Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Glücksspielstaatsvertrag: Verlässt Deutschland bald die einsame Insel des Sportwettenmonopols?
von Ansgar Lange
Möglicherweise steht eine „kontrollierte Öffnung“ bevor
Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) hat sich als „Rohrkrepierer“ erwiesen. Es handelt sich hierbei um einen Vertrag zwischen allen deutschen Bundesländern. Er regelt die Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen seit dem 1. Januar 2008. Ursprünglich sollte ein staatliches Glücksspielmonopol gewährleisten, dass Spielsucht und ihre Entstehung eingedämmt werden können. Ein Ziel, das dieser Vertrag jedoch nach Ansicht von Experten nicht einlösen konnte. „Das bisherige Staatsmonopol ist weder ökonomisch sinnvoll noch kann dadurch das Ziel der Suchtbekämpfung erreicht werden, wenn weiterhin Automatenspiele privilegiert werden und Konsumenten wie Unternehmen in den Schwarzmarkt abwandern. Will Deutschland keine Insel bleiben, umgeben von Nachbarländern mit liberalisierten Märkten, müssen nun die Weichen neu gestellt werden“, sagt Horst-Jürgen Lahmann, Vorsitzender der liberalen Gesellschaft Bremen.
Folgerichtig wird zurzeit wieder verstärkt darüber diskutiert, ob private Sportwettenanbieter in Deutschland erlaubt werden sollen. Schließlich sank zum Beispiel der Umsatz des staatlichen Anbieters Oddset von 540 Millionen Euro im Jahr 2000 auf 180 Millionen in 2009 – und das trotz des Glücksspielstaatsvertrages, der Oddset seit 2008 ein Monopol sichert. Schätzungen zufolge nutzen nur noch fünf Prozent der deutschen Wettbegeisterten Oddset überhaupt. 95 Prozent weichen auf ausländische Anbieter aus. Die Situation in Deutschland ist verworren. Sie hat mit Logik wenig zu tun. „So ist es in Deutschland legal, bei privaten Anbietern auf Pferderennen zu wetten, nicht aber auf den Ausgang eines Fußballspiels. Es ist außerdem erlaubt, in Kasinos oder an Spielautomaten zu zocken, nicht aber im Internet. Und dies, obwohl Experten sagen, dass die Suchtgefahr bei Automaten am größten sei“, schreibt die „Augsburger Allgemeine“.
Eine Teilliberalisierung des Sportwettenmarktes wird somit immer wahrscheinlicher. „Infolge des Staatsmonopols ist der Marktanteil des staatlichen Glücksspiels in den letzten Jahren stark zurückgegangen, während die Spielautomaten, die erwiesenermaßen in punkto Spielsucht besonders problematisch sind, deutlich zugenommen haben. Im Nachbarland Dänemark hat man beispielsweise Wege beschritten, die vielleicht auch für Deutschland nachahmenswert sein könnten“, sagt Wulf Hambach, Gründungspartner der Hambach & Hambach Rechtsanwälte, die sich auf Rechtsberatung im deutschen und internationalen Recht der TIME-Branchen (Telekommunikation – IT – Medien & Entertainment) spezialisiert haben. „Dänemark hat aus finanzpolitischen Gründen ein Monopol auf Lotterien beibehalten. Die Kanalisierung des Spielbetriebs im Bereich Sportwetten und Poker erfolgte in Dänemark jedoch nicht durch Verbote, sondern gerade durch eine beabsichtigte kontrollierte Zulassung von Werbung und zwar ausschließlich für in Dänemark zugelassene Anbieter. Die Bewerbung legaler Angebote soll und wird ein weiteres unkontrolliertes Abfließen der Steuern ins Ausland beziehungsweise in den Schwarzmarkt stoppen“.
Weiter auf: http://ef-magazin.de/2010/05/23/2150-gl ... enmonopols
von Ansgar Lange
Möglicherweise steht eine „kontrollierte Öffnung“ bevor
Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) hat sich als „Rohrkrepierer“ erwiesen. Es handelt sich hierbei um einen Vertrag zwischen allen deutschen Bundesländern. Er regelt die Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen seit dem 1. Januar 2008. Ursprünglich sollte ein staatliches Glücksspielmonopol gewährleisten, dass Spielsucht und ihre Entstehung eingedämmt werden können. Ein Ziel, das dieser Vertrag jedoch nach Ansicht von Experten nicht einlösen konnte. „Das bisherige Staatsmonopol ist weder ökonomisch sinnvoll noch kann dadurch das Ziel der Suchtbekämpfung erreicht werden, wenn weiterhin Automatenspiele privilegiert werden und Konsumenten wie Unternehmen in den Schwarzmarkt abwandern. Will Deutschland keine Insel bleiben, umgeben von Nachbarländern mit liberalisierten Märkten, müssen nun die Weichen neu gestellt werden“, sagt Horst-Jürgen Lahmann, Vorsitzender der liberalen Gesellschaft Bremen.
Folgerichtig wird zurzeit wieder verstärkt darüber diskutiert, ob private Sportwettenanbieter in Deutschland erlaubt werden sollen. Schließlich sank zum Beispiel der Umsatz des staatlichen Anbieters Oddset von 540 Millionen Euro im Jahr 2000 auf 180 Millionen in 2009 – und das trotz des Glücksspielstaatsvertrages, der Oddset seit 2008 ein Monopol sichert. Schätzungen zufolge nutzen nur noch fünf Prozent der deutschen Wettbegeisterten Oddset überhaupt. 95 Prozent weichen auf ausländische Anbieter aus. Die Situation in Deutschland ist verworren. Sie hat mit Logik wenig zu tun. „So ist es in Deutschland legal, bei privaten Anbietern auf Pferderennen zu wetten, nicht aber auf den Ausgang eines Fußballspiels. Es ist außerdem erlaubt, in Kasinos oder an Spielautomaten zu zocken, nicht aber im Internet. Und dies, obwohl Experten sagen, dass die Suchtgefahr bei Automaten am größten sei“, schreibt die „Augsburger Allgemeine“.
Eine Teilliberalisierung des Sportwettenmarktes wird somit immer wahrscheinlicher. „Infolge des Staatsmonopols ist der Marktanteil des staatlichen Glücksspiels in den letzten Jahren stark zurückgegangen, während die Spielautomaten, die erwiesenermaßen in punkto Spielsucht besonders problematisch sind, deutlich zugenommen haben. Im Nachbarland Dänemark hat man beispielsweise Wege beschritten, die vielleicht auch für Deutschland nachahmenswert sein könnten“, sagt Wulf Hambach, Gründungspartner der Hambach & Hambach Rechtsanwälte, die sich auf Rechtsberatung im deutschen und internationalen Recht der TIME-Branchen (Telekommunikation – IT – Medien & Entertainment) spezialisiert haben. „Dänemark hat aus finanzpolitischen Gründen ein Monopol auf Lotterien beibehalten. Die Kanalisierung des Spielbetriebs im Bereich Sportwetten und Poker erfolgte in Dänemark jedoch nicht durch Verbote, sondern gerade durch eine beabsichtigte kontrollierte Zulassung von Werbung und zwar ausschließlich für in Dänemark zugelassene Anbieter. Die Bewerbung legaler Angebote soll und wird ein weiteres unkontrolliertes Abfließen der Steuern ins Ausland beziehungsweise in den Schwarzmarkt stoppen“.
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Die Politik entscheidet das Wett-Rennen
Die Politik entscheidet das Wett-Rennen
Von Michael Rothe
Ob es beim Staatsmonopol für Glücksspiele bleibt, wird bis Jahresende entschieden. Es geht um Vorbeugung von Spielsucht und Betrug – vor allem aber um viel Geld.
Wer zu Pfingsten zehn Euro darauf gesetzt hat, dass Deutschland im Sommer Fußballweltmeister wird, bekäme im Erfolgsfall beim Wettanbieter Bwin 110 Euro – trotz Ballacks verletzter Wade der Nation. Top-Favorit ist Spanien mit einer Quote von 5,30. Richtig reich würde mit dem Faktor 2000, wer einen Turniersieg Neuseelands voraussieht – und tippt.
Um die Zukunft solcher Glücksspiele in Deutschland ging es Ende voriger Woche in Mainz. Neben Wettveranstaltern waren Politiker, Verbraucherschützer und Suchtexperten zur Anhörung über den Glücksspielstaatsvertrag geladen. Der schreibt das staatliche Monopol auf das lukrative Wettgeschäft fest, soll aber bis Jahresende überprüft, verändert oder gar gekippt werden, um nach 2011 auch für Privatanbieter offen zu sein.
Der Streit zwischen Befürwortern und Gegnern verschärft sich, Verschwörungstheorien machen die Runde. Von der Diskussionsbasis der Anhörung, einem Gutachten des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung in Lausanne, gibt es zwei sich widersprechende Versionen. In der ersten vom 15. April 2009 heißt es: „Nach Erkenntnissen der Suchtforschung ist ein kleiner, konsequent regulierter Glücksspielmarkt anzustreben.“ Die Fassung vom 31. Juli 2009 wurde ergänzt um den Passus „im Rahmen eines staatlichen Monopols“. Neben weiteren Änderungen ist auch das Suchtpotenzial von Internet-Sportwetten wie sie etwa Bwin anbietet, stärker dargestellt.
