Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Nach Luxemburger Urteil - Wettunternehmer warten auf „vernünftige Lösung“
Auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Sportwetten verabschiedet sich das Land Hessen nicht vom Wettmonopol. Ein neuer Glücksspiel-Staatsvertrag müsse „passgenau“ sein, heißt es.
Von Thorsten Winter
08. September 2010
Das hatte sich Hessens Innenminister Boris Rhein ganz anders vorgestellt. „Rien ne va plus“, meinte der CDU-Politiker an die Adresse von Sportwettenbüro-Betreibern gerichtet, als er noch kein Minister, sondern als Sicherheitsdezernent von Frankfurt neu im Amt war. Binnen einer Woche sollten die Sportwetten-Vermittler in der Stadt aufgeben – „sonst gibt es richtig Ärger“. Das war vor gut vier Jahren. Doch aus der von Rhein angekündigten flächendeckenden Schließung der Sportwettenbuden in Frankfurt ist nichts geworden. Denn das vom Bundesverfassungsgericht im März 2006 faktisch gestützte und im Glücksspiel-Staatsvertrag festgeschriebene Wettmonopol des Staats ist zwischenzeitlich mehrfach angefochten und auch von Gerichten bezweifelt worden, etwa vom Verwaltungsgericht Gießen. Und seit diesem Mittwoch gilt es als europarechtlich unzulässig. So hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Private Wettbüros, die Sportwetten an Veranstalter wie etwa Bwin vermitteln, können weiter betrieben werden oder wieder öffnen.
Ein Glücksspielmonopol ist laut Gerichtshof nur zulässig, wenn es die Spielsucht beschränkt. Damit aber verträgt sich aus Sicht der Richter nicht die Werbung staatlicher Lotterieanbieter – auch wenn jeder Werbespot mit einem Hinweis auf Spielsuchtgefahren endet. Die zuletzt geltende deutsche Regelung „begrenzt die Glücksspiele nicht in systematischer und kohärenter Weise“, so das Urteil.
......
Auch Spielbanken und Pferdewetten im Blick
Die Stadt Frankfurt, bei der rund 140 Schließungsverfahren zu Wettbüros anhängig sind, wartet die Entwicklung ab und hält weiter still. Die Stadt Darmstadt muss sich derweil nicht den Kopf zerbrechen. „Bis zum Dienstag gab es in Darmstadt keine Sportwettengeschäfte“, teilte eine Sprecherin mit. Mit Blick auf die Zukunft warte die Stadtverwaltung auf Vorgaben des Innenministeriums.
Dessen ungeachtet lenken Rhein und Hahn den Blick über Sportwetten-Büros und staatliche Anbieter hinaus auch auf private Spielbanken, Pferdewetten und Betreiber von Spielautomaten – zumal in Frankfurt die Öffnungszeiten der Spielhallen begrenzt werden sollen. Schon heute sollen die Glücksspiel-Referenten der Länder über das weitere Vorgehen beraten.
Unternehmer: Nicht 16,6 Prozent Steuern
Der Verband Europäischer Wettunternehmer, der auch Vermittler in Rhein-Main vertritt, erwartet von der Politik „vernünftige Regelungen, damit private Wettanbieter Zulassungsmöglichkeiten erhalten“. Letztlich geht es um Geld. Wie etwa Lotto Hessen mit 16,6 Prozent Lotteriesteuer auf den Umsatz und Zweckabgaben belegt zu werden, kommt für den Verband nicht in Frage. Dort ist von zwei Prozent auf den Umsatz die Rede.
Mehr Infos auf:http://www.faz.net/s/Rub5785324EF29440359B02AF69CB1BB8CC/Doc~E418472B63C644D32B3A7F268FB4A684A~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Sportwetten verabschiedet sich das Land Hessen nicht vom Wettmonopol. Ein neuer Glücksspiel-Staatsvertrag müsse „passgenau“ sein, heißt es.
Von Thorsten Winter
08. September 2010
Das hatte sich Hessens Innenminister Boris Rhein ganz anders vorgestellt. „Rien ne va plus“, meinte der CDU-Politiker an die Adresse von Sportwettenbüro-Betreibern gerichtet, als er noch kein Minister, sondern als Sicherheitsdezernent von Frankfurt neu im Amt war. Binnen einer Woche sollten die Sportwetten-Vermittler in der Stadt aufgeben – „sonst gibt es richtig Ärger“. Das war vor gut vier Jahren. Doch aus der von Rhein angekündigten flächendeckenden Schließung der Sportwettenbuden in Frankfurt ist nichts geworden. Denn das vom Bundesverfassungsgericht im März 2006 faktisch gestützte und im Glücksspiel-Staatsvertrag festgeschriebene Wettmonopol des Staats ist zwischenzeitlich mehrfach angefochten und auch von Gerichten bezweifelt worden, etwa vom Verwaltungsgericht Gießen. Und seit diesem Mittwoch gilt es als europarechtlich unzulässig. So hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Private Wettbüros, die Sportwetten an Veranstalter wie etwa Bwin vermitteln, können weiter betrieben werden oder wieder öffnen.
Ein Glücksspielmonopol ist laut Gerichtshof nur zulässig, wenn es die Spielsucht beschränkt. Damit aber verträgt sich aus Sicht der Richter nicht die Werbung staatlicher Lotterieanbieter – auch wenn jeder Werbespot mit einem Hinweis auf Spielsuchtgefahren endet. Die zuletzt geltende deutsche Regelung „begrenzt die Glücksspiele nicht in systematischer und kohärenter Weise“, so das Urteil.
......
Auch Spielbanken und Pferdewetten im Blick
Die Stadt Frankfurt, bei der rund 140 Schließungsverfahren zu Wettbüros anhängig sind, wartet die Entwicklung ab und hält weiter still. Die Stadt Darmstadt muss sich derweil nicht den Kopf zerbrechen. „Bis zum Dienstag gab es in Darmstadt keine Sportwettengeschäfte“, teilte eine Sprecherin mit. Mit Blick auf die Zukunft warte die Stadtverwaltung auf Vorgaben des Innenministeriums.
Dessen ungeachtet lenken Rhein und Hahn den Blick über Sportwetten-Büros und staatliche Anbieter hinaus auch auf private Spielbanken, Pferdewetten und Betreiber von Spielautomaten – zumal in Frankfurt die Öffnungszeiten der Spielhallen begrenzt werden sollen. Schon heute sollen die Glücksspiel-Referenten der Länder über das weitere Vorgehen beraten.
Unternehmer: Nicht 16,6 Prozent Steuern
Der Verband Europäischer Wettunternehmer, der auch Vermittler in Rhein-Main vertritt, erwartet von der Politik „vernünftige Regelungen, damit private Wettanbieter Zulassungsmöglichkeiten erhalten“. Letztlich geht es um Geld. Wie etwa Lotto Hessen mit 16,6 Prozent Lotteriesteuer auf den Umsatz und Zweckabgaben belegt zu werden, kommt für den Verband nicht in Frage. Dort ist von zwei Prozent auf den Umsatz die Rede.
Mehr Infos auf:http://www.faz.net/s/Rub5785324EF29440359B02AF69CB1BB8CC/Doc~E418472B63C644D32B3A7F268FB4A684A~ATpl~Ecommon~Scontent.html
**ITP Rakeback** http://www.rakeblaster.net **ITP Rakeback**
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
so einfach wird die sache aber nicht, unsere "intelligenten" politiker arbeiten wieder neue "schlaue" pläne aus....
