das Verbot von Sportwetten lehnte das Gericht jedoch ab. (Az: 14K1711/06)
Die Landesregierung hatte Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden eingelegt, das ein vom sächsischen Innenministerium verfügtes Gewerbeverbot aufgehoben hatte.(APA/Reuters)
isa-casinos.de
Einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das Verbot von Sportwetten lehnte das Gericht ab
Der österreichische börsenotierte Sportwettenanbieter bwin hat im Rechtstreit um das Verbot von Sportwetten in Sachsen einen Teilerfolg erzielt. Inhabern einer noch aus DDR-Zeiten stammenden Lizenz dürfe die Vermittlung von Sportwetten nicht untersagt werden, wenn die Wetter sich auf dem Gebiet der ehemaligen DDR aufhielten, entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in Bautzen.
Wirksam
Die Lizenzen seien bis heute wirksam, ihre Geltung aber auf die Ex-DDR begrenzt. Einen Antrag der in Wien ansässigen bwin auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das Verbot von Sportwetten lehnte das Gericht jedoch ab. (Az: 14K1711/06)
Die Landesregierung hatte Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden eingelegt, das ein vom sächsischen Innenministerium verfügtes Gewerbeverbot aufgehoben hatte.(APA/Reuters)
isa-casinos.de
Bwin: "Sieg nach Punkten" in Deutschland
Bwin: "Sieg nach Punkten" in Deutschland
BERLIN. Der österreichische Sportwettenvermittler bwin darf in Deutschland weiterhin Sportwetten anbieten, muss allerdings geringe Einschränkungen hinnehmen.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) befand am Donnerstag in Bautzen in zwei Beschlüssen, dass Inhabern einer noch aus DDR-Zeiten stammenden Lizenz, bwin besitzt solch eine, die Vermittlung von Sportwetten - auch per Internet - nicht untersagt werden darf.
DDR-Lizenz gilt nur für Ex-DDR-Gebiet
Das Gericht entschied, dass die aus der DDR-Zeit stammenden Lizenzen bis heute wirksam, ihre Geltung aber auf die Ex-DDR begrenzt seien. bwin muss nun bei der Vermittlung über das Internet dafür sorgen, dass jeder Interessent bei seiner Anmeldung versichert, dass er sich in dem Gebiet aufhält. Andernfalls dürfe kein Vertrag zustande kommen, so das Gericht. Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Beschwerde der Landesregierung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden, das ein vom sächsischen Innenministerium verfügtes Gewerbeverbot aufgehoben hatte.
In seiner zweiten Entscheidung lehnte das OVG einen Antrag von bwin auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das Verbot einer direkten Vermittlung in Sachsen ab. Dieses Verbot hatte das Regierungspräsidium Chemnitz erteilt. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte die Entscheidung aber aus formalen Gründen kassiert.
Bwin: Glücksspiel-Staatsvertrag nicht umsetzbar
Ein Sprecher der deutschen bwin eK begrüßte das Urteil. Er hob hervor, dass es das Unternehmen in seiner Interpretation stütze, dass die DDR-Lizenz sich auch auf die Vermittlung von Wetten über das Internet erstreckt. "Das bedeutet, dass der geplante Glücksspiel-Staatsvertrag nicht umsetzbar ist," sagte der Sprecher. Der Staatsvertrag sieht ein Verbot von Glücksspielen im Internet vor und zementiert das Staatsmonopol.
Eine Konsequenz der Entscheidungen ist laut bwin, dass Westdeutsche nicht mehr auf der Website bwin.de wetten dürfen. Ihnen stünde aber weiterhin das bei Sportwetten identische Angebot von bwin.com offen, das mit einer Lizenz aus Gibraltar operiert. Andererseits dürfe bwin.com nicht mehr in Sachsen angeboten werden, die Entscheidung beziehe sich aber nicht auf den Rest des Bundesgebiets.
© apa/nachrichten.at
Quelle: http://www.nachrichten.at
isa-casinos.de
BERLIN. Der österreichische Sportwettenvermittler bwin darf in Deutschland weiterhin Sportwetten anbieten, muss allerdings geringe Einschränkungen hinnehmen.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) befand am Donnerstag in Bautzen in zwei Beschlüssen, dass Inhabern einer noch aus DDR-Zeiten stammenden Lizenz, bwin besitzt solch eine, die Vermittlung von Sportwetten - auch per Internet - nicht untersagt werden darf.
DDR-Lizenz gilt nur für Ex-DDR-Gebiet
Das Gericht entschied, dass die aus der DDR-Zeit stammenden Lizenzen bis heute wirksam, ihre Geltung aber auf die Ex-DDR begrenzt seien. bwin muss nun bei der Vermittlung über das Internet dafür sorgen, dass jeder Interessent bei seiner Anmeldung versichert, dass er sich in dem Gebiet aufhält. Andernfalls dürfe kein Vertrag zustande kommen, so das Gericht. Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Beschwerde der Landesregierung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden, das ein vom sächsischen Innenministerium verfügtes Gewerbeverbot aufgehoben hatte.
In seiner zweiten Entscheidung lehnte das OVG einen Antrag von bwin auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das Verbot einer direkten Vermittlung in Sachsen ab. Dieses Verbot hatte das Regierungspräsidium Chemnitz erteilt. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte die Entscheidung aber aus formalen Gründen kassiert.
Bwin: Glücksspiel-Staatsvertrag nicht umsetzbar
Ein Sprecher der deutschen bwin eK begrüßte das Urteil. Er hob hervor, dass es das Unternehmen in seiner Interpretation stütze, dass die DDR-Lizenz sich auch auf die Vermittlung von Wetten über das Internet erstreckt. "Das bedeutet, dass der geplante Glücksspiel-Staatsvertrag nicht umsetzbar ist," sagte der Sprecher. Der Staatsvertrag sieht ein Verbot von Glücksspielen im Internet vor und zementiert das Staatsmonopol.