Mitautor Gerhard Meyer vom Institut für Psychologie und Kognitionsforschung an der Universität Bremen, wehrt sich gegen den Verdacht der Manipulation. „Ich habe nur in der Zusammenfassung den Monopolgedanken hinzugefügt“, sagt der Diplompsychologe zur SZ. Er spricht von einer „Folge der Logik“ im Gutachten. Es habe keine Einflussnahme Dritter gegeben.
Brosamen für den Monopolisten
Die Fakten liegen auf dem Tisch und sind ernüchternd für Verfechter des Staatsmonopols: Sportwetten-Monopolist Oddset erzielt nur noch 185 Millionen Euro Umsatz in einem Markt von 7,8 Milliarden Euro. Den Reibach machen zu 95 Prozent Privatanbieter von Österreich, England und Steueroasen wie Malta und Gibraltar aus. Sie locken mit höheren Gewinnen und Nervenkitzel bei Live-Wetten. Bwin, das in Österreich sitzt und sein deutsches Geschäft auf Basis einer DDR-Lizenz betreibt, hat 2009 rund 46 Millionen Euro verdient – bei Spielerträgen von fast einer halben Milliarde Euro.
Überhaupt ist das Lottogeschäft rückläufig. Laut Studie des Beratungsunternehmens Goldmedia fehlen seit 2005 in den Länderkassen 2,4 Milliarden Euro – Geld, das für den Breiten-, Jugend- und Behindertensport bestimmt ist. Auch deshalb will Schleswig-Holstein aus dem Staatsvertrag aussteigen und private Online-Wetten erlauben.
Zugleich tut sich der Staat schwer, die Spielsucht zu bekämpfen: Das hatte das Bundesverfassungsgericht 2008 zur Bedingung fürs Monopol gemacht. Stattdessen locken weiter Jackpot-Banner vor den Lotto-Annahmestellen, können Minderjährige Rubbellose kaufen.
Weiter auf: http://www.sz-online.de/nachrichten/art ... id=2469808
Von Michael Rothe
Ob es beim Staatsmonopol für Glücksspiele bleibt, wird bis Jahresende entschieden. Es geht um Vorbeugung von Spielsucht und Betrug – vor allem aber um viel Geld.
Wer zu Pfingsten zehn Euro darauf gesetzt hat, dass Deutschland im Sommer Fußballweltmeister wird, bekäme im Erfolgsfall beim Wettanbieter Bwin 110 Euro – trotz Ballacks verletzter Wade der Nation. Top-Favorit ist Spanien mit einer Quote von 5,30. Richtig reich würde mit dem Faktor 2000, wer einen Turniersieg Neuseelands voraussieht – und tippt.
Um die Zukunft solcher Glücksspiele in Deutschland ging es Ende voriger Woche in Mainz. Neben Wettveranstaltern waren Politiker, Verbraucherschützer und Suchtexperten zur Anhörung über den Glücksspielstaatsvertrag geladen. Der schreibt das staatliche Monopol auf das lukrative Wettgeschäft fest, soll aber bis Jahresende überprüft, verändert oder gar gekippt werden, um nach 2011 auch für Privatanbieter offen zu sein.
Der Streit zwischen Befürwortern und Gegnern verschärft sich, Verschwörungstheorien machen die Runde. Von der Diskussionsbasis der Anhörung, einem Gutachten des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung in Lausanne, gibt es zwei sich widersprechende Versionen. In der ersten vom 15. April 2009 heißt es: „Nach Erkenntnissen der Suchtforschung ist ein kleiner, konsequent regulierter Glücksspielmarkt anzustreben.“ Die Fassung vom 31. Juli 2009 wurde ergänzt um den Passus „im Rahmen eines staatlichen Monopols“. Neben weiteren Änderungen ist auch das Suchtpotenzial von Internet-Sportwetten wie sie etwa Bwin anbietet, stärker dargestellt.
Mitautor Gerhard Meyer vom Institut für Psychologie und Kognitionsforschung an der Universität Bremen, wehrt sich gegen den Verdacht der Manipulation. „Ich habe nur in der Zusammenfassung den Monopolgedanken hinzugefügt“, sagt der Diplompsychologe zur SZ. Er spricht von einer „Folge der Logik“ im Gutachten. Es habe keine Einflussnahme Dritter gegeben.
Brosamen für den Monopolisten
Die Fakten liegen auf dem Tisch und sind ernüchternd für Verfechter des Staatsmonopols: Sportwetten-Monopolist Oddset erzielt nur noch 185 Millionen Euro Umsatz in einem Markt von 7,8 Milliarden Euro. Den Reibach machen zu 95 Prozent Privatanbieter von Österreich, England und Steueroasen wie Malta und Gibraltar aus. Sie locken mit höheren Gewinnen und Nervenkitzel bei Live-Wetten. Bwin, das in Österreich sitzt und sein deutsches Geschäft auf Basis einer DDR-Lizenz betreibt, hat 2009 rund 46 Millionen Euro verdient – bei Spielerträgen von fast einer halben Milliarde Euro.
Überhaupt ist das Lottogeschäft rückläufig. Laut Studie des Beratungsunternehmens Goldmedia fehlen seit 2005 in den Länderkassen 2,4 Milliarden Euro – Geld, das für den Breiten-, Jugend- und Behindertensport bestimmt ist. Auch deshalb will Schleswig-Holstein aus dem Staatsvertrag aussteigen und private Online-Wetten erlauben.
Zugleich tut sich der Staat schwer, die Spielsucht zu bekämpfen: Das hatte das Bundesverfassungsgericht 2008 zur Bedingung fürs Monopol gemacht. Stattdessen locken weiter Jackpot-Banner vor den Lotto-Annahmestellen, können Minderjährige Rubbellose kaufen.
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Schleswig-Holstein will Sperrverfügungen
Online-Glücksspiel: Schleswig-Holstein will Sperrverfügungen
Donnerstag, 27. Mai 2010, von Hendrik Wieduwilt
Schleswig-Holstein plant den Ausbruch aus dem Glücksspielmonopol, um die Staatskasse aufzufüllen. Doch die illegale Konkurrenz im Netz ist groß. Deshalb will die schwarz-gelbe Koalition mit Internetsperren dagegen vorgehen.
„Eine entsprechende Regelung ist vorgesehen“, räumte Wolfgang Kubicki am Mittwoch auf einer Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung in Kiel auf Nachfrage ein. Die Landtagskoalitionen hätten sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der Sperranordnungen gegenüber Internetanbietern ermöglicht, sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP im Kieler Landeshaus – nach dänischem Vorbild.
Schleswig-Holstein will den Glücksspielstaatsvertrag 2011 auslaufen lassen – und so das Staatsmonopol etwa für Internet-Sportwetten auflösen. „Antiquiert und technisch überholt“ sei die derzeitige Regelung, sagte Kubicki, der Staatsvertrag fördere den „rechtsgrauen Raum“ und einen unkontrollierbaren „Schwarzmarkt“ für Glücksspiele. 7,8 Milliarden Euro haben die Deutschen einer vielzitierten Studie zu Folge im Jahr 2009 in Wetten eingesetzt – doch nur 6 Prozent flössen derzeit in die Kassen staatlicher Angebote. Diese leiden unter den Einschränkungen des Glücksspielstaatsvertrages – unter anderem einem Verbot von Online-Wetten und starke Werbebeschränkungen zur Vermeidung von Suchtgefahren. Kubicki will die Einnahmen des heutigen Modells mit der Liberalisierung „verdreifachen“ - Schleswig-Holstein ächzt unter einem Schuldenberg von 25 Milliarden Euro.
Weiter auf : http://www.telemedicus.info/article/176 ... ungen.html
Donnerstag, 27. Mai 2010, von Hendrik Wieduwilt
Schleswig-Holstein plant den Ausbruch aus dem Glücksspielmonopol, um die Staatskasse aufzufüllen. Doch die illegale Konkurrenz im Netz ist groß. Deshalb will die schwarz-gelbe Koalition mit Internetsperren dagegen vorgehen.
„Eine entsprechende Regelung ist vorgesehen“, räumte Wolfgang Kubicki am Mittwoch auf einer Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung in Kiel auf Nachfrage ein. Die Landtagskoalitionen hätten sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der Sperranordnungen gegenüber Internetanbietern ermöglicht, sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP im Kieler Landeshaus – nach dänischem Vorbild.
Schleswig-Holstein will den Glücksspielstaatsvertrag 2011 auslaufen lassen – und so das Staatsmonopol etwa für Internet-Sportwetten auflösen. „Antiquiert und technisch überholt“ sei die derzeitige Regelung, sagte Kubicki, der Staatsvertrag fördere den „rechtsgrauen Raum“ und einen unkontrollierbaren „Schwarzmarkt“ für Glücksspiele. 7,8 Milliarden Euro haben die Deutschen einer vielzitierten Studie zu Folge im Jahr 2009 in Wetten eingesetzt – doch nur 6 Prozent flössen derzeit in die Kassen staatlicher Angebote. Diese leiden unter den Einschränkungen des Glücksspielstaatsvertrages – unter anderem einem Verbot von Online-Wetten und starke Werbebeschränkungen zur Vermeidung von Suchtgefahren. Kubicki will die Einnahmen des heutigen Modells mit der Liberalisierung „verdreifachen“ - Schleswig-Holstein ächzt unter einem Schuldenberg von 25 Milliarden Euro.