Strengere Regeln für Spielhallen geplant
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Glücksspielmonopol sehen Politiker Chancen, mit neuen gesetzlichen Regelungen den Boom der Automatencasinos zu stoppen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Glücksspielmonopol hat in Berlin gegensätzliche Reaktionen ausgelöst. Die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus forderte erneut ein „Konzessionsmodell“ für Sportwetten- und Lottoanbieter nach dem Vorbild der privaten Spielbanken. Dagegen will die CDU die Regeln für Automatencasinos verschärfen – und so die Forderung des Gerichts nach der Gleichbehandlung verschiedener Glücksspiele erfüllen. Vertreter der SPD- und der Linksfraktion legten sich noch nicht fest.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/lande ... 29148.html
Strengere Regeln für Spielhallen geplant
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Glücksspielmonopol sehen Politiker Chancen, mit neuen gesetzlichen Regelungen den Boom der Automatencasinos zu stoppen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Glücksspielmonopol hat in Berlin gegensätzliche Reaktionen ausgelöst. Die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus forderte erneut ein „Konzessionsmodell“ für Sportwetten- und Lottoanbieter nach dem Vorbild der privaten Spielbanken. Dagegen will die CDU die Regeln für Automatencasinos verschärfen – und so die Forderung des Gerichts nach der Gleichbehandlung verschiedener Glücksspiele erfüllen. Vertreter der SPD- und der Linksfraktion legten sich noch nicht fest.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/lande ... 29148.html
If you're havin' girl problems i feel bad for you son
I got 99 problems but a bitch ain't one
I got 99 problems but a bitch ain't one
- boku87-Fan
- ITP Stammgast
-
- Beiträge: 365
- Registriert: Freitag 14. August 2009, 16:37
Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
so einfach wird die sache aber nicht, unsere "intelligenten" politiker arbeiten wieder neue "schlaue" pläne aus....
Kein Problem, bitteschön:
Kurt Beck will staatliches Glücksspiel-Monopol retten
Der Europäische Gerichtshof hat das staatliche Glücksspielmonopol gekippt - nun kündigt SPD-Ministerpräsident Beck eine Offensive an. Er will bis zum Frühjahr 2011 einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag vorlegen, der die Auflagen des Gerichts erfüllt.
Hamburg - "Wir müssen nun schnell einen neuen Staatsvertrag zwischen den Ländern vereinbaren", sagte der SPD-Politiker der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz sagte, dies solle "bis zum kommenden Frühjahr" geschehen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 06,00.html
und gleich noch so einer:
Thüringens Innenminister Huber hält an staatlichem Glücksspiel-Monopol fest
Erfurt (dapd-lth). Thüringens Innenminister Peter Huber (CDU) will die staatliche Kontrolle über das Glücksspiel beibehalten. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum staatlichen Wettmonopol in Deutschland müsse nun schnellstens ein neuer Staatsvertrag erarbeitet werden, sagte Huber am Donnerstag in Erfurt. Das Urteil dürfe "keinen Freibrief für Zocker darstellen". Ziel müsse sein, "weiterhin die öffentliche Kontrolle über das Glücksspiel auszuüben und die Suchtprävention noch stärker zur Geltung zu bringen". Gleichzeitig müsse der Staat auch in Zukunft an den Erträgen beteiligt werden, um mit diesen Mitteln den Sport oder soziale Projekte fördern zu können.
http://nachrichten.t-online.de/thuering ... 4246/index
Glücksspiel-Branche fordert Liberalisierung des Marktes
Glücksspiel-Branche fordert Liberalisierung des Marktes
(AFP) – Vor 1 Tag
Osnabrück — Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland drängen die Betreiber von Spielautomaten auf eine Liberalisierung des Marktes. Vorbild müssten Regelungen wie in Italien oder Großbritannien sein, wo Automatenspiel und Sportwetten dauerhaft freigegeben worden sein, "ohne den Schutz der Spieler vor Sucht zu vernachlässigen", sagte der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie (VDAI), Paul Gauselmann, der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Eine Gleichstellung gebiete sich schon aus Wettbewerbsgründen, sagte Gauselmann. Auch seien die unternehmerische Freiheit und der klare Wunsch der Bevölkerung zu berücksichtigen.
"Wenn Sie politisch etwas verordnen und die Spielmöglichkeiten einschränken, drängen Sie die Leute nur in Hinterzimmer oder das Internet", sagte der Verbandsvorsitzende. Die Folge sei ein grauer Markt, auf dem keine Suchtprävention oder Kontrolle stattfinde und Steuereinnahmen ebenfalls Fehlanzeige seien. Der Unternehmer wies zugleich den Vorwurf zurück, Automatenglücksspiel sei überproportional für Spielsucht verantwortlich. Studien würden vielmehr belegen, dass die Zahl der davon abhängigen Menschen unterproportional sei. "Größere Gefahren gehen von Kasinos und Sportwetten aus."
Der EuGH hatte am Mittwoch das deutsche Monopol für Lotterien und andere Glücksspiele gekippt. Laut dem Gericht sind solche Wettmonopole zwar grundsätzlich zulässig, um die Spielsucht zu bekämpfen. In Deutschland werde dieses Ziel aber nicht konsequent verfolgt. Die Bundesländer wollen nun bis zum Frühjahr kommenden Jahres eine Neuregelung vorlegen.
Quelle: http://www.google.com/hostednews/afp/ar ... ZH5JunaeRg
(AFP) – Vor 1 Tag
Osnabrück — Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland drängen die Betreiber von Spielautomaten auf eine Liberalisierung des Marktes. Vorbild müssten Regelungen wie in Italien oder Großbritannien sein, wo Automatenspiel und Sportwetten dauerhaft freigegeben worden sein, "ohne den Schutz der Spieler vor Sucht zu vernachlässigen", sagte der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie (VDAI), Paul Gauselmann, der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Eine Gleichstellung gebiete sich schon aus Wettbewerbsgründen, sagte Gauselmann. Auch seien die unternehmerische Freiheit und der klare Wunsch der Bevölkerung zu berücksichtigen.
"Wenn Sie politisch etwas verordnen und die Spielmöglichkeiten einschränken, drängen Sie die Leute nur in Hinterzimmer oder das Internet", sagte der Verbandsvorsitzende. Die Folge sei ein grauer Markt, auf dem keine Suchtprävention oder Kontrolle stattfinde und Steuereinnahmen ebenfalls Fehlanzeige seien. Der Unternehmer wies zugleich den Vorwurf zurück, Automatenglücksspiel sei überproportional für Spielsucht verantwortlich. Studien würden vielmehr belegen, dass die Zahl der davon abhängigen Menschen unterproportional sei. "Größere Gefahren gehen von Kasinos und Sportwetten aus."
Der EuGH hatte am Mittwoch das deutsche Monopol für Lotterien und andere Glücksspiele gekippt. Laut dem Gericht sind solche Wettmonopole zwar grundsätzlich zulässig, um die Spielsucht zu bekämpfen. In Deutschland werde dieses Ziel aber nicht konsequent verfolgt. Die Bundesländer wollen nun bis zum Frühjahr kommenden Jahres eine Neuregelung vorlegen.
Quelle: http://www.google.com/hostednews/afp/ar ... ZH5JunaeRg
**ITP Rakeback** http://www.rakeblaster.net **ITP Rakeback**
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Glücksspiel - Diesmal leider kein Gewinn
Nach dem Glücksspielurteil des Europäischen Gerichtshofs versuchen Bundesländer, ihre Pfründen zu retten.