Eine Konsequenz der Entscheidungen ist laut bwin, dass Westdeutsche nicht mehr auf der Website bwin.de wetten dürfen. Ihnen stünde aber weiterhin das bei Sportwetten identische Angebot von bwin.com offen, das mit einer Lizenz aus Gibraltar operiert. Andererseits dürfe bwin.com nicht mehr in Sachsen angeboten werden, die Entscheidung beziehe sich aber nicht auf den Rest des Bundesgebiets.
© apa/nachrichten.at
Quelle: http://www.nachrichten.at
isa-casinos.de
WTO sprich Antigua 21 Millionen Dollar zu - jährlich
WTO sprich Antigua 21 Millionen Dollar zu - jährlich
Die USA verbieten ihren Bürgern das Zocken bei Online-Casinos und Web-Wettbüros in anderen Staaten. Dagegen hat der Inselstaat Antigua bei der Welthandelsorganisation WTO Beschwerde eingelegt (mehr...). Nach jahrelangen Verhandlungen hat ein Schlichtergremium nun entschieden: Antigua steht ein Schadensersatz von 21 Millionen Dollar zu – jährlich, so lange das US-Zockverbot gilt. 21 Millionen Dollar – das ist ein Fünftel des Bruttosozialprodukts Antiguas.
Der Inselstaat darf nun Strafzölle erheben, aber auch den Urheberrechtsschutz für US-Produkte (zum Beispiel Filme, Musikalben, Software-Pakete) vernachlässigen und Raubkopierer gewähren lassen, ohne dass WTO-Sanktionen drohen.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 49,00.html
Die USA verbieten ihren Bürgern das Zocken bei Online-Casinos und Web-Wettbüros in anderen Staaten. Dagegen hat der Inselstaat Antigua bei der Welthandelsorganisation WTO Beschwerde eingelegt (mehr...). Nach jahrelangen Verhandlungen hat ein Schlichtergremium nun entschieden: Antigua steht ein Schadensersatz von 21 Millionen Dollar zu – jährlich, so lange das US-Zockverbot gilt. 21 Millionen Dollar – das ist ein Fünftel des Bruttosozialprodukts Antiguas.
Der Inselstaat darf nun Strafzölle erheben, aber auch den Urheberrechtsschutz für US-Produkte (zum Beispiel Filme, Musikalben, Software-Pakete) vernachlässigen und Raubkopierer gewähren lassen, ohne dass WTO-Sanktionen drohen.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 49,00.html
Aufbruch in freundliche Pokerzeiten?
Aufbruch in freundliche Pokerzeiten?
Lisa Horn
Im Jahr 2008 dürfte sich die Lage in ein paar EU-Staaten, im Bezug auf Glücksspiel und Poker, etwas entspannen. Auch wenn es innerhalb der Europäischen Union immer noch kein Land gibt, in dem Glücksspiel komplett liberalisiert ist, so entscheiden sich doch immer mehr Länder zu einer Lockerung des Monopols durch Ausnahmeregelungen.
In Italien, Spanien und Großbritannien gibt es bereits Glücksspiel-Lizenzen, die nach genauen Richtlinien vergeben werden. Diese Anbieter haben dann die Erlaubnis Online-Dienstleistungen anzubieten oder Casinos zu eröffnen. Und diese Regelung gilt im Übrigen auch für internationale Unternehmen – nur die Lizenz muss vom jeweiligen Land vorhanden sein. Und das trotz einem Glücksspiel-Monopol.
Österreich hat mit der Definition von "Geschicklichkeitsspiel" im Bezug auf Poker einen sehr privilegierten Status, und es wird viel dafür getan, dass diese Bestimmung nicht gekippt wird. Denn es gibt immer wieder Angriffe auf diese Begriffsdefinition, was eine Monopolisierung des Pokermarktes zur Folge hätte.
Seit Herbst scheint auch Frankreich zumindest am Online-Gambling-Markt neue Wege beschreiten zu wollen. Die französische Innenministerin Michele Alliot-Marie kündigt mögliche Liberalisierungen zumindest am Online-Markt an. Vielleicht liegt das daran, dass im Juli das Frankreich Verbot der Wettfirma "Zeturf" aus Malta durch eine EU Entscheidung aufgehoben werden musste.
Auch in Frankreich herrscht ein Monopol, dass durch die Staatslotterien Francaise de Jeux und der PMU Wettorganisation vertreten wird und diese den Glücksspielmarkt kontrollieren. Und dennoch scheint ein neuer Wind zu wehen, denn es gibt Treffen und Gespräche mit Vertretern der EU-Kommission. Schockierende Vorkommnisse, wie die Verhaftung der BWin Vorstände Manfred Bodner und Norbert Teufelberger Mitte September, sollten also in Zukunft Geschichte sein.
In der Schweiz geht man im Bezug auf Pokerturniere neue Wege, in dem Sonder- und Ausnahmeregelungen vergeben werden – PokerNews hat darüber bereits ausführlich berichtet.
Auch in Schweden fischt die Svenska Spel in neuen Gefilden und strebt eine Kooperation mit Österreich an. Das passt den schwedischen Behörden zwar ganz und gar nicht, aber wirklich eingreifen können sie dennoch nicht. Denn die Glücksspiellizenz ist eben an Svenska Spel vergeben worden und die können, solange sie diese Lizenz besitzen, relativ autonom agieren – wenn auch in Rücksprache mit den Behörden.
Nur Deutschland geht den absolut umgekehrten Weg, durch den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag verschärft sich die Lage dramatisch, und eine Legalisierung oder zumindest eine Erweichung der Monopol-Bestimmungen liegt in weiter Ferne.
