Indizierung-Sperrung und Vorratsdatenspeicherung
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Zensursula, Indien, Microsoft und die Lüge in der Politik
Zensursula, Indien, Microsoft und die Lüge in der Politik
Internetsperren sind nicht nur eine Möglichkeit, unliebsame Meinungen zu unterdrücken, sie können auch ein sehr profitables Geschäft sein. Wenn ein Unternehmen beispielsweise die Infrastruktur zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet stellt, so ist dies nicht nur ein einmaliger Auftrag – für Servicedienstleistungen, und vor allem die Schulung der Mitarbeiter in den Strafverfolgungsbehörden, winken lukrative Folgeaufträge. Das große Geld lässt sich dann in der Zukunft verdienen – Zertifikate, die Zertifizierungsinfrastruktur und die damit zusammenhängende Netzwerktechnik sind ein Milliardengeschäft. Da kann es nicht schaden, den Fuß bereits in der Tür zu haben und das Problem größer erscheinen zu lassen, als es eigentlich ist. Microsoft hat seinen Fuß bereits in der Tür. Der Softwareriese ist Exklusivpartner und Finanzier des International Centre for Missing and Exploited Children (ICMEC). Das ICMEC wiederum ist die fragwürdige Quelle, aus der Ursula von der Leyen so gerne ihre Zahlen und Daten schöpft, mit denen sie das Gesetz zur Filterung von Internetseiten verteidigt. Seriös sind diese Zahlen und Daten natürlich nicht, dienen sie doch primär dazu, ein groteskes Gefahrenpotenzial vorzugaukeln, um als Retter ins Geschäft zu kommen.
Warum zitiert die Familienministerin vorsätzlich falsche Zahlen und Daten?
Antwort hier: http://www.spiegelfechter.com/wordpr...in-der-politik
zum schluss wird die frage gestellt:
Zensursula – Opfer oder Mittäter?
Das System Zensursula ist denkbar einfach – alle Zahlen, Daten und Behauptungen, die aus dem Familienministerium kommen, sind entweder bestenfalls Schätzungen, Hörensagen, frei erfunden oder stammen aus dubiosen Quellen. Die engen Verbindungen zwischen dem Familienministerium und dem ICMEC lassen aufhorchen. Wahrscheinlich wusste Frau von der Leyen noch nicht einmal um die geschäftlichen Interessen von Microsoft in Indien und die Verbindung zu den Daten des ICMEC. Das Familienministerium muss sich aber der Frage stellen, von wem es sich beraten lässt, woher die Informationen stammen und welche Zwecke die Urheber der Informationen durchsetzen wollen. Vielleicht hat die unselige Koalition zwischen von der Leyen, dem ICMEC und Microsoft lediglich gemeinsame Interessen, vielleicht steckt aber auch mehr dahinter. Immerhin bietet das ICMEC zusammen mit Microsoft auch eine umfassende Kontrolle des Zahlungsverkehrs an – natürlich nur, um Anbieter von Kinderpornographie zu enttarnen. Ein solches Werkzeug ist sehr mächtig und unterläuft diverse Rechtsvorschriften, die in Deutschland „noch“ existieren. Aber wer weiß schon, welche Gesetze demnächst verbogen werden, wenn es darum geht, „tausende Kinder, die jeden Tag vor der Webcam getötet werden“ zu retten?
Internetsperren sind nicht nur eine Möglichkeit, unliebsame Meinungen zu unterdrücken, sie können auch ein sehr profitables Geschäft sein. Wenn ein Unternehmen beispielsweise die Infrastruktur zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet stellt, so ist dies nicht nur ein einmaliger Auftrag – für Servicedienstleistungen, und vor allem die Schulung der Mitarbeiter in den Strafverfolgungsbehörden, winken lukrative Folgeaufträge. Das große Geld lässt sich dann in der Zukunft verdienen – Zertifikate, die Zertifizierungsinfrastruktur und die damit zusammenhängende Netzwerktechnik sind ein Milliardengeschäft. Da kann es nicht schaden, den Fuß bereits in der Tür zu haben und das Problem größer erscheinen zu lassen, als es eigentlich ist. Microsoft hat seinen Fuß bereits in der Tür. Der Softwareriese ist Exklusivpartner und Finanzier des International Centre for Missing and Exploited Children (ICMEC). Das ICMEC wiederum ist die fragwürdige Quelle, aus der Ursula von der Leyen so gerne ihre Zahlen und Daten schöpft, mit denen sie das Gesetz zur Filterung von Internetseiten verteidigt. Seriös sind diese Zahlen und Daten natürlich nicht, dienen sie doch primär dazu, ein groteskes Gefahrenpotenzial vorzugaukeln, um als Retter ins Geschäft zu kommen.