Nur kurzzeitig befanden sich beide Seiten in Schockstarre: die Bundesländer, die Steuerausfälle in Milliardenhöhe fürchteten. Und die privaten Anbieter von Lotterien, Sportwetten und Pokerrunden, die ihr Glück kaum fassen konnten. Grund der Erschütterung: Der Europäische Gerichtshof hat in der vergangenen Woche den Glücksspielstaatsvertrag von 2008 gekippt, mit dem sich die Länder die Hoheit über die Spieltische sicherten. Zwar könne der Staat grundsätzlich ein Monopol beanspruchen, urteilten die Richter – etwa um die Spielsucht einzudämmen. Keinesfalls aber dürfe er dann derart aggressiv für Lotto & Co werben, wie er es derzeit mache. Sollte das die Liberalisierung des Glücksspiels bedeuten? Freies Zocken für freie Bürger?
Anzeige
Eine Woche nach dem Urteil versuchen die Länder zu retten, was zu retten ist. Mehrere Landespolitiker fordern einen neuen Staatsvertrag, ebenso der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck, der zugleich Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist. Sie wollen die Kontrolle behalten. Und so markiert das Urteil der Europarichter keineswegs das Ende des Glücksspiel-Pokers, sondern lediglich den Beginn einer neuen Runde.
»Das alte Monopol besitzt ein unglaubliches Beharrungsvermögen«, sagt Peter Reinhardt, Deutschlandchef der Onlinewettbörse Betfair. Kein Wunder: Quer über alle Spielarten geht es geht hierzulande um einen Bruttospielertrag von jährlich zehn Milliarden Euro. Diese Summe verbleibt nach Abzug der Gewinnausschüttungen von den Einsätzen. Die staatlich überwachte Zockerei ist eine begehrte Steuerquelle, allein die Lottogesellschaften bescheren den Ländern jährlich gut 1,5 Milliarden Euro.
»Wenn ich so etwas höre, werde ich richtig wütend«
Suchtprävention und Gemeinnützigkeit sind die klassischen Argumente für das Staatsmonopol. Tatsächlich werden knapp ein Viertel der Lotto-Einnahmen für wohltätige Zwecke verwendet. Dabei soll es gefälligst bleiben, fordert nun der thüringische Innenminister Peter Huber: Der Staat müsse auch künftig an Spielerträgen beteiligt werden, »um den Sport oder soziale Projekte umfassend fördern zu können«, sagte er vergangenen Donnerstag am Rande einer Landtagssitzung.
»Wenn ich so etwas höre, werde ich richtig wütend«, sagt Udo Weiß, Vorstand der Stiftung für Umwelt und Entwicklung in Köln. »Wir wollen auch Gutes tun, aber der Staat behindert uns seit Jahren.« Seit 1993 kämpft die Stiftung für ihre gemeinnützige Umweltlotterie Unsere Welt. Hinter der Idee stehen unter anderem Misereor, die Welthungerhilfe, Unicef, Greenpeace und der WWF. Ihnen war aufgefallen, dass das staatliche Lotto lieber Sport und Kultur förderte als Entwicklungshilfe und Umweltschutz. Über eine eigene Lotterie wollten sie sich Geld beschaffen, das – anders als oft bei Spendeneinnahmen – nicht von vornherein auf Einzelprojekte festgelegt ist.
Weiter auf: http://www.zeit.de/2010/38/Monopol-Glue ... deslaender
Nach dem Glücksspielurteil des Europäischen Gerichtshofs versuchen Bundesländer, ihre Pfründen zu retten.
Nur kurzzeitig befanden sich beide Seiten in Schockstarre: die Bundesländer, die Steuerausfälle in Milliardenhöhe fürchteten. Und die privaten Anbieter von Lotterien, Sportwetten und Pokerrunden, die ihr Glück kaum fassen konnten. Grund der Erschütterung: Der Europäische Gerichtshof hat in der vergangenen Woche den Glücksspielstaatsvertrag von 2008 gekippt, mit dem sich die Länder die Hoheit über die Spieltische sicherten. Zwar könne der Staat grundsätzlich ein Monopol beanspruchen, urteilten die Richter – etwa um die Spielsucht einzudämmen. Keinesfalls aber dürfe er dann derart aggressiv für Lotto & Co werben, wie er es derzeit mache. Sollte das die Liberalisierung des Glücksspiels bedeuten? Freies Zocken für freie Bürger?
Anzeige
Eine Woche nach dem Urteil versuchen die Länder zu retten, was zu retten ist. Mehrere Landespolitiker fordern einen neuen Staatsvertrag, ebenso der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck, der zugleich Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist. Sie wollen die Kontrolle behalten. Und so markiert das Urteil der Europarichter keineswegs das Ende des Glücksspiel-Pokers, sondern lediglich den Beginn einer neuen Runde.
»Das alte Monopol besitzt ein unglaubliches Beharrungsvermögen«, sagt Peter Reinhardt, Deutschlandchef der Onlinewettbörse Betfair. Kein Wunder: Quer über alle Spielarten geht es geht hierzulande um einen Bruttospielertrag von jährlich zehn Milliarden Euro. Diese Summe verbleibt nach Abzug der Gewinnausschüttungen von den Einsätzen. Die staatlich überwachte Zockerei ist eine begehrte Steuerquelle, allein die Lottogesellschaften bescheren den Ländern jährlich gut 1,5 Milliarden Euro.
»Wenn ich so etwas höre, werde ich richtig wütend«
Suchtprävention und Gemeinnützigkeit sind die klassischen Argumente für das Staatsmonopol. Tatsächlich werden knapp ein Viertel der Lotto-Einnahmen für wohltätige Zwecke verwendet. Dabei soll es gefälligst bleiben, fordert nun der thüringische Innenminister Peter Huber: Der Staat müsse auch künftig an Spielerträgen beteiligt werden, »um den Sport oder soziale Projekte umfassend fördern zu können«, sagte er vergangenen Donnerstag am Rande einer Landtagssitzung.
»Wenn ich so etwas höre, werde ich richtig wütend«, sagt Udo Weiß, Vorstand der Stiftung für Umwelt und Entwicklung in Köln. »Wir wollen auch Gutes tun, aber der Staat behindert uns seit Jahren.« Seit 1993 kämpft die Stiftung für ihre gemeinnützige Umweltlotterie Unsere Welt. Hinter der Idee stehen unter anderem Misereor, die Welthungerhilfe, Unicef, Greenpeace und der WWF. Ihnen war aufgefallen, dass das staatliche Lotto lieber Sport und Kultur förderte als Entwicklungshilfe und Umweltschutz. Über eine eigene Lotterie wollten sie sich Geld beschaffen, das – anders als oft bei Spendeneinnahmen – nicht von vornherein auf Einzelprojekte festgelegt ist.