In diesem Sinne bleibt zu hoffen, dass 2008 weitere Lockerungen in Kraft gesetzt werden und wer weiß, vielleicht darf bald innerhalb der EU legal in privaten Poker Casinos gespielt werden.
Quelle: pokerspieleonline.de
Lisa Horn
Im Jahr 2008 dürfte sich die Lage in ein paar EU-Staaten, im Bezug auf Glücksspiel und Poker, etwas entspannen. Auch wenn es innerhalb der Europäischen Union immer noch kein Land gibt, in dem Glücksspiel komplett liberalisiert ist, so entscheiden sich doch immer mehr Länder zu einer Lockerung des Monopols durch Ausnahmeregelungen.
In Italien, Spanien und Großbritannien gibt es bereits Glücksspiel-Lizenzen, die nach genauen Richtlinien vergeben werden. Diese Anbieter haben dann die Erlaubnis Online-Dienstleistungen anzubieten oder Casinos zu eröffnen. Und diese Regelung gilt im Übrigen auch für internationale Unternehmen – nur die Lizenz muss vom jeweiligen Land vorhanden sein. Und das trotz einem Glücksspiel-Monopol.
Österreich hat mit der Definition von "Geschicklichkeitsspiel" im Bezug auf Poker einen sehr privilegierten Status, und es wird viel dafür getan, dass diese Bestimmung nicht gekippt wird. Denn es gibt immer wieder Angriffe auf diese Begriffsdefinition, was eine Monopolisierung des Pokermarktes zur Folge hätte.
Seit Herbst scheint auch Frankreich zumindest am Online-Gambling-Markt neue Wege beschreiten zu wollen. Die französische Innenministerin Michele Alliot-Marie kündigt mögliche Liberalisierungen zumindest am Online-Markt an. Vielleicht liegt das daran, dass im Juli das Frankreich Verbot der Wettfirma "Zeturf" aus Malta durch eine EU Entscheidung aufgehoben werden musste.
Auch in Frankreich herrscht ein Monopol, dass durch die Staatslotterien Francaise de Jeux und der PMU Wettorganisation vertreten wird und diese den Glücksspielmarkt kontrollieren. Und dennoch scheint ein neuer Wind zu wehen, denn es gibt Treffen und Gespräche mit Vertretern der EU-Kommission. Schockierende Vorkommnisse, wie die Verhaftung der BWin Vorstände Manfred Bodner und Norbert Teufelberger Mitte September, sollten also in Zukunft Geschichte sein.
In der Schweiz geht man im Bezug auf Pokerturniere neue Wege, in dem Sonder- und Ausnahmeregelungen vergeben werden – PokerNews hat darüber bereits ausführlich berichtet.
Auch in Schweden fischt die Svenska Spel in neuen Gefilden und strebt eine Kooperation mit Österreich an. Das passt den schwedischen Behörden zwar ganz und gar nicht, aber wirklich eingreifen können sie dennoch nicht. Denn die Glücksspiellizenz ist eben an Svenska Spel vergeben worden und die können, solange sie diese Lizenz besitzen, relativ autonom agieren – wenn auch in Rücksprache mit den Behörden.
Nur Deutschland geht den absolut umgekehrten Weg, durch den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag verschärft sich die Lage dramatisch, und eine Legalisierung oder zumindest eine Erweichung der Monopol-Bestimmungen liegt in weiter Ferne.
In diesem Sinne bleibt zu hoffen, dass 2008 weitere Lockerungen in Kraft gesetzt werden und wer weiß, vielleicht darf bald innerhalb der EU legal in privaten Poker Casinos gespielt werden.
Quelle: pokerspieleonline.de
Wettkunden können neues Monopol austricksen
Wettkunden können neues Monopol austricksen
Ab 1. Januar sichert sich der Staat per Gesetz das Geschäft mit Lotto und Sportwetten. Funktionieren kann dies nicht. Denn die Verbraucher können ins Internet ausweichen – und nach Ostdeutschland. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof läuft bereits und könnte das Gesetz wieder zu Fall bringen.
........
Der Vertrag ist eines der absurdesten Gesetze, das in der Bundesrepublik je zustande kam. Denn es gibt eigentlich nichts, was für den Vertrag spricht. Nicht nur, dass er Tausende von Arbeitsplätzen kosten könnte, auch die Europäische Kommission hat ihn schon in mehreren Stellungnahmen für europa-rechtswidrig erklärt. Nach Meinung der Wettbewerbshüter in Brüssel widerspricht er der Dienstleistungsfreiheit, da Wettanbietern mit einer gültigen Lizenz aus EU-Ländern verboten wird, ihre Wetten in Deutschland zu verkaufen. Die EU-Kommission wird daher vermutlich in den kommenden zwei Monaten ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, dessen Ergebnis jedoch erst nach dem EuGH-Urteil erwartet wird.
Staat verliert Steuereinnahmen in Millionenhöhe
Auch finanziell tut sich der Staat mit dem Gesetz keinen Gefallen: Ihm entgehen Steuereinnahmen in Millionenhöhe. Denn mit dem Staatsvertrag werden auch Onlinewetten komplett untersagt. "Die meisten der sieben Millionen wettenden Deutschen werden auf ausländische Websites ausweichen", sagt Michael Schmid, ein Analyst der Berliner Unternehmensberatung Goldmedia. Der staatliche Anbieter Oddset sei nicht wettbewerbsfähig, zumal er nur 50 Prozent der Einnahmen als Gewinn ausschütte. Bei privaten Anbietern sind es im Schnitt 90 Prozent.
Ein florierender Schwarzmarkt entsteht, an dem der Staat nichts verdient und das eigentliche Ziel, die Suchtprävention, nicht erreichen kann. Einer Studie der Unternehmensberatung Deloitte zufolge reduzieren sich durch den Schwarzmarkt die Steuereinnahmen von jährlich 185 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro im Jahr 2011.
Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Großbritannien. 2001 führten die Briten ein Konzessionsmodell für private Wettfirmen ein, bei dem der Staat ausgewählten Anbietern Lizenzen erteilt. Nur wer strenge Auflagen zu Jugendschutz und Suchtprävention erfüllt, bekommt eine Lizenz und darf für seine Website werben. Einen Teil des Umsatzes müssen die Firmen als Steuern abführen. Der deutsche Staat würde mit diesem Modell 560 Millionen Euro zusätzlich jährlich durch Steuern und Abgaben einnehmen, hat das Münchner Ifo-Institut errechnet. Andere Studien kommen zu ähnlichen Ergebnissen.
Ministerpräsidenten wollen ausländische Wettseiten verbieten
Den deutschen Ministerpräsidenten waren all diese Gutachten offenbar egal. Sie sind dem Irrglauben verfallen, man könne die Onlinewettanbieter einfach verbieten. Laut Staatsvertrag sollen Onlineprovider die Glücksspielseiten blocken. "Das ist schlicht und ergreifend nicht möglich", sagt jedoch Rolf von Stein, ein Internetsicherheitsexperte des TÜV Rheinland. Da es sich um ausländische Wettfirmen handelt, kann der Staat nicht die Internetseiten der Anbieter selbst verbieten. Die einzige Möglichkeit wäre, durch die Provider den Zugriff auf die Websites zu verhindern. "Doch selbst ungeübte Nutzer können mit wenigen Handgriffen ihren PC so einrichten, dass er sich über einen ausländischen Server auf der gewünschten Website einwählt", sagt von Stein.
Ähnlich unpraktikabel ist die Vorgabe des Staatsvertrags, deutsche Banken sollten den Zahlungsverkehr von privaten Wettanbietern an deutsche Kunden blockieren. Ohne große Probleme möglich ist das bei Kreditkartenzahlungen, weil die Firmen sich dort als Glücksspielanbieter registrieren müssen. Wenn die Wettkonzerne dagegen ihre Gewinnausschüttungen überweisen, haben die Banken kaum eine Chance, das zu verhindern. "Es ist für eine Bank unmöglich, jedes Konto von jedem ausländischen Wettanbieter zu erfassen, zumal die Firmen ihre Konten theoretisch ständig wechseln könnten", sagt Thomas Hartmann-Wendels, Professor für Bankwirtschaft an der Universität Köln.
Das Gesetz führt zu einem Chaos
Weil das so ist, stehen ausländische Wettanbieter dem neuen Gesetz ganz gelassen gegenüber. "Für uns ändert sich gar nichts am 1. Januar", sagt der Deutschlandchef eines britischen Wettanbieters. Genannt werden will er nicht: Man müsse die deutschen Ordnungshüter ja nicht auf die Fährte locken. Damit führt das Gesetz zu einem Chaos, das so keiner gewollt haben kann. Während die ausländischen Konzerne weiter Geschäfte machen, entlassen die Deutschen ihre Mitarbeiter. Dem staatlichen Wettanbieter Oddset laufen schon jetzt die Kunden weg, weil er nicht wettbewerbsfähig ist.
Das absurde Durcheinander auf die Spitze getrieben hat vor zwei Wochen das Oberlandesgericht Bautzen, das ausgerechnet Bwin, dem Marktführer unter den privaten Wettanbietern, eine Ausnahmeregelung zugestand. Das österreichische Unternehmen darf seine Wetten auch weiterhin übers Internet in Deutschland verbreiten. Grund für diese Sonderbehandlung ist eine aus DDR-Zeiten stammende Sportwettenlizenz, die Bwin nach der Wende gekauft hat. Wie das sächsische Gericht befand, gilt die Lizenz trotz des Staatsvertrags weiter. Allerdings, und da wird es richtig skurril, nur für Bürger, die sich auf ehemaligem DDR-Gebiet aufhalten. In Ost-Berlin also darf man bei Bwin wetten, in West-Berlin dagegen nicht.
Ob ein Wetttourismus in den Osten die Folge sein wird? Dann hätte der Vertrag wenigstens etwas Gutes geleistet: einen Beitrag zum Aufbau Ost.
http://www.welt.de/wirtschaft/article15 ... cksen.html
Ab 1. Januar sichert sich der Staat per Gesetz das Geschäft mit Lotto und Sportwetten. Funktionieren kann dies nicht. Denn die Verbraucher können ins Internet ausweichen – und nach Ostdeutschland. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof läuft bereits und könnte das Gesetz wieder zu Fall bringen.
........
Der Vertrag ist eines der absurdesten Gesetze, das in der Bundesrepublik je zustande kam. Denn es gibt eigentlich nichts, was für den Vertrag spricht. Nicht nur, dass er Tausende von Arbeitsplätzen kosten könnte, auch die Europäische Kommission hat ihn schon in mehreren Stellungnahmen für europa-rechtswidrig erklärt. Nach Meinung der Wettbewerbshüter in Brüssel widerspricht er der Dienstleistungsfreiheit, da Wettanbietern mit einer gültigen Lizenz aus EU-Ländern verboten wird, ihre Wetten in Deutschland zu verkaufen. Die EU-Kommission wird daher vermutlich in den kommenden zwei Monaten ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, dessen Ergebnis jedoch erst nach dem EuGH-Urteil erwartet wird.
Staat verliert Steuereinnahmen in Millionenhöhe
Auch finanziell tut sich der Staat mit dem Gesetz keinen Gefallen: Ihm entgehen Steuereinnahmen in Millionenhöhe. Denn mit dem Staatsvertrag werden auch Onlinewetten komplett untersagt. "Die meisten der sieben Millionen wettenden Deutschen werden auf ausländische Websites ausweichen", sagt Michael Schmid, ein Analyst der Berliner Unternehmensberatung Goldmedia. Der staatliche Anbieter Oddset sei nicht wettbewerbsfähig, zumal er nur 50 Prozent der Einnahmen als Gewinn ausschütte. Bei privaten Anbietern sind es im Schnitt 90 Prozent.