Warum zitiert die Familienministerin vorsätzlich falsche Zahlen und Daten?
Antwort hier: http://www.spiegelfechter.com/wordpr...in-der-politik
zum schluss wird die frage gestellt:
Zensursula – Opfer oder Mittäter?
Das System Zensursula ist denkbar einfach – alle Zahlen, Daten und Behauptungen, die aus dem Familienministerium kommen, sind entweder bestenfalls Schätzungen, Hörensagen, frei erfunden oder stammen aus dubiosen Quellen. Die engen Verbindungen zwischen dem Familienministerium und dem ICMEC lassen aufhorchen. Wahrscheinlich wusste Frau von der Leyen noch nicht einmal um die geschäftlichen Interessen von Microsoft in Indien und die Verbindung zu den Daten des ICMEC. Das Familienministerium muss sich aber der Frage stellen, von wem es sich beraten lässt, woher die Informationen stammen und welche Zwecke die Urheber der Informationen durchsetzen wollen. Vielleicht hat die unselige Koalition zwischen von der Leyen, dem ICMEC und Microsoft lediglich gemeinsame Interessen, vielleicht steckt aber auch mehr dahinter. Immerhin bietet das ICMEC zusammen mit Microsoft auch eine umfassende Kontrolle des Zahlungsverkehrs an – natürlich nur, um Anbieter von Kinderpornographie zu enttarnen. Ein solches Werkzeug ist sehr mächtig und unterläuft diverse Rechtsvorschriften, die in Deutschland „noch“ existieren. Aber wer weiß schon, welche Gesetze demnächst verbogen werden, wenn es darum geht, „tausende Kinder, die jeden Tag vor der Webcam getötet werden“ zu retten?
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Re: WICHTIG! Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
Neue Zweifel an Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Web-Sperren
Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat jetzt ebenfalls verfassungsmäßige Bedenken am "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" geäußert. Auch beim Kampf gegen Kinderpornographie müsse sich der Gesetzgeber an rechtsstaatliche Grenzen halten, sagte der Jurist dem ZDF für einen Beitrag über Internetzensur, der am heutigen Freitagabend im Kulturmagazin "aspekte" gezeigt werden soll. Der Bund habe aber ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Gesetzgebungskompetenz habe. Es handele sich um Straftatverhütung und um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten. Für beide Fragen seien die Länder zuständig.
weiter auf: http://www.heise.de/newsticker/Neue-Zwe ... ung/142897
Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat jetzt ebenfalls verfassungsmäßige Bedenken am "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" geäußert. Auch beim Kampf gegen Kinderpornographie müsse sich der Gesetzgeber an rechtsstaatliche Grenzen halten, sagte der Jurist dem ZDF für einen Beitrag über Internetzensur, der am heutigen Freitagabend im Kulturmagazin "aspekte" gezeigt werden soll. Der Bund habe aber ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Gesetzgebungskompetenz habe. Es handele sich um Straftatverhütung und um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten. Für beide Fragen seien die Länder zuständig.
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Re: WICHTIG! Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
Opposition warnt vor umfassender Internet-Überwachung
Der neue Vorstoß von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gegen einen "rechtsfreien Chaosraum Internet" sind bei Linken, Grünen und Zensurgegnern auf scharfe Ablehnung gestoßen. Mit ihrem wiederholten Aufruf zu einer Grundsatzdebatte über das "richtige Maß" von "Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet" und der indirekten Forderung nach Maßnahmen gegen einem "rechtsfreier Chaosraum, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann", bestätige die CDU-Politikerin alle Befürchtungen, erklärte Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Bundestagsfraktion der Linken. Der "Kampf gegen Kinderpornographie" habe Leyen offenbar nur als Einstieg in eine weitergehende Zensurdebatte gedient. Das Wesen des Internet besteht für Pau dagegen "gerade darin, sich nicht beherrschen zu lassen". Wer es dennoch versuche, "spielt eine Ritterin der traurigen Gestalt".
weiter auf-> http://www.heise.de/newsticker/Oppositi ... ung/142960
Der neue Vorstoß von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gegen einen "rechtsfreien Chaosraum Internet" sind bei Linken, Grünen und Zensurgegnern auf scharfe Ablehnung gestoßen. Mit ihrem wiederholten Aufruf zu einer Grundsatzdebatte über das "richtige Maß" von "Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet" und der indirekten Forderung nach Maßnahmen gegen einem "rechtsfreier Chaosraum, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann", bestätige die CDU-Politikerin alle Befürchtungen, erklärte Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Bundestagsfraktion der Linken. Der "Kampf gegen Kinderpornographie" habe Leyen offenbar nur als Einstieg in eine weitergehende Zensurdebatte gedient. Das Wesen des Internet besteht für Pau dagegen "gerade darin, sich nicht beherrschen zu lassen". Wer es dennoch versuche, "spielt eine Ritterin der traurigen Gestalt".