Weiter auf: http://www.zeit.de/2010/38/Monopol-Glue ... deslaender
**ITP Rakeback** http://www.rakeblaster.net **ITP Rakeback**
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
Länder fälschten Gutachten, um Glücksspielmonopol zu erhalte
Länder fälschten Gutachten, um Glücksspielmonopol zu erhalten
Von Rechtsanwalt Dieter Pawlik
Die Diskussion um die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags ist in vollem Gange, und die staatlichen Monopolisten sehen ihre Felle davonschwimmen. Aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein gibt es eindeutige politische Signale, das weder wirtschaftlich sinnvolle noch praktikable staatliche Glücksspielmonopol abzuschaffen, und auch "Kaiser" Franz Beckenbauer, der mit Sorge um die Konkurrenzfähigkeit des deutschen Sports den dauerhaften Abfluss von Geldmitteln per Internet ins EU-Ausland beobachtet, hat sich längst für die Abschaffung des Monopols ausgesprochen, das in Deutschland eine ebenso lange wie unsinnige Tradition aufweist wie das Zündholz- oder Branntweinmonopol.
Doch das Imperium, sprich die Länder, deren Toto-Lotto-Chefs gerne mit den Spendiersäcken durch die sozialen Einrichtungen ziehen und sich feiern lassen wie im Dezember der Nikolaus, schlägt zurück: Krampfhaft versuchen sie, am "Glücksspielmonopol", das zu Unrecht so heißt, weil es nicht alle Glücksspiele, schon gar nicht die an Spielautomaten, sondern nur die von Toto-Lotto angebotenen betrifft und auch insoweit nur auf die Veranstaltung, nicht auf den Vertrieb erstreckt, festzuhalten – sogar um den Preis der Fälschung von Dokumenten.
Der Karlsruher Rechtsanwalt Dieter Pawlik hat nachgewiesen, dass die Länder wesentliche Aussagen eines Gutachtens, das sie zur "Vergleichenden Analyse des Glücksspielwesens" beim Schweizer Institut für Rechtsvergleichung in Auftrag gegeben haben, zu ihren Gunsten umgeschrieben haben.
Pikant: Das Gutachten sollte in der Diskussion um das Glücksspielmonopol eigentlich eine objektive Grundlage liefern. Doch die Fakten gefielen den zuständigen Beamten einiger Länder offensichtlich nicht. Als im April 2009 die Originalfassung vorlag, beanstandete der Lenkungsausschuss der Bundesländer "inhaltliche und sprachliche Mängel". Frei nach dem Motto "Wir bezahlen das Gutachten, dann hat auch drin zu stehen, was wir wollen", machte sich der Lenkungsausschuss an eine neue, zensierte Fassung – und nur diese gab er an die einzelnen Bundesländer weiter. Die Originalfassung liegt deshalb in den meisten Bundesländern selbst den zuständigen Beamten bis heute nicht vor. Nachfragen von Gerichten oder aus dem politischen Raum werden mit einer einheitlichen Sprachregelung beantwortet, deren Wahrheitsgehalt die zuständigen Landesbeamten gar nicht überprüfen können, weil sie den Text schlicht nicht kennen, auf den sich die Aussagen der Sprachregelung beziehen.
Die Manipulationstäter sind auch bereits identifiziert. Es überrascht nicht, dass möglicherweise auch die Grenzen strafbaren Handelns überschritten worden sind. Anzeigen an die Zuständigen Ermittlungsbehörden und Kammern werden derzeit gefertigt.
Rechtsanwalt Pawlik hat sich jetzt entschlossen, die Gutachtensfälschung öffentlich zu machen. Denn nachdem sie bei einer Anhörung im Mainzer Landtag bekannt wurde, wird jetzt so getan, als sei nichts gewesen, obwohl die "Welt" schon am 09. Juni von einem "frisierten Gutachten" sprach, das den Steuerzahler 200.000 Euro kostete.
"Die Fälschungen sind eklatant und skandalös", sagt Rechtsanwalt Dieter Pawlik. "Würde ein Privatmann in einem Gerichtsverfahren ein Gutachten derart manipulieren, hätte er bald Post von der Staatsanwaltschaft."
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dieter Pawlik offenbart die Gutachtenmanipulation einen noch viel alarmierenderen Befund: "Was wir hier sehen, ist nicht weniger als die Entmündigung der Politik durch eine kleine Gruppe Eingeweihter im Dienste Interessierter." Einfach zur Tagesordnung übergehen, will Rechtsanwalt Pawlik, Vizepräsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer, deshalb nicht: "Das muß an die Öffentlichkeit gebracht werden. Die wird belogen und betrogen. Seit Jahren versuchen wir klarzumachen, dass die meisten Wettanbieter solide, seriöse Unternehmen sind, die bereit sind, Steuern zu zahlen wie jeder andere und sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind. Während diese mit einer Art emotionaler Treibjagd verleumdet werden, sitzen die wahren Täter ganz woanders- in den Amtsstuben. Dem muss jetzt ein Ende gemacht werden. "
Weitere Infos und Auszüge aus den Änderungen: http://www.isa-guide.de/gaming/articles ... alten.html
Von Rechtsanwalt Dieter Pawlik
Die Diskussion um die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags ist in vollem Gange, und die staatlichen Monopolisten sehen ihre Felle davonschwimmen. Aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein gibt es eindeutige politische Signale, das weder wirtschaftlich sinnvolle noch praktikable staatliche Glücksspielmonopol abzuschaffen, und auch "Kaiser" Franz Beckenbauer, der mit Sorge um die Konkurrenzfähigkeit des deutschen Sports den dauerhaften Abfluss von Geldmitteln per Internet ins EU-Ausland beobachtet, hat sich längst für die Abschaffung des Monopols ausgesprochen, das in Deutschland eine ebenso lange wie unsinnige Tradition aufweist wie das Zündholz- oder Branntweinmonopol.
Doch das Imperium, sprich die Länder, deren Toto-Lotto-Chefs gerne mit den Spendiersäcken durch die sozialen Einrichtungen ziehen und sich feiern lassen wie im Dezember der Nikolaus, schlägt zurück: Krampfhaft versuchen sie, am "Glücksspielmonopol", das zu Unrecht so heißt, weil es nicht alle Glücksspiele, schon gar nicht die an Spielautomaten, sondern nur die von Toto-Lotto angebotenen betrifft und auch insoweit nur auf die Veranstaltung, nicht auf den Vertrieb erstreckt, festzuhalten – sogar um den Preis der Fälschung von Dokumenten.
Der Karlsruher Rechtsanwalt Dieter Pawlik hat nachgewiesen, dass die Länder wesentliche Aussagen eines Gutachtens, das sie zur "Vergleichenden Analyse des Glücksspielwesens" beim Schweizer Institut für Rechtsvergleichung in Auftrag gegeben haben, zu ihren Gunsten umgeschrieben haben.
Pikant: Das Gutachten sollte in der Diskussion um das Glücksspielmonopol eigentlich eine objektive Grundlage liefern. Doch die Fakten gefielen den zuständigen Beamten einiger Länder offensichtlich nicht. Als im April 2009 die Originalfassung vorlag, beanstandete der Lenkungsausschuss der Bundesländer "inhaltliche und sprachliche Mängel". Frei nach dem Motto "Wir bezahlen das Gutachten, dann hat auch drin zu stehen, was wir wollen", machte sich der Lenkungsausschuss an eine neue, zensierte Fassung – und nur diese gab er an die einzelnen Bundesländer weiter. Die Originalfassung liegt deshalb in den meisten Bundesländern selbst den zuständigen Beamten bis heute nicht vor. Nachfragen von Gerichten oder aus dem politischen Raum werden mit einer einheitlichen Sprachregelung beantwortet, deren Wahrheitsgehalt die zuständigen Landesbeamten gar nicht überprüfen können, weil sie den Text schlicht nicht kennen, auf den sich die Aussagen der Sprachregelung beziehen.