Ein florierender Schwarzmarkt entsteht, an dem der Staat nichts verdient und das eigentliche Ziel, die Suchtprävention, nicht erreichen kann. Einer Studie der Unternehmensberatung Deloitte zufolge reduzieren sich durch den Schwarzmarkt die Steuereinnahmen von jährlich 185 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro im Jahr 2011.
Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Großbritannien. 2001 führten die Briten ein Konzessionsmodell für private Wettfirmen ein, bei dem der Staat ausgewählten Anbietern Lizenzen erteilt. Nur wer strenge Auflagen zu Jugendschutz und Suchtprävention erfüllt, bekommt eine Lizenz und darf für seine Website werben. Einen Teil des Umsatzes müssen die Firmen als Steuern abführen. Der deutsche Staat würde mit diesem Modell 560 Millionen Euro zusätzlich jährlich durch Steuern und Abgaben einnehmen, hat das Münchner Ifo-Institut errechnet. Andere Studien kommen zu ähnlichen Ergebnissen.
Ministerpräsidenten wollen ausländische Wettseiten verbieten
Den deutschen Ministerpräsidenten waren all diese Gutachten offenbar egal. Sie sind dem Irrglauben verfallen, man könne die Onlinewettanbieter einfach verbieten. Laut Staatsvertrag sollen Onlineprovider die Glücksspielseiten blocken. "Das ist schlicht und ergreifend nicht möglich", sagt jedoch Rolf von Stein, ein Internetsicherheitsexperte des TÜV Rheinland. Da es sich um ausländische Wettfirmen handelt, kann der Staat nicht die Internetseiten der Anbieter selbst verbieten. Die einzige Möglichkeit wäre, durch die Provider den Zugriff auf die Websites zu verhindern. "Doch selbst ungeübte Nutzer können mit wenigen Handgriffen ihren PC so einrichten, dass er sich über einen ausländischen Server auf der gewünschten Website einwählt", sagt von Stein.
Ähnlich unpraktikabel ist die Vorgabe des Staatsvertrags, deutsche Banken sollten den Zahlungsverkehr von privaten Wettanbietern an deutsche Kunden blockieren. Ohne große Probleme möglich ist das bei Kreditkartenzahlungen, weil die Firmen sich dort als Glücksspielanbieter registrieren müssen. Wenn die Wettkonzerne dagegen ihre Gewinnausschüttungen überweisen, haben die Banken kaum eine Chance, das zu verhindern. "Es ist für eine Bank unmöglich, jedes Konto von jedem ausländischen Wettanbieter zu erfassen, zumal die Firmen ihre Konten theoretisch ständig wechseln könnten", sagt Thomas Hartmann-Wendels, Professor für Bankwirtschaft an der Universität Köln.
Das Gesetz führt zu einem Chaos
Weil das so ist, stehen ausländische Wettanbieter dem neuen Gesetz ganz gelassen gegenüber. "Für uns ändert sich gar nichts am 1. Januar", sagt der Deutschlandchef eines britischen Wettanbieters. Genannt werden will er nicht: Man müsse die deutschen Ordnungshüter ja nicht auf die Fährte locken. Damit führt das Gesetz zu einem Chaos, das so keiner gewollt haben kann. Während die ausländischen Konzerne weiter Geschäfte machen, entlassen die Deutschen ihre Mitarbeiter. Dem staatlichen Wettanbieter Oddset laufen schon jetzt die Kunden weg, weil er nicht wettbewerbsfähig ist.
Das absurde Durcheinander auf die Spitze getrieben hat vor zwei Wochen das Oberlandesgericht Bautzen, das ausgerechnet Bwin, dem Marktführer unter den privaten Wettanbietern, eine Ausnahmeregelung zugestand. Das österreichische Unternehmen darf seine Wetten auch weiterhin übers Internet in Deutschland verbreiten. Grund für diese Sonderbehandlung ist eine aus DDR-Zeiten stammende Sportwettenlizenz, die Bwin nach der Wende gekauft hat. Wie das sächsische Gericht befand, gilt die Lizenz trotz des Staatsvertrags weiter. Allerdings, und da wird es richtig skurril, nur für Bürger, die sich auf ehemaligem DDR-Gebiet aufhalten. In Ost-Berlin also darf man bei Bwin wetten, in West-Berlin dagegen nicht.
Ob ein Wetttourismus in den Osten die Folge sein wird? Dann hätte der Vertrag wenigstens etwas Gutes geleistet: einen Beitrag zum Aufbau Ost.
http://www.welt.de/wirtschaft/article15 ... cksen.html
Verwaltungsgericht Stuttgart: Sportwettenmonopol auch nach neuem Recht gemeinschaftsrechtswidrig
Dieter Pawlik, Rechtsanwalt
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 07.01.2008 (4 K 6081/07) auf Antrag des Rechtsanwalts Dieter Pawlik die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Sportwetten- Untersagungsverfügung des Landes Baden Württemberg wiederhergestellt bzw. angeordnet. Das Verwaltungsgericht hat hat auch nach der neuen Rechtslage weiterhin durchgreifende Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht. Die Kammer führt wörtlich aus, "dass es der Antragstellerin nicht zuzumuten ist, angesichts durchgreifender gemeinschaftsrechtlicher Bedenken gegen die gegenwärtige nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Entscheidung zu befolgen."
