Genaue rechtliche Lage bzgl. Online Poker?
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Genaue rechtliche Lage bzgl. Online Poker?
Hallo zusammen,
die Infos, die ich im Internet finde, sind leider allesamt recht widersprüchlich. Wie sieht es denn nun eigentlich aus?
- Verboten/Erlaubt?
- Gewinne müssen versteuert werden / müssen nicht?
Und was ist, wenn herausgefunden wird, dass ein Spieler Summe x gewonnen hat, könnte ihm diese theoretisch sogar "abgenommen" werden, natürlich nur für den Fall, dass es verboten ist?
Ist kein akuter Fall bei mir, überlege nur wieder nach ein paar Jährchen wieder anzufangen, und würde vorab gern etwas über die aktuelle rechtliche Lage erfahren.
Vielen Dank vorab und viel Erfolg.
die Infos, die ich im Internet finde, sind leider allesamt recht widersprüchlich. Wie sieht es denn nun eigentlich aus?
- Verboten/Erlaubt?
- Gewinne müssen versteuert werden / müssen nicht?
Und was ist, wenn herausgefunden wird, dass ein Spieler Summe x gewonnen hat, könnte ihm diese theoretisch sogar "abgenommen" werden, natürlich nur für den Fall, dass es verboten ist?
Ist kein akuter Fall bei mir, überlege nur wieder nach ein paar Jährchen wieder anzufangen, und würde vorab gern etwas über die aktuelle rechtliche Lage erfahren.
Vielen Dank vorab und viel Erfolg.
Re: Genaue rechtliche Lage bzgl. Online Poker?
Gibt es keine. An sich ist Onlinepoker in Deutschland verbotenes Glücksspiel, bisher hat aber noch niemand einen Onlinespieler verklagt soweit uns bekannt ist.
**ITP Rakeback** http://www.rakeblaster.net **ITP Rakeback**
Re: Genaue rechtliche Lage bzgl. Online Poker?
Hmm, wenn es grundsätzlich verboten ist, wie sieht es dann mit dem Cash-out aus?
Banken haben ja gewisse Auflagen, unregelmässige und hohe Kontoeingänge zu übermitteln. Nicht etwa, dass es bei mir relevant wäre, aber mich würde schon mal interessieren, wie es bei deutschen High-Rollern aussieht, wenn sie sich ihre Kohle auscashen lassen.
Also was grundsätzlich verboten ist, das kann ja schon einmal nicht steuerpflichtig sein, was ist jedoch wenn sich jemand 100k+ auf sein Konto zahlen lässt und das Ding kommt raus?
Oder ist hier gar ein Full-Pro (also jemand, der mit Online-Poker seinen Lebenunterhalt verdingt) unterwegs und kann etwas dazu sagen? (gern auch per PM xD)
Und nein, ich bin kein Steuerfahnder ^^
Banken haben ja gewisse Auflagen, unregelmässige und hohe Kontoeingänge zu übermitteln. Nicht etwa, dass es bei mir relevant wäre, aber mich würde schon mal interessieren, wie es bei deutschen High-Rollern aussieht, wenn sie sich ihre Kohle auscashen lassen.
Also was grundsätzlich verboten ist, das kann ja schon einmal nicht steuerpflichtig sein, was ist jedoch wenn sich jemand 100k+ auf sein Konto zahlen lässt und das Ding kommt raus?
Oder ist hier gar ein Full-Pro (also jemand, der mit Online-Poker seinen Lebenunterhalt verdingt) unterwegs und kann etwas dazu sagen? (gern auch per PM xD)
Und nein, ich bin kein Steuerfahnder ^^
- Teute78
- ITP Allstar
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- Registriert: Dienstag 20. Februar 2007, 11:54
- Wohnort: Tilthausen
Re: Genaue rechtliche Lage bzgl. Online Poker?
Ab Summen von 12.500 Euro aus dem Ausland müssen Banken dem Finanzamt melden bzw. du solltest es selber melden, das gilt auch wenn die Beträge gestückelt werden ("Smurfing").
§ 59 AWV Meldung von Zahlungen
(1) Gebietsansässige haben Zahlungen, die sie
1.
von Gebietsfremden oder für deren Rechnung von Gebietsansässigen entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder
2.
an Gebietsfremde oder für deren Rechnung an Gebietsansässige leisten (ausgehende Zahlungen),
zu melden.
(2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf
1.
Zahlungen, die den Betrag von 12.500 Euro oder den Gegenwert in anderer Währung nicht übersteigen,
2.
Zahlungen für die Wareneinfuhr und die Warenausfuhr
3.
Zahlungen, die die Gewährung, Aufnahme oder Rückzahlung von Krediten (einschließlich der Begründung und Rückzahlung von Guthaben) mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist von nicht mehr als zwölf Monaten zum Gegenstand haben.
4.
(weggefallen)
(3) Zahlungen im Sinne dieses Kapitels sind auch die Aufrechnung und die Verrechnung sowie Zahlungen, die mittels Lastschriftverfahren abgewickelt werden. Als Zahlung gilt ferner das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten.
Solltest du regelmäßig größere Summen aus dem Ausland auf dein Konto transferieren, empfiehlt sich der Gang zum Steuerberater.
§ 59 AWV Meldung von Zahlungen
(1) Gebietsansässige haben Zahlungen, die sie
1.
von Gebietsfremden oder für deren Rechnung von Gebietsansässigen entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder
2.
an Gebietsfremde oder für deren Rechnung an Gebietsansässige leisten (ausgehende Zahlungen),
zu melden.
(2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf
1.
Zahlungen, die den Betrag von 12.500 Euro oder den Gegenwert in anderer Währung nicht übersteigen,
2.
Zahlungen für die Wareneinfuhr und die Warenausfuhr
3.
Zahlungen, die die Gewährung, Aufnahme oder Rückzahlung von Krediten (einschließlich der Begründung und Rückzahlung von Guthaben) mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist von nicht mehr als zwölf Monaten zum Gegenstand haben.
4.
(weggefallen)
(3) Zahlungen im Sinne dieses Kapitels sind auch die Aufrechnung und die Verrechnung sowie Zahlungen, die mittels Lastschriftverfahren abgewickelt werden. Als Zahlung gilt ferner das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten.
Solltest du regelmäßig größere Summen aus dem Ausland auf dein Konto transferieren, empfiehlt sich der Gang zum Steuerberater.
"Freiheit schützt man nicht, indem man sie abschafft"
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