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Re: WICHTIG! Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
haha wenn LAIEN gesetze machen...
Zypries: Web-Sperren können nicht auf Vertragsbasis aktiviert werden
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat der Ansicht des Familienressorts widersprochen, wonach das spätere Inkrafttreten des umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes nicht zu Verzögerungen bei den im Raum stehenden Web-Sperren führen könnte. Im Hause Ursula von der Leyens (CDU) herrscht die Auffassung, dass die Blockaden pünktlich Mitte Oktober greifen. Die fünf "wesentlichen Anbieter" hätten sich ja bereits vertraglich gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA) bis zu diesem Zeitpunk zum freiwilligen Sperren kinderpornographischer Seiten verpflichtet, lautet die Ansage. Ganz anders sieht die Sache das Justizministerium: "Sie können in Grundrechte nur auf Basis eines Gesetzes eingreifen", erklärte ein Sprecher Zypries' gegenüber heise online. Deswegen seien die wiederholten Anläufe von der Leyens zu Web-Sperren mit dem Gesetz auf eine "klare rechtliche Grundlage" gestellt worden.
Auslöser des erneuten Streits zwischen den beiden Ministerinnen der großen Koalition ist die Tatsache, dass das federführende Bundeswirtschaftsministerium das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" im Nachhinein zur sogenannten Notifizierung an die EU-Kommission gemeldet hat. Somit konnte das Vorhaben nicht an den Bundespräsidenten zur Prüfung und Ausstellung weitergeleitet werden und auch nicht planmäßig am 1. August Gültigkeit erlangen.
weiter: http://www.heise.de/newsticker/Zypries- ... ung/143098
Zypries: Web-Sperren können nicht auf Vertragsbasis aktiviert werden
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat der Ansicht des Familienressorts widersprochen, wonach das spätere Inkrafttreten des umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes nicht zu Verzögerungen bei den im Raum stehenden Web-Sperren führen könnte. Im Hause Ursula von der Leyens (CDU) herrscht die Auffassung, dass die Blockaden pünktlich Mitte Oktober greifen. Die fünf "wesentlichen Anbieter" hätten sich ja bereits vertraglich gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA) bis zu diesem Zeitpunk zum freiwilligen Sperren kinderpornographischer Seiten verpflichtet, lautet die Ansage. Ganz anders sieht die Sache das Justizministerium: "Sie können in Grundrechte nur auf Basis eines Gesetzes eingreifen", erklärte ein Sprecher Zypries' gegenüber heise online. Deswegen seien die wiederholten Anläufe von der Leyens zu Web-Sperren mit dem Gesetz auf eine "klare rechtliche Grundlage" gestellt worden.
Auslöser des erneuten Streits zwischen den beiden Ministerinnen der großen Koalition ist die Tatsache, dass das federführende Bundeswirtschaftsministerium das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" im Nachhinein zur sogenannten Notifizierung an die EU-Kommission gemeldet hat. Somit konnte das Vorhaben nicht an den Bundespräsidenten zur Prüfung und Ausstellung weitergeleitet werden und auch nicht planmäßig am 1. August Gültigkeit erlangen.
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Re: WICHTIG! Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
Ulrich Wickert: Piratenpartei wählen statt nichtwählen
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Re: WICHTIG! Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
mal was zum lachen, auch wenn zensur ein ernstes thema ist:


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Re: WICHTIG! Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
In Frankreich ist man schon weiter:
Frankreich: Zündung der zweiten Websperren-Stufe?
Die französische Nationalversammlung wird ab Mittwoch über einen Gesetzentwurf beraten, der eine Neuregelung von Glücksspielaktivitäten im Internet vorsieht. Neben einem Aufbrechen des Monopols der Lotto-Gesellschaft La Française des Jeux (FdJ) durch Vergabe von Lizenzen an staatlich kontrollierte Anbieter von Sport- und Pferdewetten sowie Pokerspiel-Betreiber sieht der Gesetzentwurf laut der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net auch vor, dass der Zugriff auf nicht-legitimierte Angebote künftig per DNS-Blockade verhindert wird.
Wie La Quadrature du Net am heutigen Montag berichtet , soll die neu geschaffene Kontrollbehörde ARJEL (Autorité de Régulation des Jeux En Ligne) ohne richterlichen Beschluss darüber entscheiden können, welche Glücksspielseiten gesperrt werden und welche zulässig sind. Ähnlich war auch die Ausgangslage beim umstrittenen "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet", das harte Strafen für französische Filesharer bis hin zu einer mehrmonatigen Sperrung des Internetzugangs vorsieht und gegen das die Sozialistische Partei (PS) Frankreichs gerade erneut Verfassungsbeschwerde eingereicht hat.