Somit haben sich die viel geäußerten Bedenken gegen den handwerklich schlecht gemachten Glücksspielstaatsvertrag bestätigt. Auch nach der neuen Rechtslage wird das Rechtschaos weiter gehen. Die Länder täten gut daran endlich zu akzeptieren, dass es nicht nur unanständig, sondern schlichtweg rechtswidrig ist, jährlich Milliarden zu kassieren und privaten Anbietern den Zugang zu diesem grundgesetzlich geschützten Beruf zu verwehren.
Dieter Pawlik
Rechtsanwalt
2. Vorstand des Verbandes
Europäischer Wettunternehmer (vewu)
Amalienbadstraße 36/Haus 32
76227 Karlsruhe
Tel: 0721/464716-00
Fax: 0721/464716-20
E-Mail: pawlik@ra-pawlik.de
quelle: www.isa-casinos.de
Dieter Pawlik, Rechtsanwalt
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 07.01.2008 (4 K 6081/07) auf Antrag des Rechtsanwalts Dieter Pawlik die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Sportwetten- Untersagungsverfügung des Landes Baden Württemberg wiederhergestellt bzw. angeordnet. Das Verwaltungsgericht hat hat auch nach der neuen Rechtslage weiterhin durchgreifende Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht. Die Kammer führt wörtlich aus, "dass es der Antragstellerin nicht zuzumuten ist, angesichts durchgreifender gemeinschaftsrechtlicher Bedenken gegen die gegenwärtige nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Entscheidung zu befolgen."
Somit haben sich die viel geäußerten Bedenken gegen den handwerklich schlecht gemachten Glücksspielstaatsvertrag bestätigt. Auch nach der neuen Rechtslage wird das Rechtschaos weiter gehen. Die Länder täten gut daran endlich zu akzeptieren, dass es nicht nur unanständig, sondern schlichtweg rechtswidrig ist, jährlich Milliarden zu kassieren und privaten Anbietern den Zugang zu diesem grundgesetzlich geschützten Beruf zu verwehren.
Dieter Pawlik
Rechtsanwalt
2. Vorstand des Verbandes
Europäischer Wettunternehmer (vewu)
Amalienbadstraße 36/Haus 32
76227 Karlsruhe
Tel: 0721/464716-00
Fax: 0721/464716-20
E-Mail: pawlik@ra-pawlik.de
quelle: www.isa-casinos.de
Erster Dämpfer für das Glücksspielmonopol
Erster Dämpfer für das Glücksspielmonopol
Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist gerade mal 10 Tage in Kraft und schon gibt es den ersten juristischen Dämpfer für das von Anfang an zum Scheitern verurteilte Gesetz.
Mit Entscheidung vom 7. Januar 2008 (Az:4 K 6081/07) hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Antrag eines privaten Sportwettvermittlers auf aufschiebende Wirkung der Untersagungsverfügung der Stadt Stuttgart stattgegeben. Die Richter begründeten ihren Beschluss mit den erheblichen Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht. Der Antragsstellerin, so die Richter, sei es nicht zuzumuten, "angesichts durchgreifender gemeinschaftsrechtlicher Bedenken gegen die gegenwärtige nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Verfügung zu befolgen…".
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat als erstes deutsches Gericht auf der Basis des seit 1. Januar 2008 geltenden Rechts entschieden. Auch die neue Gesetzeslage hat die Bedenken der Richter gegen die Vereinbarkeit mit europäischem Recht demnach nicht entschärfen können. RA Dieter Pawlik, prozessbevollmächtigter Anwalt der Antragstellerin, freut sich über die Entscheidung. "Die Entscheidung ist wegweisend für die nächsten Verfahren. Mit ihrem Beschluss bestärken die Richter die Zweifel, die die vielen renommierten Juristen im vergangenen Jahr in ihren Rechtsgutachten dargelegt haben, und die von der Politik jedoch ignoriert wurden. Vor diesem Hintergrund sind wir weiterhin optimistisch, dass die Glücksspielgesetze der Länder nicht lange Bestand haben werden", so RA Pawlik.
Auch Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU), sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. "Nach den aktuellen Jubelmeldungen über die positiven Jahresabschlüsse der Landeslotteriegesellschaften und den Besucheranstieg, der vielen deutschen Spielbanken und dem Staat ein nettes Umsatzplus gebracht hat, schien die Welt für die Monopolisten in Ordnung zu sein. Die Stuttgarter Richter haben nun den Finger erneut in die Wunde der Politik gelegt. Die Kaltschnäuzigkeit, mit der sich der Staat Milliarden an Einnahmen sichern will und gleichzeitig deutsche Unternehmen vernichtet. muss ein baldiges Ende haben. Wir werden uns jedenfalls weiterhin mit allen Mitteln wehren.", so Maul abschließend.
Kontakt
Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) www.vewu.com
http://www.isa-casinos.de/articles/1926 ... nopol.html
Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist gerade mal 10 Tage in Kraft und schon gibt es den ersten juristischen Dämpfer für das von Anfang an zum Scheitern verurteilte Gesetz.
Mit Entscheidung vom 7. Januar 2008 (Az:4 K 6081/07) hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Antrag eines privaten Sportwettvermittlers auf aufschiebende Wirkung der Untersagungsverfügung der Stadt Stuttgart stattgegeben. Die Richter begründeten ihren Beschluss mit den erheblichen Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht. Der Antragsstellerin, so die Richter, sei es nicht zuzumuten, "angesichts durchgreifender gemeinschaftsrechtlicher Bedenken gegen die gegenwärtige nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Verfügung zu befolgen…".