Die Manipulationstäter sind auch bereits identifiziert. Es überrascht nicht, dass möglicherweise auch die Grenzen strafbaren Handelns überschritten worden sind. Anzeigen an die Zuständigen Ermittlungsbehörden und Kammern werden derzeit gefertigt.
Rechtsanwalt Pawlik hat sich jetzt entschlossen, die Gutachtensfälschung öffentlich zu machen. Denn nachdem sie bei einer Anhörung im Mainzer Landtag bekannt wurde, wird jetzt so getan, als sei nichts gewesen, obwohl die "Welt" schon am 09. Juni von einem "frisierten Gutachten" sprach, das den Steuerzahler 200.000 Euro kostete.
"Die Fälschungen sind eklatant und skandalös", sagt Rechtsanwalt Dieter Pawlik. "Würde ein Privatmann in einem Gerichtsverfahren ein Gutachten derart manipulieren, hätte er bald Post von der Staatsanwaltschaft."
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dieter Pawlik offenbart die Gutachtenmanipulation einen noch viel alarmierenderen Befund: "Was wir hier sehen, ist nicht weniger als die Entmündigung der Politik durch eine kleine Gruppe Eingeweihter im Dienste Interessierter." Einfach zur Tagesordnung übergehen, will Rechtsanwalt Pawlik, Vizepräsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer, deshalb nicht: "Das muß an die Öffentlichkeit gebracht werden. Die wird belogen und betrogen. Seit Jahren versuchen wir klarzumachen, dass die meisten Wettanbieter solide, seriöse Unternehmen sind, die bereit sind, Steuern zu zahlen wie jeder andere und sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind. Während diese mit einer Art emotionaler Treibjagd verleumdet werden, sitzen die wahren Täter ganz woanders- in den Amtsstuben. Dem muss jetzt ein Ende gemacht werden. "
Weitere Infos und Auszüge aus den Änderungen: http://www.isa-guide.de/gaming/articles ... alten.html
**ITP Rakeback** http://www.rakeblaster.net **ITP Rakeback**
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
Minister Herrmann will das Monopol auf Sportwetten lockern
Minister Herrmann will das Monopol auf Sportwetten lockern
München - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will mehr Wettbewerb auf dem Glücksspielmarkt zulassen und ist dazu bereit, dass bestehende staatliche Monopol auf Sportwetten zu lockern. Herrmann sagte der Süddeutschen Zeitung, er halte eine 'maßvolle Liberalisierung' für denkbar. Er könnte sich vorstellen, einer begrenzten Zahl an Sportwettenanbietern Konzessionen zu erteilen. Auch Glücksspiele im Internet - seit 2008 gilt in Deutschland ein Verbot dafür - möchte Herrmann wieder zulassen.
Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Anfang September gezwungen, dass seit 2008 gesetzlich verankerte Glücksspielmonopol zu überarbeiten. Die EU-Richter beanstanden, dass sich das Monopol immer weiter vom Ziel, die Spielsucht einzudämmen, entfernt habe und deshalb nicht mehr zu rechtfertigen sei. Seither streiten die Länder über die Ausgestaltung des Glücksspielstaatsvertrags. Am 20.Oktober beraten die Länderchefs über eine Reform.
Weiter auf: http://www.sueddeutsche.de/R5m384/36378 ... erung.html
München - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will mehr Wettbewerb auf dem Glücksspielmarkt zulassen und ist dazu bereit, dass bestehende staatliche Monopol auf Sportwetten zu lockern. Herrmann sagte der Süddeutschen Zeitung, er halte eine 'maßvolle Liberalisierung' für denkbar. Er könnte sich vorstellen, einer begrenzten Zahl an Sportwettenanbietern Konzessionen zu erteilen. Auch Glücksspiele im Internet - seit 2008 gilt in Deutschland ein Verbot dafür - möchte Herrmann wieder zulassen.
Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Anfang September gezwungen, dass seit 2008 gesetzlich verankerte Glücksspielmonopol zu überarbeiten. Die EU-Richter beanstanden, dass sich das Monopol immer weiter vom Ziel, die Spielsucht einzudämmen, entfernt habe und deshalb nicht mehr zu rechtfertigen sei. Seither streiten die Länder über die Ausgestaltung des Glücksspielstaatsvertrags. Am 20.Oktober beraten die Länderchefs über eine Reform.
Weiter auf: http://www.sueddeutsche.de/R5m384/36378 ... erung.html
**ITP Rakeback** http://www.rakeblaster.net **ITP Rakeback**
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Spielbanken verzeichnen weiter Ertragsrückgänge
Seit 2007 verzeichnen deutsche Spielbanken Ertragseinbußen von mehr als 30 Prozent. Schuld daran ist nicht die Finanz- oder Wirtschaftskrise, denn in Spielhallen und im Internet floriert das Geschäft. Denn dort stoßen die Zocker auf laschere Kontrollen.
Von Martin Gropp
14. Oktober 2010
Die Mär, dass die Anleger derzeit die Börse meiden und zum Glücksspiel stattdessen direkt ins Casino gehen, scheint so nicht zu stimmen. Mehr als zweieinhalb Jahre nachdem der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland in Kraft getreten ist, verzeichnen Spielbanken hierzulande weiter sinkende Ertragszahlen. Mit verantwortlich dafür seien die Regeln des Staatsvertrags, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes der privaten Spielbanken (Bupris), Martin Reeckmann, auf Anfrage dieser Zeitung.
Die 22 privaten und staatlichen Spielbankgesellschaften haben im vergangenen Jahr laut Reeckmann einen Bruttospielertrag in Höhe von 617,6 Millionen Euro verzeichnet. Diese Maßzahl für den Geschäftserfolg einer Spielbank ergibt sich aus der Differenz zwischen eingesetztem Spielgeld und ausgezahlten Gewinnen. Zum Vergleich: Im Jahr 2007, dem Jahr bevor der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat, lag der Bruttospielertrag noch bei 923 Millionen Euro.
Talsohle noch nicht erreicht
Im laufenden Jahr erwartet der Verband, dass der Ertrag abermals fällt. In der ersten Jahreshälfte habe der Bruttospielertrag bei 279,3 Millionen Euro gelegen. Auf das Gesamtjahr hochgerechnet müsse man daher wieder mit sinkenden Erträgen rechnen. „Seit Januar 2008 hat es noch in jedem Quartal weniger Ertrag gegeben. Die Talsohle ist noch nicht erreicht“, sagte Reeckmann.
Dabei hat die Finanz- und Wirtschaftskrise laut dem Geschäftsführer des Spielcasino-Verbands keinen signifikanten Einfluss auf den geschäftlichen Erfolg der Spielbanken gehabt. „Das wird man kaum isoliert ausmachen können“, sagte er. Dass die Erträge um insgesamt ein Drittel gesunken seien, habe hingegen damit zu tun, dass der Staatsvertrag das Glücksspiel neu reguliert habe und gleichzeitig auch der Nichtraucherschutz verschärft worden sei.
Weiter auf: http://www.faz.net/s/Rub645F7F43865344D ... ntent.html
Seit 2007 verzeichnen deutsche Spielbanken Ertragseinbußen von mehr als 30 Prozent. Schuld daran ist nicht die Finanz- oder Wirtschaftskrise, denn in Spielhallen und im Internet floriert das Geschäft. Denn dort stoßen die Zocker auf laschere Kontrollen.