Auch hier sollte zunächst eine Behörde (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet, Hadopi) selbst darüber befinden dürfen, gegen wen und welche Strafen verhängt werden. Das Französische Verfassungsgericht urteilte jedoch , dass es Aufgabe von Richtern und nicht der Hadopi sei, darüber zu entscheiden, ob Verstöße so gravierend sind, dass sie Freiheitsbeschränkungen in Form von Internet-Zugangssperren rechtfertigen. Das festgeschriebene Recht auf Informationsfreiheit schließe heute auch den freien Zugang zu Online-Diensten ein, erklärten die Verfassungsräte damals.
In der Ende September vom Parlament verabschiedeten neuen Version des französischen Filesharing-Gesetzes wurde denn auch festgelegt, dass nur ein Gericht über das Kappen des Internetzugangs und weitere Strafen entscheiden dürfe - dies allerdings in Schnellverfahren und lediglich auf Grundlage von geloggten IP-Adressen. Der Sprecher von La Quadrature du Net, Jérémie Zimmermann, befürchtet nun, dass die Regierung in Paris das Glücksspielgesetz zum Anlass nimmt, eine Kontroll- und Sperrinfrastruktur auf Basis von Filtersystemen zu etablieren, die später auch auf andere Gebiete ausgeweitet werden könnte. (pmz/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 10102.html
Frankreich: Zündung der zweiten Websperren-Stufe?
Die französische Nationalversammlung wird ab Mittwoch über einen Gesetzentwurf beraten, der eine Neuregelung von Glücksspielaktivitäten im Internet vorsieht. Neben einem Aufbrechen des Monopols der Lotto-Gesellschaft La Française des Jeux (FdJ) durch Vergabe von Lizenzen an staatlich kontrollierte Anbieter von Sport- und Pferdewetten sowie Pokerspiel-Betreiber sieht der Gesetzentwurf laut der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net auch vor, dass der Zugriff auf nicht-legitimierte Angebote künftig per DNS-Blockade verhindert wird.
Wie La Quadrature du Net am heutigen Montag berichtet , soll die neu geschaffene Kontrollbehörde ARJEL (Autorité de Régulation des Jeux En Ligne) ohne richterlichen Beschluss darüber entscheiden können, welche Glücksspielseiten gesperrt werden und welche zulässig sind. Ähnlich war auch die Ausgangslage beim umstrittenen "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet", das harte Strafen für französische Filesharer bis hin zu einer mehrmonatigen Sperrung des Internetzugangs vorsieht und gegen das die Sozialistische Partei (PS) Frankreichs gerade erneut Verfassungsbeschwerde eingereicht hat.
Auch hier sollte zunächst eine Behörde (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet, Hadopi) selbst darüber befinden dürfen, gegen wen und welche Strafen verhängt werden. Das Französische Verfassungsgericht urteilte jedoch , dass es Aufgabe von Richtern und nicht der Hadopi sei, darüber zu entscheiden, ob Verstöße so gravierend sind, dass sie Freiheitsbeschränkungen in Form von Internet-Zugangssperren rechtfertigen. Das festgeschriebene Recht auf Informationsfreiheit schließe heute auch den freien Zugang zu Online-Diensten ein, erklärten die Verfassungsräte damals.
In der Ende September vom Parlament verabschiedeten neuen Version des französischen Filesharing-Gesetzes wurde denn auch festgelegt, dass nur ein Gericht über das Kappen des Internetzugangs und weitere Strafen entscheiden dürfe - dies allerdings in Schnellverfahren und lediglich auf Grundlage von geloggten IP-Adressen. Der Sprecher von La Quadrature du Net, Jérémie Zimmermann, befürchtet nun, dass die Regierung in Paris das Glücksspielgesetz zum Anlass nimmt, eine Kontroll- und Sperrinfrastruktur auf Basis von Filtersystemen zu etablieren, die später auch auf andere Gebiete ausgeweitet werden könnte. (pmz/c't)
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Re: WICHTIG! Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
oh nein, nehmt uns nicht die Franzosen!!!! 

"Freiheit schützt man nicht, indem man sie abschafft"
Re: Indizierung-Sperrung und Vorratsdatenspeicherung
sollte man sich mal anhören. bzw. lesen, erschreckend was mittlerweile alles möglich ist.....