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat als erstes deutsches Gericht auf der Basis des seit 1. Januar 2008 geltenden Rechts entschieden. Auch die neue Gesetzeslage hat die Bedenken der Richter gegen die Vereinbarkeit mit europäischem Recht demnach nicht entschärfen können. RA Dieter Pawlik, prozessbevollmächtigter Anwalt der Antragstellerin, freut sich über die Entscheidung. "Die Entscheidung ist wegweisend für die nächsten Verfahren. Mit ihrem Beschluss bestärken die Richter die Zweifel, die die vielen renommierten Juristen im vergangenen Jahr in ihren Rechtsgutachten dargelegt haben, und die von der Politik jedoch ignoriert wurden. Vor diesem Hintergrund sind wir weiterhin optimistisch, dass die Glücksspielgesetze der Länder nicht lange Bestand haben werden", so RA Pawlik.
Auch Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU), sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. "Nach den aktuellen Jubelmeldungen über die positiven Jahresabschlüsse der Landeslotteriegesellschaften und den Besucheranstieg, der vielen deutschen Spielbanken und dem Staat ein nettes Umsatzplus gebracht hat, schien die Welt für die Monopolisten in Ordnung zu sein. Die Stuttgarter Richter haben nun den Finger erneut in die Wunde der Politik gelegt. Die Kaltschnäuzigkeit, mit der sich der Staat Milliarden an Einnahmen sichern will und gleichzeitig deutsche Unternehmen vernichtet. muss ein baldiges Ende haben. Wir werden uns jedenfalls weiterhin mit allen Mitteln wehren.", so Maul abschließend.
Kontakt
Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) www.vewu.com
http://www.isa-casinos.de/articles/1926 ... nopol.html
Im Visier der Europa-Richter - Sportwettenmonopol
Auch beim Sportwettenmonopol werden die Spielräume des deutschen Gesetzgebers ein weiteres Mal ausgelotet. Dabei stellt sich die Frage, ob es mit EG-Recht vereinbar ist, wenn mit Spielcasinos und Pferdewetten einige Bereiche des Glücksspiels für den Wettbewerb freigegeben werden, während mit Lotto und Sportwetten das Gros des Marktes weiterhin im staatlichen Monopol verbleibt.
Der EuGH hatte hier früher eine kohärente, sprich eine zusammenhängende Lösung gefordert. Ob der Gerichtshof solche Insel-Liberalisierungen im Meer des staatlichen Glücksspielmonopols gutheißen wird, ist nicht abzusehen, steht aber ebenfalls zur Entscheidung an (C-316/07). Um einen Streit ganz grundsätzlicher Natur geht es dagegen bei einer Vorlage des VG Köln (C-409/06). Das Verwaltungsgericht fragte sich, ob die vom Bundesverfassungsgericht dem deutschen Gesetzgeber zur Reform des Sportwettenmonopols eingeräumte Übergangsfrist von einem Jahr mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.
Besonders brisant: Sollte der EuGH den von Karlsruhe eingeräumten Zeitaufschub als verzögerte Umsetzung verurteilen, würde der EuGH das BVerfG damit zu einem einfachen deutschen Gericht zurechtstutzen. Einem Gericht, das zwar über der Verfassung, aber unter dem EU-Recht steht. Wie die Verfassungshüter auf ein solches Urteil reagieren würden, zählt zu den bedeutensten Fragen der letzten Jahrzehnte.
Quelle: http://www.handelsblatt.co
Auch beim Sportwettenmonopol werden die Spielräume des deutschen Gesetzgebers ein weiteres Mal ausgelotet. Dabei stellt sich die Frage, ob es mit EG-Recht vereinbar ist, wenn mit Spielcasinos und Pferdewetten einige Bereiche des Glücksspiels für den Wettbewerb freigegeben werden, während mit Lotto und Sportwetten das Gros des Marktes weiterhin im staatlichen Monopol verbleibt.
Der EuGH hatte hier früher eine kohärente, sprich eine zusammenhängende Lösung gefordert. Ob der Gerichtshof solche Insel-Liberalisierungen im Meer des staatlichen Glücksspielmonopols gutheißen wird, ist nicht abzusehen, steht aber ebenfalls zur Entscheidung an (C-316/07). Um einen Streit ganz grundsätzlicher Natur geht es dagegen bei einer Vorlage des VG Köln (C-409/06). Das Verwaltungsgericht fragte sich, ob die vom Bundesverfassungsgericht dem deutschen Gesetzgeber zur Reform des Sportwettenmonopols eingeräumte Übergangsfrist von einem Jahr mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.
Besonders brisant: Sollte der EuGH den von Karlsruhe eingeräumten Zeitaufschub als verzögerte Umsetzung verurteilen, würde der EuGH das BVerfG damit zu einem einfachen deutschen Gericht zurechtstutzen. Einem Gericht, das zwar über der Verfassung, aber unter dem EU-Recht steht. Wie die Verfassungshüter auf ein solches Urteil reagieren würden, zählt zu den bedeutensten Fragen der letzten Jahrzehnte.
Quelle: http://www.handelsblatt.co
EGBA-Vorsitzender und bwin-Chef Teufelberger: Verbot kann verantwortungsvolle Gaming-Politik nicht ersetzen
Europäische Online-Wettanbieter suchen im Kampf gegen den deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag nun die Unterstützung der Europäischen Union (EU). Dieser mit Anfang 2008 in Kraft getretene deutsche Vertrag verstoße gegen geltendes EU-Recht, teilte der Dachverband European Gaming & Betting Association (EGBA) heute, Dienstag, mit. Der Verband appelliert an die Europäische Kommission, rechtliche Schritte gegen diesen Vertrag einzuleiten.
Der deutsche Staatsvertrag sieht ein generelles Verbot von Wetten und Glücksspiel über den Vertriebskanal Internet vor. Einzige Ausnahme sind Pferdewetten. Der EGBA kritisiert am deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) unter anderem "willkürliche Lizenzanforderungen", das "ungerechtfertigte und widersprüchliche Verbot von Online-Gaming und Wetten", ein "striktes Werbe- und Sponsoringverbot" sowie mögliche Sanktionen wie die Unterbinung des Zahlungsverkehrs und das "Blocken" von Internetdienstanbietern im Zusammenhang mit Glücksspiel.