Von Martin Gropp
14. Oktober 2010
Die Mär, dass die Anleger derzeit die Börse meiden und zum Glücksspiel stattdessen direkt ins Casino gehen, scheint so nicht zu stimmen. Mehr als zweieinhalb Jahre nachdem der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland in Kraft getreten ist, verzeichnen Spielbanken hierzulande weiter sinkende Ertragszahlen. Mit verantwortlich dafür seien die Regeln des Staatsvertrags, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes der privaten Spielbanken (Bupris), Martin Reeckmann, auf Anfrage dieser Zeitung.
Die 22 privaten und staatlichen Spielbankgesellschaften haben im vergangenen Jahr laut Reeckmann einen Bruttospielertrag in Höhe von 617,6 Millionen Euro verzeichnet. Diese Maßzahl für den Geschäftserfolg einer Spielbank ergibt sich aus der Differenz zwischen eingesetztem Spielgeld und ausgezahlten Gewinnen. Zum Vergleich: Im Jahr 2007, dem Jahr bevor der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat, lag der Bruttospielertrag noch bei 923 Millionen Euro.
Talsohle noch nicht erreicht
Im laufenden Jahr erwartet der Verband, dass der Ertrag abermals fällt. In der ersten Jahreshälfte habe der Bruttospielertrag bei 279,3 Millionen Euro gelegen. Auf das Gesamtjahr hochgerechnet müsse man daher wieder mit sinkenden Erträgen rechnen. „Seit Januar 2008 hat es noch in jedem Quartal weniger Ertrag gegeben. Die Talsohle ist noch nicht erreicht“, sagte Reeckmann.
Dabei hat die Finanz- und Wirtschaftskrise laut dem Geschäftsführer des Spielcasino-Verbands keinen signifikanten Einfluss auf den geschäftlichen Erfolg der Spielbanken gehabt. „Das wird man kaum isoliert ausmachen können“, sagte er. Dass die Erträge um insgesamt ein Drittel gesunken seien, habe hingegen damit zu tun, dass der Staatsvertrag das Glücksspiel neu reguliert habe und gleichzeitig auch der Nichtraucherschutz verschärft worden sei.
Weiter auf: http://www.faz.net/s/Rub645F7F43865344D ... ntent.html
**ITP Rakeback** http://www.rakeblaster.net **ITP Rakeback**
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
EU-Kommissar Barnier kündigt Grünbuch zum Glücksspielmarkt a
EU-Kommissar Barnier kündigt Grünbuch zum Glücksspielmarkt an
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nachdem die meisten Rechtsfragen inzwischen durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) geklärt sind, wird die Regulierung des Glücksspielmarktes nunmehr auch verstärkt politisch auf europäischer Ebene diskutiert. Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Michel Barnier kündigte in der letzten Woche an, dass die Europäische Kommission am 9. November 2010 ein Grünbuch zum Glücksspielmarkt veröffentlichen werde. Er begründete dies u.a. damit, dass es sich bei Online-Glücksspielen um eine europäische Realität handele.
Ein derartiges Grünbuch (green paper) ist in der EU-Terminologie eine Diskussionsgrundlage und mündet nach einem Konsultationsprozess in der Regel in einem Weißbuch (white paper), in dem konkrete Schritte und Regelungen vorgeschlagen werden. Es handelt sich damit um einen ersten Schrift zu einer europäischen Harmonisierung der Glücksspielregelungen durch eine Einigung auf Mindeststandards.
Nach Aussage von Barnier sollen in dem Grünbuch unterschiedliche Aspekte des Glücksspielmarktes behandelt werden. Namentlich nannte er die Betrugsbekämpfung, den Schutz von Verbraucherdaten und den Schutz Minderjähriger. Auch die Blockierung illegaler Webseiten soll ein Thema sein.
Quelle: http://isa-guide.de/law/articles/31218_ ... kt_an.html
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nachdem die meisten Rechtsfragen inzwischen durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) geklärt sind, wird die Regulierung des Glücksspielmarktes nunmehr auch verstärkt politisch auf europäischer Ebene diskutiert. Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Michel Barnier kündigte in der letzten Woche an, dass die Europäische Kommission am 9. November 2010 ein Grünbuch zum Glücksspielmarkt veröffentlichen werde. Er begründete dies u.a. damit, dass es sich bei Online-Glücksspielen um eine europäische Realität handele.
Ein derartiges Grünbuch (green paper) ist in der EU-Terminologie eine Diskussionsgrundlage und mündet nach einem Konsultationsprozess in der Regel in einem Weißbuch (white paper), in dem konkrete Schritte und Regelungen vorgeschlagen werden. Es handelt sich damit um einen ersten Schrift zu einer europäischen Harmonisierung der Glücksspielregelungen durch eine Einigung auf Mindeststandards.
Nach Aussage von Barnier sollen in dem Grünbuch unterschiedliche Aspekte des Glücksspielmarktes behandelt werden. Namentlich nannte er die Betrugsbekämpfung, den Schutz von Verbraucherdaten und den Schutz Minderjähriger. Auch die Blockierung illegaler Webseiten soll ein Thema sein.
Quelle: http://isa-guide.de/law/articles/31218_ ... kt_an.html
**ITP Rakeback** http://www.rakeblaster.net **ITP Rakeback**
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Schwere Niederlagen für staatlichen Glücksspielanbieter
Bundesgerichtshof verschafft EU-Anwendungsvorrang Geltung
Ein Artikel von Rechtsanwalt Boris Hoeller
Mit fünf Urteilen vom 18.11.2010 hat der Bundesgerichtshof Lotterie, (Sport-)Wett- und Casinospielanbietern Recht gegeben und Unterlassungsklagen, die auf unterschiedliche Tätigkeiten gerichtet waren, wie etwa Veranstaltung, Bewerbung oder Vermittlung von Sportwetten, Kasinospielen oder Lotterien durch Sachurteil abgewiesen.
In der mündlichen Verhandlung am 22.07.2010 hatten die obersten Bundesrichter Zweifel geäußert, ob die Strafnormen der §§ 284, 287 StGB im Lichte der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Rechtsprechung als hinreichend bestimmt angesehen werden können. Eine Strafbarkeit könne nicht von der Würdigung tatsächlichen Verhaltens staatlicher Glückspielanbieter abhängig gemacht werden.
Zwar liegt die schriftliche Begründung der Urteile noch nicht vor, doch alleine der Inhalt des Urteilstenors läßt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Schluss zu, dass die Bundesrichter dem Anwendungsvorrang des EU-Gemeinschaftsrechts Geltung verschafft haben.
Weiter auf: http://isa-guide.de/law/articles/31510_ ... ieter.html
Bundesgerichtshof verschafft EU-Anwendungsvorrang Geltung
Ein Artikel von Rechtsanwalt Boris Hoeller
Mit fünf Urteilen vom 18.11.2010 hat der Bundesgerichtshof Lotterie, (Sport-)Wett- und Casinospielanbietern Recht gegeben und Unterlassungsklagen, die auf unterschiedliche Tätigkeiten gerichtet waren, wie etwa Veranstaltung, Bewerbung oder Vermittlung von Sportwetten, Kasinospielen oder Lotterien durch Sachurteil abgewiesen.
In der mündlichen Verhandlung am 22.07.2010 hatten die obersten Bundesrichter Zweifel geäußert, ob die Strafnormen der §§ 284, 287 StGB im Lichte der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Rechtsprechung als hinreichend bestimmt angesehen werden können. Eine Strafbarkeit könne nicht von der Würdigung tatsächlichen Verhaltens staatlicher Glückspielanbieter abhängig gemacht werden.