Netzpolitik-Podcast 080: Frank Rieger über die Vorratsdatenspeicherung
Der Netzpolitik-Podcast Folge 080 ist ein Interview mit Frank Rieger vom Chaos Computer Club. Frank hat mit Constanze Kurz und einigen anderen Co-Autoren auf Einladung des Bundesverfassungsgericht ein Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung geschrieben. Das Bundesverfassungsgericht holt sich momentan Gutachten von Experten ein, um auf deren Basis über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden zu können. Viele unserer Leser und Leserinnen sind Teil der Klage, weil sich mehr als 34.000 Menschen der größten Massenklage aller Zeiten angeschlossen haben.
Der Chaos Computer Club hat am Montag das Gutachten veröffentlicht. Auf 59 Seiten kann man in allgemeinverständlicher Sprache die technischen Hintergründe der Vorratsdatenspeicherung nachlesen und ihre Folgen für unsere Privatsphäre und den Datenschutz nachvollziehen. Man kann aber auch den 43 Minuten langen Podcast hören, wo wir das Gutachten und seine vielen Unterthemen ausführlich besprochen haben.
http://www.netzpolitik.org/2009/netzpol ... eicherung/
Netzpolitik-Podcast 080: Frank Rieger über die Vorratsdatenspeicherung
Der Netzpolitik-Podcast Folge 080 ist ein Interview mit Frank Rieger vom Chaos Computer Club. Frank hat mit Constanze Kurz und einigen anderen Co-Autoren auf Einladung des Bundesverfassungsgericht ein Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung geschrieben. Das Bundesverfassungsgericht holt sich momentan Gutachten von Experten ein, um auf deren Basis über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden zu können. Viele unserer Leser und Leserinnen sind Teil der Klage, weil sich mehr als 34.000 Menschen der größten Massenklage aller Zeiten angeschlossen haben.
Der Chaos Computer Club hat am Montag das Gutachten veröffentlicht. Auf 59 Seiten kann man in allgemeinverständlicher Sprache die technischen Hintergründe der Vorratsdatenspeicherung nachlesen und ihre Folgen für unsere Privatsphäre und den Datenschutz nachvollziehen. Man kann aber auch den 43 Minuten langen Podcast hören, wo wir das Gutachten und seine vielen Unterthemen ausführlich besprochen haben.
http://www.netzpolitik.org/2009/netzpol ... eicherung/
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Re: Indizierung-Sperrung und Vorratsdatenspeicherung
Internetsperren
Köhler verweigert Unterschrift fürs Filtergesetz
Kritiker halten das Internetsperrgesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz, nun hat auch Bundespräsident Köhler Bedenken: Er will nach SPIEGEL-Informationen das Gesetz nicht ohne weiteres unterzeichnen, verlangt eine Stellungnahme der Bundesregierung.
Hamburg - "Ergänzende Informationen" hat Bundespräsident Horst Köhler von der Bundesregierung zum umstrittenen "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" erbeten. Nach Informationen des SPIEGEL will Köhler erst nach Auswertung der Reaktion der Regierung entscheiden, ob er das von der bisherigen Familienministerin Ursula von der Leyen initiierte Gesetz unterschreibt oder nicht.
Zahlreiche Rechtsexperten betrachten das Internetsperrgesetz als verfassungswidrig (siehe Hintergrundkasten links). Auch Rechtspolitiker der neuen Regierungskoalition wie Max Stadler (FDP) halten es für unvereinbar mit dem Grundgesetz.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 80,00.html
Köhler verweigert Unterschrift fürs Filtergesetz
Kritiker halten das Internetsperrgesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz, nun hat auch Bundespräsident Köhler Bedenken: Er will nach SPIEGEL-Informationen das Gesetz nicht ohne weiteres unterzeichnen, verlangt eine Stellungnahme der Bundesregierung.
Hamburg - "Ergänzende Informationen" hat Bundespräsident Horst Köhler von der Bundesregierung zum umstrittenen "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" erbeten. Nach Informationen des SPIEGEL will Köhler erst nach Auswertung der Reaktion der Regierung entscheiden, ob er das von der bisherigen Familienministerin Ursula von der Leyen initiierte Gesetz unterschreibt oder nicht.
Zahlreiche Rechtsexperten betrachten das Internetsperrgesetz als verfassungswidrig (siehe Hintergrundkasten links). Auch Rechtspolitiker der neuen Regierungskoalition wie Max Stadler (FDP) halten es für unvereinbar mit dem Grundgesetz.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 80,00.html
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CDU/CSU: Verzicht auf Netzsperren "verantwortungslos"
CDU/CSU: Verzicht auf Netzsperren "verantwortungslos"
Die CDU/CSU will die Netzsperren offenbar noch nicht ganz ad acta legen. In einer aktuellen Pressemitteilung gibt man sich bezüglich des nun beschlossenen "Löschen statt Sperren"-Ansatzes skeptisch.