Lösung
"Ein Verbot kann und sollte nicht die Lösung sein", erklärte bwin-Vorstand Norbert Teufelberger, der amtierende Vorsitzende des Branchenverbands EGBA in einer Mitteilung vom Dienstag. Verbote seien "kein vernünftiger Ansatz" und könnten eine verantwortungsvolle Gaming-Politik nicht ersetzen. Im Rahmen einer zukünftigen Regulierung müssten Online- und Offline-Gaming-Angebote gleichermaßen abgedeckt werden. Laut aktuellen Untersuchungen gebe es kaum Unterschiede in der Nutzung von Online- und Offline-Angeboten, obwohl es nur geringe Überschneidungen der Kundengruppen gebe. Letztlich könne nur ein regulierter Gaming-Markt höchstmögliche Transparenz garantieren, so Teufelberger.
Die Tatsache, dass Deutschland den als EU-rechtswidrig bezeichneten Vertrag trotz scharfer Kritik seitens der EU-Kommission umgesetzt habe, lasse dem Verband keine andere Wahl, als formal Beschwerde bei der Kommission einzureichen, erklärte EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligne. Sie appellierte an die Kommission, die Angelegenheit mit höchster Priorität zu bearbeiten und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.(APA)
Quelle: http://derstandard.at (isa-casinos.de)
Europäische Online-Wettanbieter suchen im Kampf gegen den deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag nun die Unterstützung der Europäischen Union (EU). Dieser mit Anfang 2008 in Kraft getretene deutsche Vertrag verstoße gegen geltendes EU-Recht, teilte der Dachverband European Gaming & Betting Association (EGBA) heute, Dienstag, mit. Der Verband appelliert an die Europäische Kommission, rechtliche Schritte gegen diesen Vertrag einzuleiten.
Der deutsche Staatsvertrag sieht ein generelles Verbot von Wetten und Glücksspiel über den Vertriebskanal Internet vor. Einzige Ausnahme sind Pferdewetten. Der EGBA kritisiert am deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) unter anderem "willkürliche Lizenzanforderungen", das "ungerechtfertigte und widersprüchliche Verbot von Online-Gaming und Wetten", ein "striktes Werbe- und Sponsoringverbot" sowie mögliche Sanktionen wie die Unterbinung des Zahlungsverkehrs und das "Blocken" von Internetdienstanbietern im Zusammenhang mit Glücksspiel.
Lösung
"Ein Verbot kann und sollte nicht die Lösung sein", erklärte bwin-Vorstand Norbert Teufelberger, der amtierende Vorsitzende des Branchenverbands EGBA in einer Mitteilung vom Dienstag. Verbote seien "kein vernünftiger Ansatz" und könnten eine verantwortungsvolle Gaming-Politik nicht ersetzen. Im Rahmen einer zukünftigen Regulierung müssten Online- und Offline-Gaming-Angebote gleichermaßen abgedeckt werden. Laut aktuellen Untersuchungen gebe es kaum Unterschiede in der Nutzung von Online- und Offline-Angeboten, obwohl es nur geringe Überschneidungen der Kundengruppen gebe. Letztlich könne nur ein regulierter Gaming-Markt höchstmögliche Transparenz garantieren, so Teufelberger.
Die Tatsache, dass Deutschland den als EU-rechtswidrig bezeichneten Vertrag trotz scharfer Kritik seitens der EU-Kommission umgesetzt habe, lasse dem Verband keine andere Wahl, als formal Beschwerde bei der Kommission einzureichen, erklärte EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligne. Sie appellierte an die Kommission, die Angelegenheit mit höchster Priorität zu bearbeiten und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.(APA)
Quelle: http://derstandard.at (isa-casinos.de)
Finnish Plan to Ban Online Poker
Finnish Plan to Ban Online Poker
Brendan Murray
BY: Brendan Murray
PUBLISHED: Wednesday Jan 16, 2008
Report Recommends Players' Losses Returned to Drive Out Online Poker Companies
A report in today’s edition of Finnish newspaper Helsingin Sanomat suggests that a new report is recommending the government amend current gambling laws to allow poker players to claim back online losses from the game.
The Ministry of Social Affairs and Health commissioned the report from the University of Joensuu and the paper claims the new law would effectively force online poker companies to block Finnish players from playing on their sites.
Losses would be recouped from either the online provider, credit-card company, or player, and the legal amendment is designed to protect problem gamblers and children.
No such law exists anywhere else in the world, and the newspaper says the Ministry feels other countries will, in time, follow suit.
Helsingin Sanomat says Finns spend around €150 million on online poker each year, that there are 40,000 problem gamblers in the country, and that Finns are the fourth-biggest gamblers in the world in terms of spend per head of the population.
cardplayer.com
Brendan Murray
BY: Brendan Murray
PUBLISHED: Wednesday Jan 16, 2008
Report Recommends Players' Losses Returned to Drive Out Online Poker Companies
A report in today’s edition of Finnish newspaper Helsingin Sanomat suggests that a new report is recommending the government amend current gambling laws to allow poker players to claim back online losses from the game.
The Ministry of Social Affairs and Health commissioned the report from the University of Joensuu and the paper claims the new law would effectively force online poker companies to block Finnish players from playing on their sites.
Losses would be recouped from either the online provider, credit-card company, or player, and the legal amendment is designed to protect problem gamblers and children.
No such law exists anywhere else in the world, and the newspaper says the Ministry feels other countries will, in time, follow suit.
Helsingin Sanomat says Finns spend around €150 million on online poker each year, that there are 40,000 problem gamblers in the country, and that Finns are the fourth-biggest gamblers in the world in terms of spend per head of the population.
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