Zwar liegt die schriftliche Begründung der Urteile noch nicht vor, doch alleine der Inhalt des Urteilstenors läßt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Schluss zu, dass die Bundesrichter dem Anwendungsvorrang des EU-Gemeinschaftsrechts Geltung verschafft haben.
Weiter auf: http://isa-guide.de/law/articles/31510_ ... ieter.html
**ITP Rakeback** http://www.rakeblaster.net **ITP Rakeback**
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Gericht entscheidet über private Sportwetten
Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig wird vermutlich heute (24.11.10) über das Glücksspielmonopol für Sportwetten entschieden. Der 8. Senat des BVG befasst sich in einer Revisionsverhandlung mit der Klage von drei Sportwetten-Anbietern gegen die Stadt Nürnberg.
Im Jahr 2008 hatte die Stadt Nürnberg in den Wettgeschäften der Kläger einen Verstoß gegen das staatliche Sportwetten-Monopol gesehen und daher verlangt den Betrieb einzustellen. Dagegen zogen die Anbieter vor Gericht. Sie unterlagen jedoch in den ersten zwei Instanzen.
Kläger: Staat misst mit zweierlei Maß
Bei den Klägern handelt es sich um zwei Unternehmen aus Österreich und einem Unternehmen aus Malta. Alle drei Kläger sind der Auffassung, dass sie durch das Verbot der Stadt Nürnberg in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt werden. Nach Auffassung der Kläger argumentiert der Gesetzgeber mit zweierlei Maß, wenn er einerseits Sportwetten unter das staatliche Monopol stellt, andererseits aber Pferdewetten, Spielhallen und Spielautomaten privat betrieben werden könnten.
Quelle u. weitere Info: http://www.br-online.de/studio-franken/ ... 152093.xml
Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig wird vermutlich heute (24.11.10) über das Glücksspielmonopol für Sportwetten entschieden. Der 8. Senat des BVG befasst sich in einer Revisionsverhandlung mit der Klage von drei Sportwetten-Anbietern gegen die Stadt Nürnberg.
Im Jahr 2008 hatte die Stadt Nürnberg in den Wettgeschäften der Kläger einen Verstoß gegen das staatliche Sportwetten-Monopol gesehen und daher verlangt den Betrieb einzustellen. Dagegen zogen die Anbieter vor Gericht. Sie unterlagen jedoch in den ersten zwei Instanzen.
Kläger: Staat misst mit zweierlei Maß
Bei den Klägern handelt es sich um zwei Unternehmen aus Österreich und einem Unternehmen aus Malta. Alle drei Kläger sind der Auffassung, dass sie durch das Verbot der Stadt Nürnberg in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt werden. Nach Auffassung der Kläger argumentiert der Gesetzgeber mit zweierlei Maß, wenn er einerseits Sportwetten unter das staatliche Monopol stellt, andererseits aber Pferdewetten, Spielhallen und Spielautomaten privat betrieben werden könnten.
Quelle u. weitere Info: http://www.br-online.de/studio-franken/ ... 152093.xml
**ITP Rakeback** http://www.rakeblaster.net **ITP Rakeback**
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Staatliches Monopol muss Suchtbekämpfung dienen
Der Streit um das staatliche Sportwettenmonopol geht in eine weitere Runde. Das Bundesverwaltungsgericht verweist die Klagen von zwei privaten Anbietern gegen das Verbot der Vermittlung von Sportwetten zur erneuten Verhandlung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück.
24. November 2010
Das staatliche Sportwettenmonopol in Deutschland kann nur aufrechterhalten werden, wenn es konsequent zur Bekämpfung der Spielsucht eingesetzt wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwochabend entschieden. Außerdem müssten an alle Arten von Glücksspielen die gleichen Maßstäbe angelegt werden. Sonst sei das Monopol nach europarechtlichen Maßstäben nicht zu halten. Ob der Glücksspielsektor in Deutschland wirklich widerspruchsfrei organisiert ist, muss jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erneut prüfen. Das Bundesverwaltungsgericht verwies zwei Klagen von privaten Wettbüro-Betreibern dorthin zurück. Eine dritte Klage wurde abgewiesen.
Um die beliebten und einträglichen Sportwetten wird seit Jahren heftig gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Glücksspielmonopol schon 2006 nur dann für zulässig erklärt, wenn es zur Bekämpfung der Spielsucht genutzt wird. Die Bundesländer einigten sich daraufhin 2008 auf einen Staatsvertrag, der privaten Sportwetten-Anbietern das Geschäft in Deutschland untersagt. Experten schreiben Sportwetten ein höheres Suchtpotenzial zu als zum Beispiel Lotto.
Weiter auf: http://www.faz.net/s/Rub906784803A9943C ... ntent.html
Der Streit um das staatliche Sportwettenmonopol geht in eine weitere Runde. Das Bundesverwaltungsgericht verweist die Klagen von zwei privaten Anbietern gegen das Verbot der Vermittlung von Sportwetten zur erneuten Verhandlung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück.
24. November 2010
Das staatliche Sportwettenmonopol in Deutschland kann nur aufrechterhalten werden, wenn es konsequent zur Bekämpfung der Spielsucht eingesetzt wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwochabend entschieden. Außerdem müssten an alle Arten von Glücksspielen die gleichen Maßstäbe angelegt werden. Sonst sei das Monopol nach europarechtlichen Maßstäben nicht zu halten. Ob der Glücksspielsektor in Deutschland wirklich widerspruchsfrei organisiert ist, muss jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erneut prüfen. Das Bundesverwaltungsgericht verwies zwei Klagen von privaten Wettbüro-Betreibern dorthin zurück. Eine dritte Klage wurde abgewiesen.
Um die beliebten und einträglichen Sportwetten wird seit Jahren heftig gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Glücksspielmonopol schon 2006 nur dann für zulässig erklärt, wenn es zur Bekämpfung der Spielsucht genutzt wird. Die Bundesländer einigten sich daraufhin 2008 auf einen Staatsvertrag, der privaten Sportwetten-Anbietern das Geschäft in Deutschland untersagt. Experten schreiben Sportwetten ein höheres Suchtpotenzial zu als zum Beispiel Lotto.
Weiter auf: http://www.faz.net/s/Rub906784803A9943C ... ntent.html
**ITP Rakeback** http://www.rakeblaster.net **ITP Rakeback**
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Verwaltungsgericht Hamburg: Staatliches Sportwettenmonopol nicht erforderlich und daher rechtswidrig
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Mit Urteilen vom 5. November 2010 hat das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg mehrere gegen Sportwettenvermittler ergangene Untersagungsverfügungen der Stadt Hamburg aufgehoben. In der heute zugestellten, 36 Seiten umfassenden Urteilsbegründung (Az. 4 K 350/08) erläutert das Verwaltungsgericht umfassend, weshalb es das derzeit noch bestehende staatliche Sportwettenmonopol für rechtswidrig hält.
Die Untersagungsverfügung könne nicht auf das bloße Fehlen einer Erlaubnis für das Vermitteln von Sportwetten gestützt werde. Die "formelle Illegalität" dürfe nicht herangezogen werden, wenn gar nicht die Möglichkeit bestehe, ein Erlaubnis zu erhalten und diese Ausschluss im Widerspruch zu höherrangigem Recht stehe (S. 14). Das staatliche Sportwettenmonopol verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit und sei in der Folge des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht anwendbar (S. 15).