In der Pressemitteilung erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Petitionen, Günter Baumann MdB und der Berichterstatter im Petitionsausschuss, Dr. Thomas Feist MdB, für ihre Fraktion habe "die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie herausragende Bedeutung". Entsprechende Angebote müssten daher "mit aller Kraft" bekämpft werden. "Die dauerhaft wirksame Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern ist politische Verantwortung und rechtsstaatliches Gebot zugleich", sind Baumann und Feist überzeugt.
Was genau man bei der Union unter einem konsequenten Vorgehen gegen Kinderpornographie versteht? Unter Umständen auch Netzsperren, so läßt die Pressemitteilung vermuten. Dort heißt es nämlich: "Die Absicht der Oppositionsfraktionen, das Zugangserschwerungsgesetz ersatzlos aufzuheben, ist unverantwortlich, da damit der Schutz der Kinder vor Missbrauch dem freien Zugangsrecht weiterhin untergeordnet wäre."
Zwar bekennt man sich vorerst zum aktuell gültigen Grundsatz "Löschen statt Sperren". Die Bundesregierung müsse den vorhandenen Handlungsbedarf ausfüllen; im Sinne der Petition wird das Bundeskriminalamt keine Sperrlisten führen, heißt es.
Weiter auf: http://www.gulli.com/news/cdu-csu-verzi ... 2010-02-23
Die CDU/CSU will die Netzsperren offenbar noch nicht ganz ad acta legen. In einer aktuellen Pressemitteilung gibt man sich bezüglich des nun beschlossenen "Löschen statt Sperren"-Ansatzes skeptisch.
In der Pressemitteilung erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Petitionen, Günter Baumann MdB und der Berichterstatter im Petitionsausschuss, Dr. Thomas Feist MdB, für ihre Fraktion habe "die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie herausragende Bedeutung". Entsprechende Angebote müssten daher "mit aller Kraft" bekämpft werden. "Die dauerhaft wirksame Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern ist politische Verantwortung und rechtsstaatliches Gebot zugleich", sind Baumann und Feist überzeugt.
Was genau man bei der Union unter einem konsequenten Vorgehen gegen Kinderpornographie versteht? Unter Umständen auch Netzsperren, so läßt die Pressemitteilung vermuten. Dort heißt es nämlich: "Die Absicht der Oppositionsfraktionen, das Zugangserschwerungsgesetz ersatzlos aufzuheben, ist unverantwortlich, da damit der Schutz der Kinder vor Missbrauch dem freien Zugangsrecht weiterhin untergeordnet wäre."
Zwar bekennt man sich vorerst zum aktuell gültigen Grundsatz "Löschen statt Sperren". Die Bundesregierung müsse den vorhandenen Handlungsbedarf ausfüllen; im Sinne der Petition wird das Bundeskriminalamt keine Sperrlisten führen, heißt es.
Weiter auf: http://www.gulli.com/news/cdu-csu-verzi ... 2010-02-23
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Re: Indizierung-Sperrung und Vorratsdatenspeicherung
Bundesverfassungsgericht legt Hürde für künftige Vorratsdatenspeicherung hoch
Das Bundesverfassungsgericht hat die anlasslose Protokollierung elektronischer Nutzerspuren und ihre Speicherung für mindestens sechs Monate gemäß den EU-Vorgaben in seinem Grundsatzurteil zur Vorratsdatenspeicherung (Az: 1 BvR 256/08) nicht für schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Allerdings sind für die Karlsruher Richter enge Auflagen für die praktische Ausgestaltung unbedingt erforderlich; sie machen dem Gesetzgeber in ihrer umfassenden Entscheidung dafür sehr konkrete Vorschläge. Möglicherweise werden Datenschützer und Bürgerrechtler über die Entscheidung aber auch nicht rundum glücklich sein: Die Ausführungen des Gerichts lesen sich teilweise wie eine detaillierte Anleitung an den Gesetzgeber zur Regelung einer neuen Vorratsdatenspeicherung, die auch das Bundesverfassungsgericht mittragen würde.
Weiter: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 44021.html
Das Bundesverfassungsgericht hat die anlasslose Protokollierung elektronischer Nutzerspuren und ihre Speicherung für mindestens sechs Monate gemäß den EU-Vorgaben in seinem Grundsatzurteil zur Vorratsdatenspeicherung (Az: 1 BvR 256/08) nicht für schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Allerdings sind für die Karlsruher Richter enge Auflagen für die praktische Ausgestaltung unbedingt erforderlich; sie machen dem Gesetzgeber in ihrer umfassenden Entscheidung dafür sehr konkrete Vorschläge. Möglicherweise werden Datenschützer und Bürgerrechtler über die Entscheidung aber auch nicht rundum glücklich sein: Die Ausführungen des Gerichts lesen sich teilweise wie eine detaillierte Anleitung an den Gesetzgeber zur Regelung einer neuen Vorratsdatenspeicherung, die auch das Bundesverfassungsgericht mittragen würde.
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Re: Indizierung-Sperrung und Vorratsdatenspeicherung
Swift-Abkommen mit den USA - Europa schaltet den Datensauger an
Bundesinnenminister Thomas de Maizière: Rechtfertigung für umstrittenes Abkommen
Ab sofort haben die USA wieder Zugriff auf europäische Bankdaten. Das umstrittene Swift-Abkommen erlaubt, zur Terrorbekämpfung Informationen über grenzüberschreitende EU-Bankgeschäfte weiterzugeben - für Datenschützer ein Graus. SPIEGEL ONLINE erklärt, was jetzt gilt und wer betroffen ist.
Berlin/Hamburg - Ein Vertragstext - zwei völlig unterschiedliche Meinungen. An diesem 1. August ist das umstrittene Swift-Abkommen zwischen der EU und den USA in Kraft getreten. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) preist es als wichtigen Schritt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, denn weltweite Finanztransaktionen könnten ab sofort wieder nachvollzogen werden - anders sieht das Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar. Er hat große Bedenken wegen des Datenschutzes.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 59,00.html
Bundesinnenminister Thomas de Maizière: Rechtfertigung für umstrittenes Abkommen
Ab sofort haben die USA wieder Zugriff auf europäische Bankdaten. Das umstrittene Swift-Abkommen erlaubt, zur Terrorbekämpfung Informationen über grenzüberschreitende EU-Bankgeschäfte weiterzugeben - für Datenschützer ein Graus. SPIEGEL ONLINE erklärt, was jetzt gilt und wer betroffen ist.
Berlin/Hamburg - Ein Vertragstext - zwei völlig unterschiedliche Meinungen. An diesem 1. August ist das umstrittene Swift-Abkommen zwischen der EU und den USA in Kraft getreten. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) preist es als wichtigen Schritt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, denn weltweite Finanztransaktionen könnten ab sofort wieder nachvollzogen werden - anders sieht das Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar. Er hat große Bedenken wegen des Datenschutzes.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 59,00.html
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Re: Indizierung-Sperrung und Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung - Für 99,95 Prozent aller BKA-Ermittlungen unnötig
Bundeskriminalamt und Innenminister haben einige ungelöste Fälle vorgelegt, um für eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung zu werben. Das belegte aber auch, dass die umstrittene Überwachung nur selten gebraucht wird.
Laut einem internen Bericht des Bundeskriminalamts benötigte die Behörde nur in 701 Fällen Telefon- und Internetverbindungsdaten, um bei Straftaten zu ermitteln. Bleibt es bei dieser Häufigkeit, erklärte der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco, ist hochgerechnet auf zwölf Monate mit maximal 3.000 Anfragen zu rechnen. Dem gegenüber stünden 6 Millionen Straftaten, die in Deutschland jedes Jahr polizeilich erfasst werden. Damit seien die Vorratsdaten nur bei einem halben Promille der Ermittlungsverfahren erforderlich. 99,95 Prozent aller Ermittlungen kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus.
"Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann", erläutert Oliver Süme, Eco-Vorstand und Rechtsanwalt. "Das ist unverhältnismäßig und absurd."
http://www.golem.de/1010/78537.html
Bundeskriminalamt und Innenminister haben einige ungelöste Fälle vorgelegt, um für eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung zu werben. Das belegte aber auch, dass die umstrittene Überwachung nur selten gebraucht wird.
Laut einem internen Bericht des Bundeskriminalamts benötigte die Behörde nur in 701 Fällen Telefon- und Internetverbindungsdaten, um bei Straftaten zu ermitteln. Bleibt es bei dieser Häufigkeit, erklärte der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco, ist hochgerechnet auf zwölf Monate mit maximal 3.000 Anfragen zu rechnen. Dem gegenüber stünden 6 Millionen Straftaten, die in Deutschland jedes Jahr polizeilich erfasst werden. Damit seien die Vorratsdaten nur bei einem halben Promille der Ermittlungsverfahren erforderlich. 99,95 Prozent aller Ermittlungen kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus.
"Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann", erläutert Oliver Süme, Eco-Vorstand und Rechtsanwalt. "Das ist unverhältnismäßig und absurd."
http://www.golem.de/1010/78537.html
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Re: Indizierung-Sperrung und Vorratsdatenspeicherung
Gefährlicher als es ein Terroranschlag für unseren Staat jemals sein könnte, sind überaktive Politiker. Sie wollen im Windschatten einer vermeintlichen oder realen Terrorbedrohung unsere Freiheitsrechte beschneiden, Überwachungsstrukturen schaffen und ganze Bevölkerungsgruppen unter Pauschalverdacht stellen. Geben wir der Angst nach, haben die Terroristen gesiegt. Das gönnen wir ihnen nicht! Daher rufen wir allen politischen Entscheidungsträgern zu: Wir haben keine Angst!
http://wirhabenkeineangst.de/
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If you're havin' girl problems i feel bad for you son
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Re: Indizierung-Sperrung und Vorratsdatenspeicherung
Big Brother ? Kindergarten gegen Indect !
Was die Freie Allgemeine berichtet, übersteigt wohl auch des ehemaligen Schnüffelministers kühnste Phantasien:
Projekt Indect – Die EU als „big brother"
Ein EU-Überwachungsprojekt sorgt für rasende Empörung unter Datenschützern und Menschenrechtlern. Die Rede ist von Indect, einer Bündelung bestehender Überwachungstechnologien, zu einem enormen Kontrollinstrument. Die lückenlose Überwachung der EU-Bürger zum eigenen Schutz soll somit gewährleistet werden.
Die Zeiten in denen man anonym durch die Städte schlendern konnte scheinen vorbei. Indect, ein Akronym für Intelligent Information System Supporting Observation, Searching and Detection for Security of Citizens in Urban Environment, könnte bei Einführung anhand biometrischer Daten unsere Bewegungen in gesamt Europa verfolgen und eventuelle Gefahrenszenarien selbstständig erkennen, einschätzen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Zur weiteren Überwachung gefährlicher „Individuen" können zum Beispiel Drohnen eingesetzt werden, sogenannte UAV (unmanned aerial vehicle)
Indect soll auch in der Cyber-Welt aktiv werden und mit Suchroutinen das Internet scannen. So würde wahrscheinlich Alarm geschlagen, wenn eine Person im Internet nach der Bauanleitung von Bomben sucht. Auch soll sich das intelligente System in den Mailverkehr und die Chatverläufe von Verdachtspersonen einklinken können.
Europa, mir graust vor Dir!
Interessant auch, dass in den „üblichen" Medien hiervon kaum etwas erwähnt wird - außer vielleicht in der ZEIT. S. auch bei Wikipedia.
http://spitzelblog.blogspot.com/2011/01 ... arten.html
Was die Freie Allgemeine berichtet, übersteigt wohl auch des ehemaligen Schnüffelministers kühnste Phantasien:
Projekt Indect – Die EU als „big brother"
Ein EU-Überwachungsprojekt sorgt für rasende Empörung unter Datenschützern und Menschenrechtlern. Die Rede ist von Indect, einer Bündelung bestehender Überwachungstechnologien, zu einem enormen Kontrollinstrument. Die lückenlose Überwachung der EU-Bürger zum eigenen Schutz soll somit gewährleistet werden.
Die Zeiten in denen man anonym durch die Städte schlendern konnte scheinen vorbei. Indect, ein Akronym für Intelligent Information System Supporting Observation, Searching and Detection for Security of Citizens in Urban Environment, könnte bei Einführung anhand biometrischer Daten unsere Bewegungen in gesamt Europa verfolgen und eventuelle Gefahrenszenarien selbstständig erkennen, einschätzen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Zur weiteren Überwachung gefährlicher „Individuen" können zum Beispiel Drohnen eingesetzt werden, sogenannte UAV (unmanned aerial vehicle)
Indect soll auch in der Cyber-Welt aktiv werden und mit Suchroutinen das Internet scannen. So würde wahrscheinlich Alarm geschlagen, wenn eine Person im Internet nach der Bauanleitung von Bomben sucht. Auch soll sich das intelligente System in den Mailverkehr und die Chatverläufe von Verdachtspersonen einklinken können.
Europa, mir graust vor Dir!
Interessant auch, dass in den „üblichen" Medien hiervon kaum etwas erwähnt wird - außer vielleicht in der ZEIT. S. auch bei Wikipedia.
http://spitzelblog.blogspot.com/2011/01 ... arten.html
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Re: Indizierung-Sperrung und Vorratsdatenspeicherung
[l] Das Bundesinnenministerium reagiert auf die Max-Planck-Studie zur Vorratsdatenspeicherung wie die Wikipedia auf Artikel über Mogis e.V. Passt uns nicht in den Kram? Dann ist es irrelevant und wird gelöscht und ausgeblendet.
http://blog.fefe.de/?ts=b1db5066
-> Der Wikipediaeffekt beim Innenministerium
Die vom Max-Planck-Institut ausgeführte Studie zur Vorratsdatenspeicherung hat "keine Schutzlücken durch den Wegfall der VDS" konstatiert. Wie die zuständigen Ministerien damit umgehen, erinnert an manchen Wikipedia-Schreiber
http://www.heise.de/tp/blogs/5/151318
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