Weiter auf: http://isa-guide.de/law/articles/31562_ ... idrig.html
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Mit Urteilen vom 5. November 2010 hat das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg mehrere gegen Sportwettenvermittler ergangene Untersagungsverfügungen der Stadt Hamburg aufgehoben. In der heute zugestellten, 36 Seiten umfassenden Urteilsbegründung (Az. 4 K 350/08) erläutert das Verwaltungsgericht umfassend, weshalb es das derzeit noch bestehende staatliche Sportwettenmonopol für rechtswidrig hält.
Die Untersagungsverfügung könne nicht auf das bloße Fehlen einer Erlaubnis für das Vermitteln von Sportwetten gestützt werde. Die "formelle Illegalität" dürfe nicht herangezogen werden, wenn gar nicht die Möglichkeit bestehe, ein Erlaubnis zu erhalten und diese Ausschluss im Widerspruch zu höherrangigem Recht stehe (S. 14). Das staatliche Sportwettenmonopol verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit und sei in der Folge des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht anwendbar (S. 15).
Weiter auf: http://isa-guide.de/law/articles/31562_ ... idrig.html
**ITP Rakeback** http://www.rakeblaster.net **ITP Rakeback**
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
BGH wehrt Angriff der kommerziellen Glücksspielindustrie auf das deutsche Lotteriewesen ab ???
... und wer wehrt kontinuierliches pathologisches staatliches Verhalten im Lotteriewesen ab?
"Entschuldigung Bayern, wir, Eure Staatsregierung, haben Euch -vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich und rechtskräftig festgestellt- jahrelang rechtswidrig zur Teilnahme am Glücksspiel angereizt und müssen in diesem Fall 15/19 der Kosten des Revisionsverfahren beim Streitwert von 190.000 € und 2/3 der Kosten der Instanzen bezahlen. Verzeiht, dass wir Euch seit 30 Jahren mit unserer Kundenzeitung "Spiel mit" rechtswidrig zur Teilnahme am Glücksspiel ermuntert haben, wir durften Euch auch nicht mit euphorisierenden Bildern den Jackpot präsentieren, selbst wenn wir über Jahre hinweg irrtümlich meinten, dass dies unbedenklich sei, und sorry - auch den anreizenden und von uns verwendete Slogan "täglich spielen, täglich gewinnen" durften wir Euch nicht darbieten." Nein, das ist gewiss nicht die Reaktion der Bayerischen Lottoverantwortlichen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2010 - Az.: I ZR 149/10.
Ja – so das credo des Bayerischen Monopolverfechters - der Bundesgerichtshof hat vielmehr "einen Angriff der kommerziellen Glücksspielindustrie auf das deutsche Lotteriewesen abgewehrt".
Hallo?!?!?!
Ein Kommentar von RA Boris Hoeller
Kontakt:
Rechtsanwalt Boris Hoeller
HOELLER RECHTSANWÄLTE
Wittelsbacherring 1
53115 Bonn
Quelle: http://isa-guide.de/gaming/articles/317 ... n_ab_.html
... und wer wehrt kontinuierliches pathologisches staatliches Verhalten im Lotteriewesen ab?
"Entschuldigung Bayern, wir, Eure Staatsregierung, haben Euch -vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich und rechtskräftig festgestellt- jahrelang rechtswidrig zur Teilnahme am Glücksspiel angereizt und müssen in diesem Fall 15/19 der Kosten des Revisionsverfahren beim Streitwert von 190.000 € und 2/3 der Kosten der Instanzen bezahlen. Verzeiht, dass wir Euch seit 30 Jahren mit unserer Kundenzeitung "Spiel mit" rechtswidrig zur Teilnahme am Glücksspiel ermuntert haben, wir durften Euch auch nicht mit euphorisierenden Bildern den Jackpot präsentieren, selbst wenn wir über Jahre hinweg irrtümlich meinten, dass dies unbedenklich sei, und sorry - auch den anreizenden und von uns verwendete Slogan "täglich spielen, täglich gewinnen" durften wir Euch nicht darbieten." Nein, das ist gewiss nicht die Reaktion der Bayerischen Lottoverantwortlichen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2010 - Az.: I ZR 149/10.
Ja – so das credo des Bayerischen Monopolverfechters - der Bundesgerichtshof hat vielmehr "einen Angriff der kommerziellen Glücksspielindustrie auf das deutsche Lotteriewesen abgewehrt".
Hallo?!?!?!
Ein Kommentar von RA Boris Hoeller
Kontakt:
Rechtsanwalt Boris Hoeller
HOELLER RECHTSANWÄLTE
Wittelsbacherring 1
53115 Bonn
Quelle: http://isa-guide.de/gaming/articles/317 ... n_ab_.html
**ITP Rakeback** http://www.rakeblaster.net **ITP Rakeback**
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Verstoß gegen Staatsvertrag
München - Der Freistaat Bayern ist nur knapp einer Verurteilung wegen unlauteren Wettbewerbs entgangen. Das Oberlandesgericht München stellte in zwei Entscheidungen am Donnerstag zwar klar, dass Bayern als Veranstalter der Glücksspiele Lotto und Keno unlauter geworben habe, verurteilte den Freistaat aber nicht. Grund dafür war, dass das Gericht dem Kläger - einem Verein anderer Glücksspielanbieter - die Klagebefugnis absprach. Konkret ging es um zwei Werbemaßnahmen im Frühjahr 2009. Einmal hatte Lotto Bayern für 'Glückspäckchen im Osternest' geworben, ein andermal ging es um Werbung für eine Sonderauslosung von Cabrios bei Keno. Mit beiden, so das Gericht, sei gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen worden. Dieser verbietet Werbung, die zur Teilnahme an Glücksspiel auffordert, reizt oder ermuntert. Ausdrücklich bezeichnete das Gericht die beanstandete Werbung als unlauter. Dass es dennoch nicht zu einer Verurteilung kam, liegt dem Gericht zufolge nur daran, dass der Kläger...
Weiter zum vollständigen Artikel -> http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1128446
München - Der Freistaat Bayern ist nur knapp einer Verurteilung wegen unlauteren Wettbewerbs entgangen. Das Oberlandesgericht München stellte in zwei Entscheidungen am Donnerstag zwar klar, dass Bayern als Veranstalter der Glücksspiele Lotto und Keno unlauter geworben habe, verurteilte den Freistaat aber nicht. Grund dafür war, dass das Gericht dem Kläger - einem Verein anderer Glücksspielanbieter - die Klagebefugnis absprach. Konkret ging es um zwei Werbemaßnahmen im Frühjahr 2009. Einmal hatte Lotto Bayern für 'Glückspäckchen im Osternest' geworben, ein andermal ging es um Werbung für eine Sonderauslosung von Cabrios bei Keno. Mit beiden, so das Gericht, sei gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen worden. Dieser verbietet Werbung, die zur Teilnahme an Glücksspiel auffordert, reizt oder ermuntert. Ausdrücklich bezeichnete das Gericht die beanstandete Werbung als unlauter. Dass es dennoch nicht zu einer Verurteilung kam, liegt dem Gericht zufolge nur daran, dass der Kläger...
Weiter zum vollständigen Artikel -> http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1128446
**ITP Rakeback** http://www.rakeblaster.net **ITP Rakeback**
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
*ITP on Twitter -> http://twitter.com/itpoker <- ITP on Twitter*
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast