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Wideruf - Schleswig-Holstein will keine Netzsperren
Online-Glücksspiele - Schleswig-Holstein will keine Netzsperren
Von Ole Reißmann
FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki (Archivbild): "Netzsperren sind nicht sinnvoll"
Die schwarz-gelbe Regierung in Kiel will das Staatsmonopol auf Glücksspiele kippen. Von Sportwetten bis Online-Poker soll alles möglich sein, zum Wohl der Landeskasse. Schon fürchtet die Netzszene Internetsperren gegen illegale Angebote aus dem Ausland.
Hamburg - Es könnte so einfach sein: Der Staat verabschiedetet sich vom Glücksspiel-Monopol, legalisiert Online-Poker, Sportwetten und Lottodienste - und verbucht satte Steuereinnahmen. So sieht jedenfalls der Plan der schwarz-gelben Landesregierung in Kiel aus. Weil Schleswig-Holstein dringend Geld braucht, soll ganz legal gezockt werden. Am 9. Juni soll eine entsprechender Entwurf in Berlin präsentiert werden.
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Das ist alles mehr oder weniger bekannt - für Aufregung sorgt nun aber eine Äußerung des schleswig-holsteinischen FDP-Fraktionschefs Wolfgang Kubicki. Wie Telemedicus berichtet, brachte der auf einer Veranstaltung am Mittwoch Netzsperren gegen illegale Glücksspielangebote ins Spiel. Eine entsprechende Regelung sei vorgesehen, zitiert die Website den FDP-Fraktionschef.
Die sofort durch das Netz geisternde Nachricht, die Landesregierung in Schleswig-Holstein setze sich für Internetsperren ein, sorgte bei den Fraktionen von CDU und FDP in Kiel für Verwunderung. Auf der Veranstaltung, so erinnern sich mehrere Teilnehmer, habe Kubicki die Frage nach Netzsperren nicht kategorisch verneint - es sei aber auch darüber diskutiert worden, dass Netzsperren nicht geeignet seien, das Problem illegaler Angebote zu lösen.
Am Freitag trat Kubicki dem Gerücht entgegen, er mache sich für das sogenannte Access Blocking stark: Internetsperren seien keine sinnvolle Lösung, teilte er mit. "Eine entsprechende Regelung ist im Gesetzentwurf zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages daher nicht vorgesehen", so Kubicki weiter. Sein Kollege Hans-Jörn Arp, der für die CDU an dem Gesetz arbeitet, bestätigt das: In dem Entwurf gehe es um Glücksspiel - und nicht um Netzsperren. Folglich würden diese auch keine Rolle bei der Präsentation der Initiative spielen.
Weiter auf: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 17,00.html
Von Ole Reißmann
FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki (Archivbild): "Netzsperren sind nicht sinnvoll"
Die schwarz-gelbe Regierung in Kiel will das Staatsmonopol auf Glücksspiele kippen. Von Sportwetten bis Online-Poker soll alles möglich sein, zum Wohl der Landeskasse. Schon fürchtet die Netzszene Internetsperren gegen illegale Angebote aus dem Ausland.
Hamburg - Es könnte so einfach sein: Der Staat verabschiedetet sich vom Glücksspiel-Monopol, legalisiert Online-Poker, Sportwetten und Lottodienste - und verbucht satte Steuereinnahmen. So sieht jedenfalls der Plan der schwarz-gelben Landesregierung in Kiel aus. Weil Schleswig-Holstein dringend Geld braucht, soll ganz legal gezockt werden. Am 9. Juni soll eine entsprechender Entwurf in Berlin präsentiert werden.
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Das ist alles mehr oder weniger bekannt - für Aufregung sorgt nun aber eine Äußerung des schleswig-holsteinischen FDP-Fraktionschefs Wolfgang Kubicki. Wie Telemedicus berichtet, brachte der auf einer Veranstaltung am Mittwoch Netzsperren gegen illegale Glücksspielangebote ins Spiel. Eine entsprechende Regelung sei vorgesehen, zitiert die Website den FDP-Fraktionschef.
Die sofort durch das Netz geisternde Nachricht, die Landesregierung in Schleswig-Holstein setze sich für Internetsperren ein, sorgte bei den Fraktionen von CDU und FDP in Kiel für Verwunderung. Auf der Veranstaltung, so erinnern sich mehrere Teilnehmer, habe Kubicki die Frage nach Netzsperren nicht kategorisch verneint - es sei aber auch darüber diskutiert worden, dass Netzsperren nicht geeignet seien, das Problem illegaler Angebote zu lösen.
Am Freitag trat Kubicki dem Gerücht entgegen, er mache sich für das sogenannte Access Blocking stark: Internetsperren seien keine sinnvolle Lösung, teilte er mit. "Eine entsprechende Regelung ist im Gesetzentwurf zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages daher nicht vorgesehen", so Kubicki weiter. Sein Kollege Hans-Jörn Arp, der für die CDU an dem Gesetz arbeitet, bestätigt das: In dem Entwurf gehe es um Glücksspiel - und nicht um Netzsperren. Folglich würden diese auch keine Rolle bei der Präsentation der Initiative spielen.
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EU-Gericht bestätigt Wett-Monopol
Zankapfel Glücksspiel - EU-Gericht bestätigt Wett-Monopol
Lotto und Internetwetten bleiben in den EU-Staaten einzelnen Anbietern vorbehalten. Laut Europäischem Gerichtshof verstoßen entsprechende Glücksspielmonopole nicht gegen die in der EU geltende Dienstleistungsfreiheit.
Für den Dachverband der nationalen Lotterieunternehmen in der EU ist das Urteil ein "schwerer Schlag für die Online-Wettindustrie".
Das in vielen EU-Staaten geltende Glücksspiel-Monopol ist rechtens. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigt. Er wies zwei Klagen der britischen Unternehmen Ladbrokes und Sporting Exchange ab, die per Internet Sportwetten in den Niederlanden anbieten wollten. Der Dachverband der nationalen Lotterieunternehmen in der EU begrüßte das Urteil als "schweren Schlag für die Online-Wettindustrie".
Die höchsten EU-Richter entschieden, Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit seien legal, wenn sie beispielsweise dazu dienten, Betrug und Kriminalität zu verhindern. Die nationalen Gerichte müssten entscheiden, ob diese Ziele verfolgt würden. Internetspiele seien aber grundsätzlich gefährlicher als andere Glücksspiele.
Alleine die Tatsache, dass dem nationalen Monopolunternehmen das Anbieten neuer Spiele einschließlich Werbung dafür erlaubt werde, widerspreche dem nicht. Die Ausweitung des kontrollierten Wettangebots könne durchaus dem Zweck dienen, Menschen vom heimlichen Spielen fernzuhalten (Rechtssachen C-203/08 und C-258/08).
EU darf getrennte Wege gehen
Die EU-Regierungen seien auch nicht verpflichtet, die in einem anderen EU-Staat ausgestellten Lizenzen anzuerkennen. Das Glücksspielmonopol unterliege auch keiner Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung, wenn es sich um einen Betreiber handele, der unter direkter Staatsaufsicht stehe. Der Präsident des Verbandes der Europäischen Lotterien (EL), Friedrich Stickler, begrüßte in einer Erklärung, dass auch private Unternehmen ein Glücksspielmonopol ohne vorherige Ausschreibung ausüben können, sofern sie unter direkter Staatsaufsicht stehen.
Das staatliche Glücksspielmonopol geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2006 zurück. Das Gericht hatte damals das Monopol für zulässig erklärt, allerdings nur unter der Bedingung, dass die staatlichen Lottogesellschaften und Sportwettenabieter alles tun, um Spielsucht zu bekämpfen. Im Staatsvertrag wird entsprechend im Paragraf 1 als erstes Ziel genannt, "das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern". Im Zuge dessen wurden die Werberechte der Anbieter drastisch eingeschränkt.
Der Begriff des Monopols für das Glücksspiel ist dabei allerdings staatsrechltich irreführend, da die Gesetzgebungskompetenz im Glücksspielrecht in der Bundesrepublik Deutschland durch die Länder ausgeübt wird und föderalistisch vielfältige Regelungen bestehen.
ddi/dpa
Quelle: http://www.n-tv.de/wirtschaft/EU-Gerich ... 04137.html
Lotto und Internetwetten bleiben in den EU-Staaten einzelnen Anbietern vorbehalten. Laut Europäischem Gerichtshof verstoßen entsprechende Glücksspielmonopole nicht gegen die in der EU geltende Dienstleistungsfreiheit.
Für den Dachverband der nationalen Lotterieunternehmen in der EU ist das Urteil ein "schwerer Schlag für die Online-Wettindustrie".
Das in vielen EU-Staaten geltende Glücksspiel-Monopol ist rechtens. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigt. Er wies zwei Klagen der britischen Unternehmen Ladbrokes und Sporting Exchange ab, die per Internet Sportwetten in den Niederlanden anbieten wollten. Der Dachverband der nationalen Lotterieunternehmen in der EU begrüßte das Urteil als "schweren Schlag für die Online-Wettindustrie".
Die höchsten EU-Richter entschieden, Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit seien legal, wenn sie beispielsweise dazu dienten, Betrug und Kriminalität zu verhindern. Die nationalen Gerichte müssten entscheiden, ob diese Ziele verfolgt würden. Internetspiele seien aber grundsätzlich gefährlicher als andere Glücksspiele.
Alleine die Tatsache, dass dem nationalen Monopolunternehmen das Anbieten neuer Spiele einschließlich Werbung dafür erlaubt werde, widerspreche dem nicht. Die Ausweitung des kontrollierten Wettangebots könne durchaus dem Zweck dienen, Menschen vom heimlichen Spielen fernzuhalten (Rechtssachen C-203/08 und C-258/08).
EU darf getrennte Wege gehen
Die EU-Regierungen seien auch nicht verpflichtet, die in einem anderen EU-Staat ausgestellten Lizenzen anzuerkennen. Das Glücksspielmonopol unterliege auch keiner Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung, wenn es sich um einen Betreiber handele, der unter direkter Staatsaufsicht stehe. Der Präsident des Verbandes der Europäischen Lotterien (EL), Friedrich Stickler, begrüßte in einer Erklärung, dass auch private Unternehmen ein Glücksspielmonopol ohne vorherige Ausschreibung ausüben können, sofern sie unter direkter Staatsaufsicht stehen.
Das staatliche Glücksspielmonopol geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2006 zurück. Das Gericht hatte damals das Monopol für zulässig erklärt, allerdings nur unter der Bedingung, dass die staatlichen Lottogesellschaften und Sportwettenabieter alles tun, um Spielsucht zu bekämpfen. Im Staatsvertrag wird entsprechend im Paragraf 1 als erstes Ziel genannt, "das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern". Im Zuge dessen wurden die Werberechte der Anbieter drastisch eingeschränkt.
Der Begriff des Monopols für das Glücksspiel ist dabei allerdings staatsrechltich irreführend, da die Gesetzgebungskompetenz im Glücksspielrecht in der Bundesrepublik Deutschland durch die Länder ausgeübt wird und föderalistisch vielfältige Regelungen bestehen.
ddi/dpa
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Streit über Gutachten zum Glücksspiel
Streit über Gutachten zum Glücksspiel
Berlin - Im Streit mit privaten Anbietern über den lukrativen Glücksspielmarkt kämpfen die Länder mit harten Bandagen. Nach Informationen von WELT KOMPAKT drängten sie ein unabhängiges Institut dazu, eine zunächst kritisch gegenüber dem Staatsmonopol ausgefallene Analyse in ihrem Sinne zu verschärfen. Ende 2011 läuft der Staatsvertrag aus.
Berlin - Im Streit mit privaten Anbietern über den lukrativen Glücksspielmarkt kämpfen die Länder mit harten Bandagen. Nach Informationen von WELT KOMPAKT drängten sie ein unabhängiges Institut dazu, eine zunächst kritisch gegenüber dem Staatsmonopol ausgefallene Analyse in ihrem Sinne zu verschärfen. Ende 2011 läuft der Staatsvertrag aus.
Quelle: http://www.welt.de/die-welt/politik/art ... spiel.html
Berlin - Im Streit mit privaten Anbietern über den lukrativen Glücksspielmarkt kämpfen die Länder mit harten Bandagen. Nach Informationen von WELT KOMPAKT drängten sie ein unabhängiges Institut dazu, eine zunächst kritisch gegenüber dem Staatsmonopol ausgefallene Analyse in ihrem Sinne zu verschärfen. Ende 2011 läuft der Staatsvertrag aus.
Berlin - Im Streit mit privaten Anbietern über den lukrativen Glücksspielmarkt kämpfen die Länder mit harten Bandagen. Nach Informationen von WELT KOMPAKT drängten sie ein unabhängiges Institut dazu, eine zunächst kritisch gegenüber dem Staatsmonopol ausgefallene Analyse in ihrem Sinne zu verschärfen. Ende 2011 läuft der Staatsvertrag aus.
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Schleswig-Holstein träumt vom Las Vegas zwischen den Meeren
Online-Glücksspiele - Schleswig-Holstein träumt vom Las Vegas zwischen den Meeren
Poker, Sportwetten und Lottodienste im Internet sollen Schleswig-Holstein neue Steuereinnahmen bescheren: Bisher läuft ein Großteil der Glücksspiele im Internet illegal ab, jetzt will das Bundesland das staatliche Monopol kippen und private Anbieter zulassen - notfalls im Alleingang.
Berlin - Schleswig-Holstein will notfalls im Alleingang Glücksspiele auch für private Anbieter öffnen. Die beiden Regierungsfraktionen CDU und FDP drohten am Freitag in Berlin mit dem einseitigen Ausstieg aus dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder, falls es beim bisherigen staatlichen Monopol bleibt. Wenn die anderen Bundesländer nicht mitmachten, "ziehen wir das auch alleine durch", kündigte CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher an. Ähnlich äußerte sich sein FDP-Kollege Wolfgang Kubicki.
Nach dem von den beiden Fraktionen vorgelegten Entwurf soll das Verbot von Online-Casinos und Online-Sportwetten aufgehoben werden und die Zulassung der Anbieter über eine Prüfstelle erfolgen. Das gewährt nach Einschätzung von Boettichers und seines FDP-Kollegen Wolfgang Kubicki eine bessere staatliche Kontrolle über den Markt, die letztlich auch Spielsucht eindämmen soll.
Vor allem aber geht es um eine Menge Geld: Durch den florierenden Schwarzmarkt werde den Bundesländern zudem ein erheblicher Teil der Einnahmen entzogen.
Notfalls im Alleingang
2009 entfielen laut von Boetticher 94 Prozent des Umsatzanteils im Wettmarkt auf illegale Anbieter. Das seien mehr als sieben Milliarden Euro. Da dieser unregulierte Markt keiner Steuer- und Abgabenpflicht unterliegt, würde das neue Gesetz den Ländern Mehreinnahmen bringen. 15 Prozent des Rohertrags sollen die Anbieter an den Staat abführen. Bei einer Öffnung des Markts rechnet von Boetticher mit rund 400 Millionen Euro Mehreinnahmen für die Länder.
Weiter auf: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 08,00.html
Poker, Sportwetten und Lottodienste im Internet sollen Schleswig-Holstein neue Steuereinnahmen bescheren: Bisher läuft ein Großteil der Glücksspiele im Internet illegal ab, jetzt will das Bundesland das staatliche Monopol kippen und private Anbieter zulassen - notfalls im Alleingang.
Berlin - Schleswig-Holstein will notfalls im Alleingang Glücksspiele auch für private Anbieter öffnen. Die beiden Regierungsfraktionen CDU und FDP drohten am Freitag in Berlin mit dem einseitigen Ausstieg aus dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder, falls es beim bisherigen staatlichen Monopol bleibt. Wenn die anderen Bundesländer nicht mitmachten, "ziehen wir das auch alleine durch", kündigte CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher an. Ähnlich äußerte sich sein FDP-Kollege Wolfgang Kubicki.
Nach dem von den beiden Fraktionen vorgelegten Entwurf soll das Verbot von Online-Casinos und Online-Sportwetten aufgehoben werden und die Zulassung der Anbieter über eine Prüfstelle erfolgen. Das gewährt nach Einschätzung von Boettichers und seines FDP-Kollegen Wolfgang Kubicki eine bessere staatliche Kontrolle über den Markt, die letztlich auch Spielsucht eindämmen soll.
Vor allem aber geht es um eine Menge Geld: Durch den florierenden Schwarzmarkt werde den Bundesländern zudem ein erheblicher Teil der Einnahmen entzogen.
Notfalls im Alleingang
2009 entfielen laut von Boetticher 94 Prozent des Umsatzanteils im Wettmarkt auf illegale Anbieter. Das seien mehr als sieben Milliarden Euro. Da dieser unregulierte Markt keiner Steuer- und Abgabenpflicht unterliegt, würde das neue Gesetz den Ländern Mehreinnahmen bringen. 15 Prozent des Rohertrags sollen die Anbieter an den Staat abführen. Bei einer Öffnung des Markts rechnet von Boetticher mit rund 400 Millionen Euro Mehreinnahmen für die Länder.
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Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Repräsentative Bürgerbefragung zum Glückspielstaatsvertrag: Knapp zwei Drittel der Deutschen halten Legalisierung des Internet-Glücksspiels für notwendig
* 62 Prozent der Deutschen sind für die Legalisierung von Internet-Glücksspielen, in den neuen Bundesländern sogar 70 Prozent
* Hälfte der Deutschen glaubt nicht an eine Spielsucht-Prävention durch das derzeitige Staatsmonopol auf Glückspiele
* 42 Prozent der deutschlandweit Befragten halten den Vorstoß der Landesregierung Schleswig-Holsteins für richtig
München, 25.06.2010: Die Mehrheit der Deutschen hält die Legalisierung des Internet-Glücksspiels für notwendig. Der Grund: Deutsche Steuergelder in Millionenhöhe sollen künftig in Deutschland bleiben und den Bundesländern zu Gute kommen. Dies hat eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid unter 1.004 Hauhalten ergeben. Rund zwei Drittel (62 Prozent) der Befragten gab an, es sei richtig, dass Glücksspielverbot aufzuheben, um vor allem von den zusätzlichen Steuereinnahmen zu profitieren. Die Spitzenverfechter bilden die neuen Bundesländer - dort befürworten sogar 70 Prozent der Befragten die Legalisierung.
Weiter auf: http://www.isa-guide.de/law/articles/30 ... alten.html
* 62 Prozent der Deutschen sind für die Legalisierung von Internet-Glücksspielen, in den neuen Bundesländern sogar 70 Prozent
* Hälfte der Deutschen glaubt nicht an eine Spielsucht-Prävention durch das derzeitige Staatsmonopol auf Glückspiele
* 42 Prozent der deutschlandweit Befragten halten den Vorstoß der Landesregierung Schleswig-Holsteins für richtig
München, 25.06.2010: Die Mehrheit der Deutschen hält die Legalisierung des Internet-Glücksspiels für notwendig. Der Grund: Deutsche Steuergelder in Millionenhöhe sollen künftig in Deutschland bleiben und den Bundesländern zu Gute kommen. Dies hat eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid unter 1.004 Hauhalten ergeben. Rund zwei Drittel (62 Prozent) der Befragten gab an, es sei richtig, dass Glücksspielverbot aufzuheben, um vor allem von den zusätzlichen Steuereinnahmen zu profitieren. Die Spitzenverfechter bilden die neuen Bundesländer - dort befürworten sogar 70 Prozent der Befragten die Legalisierung.
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Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
EuGH: Länder dürfen Glücksspiel stärker einschränken
08.07.2010 | 17:11 | (DiePresse.com)
Staaten haben es jetzt leichter, Glückspiel einzuschränken. Jetzt sind auch sittliche, kulturelle oder religöse Gründe anerkannt, um Maßnahmen zu setzen. Die Österreichische Lotterien freuen sich.
Der Europäsche Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass Staaten das Glücksspiel stärker beschränken dürfen. In Zukunft können Eingriffe in den grundsätzlich freien Wettbewerb auch durch kulturelle, sittliche oder religiöse Gründe gerechtfertigt werden.
Anfang bei schwedischen Zeitungen
Der Fall wurde in Schweden ausgelöst. Zwei Tageszeitungen schalteten Anzeigen für Internetwetten aus Malta und Großbritannien, obwohl in Schweden ausländisches Glücksspiel nicht unterstützt werden darf. Deswegen wurden die Herausgeber der Zeitungen jeweils zu ungefähr 5200 Euro verurteilt.
Grundfreiheiten verletzt
Das schwedische Gericht sah in den Strafen den freien Dienstleistungsverkehr in der EU verletzt und verlangte vom EuGH eine Entscheidung.
Dieser war im Bereich des Glückspiels immer dezidiert für Beschränkungen, um Spielsucht und Kriminalität entgegenzuwirken. Das neue Urteil ergänzt: Jetzt ist es auch erlaubt, bei kulturellen, sittlichen oder religösen Gründen Glücksspiel in einem Land zu begrenzen. Laut EuGH sind die Strafen gegen die schwedischen Zeitungen also rechtmäßig.
Schlechte Nachricht für bwin
Das österreichische Unternehmen bwin fechtet in Deutschland derzeit ein Verbot von Internetwetten an. Mit dem Urteil aus Luxemburg schwinden allerdings die Chancen, sich durchzusetzen.
Österreichischen Lotterien erfreut
Die Österreichischen Lotterien sehen in dem Urteil einen "schweren Schlag für Offshore-Internetglücksspielanbieter". Das Gericht habe vielen privaten Online-Anbietern, die ausschließlich kommerzielle Interessen hätten, eine klare Absage erteilt.
(APA)
Quelle: http://diepresse.com/home/wirtschaft/in ... t/index.do
08.07.2010 | 17:11 | (DiePresse.com)
Staaten haben es jetzt leichter, Glückspiel einzuschränken. Jetzt sind auch sittliche, kulturelle oder religöse Gründe anerkannt, um Maßnahmen zu setzen. Die Österreichische Lotterien freuen sich.
Der Europäsche Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass Staaten das Glücksspiel stärker beschränken dürfen. In Zukunft können Eingriffe in den grundsätzlich freien Wettbewerb auch durch kulturelle, sittliche oder religiöse Gründe gerechtfertigt werden.
Anfang bei schwedischen Zeitungen
Der Fall wurde in Schweden ausgelöst. Zwei Tageszeitungen schalteten Anzeigen für Internetwetten aus Malta und Großbritannien, obwohl in Schweden ausländisches Glücksspiel nicht unterstützt werden darf. Deswegen wurden die Herausgeber der Zeitungen jeweils zu ungefähr 5200 Euro verurteilt.
Grundfreiheiten verletzt
Das schwedische Gericht sah in den Strafen den freien Dienstleistungsverkehr in der EU verletzt und verlangte vom EuGH eine Entscheidung.
Dieser war im Bereich des Glückspiels immer dezidiert für Beschränkungen, um Spielsucht und Kriminalität entgegenzuwirken. Das neue Urteil ergänzt: Jetzt ist es auch erlaubt, bei kulturellen, sittlichen oder religösen Gründen Glücksspiel in einem Land zu begrenzen. Laut EuGH sind die Strafen gegen die schwedischen Zeitungen also rechtmäßig.
Schlechte Nachricht für bwin
Das österreichische Unternehmen bwin fechtet in Deutschland derzeit ein Verbot von Internetwetten an. Mit dem Urteil aus Luxemburg schwinden allerdings die Chancen, sich durchzusetzen.
Österreichischen Lotterien erfreut
Die Österreichischen Lotterien sehen in dem Urteil einen "schweren Schlag für Offshore-Internetglücksspielanbieter". Das Gericht habe vielen privaten Online-Anbietern, die ausschließlich kommerzielle Interessen hätten, eine klare Absage erteilt.
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Spielsuchtbeirat verklagt Hessen
Tippen per Internet: Spielsuchtbeirat verklagt Hessen
Wegen einer neuen Lotto-Regelung sieht sich das hessische Innenministerium mit einer Klage konfrontiert. Es hat zugestimmt, dass die Tipps künftig auch online abgegeben werden können. Doch dies verstößt nach Ansicht von Experten gegen das Gesetz.
Hessische Lottospieler können ihren Tipp künftig auch online abgeben. Die Zahlen werden dabei mit einem neuen Verfahren der Deutschen Post übermittelt, dem elektronischen Brief, wie Lotto Hessen am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Doch die bundesweit bislang einmalige Regelung ist umstritten. Der Fachbeirat Glücksspielsucht befürchtet wegen der Online-Tippabgabe eine erhöhte Spielsuchtgefahr und hat das hessische Innenministerium als oberste Aufsichtsbehörde verklagt.
Glücksspiele im Internet seien verboten, sagte Beiratsmitglied Ulrich Haltern aus Hannover. Er beruft sich dabei auf den Glücksspiel-Staatsvertrag. Zudem sei der Beirat an der Entscheidung des Ministeriums nicht beteiligt worden. Dieser habe von dem Projekt aus den Medien erfahren, nachdem es im März auf der Cebit in Hannover vorgestellt worden sei. Das Vorgehen des Ministeriums sei verfassungs- und europarechtlich nicht zulässig und könne das gesamte Glücksspielmonopol des Staates ins Wanken bringen.
Verbot von Glücksspiel im Internet
Das Innenministerium wies die Vorwürfe zurück. Da es sich nicht um ein neues Glücksspiel handle, habe keine Verpflichtung bestanden, den Beirat zu beteiligen, sagte Ministeriumssprecher Michael Bußer. Lediglich die Form der Zustellung der Tippscheine sei geändert worden und könne nun elektronisch erfolgen.
Beirats-Mitglied Haltern sagte, das Internet stelle wegen seiner Anonymität eine große Gefahr für Spielsüchtige dar: „Man muss sein Zuhause gar nicht mehr verlassen und kann völlig ohne alle soziale Kontrolle spielen.“ Dies sei auch der Grund für das Verbot von Glücksspiel im Internet gewesen. Auch als Vertriebsweg sei das Internet ausdrücklich ausgeschlossen.
Mehr Infos: http://www.faz.net/s/Rub5785324EF294403 ... ntent.html
Wegen einer neuen Lotto-Regelung sieht sich das hessische Innenministerium mit einer Klage konfrontiert. Es hat zugestimmt, dass die Tipps künftig auch online abgegeben werden können. Doch dies verstößt nach Ansicht von Experten gegen das Gesetz.
Hessische Lottospieler können ihren Tipp künftig auch online abgeben. Die Zahlen werden dabei mit einem neuen Verfahren der Deutschen Post übermittelt, dem elektronischen Brief, wie Lotto Hessen am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Doch die bundesweit bislang einmalige Regelung ist umstritten. Der Fachbeirat Glücksspielsucht befürchtet wegen der Online-Tippabgabe eine erhöhte Spielsuchtgefahr und hat das hessische Innenministerium als oberste Aufsichtsbehörde verklagt.
Glücksspiele im Internet seien verboten, sagte Beiratsmitglied Ulrich Haltern aus Hannover. Er beruft sich dabei auf den Glücksspiel-Staatsvertrag. Zudem sei der Beirat an der Entscheidung des Ministeriums nicht beteiligt worden. Dieser habe von dem Projekt aus den Medien erfahren, nachdem es im März auf der Cebit in Hannover vorgestellt worden sei. Das Vorgehen des Ministeriums sei verfassungs- und europarechtlich nicht zulässig und könne das gesamte Glücksspielmonopol des Staates ins Wanken bringen.
Verbot von Glücksspiel im Internet
Das Innenministerium wies die Vorwürfe zurück. Da es sich nicht um ein neues Glücksspiel handle, habe keine Verpflichtung bestanden, den Beirat zu beteiligen, sagte Ministeriumssprecher Michael Bußer. Lediglich die Form der Zustellung der Tippscheine sei geändert worden und könne nun elektronisch erfolgen.
Beirats-Mitglied Haltern sagte, das Internet stelle wegen seiner Anonymität eine große Gefahr für Spielsüchtige dar: „Man muss sein Zuhause gar nicht mehr verlassen und kann völlig ohne alle soziale Kontrolle spielen.“ Dies sei auch der Grund für das Verbot von Glücksspiel im Internet gewesen. Auch als Vertriebsweg sei das Internet ausdrücklich ausgeschlossen.
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Glücksspielstaatsvertrag steht vor dem Aus
EuGH stellt deutschen Glücksspielstaatsvertrag in Frage - Glücksspielstaatsvertrag steht vor dem Aus
Der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Paolo Mengozzi, stellte kürzlich den in Deutschland geltenden Glücksspielstaatsvertrag in Frage. Damit rückt insbesondere die Sportwettenbranche wieder in den Fokus der deutschen Öffentlichkeit. Bereits seit 2008, nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags, wurde die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem europäischen Recht von privaten Glücksspielanbietern erheblich in Zweifel gezogen. Nun scheint es, als erhielten diese Rückendeckung aus Luxemburg.
Zweifelhafte Argumente
Konkret beurteilte Mengozzi die Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages mit dem europäischen Recht zumindest vergangenheitsbezogen als "inkohärent". Was er damit meint, wird deutlich, wenn man sich das Zustandekommen des seit 2008 gültigen Glücksspielstaatsvertrags vor Augen führt: Der Bund und die Länder versuchten damals, den Markt gegen private Anbieter abzuschotten. Da diese Vorgehensweise mit dem europäischen Wettbewerbsrecht im Grundsatz nicht vereinbar ist, schob man als Argumentation die Bekämpfung und die Prävention der Spielsucht vor. Nur in staatlicher Hand könne das Glücksspiel gesteuert und schlussendlich eingedämmt werden.
Am Ziel vorbei
Im Zuge dessen wurden Werbebeschränkungen und ein generelles Internetverbot vereinbart. Heute klagen die staatlichen Haushalte über Umsatzrückgänge und fehlende Einnahmen, die bereits fest in die Haushalte eingeplant waren. Auch deshalb wird die Aussage aus Luxemburg weniger dramatisch gesehen als zunächst vermutet. Inzwischen haben selbst die staatlichen Lotterien und das Sportwettenmonopol Oddset einsehen müssen, dass die Wettbewerbshürden, die zu ihrem Schutz eingeführt wurden, völlig am Ziel vorbei gegangen sind. Lotteriespielsucht ist kaum verbreitet, und das Internetverbot wurde umgangen, indem auf ausländische Anbieter ausgewichen wurde. Dafür durften Spielhallen, die das traditionelle Automatenglücksspiel anbieten, weiterhin ihr Geschäft ohne Einschränkungen betreiben, obwohl dort das Suchtrisiko um ein Vielfaches höher liegt.
Mit europäischen Recht nicht vereinbar
Als Begründung gab Mengozzi weiter an, dass das deutsche Sportwetten-monopol dem europäischen Scheinheiligkeitstest nicht stand hielt. Im Einzelnen hieß es hierzu, dass nicht die Spielsuchtbekämpfung, sondern vielmehr das Erzielen von Einnahmen die entscheidende Rolle gespielt habe. Darüber hinaus sei es nun notwendig, dass das strenge europarechtliche Kohärenzkriterium von der deutschen Gerichtsbarkeit geprüft würde. Damit liegt der Ball zunächst wieder bei den deutschen Gerichten. Im nächsten Jahr wird ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten, der aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich liberaler ausfallen wird.
Der Opportunismus wird siegen
Während die privaten Sportwettenanbieter weiterhin ihre Wettbüros in einer rechtlichen Grauzone betreiben, sieht es auf dem deutschen Internetmarkt mager aus. Daher ist es auch wirtschaftlich von Vorteil, endlich den Markt zu öffnen und dadurch Steuern zu generieren, die in anderen Ländern bereits Jahr für Jahr in die Haushalte fließen. Die Variante des Protektionismus hat weder zu höheren Einnahmen noch zur verbesserten Spielsuchtprävention beigetragen, sodass nun eine Kehrtwende vollzogen werden muss, die für alle Beteiligen von Vorteil sein wird.
[STB]
Quelle: http://www.european-circle.de/zukunftwi ... m-aus.html
Der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Paolo Mengozzi, stellte kürzlich den in Deutschland geltenden Glücksspielstaatsvertrag in Frage. Damit rückt insbesondere die Sportwettenbranche wieder in den Fokus der deutschen Öffentlichkeit. Bereits seit 2008, nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags, wurde die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem europäischen Recht von privaten Glücksspielanbietern erheblich in Zweifel gezogen. Nun scheint es, als erhielten diese Rückendeckung aus Luxemburg.
Zweifelhafte Argumente
Konkret beurteilte Mengozzi die Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages mit dem europäischen Recht zumindest vergangenheitsbezogen als "inkohärent". Was er damit meint, wird deutlich, wenn man sich das Zustandekommen des seit 2008 gültigen Glücksspielstaatsvertrags vor Augen führt: Der Bund und die Länder versuchten damals, den Markt gegen private Anbieter abzuschotten. Da diese Vorgehensweise mit dem europäischen Wettbewerbsrecht im Grundsatz nicht vereinbar ist, schob man als Argumentation die Bekämpfung und die Prävention der Spielsucht vor. Nur in staatlicher Hand könne das Glücksspiel gesteuert und schlussendlich eingedämmt werden.
Am Ziel vorbei
Im Zuge dessen wurden Werbebeschränkungen und ein generelles Internetverbot vereinbart. Heute klagen die staatlichen Haushalte über Umsatzrückgänge und fehlende Einnahmen, die bereits fest in die Haushalte eingeplant waren. Auch deshalb wird die Aussage aus Luxemburg weniger dramatisch gesehen als zunächst vermutet. Inzwischen haben selbst die staatlichen Lotterien und das Sportwettenmonopol Oddset einsehen müssen, dass die Wettbewerbshürden, die zu ihrem Schutz eingeführt wurden, völlig am Ziel vorbei gegangen sind. Lotteriespielsucht ist kaum verbreitet, und das Internetverbot wurde umgangen, indem auf ausländische Anbieter ausgewichen wurde. Dafür durften Spielhallen, die das traditionelle Automatenglücksspiel anbieten, weiterhin ihr Geschäft ohne Einschränkungen betreiben, obwohl dort das Suchtrisiko um ein Vielfaches höher liegt.
Mit europäischen Recht nicht vereinbar
Als Begründung gab Mengozzi weiter an, dass das deutsche Sportwetten-monopol dem europäischen Scheinheiligkeitstest nicht stand hielt. Im Einzelnen hieß es hierzu, dass nicht die Spielsuchtbekämpfung, sondern vielmehr das Erzielen von Einnahmen die entscheidende Rolle gespielt habe. Darüber hinaus sei es nun notwendig, dass das strenge europarechtliche Kohärenzkriterium von der deutschen Gerichtsbarkeit geprüft würde. Damit liegt der Ball zunächst wieder bei den deutschen Gerichten. Im nächsten Jahr wird ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten, der aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich liberaler ausfallen wird.
Der Opportunismus wird siegen
Während die privaten Sportwettenanbieter weiterhin ihre Wettbüros in einer rechtlichen Grauzone betreiben, sieht es auf dem deutschen Internetmarkt mager aus. Daher ist es auch wirtschaftlich von Vorteil, endlich den Markt zu öffnen und dadurch Steuern zu generieren, die in anderen Ländern bereits Jahr für Jahr in die Haushalte fließen. Die Variante des Protektionismus hat weder zu höheren Einnahmen noch zur verbesserten Spielsuchtprävention beigetragen, sodass nun eine Kehrtwende vollzogen werden muss, die für alle Beteiligen von Vorteil sein wird.
[STB]
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Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Hannover: FDP drängt auf Ende des staatlichen Glücksspiel-Monopols
Der niedersächsische FDP-Fraktionschef Christian Dürr drängt auf ein Ende des staatlichen Glücksspiel-Monopols und hält eine Kursänderung der Ministerpräsidenten für möglich. Er sieht in einer Öffnung des Wettmarktes eine wichtige Einnahmequelle für die verschuldeten Landeshaushalte. „Ich gehe davon aus, dass sich die Ministerpräsidenten bewegen werden“, sagte Dürr in Hannover. „Das muss jetzt politisch angeschoben werden.“ In Niedersachsen hatte die CDU den Vorstoß bislang sehr skeptisch bewertet. dpa
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/menui ... tle/Ticker
Der niedersächsische FDP-Fraktionschef Christian Dürr drängt auf ein Ende des staatlichen Glücksspiel-Monopols und hält eine Kursänderung der Ministerpräsidenten für möglich. Er sieht in einer Öffnung des Wettmarktes eine wichtige Einnahmequelle für die verschuldeten Landeshaushalte. „Ich gehe davon aus, dass sich die Ministerpräsidenten bewegen werden“, sagte Dürr in Hannover. „Das muss jetzt politisch angeschoben werden.“ In Niedersachsen hatte die CDU den Vorstoß bislang sehr skeptisch bewertet. dpa
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Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Wasser auf die Mühlen der Monopolisten?
Debatte über Glücksspielstaatsvertrag geht auch nach EuGH-Entscheidung weiter
Berlin/München, 9. August 2010 - Am 1. Januar 2008 ist in der Bundesrepublik Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Er sollte das staatliche Monopol für weitere vier Jahre sichern. Bund und Länder versuchten damals, den Markt gegen private Anbieter abzuschotten. Der Staatsvertrag zum Wettmonopol läuft Ende 2011 aus und muss 2010 evaluiert werden. Branchenkenner erwarten, dass man sich letztlich auf eine staatlich regulierte, kontrollierte Öffnung des Marktes einigen könnte. Ein Monopol und Beschränkungen in der Glücksspielbranche sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Entscheidend sei die Suchtbekämpfung. Doch gerade hier versagt das Monopol.
Der Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim, Tilman Becker, hat sich jüngst im Deutschlandradio Kultur http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1224904/ dafür ausgesprochen, das Lottospielen im Internet zuzulassen. Lotto sei ein ungefährliches Spiel; das Suchtpotenzial sei zu vernachlässigen. Das im Glücksspielstaatsvertrag festgeschriebene Internet-Verbot von Glücksspielen sei in diesem Fall „unverhältnismäßig", so der Wissenschaftler. Hessen erlaubt künftig das Lottospielen mittels elektronischer Briefe. Allerdings wurde das Land deswegen vom Fachbeirat Glücksspielsucht verklagt, der auf den Glücksspiel-Staatsvertrag verweist.
Wasser auf die Mühlen der Befürworter einer restriktiven Gesetzgebung zum Glücksspiel dürfte allerdings eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gespült haben. Die Luxemburger Richter erklärten vor kurzem, dass ein staatliches Glücksspielmonopol grundsätzlich zulässig sei. Mit Blick auf Schweden hatte das Gericht in einem Grundsatzurteil befunden, dass kulturelle, sittliche oder religiöse Gründe etwa eine Beschränkung auf staatliche Anbieter rechtfertigen könnten. In dem skandinavischen Land sind Glücksspiele allein gemeinnützigen Veranstaltern vorbehalten. Mit Verweis darauf, dass unter Ausnutzung etwaiger Spielsucht der Bürger keine privaten Gewinne entstehen dürften, ist dort entsprechend die Unterstützung ausländischer Glücksspiele verboten. Monopolbefürworter wittern in dem Gerichtsurteil einen Präzedenzfall, der das deutsche Glücksspielmonopol stärken könnte und dessen Bewertung durch den EuGH noch aussteht, schreibt die Tageszeitung Die Welt und zitiert den Präsidenten der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern Erwin Horak: „Dies ist ein Rückschlag für die kommerzielle Glücksspielindustrie und eine nochmalige Bestätigung des gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodells.“
Dieses „Triumphgeheul“ könnte jedoch zu früh angestimmt worden sein. Bislang ist laut Welt allerdings zweifelhaft, ob dieser Schritt von europäischer Seite Bestand hat. Kritiker halten die deutsche Glücksspielpolitik für bedenklich, weil Lotto und Sportwetten mit Verweis auf die Suchtgefährdung monopolisiert worden sind, während die ungleich suchtgefährdenderen Spielautomaten etwa unberücksichtigt blieben. Damit seien die in der europäischen Rechtsprechung festgelegten Kriterien der Kohärenz und der Systematik verletzt worden, heißt es. Veranstalter aus verschiedenen Ländern fechten daher das Verbot von Internet-Wetten derzeit an.
Weiter auf: http://www.newsmax.de/wasser-auf-die-mu ... 96058.html
Debatte über Glücksspielstaatsvertrag geht auch nach EuGH-Entscheidung weiter
Berlin/München, 9. August 2010 - Am 1. Januar 2008 ist in der Bundesrepublik Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Er sollte das staatliche Monopol für weitere vier Jahre sichern. Bund und Länder versuchten damals, den Markt gegen private Anbieter abzuschotten. Der Staatsvertrag zum Wettmonopol läuft Ende 2011 aus und muss 2010 evaluiert werden. Branchenkenner erwarten, dass man sich letztlich auf eine staatlich regulierte, kontrollierte Öffnung des Marktes einigen könnte. Ein Monopol und Beschränkungen in der Glücksspielbranche sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Entscheidend sei die Suchtbekämpfung. Doch gerade hier versagt das Monopol.
Der Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim, Tilman Becker, hat sich jüngst im Deutschlandradio Kultur http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1224904/ dafür ausgesprochen, das Lottospielen im Internet zuzulassen. Lotto sei ein ungefährliches Spiel; das Suchtpotenzial sei zu vernachlässigen. Das im Glücksspielstaatsvertrag festgeschriebene Internet-Verbot von Glücksspielen sei in diesem Fall „unverhältnismäßig", so der Wissenschaftler. Hessen erlaubt künftig das Lottospielen mittels elektronischer Briefe. Allerdings wurde das Land deswegen vom Fachbeirat Glücksspielsucht verklagt, der auf den Glücksspiel-Staatsvertrag verweist.
Wasser auf die Mühlen der Befürworter einer restriktiven Gesetzgebung zum Glücksspiel dürfte allerdings eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gespült haben. Die Luxemburger Richter erklärten vor kurzem, dass ein staatliches Glücksspielmonopol grundsätzlich zulässig sei. Mit Blick auf Schweden hatte das Gericht in einem Grundsatzurteil befunden, dass kulturelle, sittliche oder religiöse Gründe etwa eine Beschränkung auf staatliche Anbieter rechtfertigen könnten. In dem skandinavischen Land sind Glücksspiele allein gemeinnützigen Veranstaltern vorbehalten. Mit Verweis darauf, dass unter Ausnutzung etwaiger Spielsucht der Bürger keine privaten Gewinne entstehen dürften, ist dort entsprechend die Unterstützung ausländischer Glücksspiele verboten. Monopolbefürworter wittern in dem Gerichtsurteil einen Präzedenzfall, der das deutsche Glücksspielmonopol stärken könnte und dessen Bewertung durch den EuGH noch aussteht, schreibt die Tageszeitung Die Welt und zitiert den Präsidenten der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern Erwin Horak: „Dies ist ein Rückschlag für die kommerzielle Glücksspielindustrie und eine nochmalige Bestätigung des gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodells.“
Dieses „Triumphgeheul“ könnte jedoch zu früh angestimmt worden sein. Bislang ist laut Welt allerdings zweifelhaft, ob dieser Schritt von europäischer Seite Bestand hat. Kritiker halten die deutsche Glücksspielpolitik für bedenklich, weil Lotto und Sportwetten mit Verweis auf die Suchtgefährdung monopolisiert worden sind, während die ungleich suchtgefährdenderen Spielautomaten etwa unberücksichtigt blieben. Damit seien die in der europäischen Rechtsprechung festgelegten Kriterien der Kohärenz und der Systematik verletzt worden, heißt es. Veranstalter aus verschiedenen Ländern fechten daher das Verbot von Internet-Wetten derzeit an.
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Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Lotto Hamburg will wieder im Internet Geld verdienen
Einnahmen sinken um 34 Millionen Euro - Glücksspielstaatsvertrag soll geändert werden - Lockerung der Werbeeinschränkungen
von Martin Kopp
Die Hamburger Lottogesellschaft fordert Änderungen beim Glücksspielstaatsvertrag. Der von allen Bundesländern geschlossene Vertrag verbietet zur Bekämpfung der Spielsucht die Werbung und Wetten über das Internet. Lotto Hamburg will, dass diese Verbote nun wieder gelockert werden. Die Lottoeinsätze sind im vergangenen Jahr um 34 Millionen Euro zurückgegangen.
"Lotto Hamburg tritt für eine Fortführung und Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrags ein", heißt es in einer Mitteilung des Geschäftsführers Siegfried Spies. Er plädiert für eine Wiederzulassung kontrollierter Angebote im Internet und eine Lockerung der Werbeeinschränkungen. Deren Gradmesser sollte allein die Suchtgefährdung der Spielangebote sein. Sportwetten hätten ein hohes Suchtpotenzial. "Deshalb sprechen wir uns auch gegen eine etwaige Öffnung des Sportwettenangebots aus, die mit dem Auftrag der Spielsuchtprävention unvereinbar und für den gesamten Regelungsansatz des Glücksspielstaatsvertrags höchst riskant ist", sagte Spies anlässlich der Vorstellung des Jahresergebnisses. Zudem betonte der Lotto-Chef, dass sich der Glücksspielstaatsvertrag im Grundsatz aber bewährt habe. Damit geht Lotto Hamburg einen anderen Weg als Schleswig-Holstein, das sich vehement gegen eine Verlängerung des Staatsvertrags einsetzt. CDU und FDP in Kiel haben die ersatzlose Kündigung bereits im Koalitionsvertrag festgelegt.
Der Glücksspielstaatsvertrag läuft 2011 aus und ist politisch höchst umstritten. Er regelt das staatliche Glücksspielmonopol und hat anderen Anbietern, etwa von Sportwetten, die Geschäftsgrundlage im Wesentlichen entzogen. Diese sind daraufhin wie der Hamburger Wettanbieter Tipp24 ins Ausland abgewandert. Den Bundesländern gehen damit Millionen Euro an Abgaben aus Glücksspielerlösen verloren.
Weiter auf: http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/ ... ienen.html
Einnahmen sinken um 34 Millionen Euro - Glücksspielstaatsvertrag soll geändert werden - Lockerung der Werbeeinschränkungen
von Martin Kopp
Die Hamburger Lottogesellschaft fordert Änderungen beim Glücksspielstaatsvertrag. Der von allen Bundesländern geschlossene Vertrag verbietet zur Bekämpfung der Spielsucht die Werbung und Wetten über das Internet. Lotto Hamburg will, dass diese Verbote nun wieder gelockert werden. Die Lottoeinsätze sind im vergangenen Jahr um 34 Millionen Euro zurückgegangen.
"Lotto Hamburg tritt für eine Fortführung und Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrags ein", heißt es in einer Mitteilung des Geschäftsführers Siegfried Spies. Er plädiert für eine Wiederzulassung kontrollierter Angebote im Internet und eine Lockerung der Werbeeinschränkungen. Deren Gradmesser sollte allein die Suchtgefährdung der Spielangebote sein. Sportwetten hätten ein hohes Suchtpotenzial. "Deshalb sprechen wir uns auch gegen eine etwaige Öffnung des Sportwettenangebots aus, die mit dem Auftrag der Spielsuchtprävention unvereinbar und für den gesamten Regelungsansatz des Glücksspielstaatsvertrags höchst riskant ist", sagte Spies anlässlich der Vorstellung des Jahresergebnisses. Zudem betonte der Lotto-Chef, dass sich der Glücksspielstaatsvertrag im Grundsatz aber bewährt habe. Damit geht Lotto Hamburg einen anderen Weg als Schleswig-Holstein, das sich vehement gegen eine Verlängerung des Staatsvertrags einsetzt. CDU und FDP in Kiel haben die ersatzlose Kündigung bereits im Koalitionsvertrag festgelegt.
Der Glücksspielstaatsvertrag läuft 2011 aus und ist politisch höchst umstritten. Er regelt das staatliche Glücksspielmonopol und hat anderen Anbietern, etwa von Sportwetten, die Geschäftsgrundlage im Wesentlichen entzogen. Diese sind daraufhin wie der Hamburger Wettanbieter Tipp24 ins Ausland abgewandert. Den Bundesländern gehen damit Millionen Euro an Abgaben aus Glücksspielerlösen verloren.
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Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Geringe Gewinne, weniger Steuern, kein Schutz vor Spielsucht: Vom Scheitern des Glücksspielstaatsvertrages
Expertenrunde bei der Friedrich-Naumann-Stiftung diskutierte die Zukunft der deutschen Glücksspiellandschaft
Bremen, August 2010 - Lotteriegesellschaften schütten wegen wegbrechender Einnahmen weniger Mittel an gemeinnützige Organisationen aus, Unternehmer werden ruiniert, der Staat nimmt weniger Steuern ein – und die Spielsüchtigen zocken weiter, in Spielhallen und Hinterzimmern.
Ebenso verheerend wie die wirtschaftlichen Folgen des 2008 geschlossenen Glücksspielstaatsvertrages bewertete eine Expertenrunde aus Unternehmern, Juristen und Managern in Bremen die juristische Konstruktion, mit der die Lotto-Toto-Gesellschaften zu Quasi-Monopolisten auf dem Wettspiel-Markt gemacht worden waren. Dass selbst die Monopolisten seit Inkrafttreten des Staatsvertrages sinkende Einnahmen verzeichnen, liegt an dem Verbot von Glücksspielen im Internet, dem auch virtuelle Lotto-Toto-Scheine zum Opfer gefallen sind. Vor allem jüngere Menschen haben offenbar gern via Website ihre Kreuze gemacht. Dass den gemeinnützigen Monopol-Wettanbietern Umsätze und Gewinne verloren gehen, bestritt auch der Geschäftsführer der Bremer Toto und Lotto GmbH, Michael Barth, nicht. Allerdings: Auch der regelwütigste Bundesrat kann das staatliche Wettmonopol nicht absolut gestalten. Aufgrund eines bis heute geltenden Reichsgesetzes aus Weimarer Zeiten dürfen – als private Unternehmen aufgestellte – Pferdewetten-Buchmacher weiterhin geschäftlich tätig sein, während andere private Wettspiel-Unternehmen dem Bestreben der Bundesländer zum Opfer fielen, Wetteinnahmen allein staatlichen Monopolisten zu genehmigen. Dass der Staatssäckel, aus dem bekanntlich Ausgaben und Investitionen für die Allgemeinheit finanziert werden, nicht voller wird, liegt schlicht daran, dass nur funktionierende, nicht aber verbotene Unternehmen Steuern zahlen.
Weiter auf: http://isa-guide.de/gaming/articles/305 ... rages.html
Expertenrunde bei der Friedrich-Naumann-Stiftung diskutierte die Zukunft der deutschen Glücksspiellandschaft
Bremen, August 2010 - Lotteriegesellschaften schütten wegen wegbrechender Einnahmen weniger Mittel an gemeinnützige Organisationen aus, Unternehmer werden ruiniert, der Staat nimmt weniger Steuern ein – und die Spielsüchtigen zocken weiter, in Spielhallen und Hinterzimmern.
Ebenso verheerend wie die wirtschaftlichen Folgen des 2008 geschlossenen Glücksspielstaatsvertrages bewertete eine Expertenrunde aus Unternehmern, Juristen und Managern in Bremen die juristische Konstruktion, mit der die Lotto-Toto-Gesellschaften zu Quasi-Monopolisten auf dem Wettspiel-Markt gemacht worden waren. Dass selbst die Monopolisten seit Inkrafttreten des Staatsvertrages sinkende Einnahmen verzeichnen, liegt an dem Verbot von Glücksspielen im Internet, dem auch virtuelle Lotto-Toto-Scheine zum Opfer gefallen sind. Vor allem jüngere Menschen haben offenbar gern via Website ihre Kreuze gemacht. Dass den gemeinnützigen Monopol-Wettanbietern Umsätze und Gewinne verloren gehen, bestritt auch der Geschäftsführer der Bremer Toto und Lotto GmbH, Michael Barth, nicht. Allerdings: Auch der regelwütigste Bundesrat kann das staatliche Wettmonopol nicht absolut gestalten. Aufgrund eines bis heute geltenden Reichsgesetzes aus Weimarer Zeiten dürfen – als private Unternehmen aufgestellte – Pferdewetten-Buchmacher weiterhin geschäftlich tätig sein, während andere private Wettspiel-Unternehmen dem Bestreben der Bundesländer zum Opfer fielen, Wetteinnahmen allein staatlichen Monopolisten zu genehmigen. Dass der Staatssäckel, aus dem bekanntlich Ausgaben und Investitionen für die Allgemeinheit finanziert werden, nicht voller wird, liegt schlicht daran, dass nur funktionierende, nicht aber verbotene Unternehmen Steuern zahlen.
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Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Zockerstuben droht das Aus
Von Daniel Müller am 21. August 2010 08:06
In Dortmund bangen ca. 130 bis 150 private Sportwetten-Anbieter um ihre Existenz. Grund: Am 8. September kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) zusammen, um über das staatliche Wettmonopol zu entscheiden.
Derzeit bewegen sich die Betreiber von Sportwettbüros in einer rechtlichen Grauzone. Sie berufen sich bisher auf eine EU-Dienstleistungsrichtlinie. Doch die kollidiert mit dem staatlichen Wettmonopol. Aktuell ist die Stadt zum Zuschauen verdammt. „Wir können die Betriebe ohne rechtliche Grundlage nicht dicht machen“, erklärte Bernhard Tibura, Leiter für Gewerbe beim Ordnungsamt.
Regressforderungen in Millionenhöhe
Denn sollte der EuGH das Wettmonopol kippen, müsste die Stadt mit Regressforderungen in Millionenhöhe rechnen. „Dann wären wir pleite“, meint Tibura. Allerdings nimmt er auch die Staatanwaltschaft in die Pflicht. Schließlich gehe es hier um „illegales Glückspiel“.
Doch Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel gibt den Ball direkt wieder an das Ordnungsamt zurück: „Wir können erst aktiv werden, wenn es Unterlassungsverfügungen gibt. Doch zurzeit werden die Betriebe von den Behörden geduldet.“
Weiter auf: http://www.dattelner-morgenpost.de/nach ... 330,267732
Von Daniel Müller am 21. August 2010 08:06
In Dortmund bangen ca. 130 bis 150 private Sportwetten-Anbieter um ihre Existenz. Grund: Am 8. September kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) zusammen, um über das staatliche Wettmonopol zu entscheiden.
Derzeit bewegen sich die Betreiber von Sportwettbüros in einer rechtlichen Grauzone. Sie berufen sich bisher auf eine EU-Dienstleistungsrichtlinie. Doch die kollidiert mit dem staatlichen Wettmonopol. Aktuell ist die Stadt zum Zuschauen verdammt. „Wir können die Betriebe ohne rechtliche Grundlage nicht dicht machen“, erklärte Bernhard Tibura, Leiter für Gewerbe beim Ordnungsamt.
Regressforderungen in Millionenhöhe
Denn sollte der EuGH das Wettmonopol kippen, müsste die Stadt mit Regressforderungen in Millionenhöhe rechnen. „Dann wären wir pleite“, meint Tibura. Allerdings nimmt er auch die Staatanwaltschaft in die Pflicht. Schließlich gehe es hier um „illegales Glückspiel“.
Doch Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel gibt den Ball direkt wieder an das Ordnungsamt zurück: „Wir können erst aktiv werden, wenn es Unterlassungsverfügungen gibt. Doch zurzeit werden die Betriebe von den Behörden geduldet.“
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EuGH kann Glücksspiel-Dilemma nicht lösen
e-center: EuGH kann Glücksspiel-Dilemma nicht lösen
Vorschlag für europäische Glücksspielrichtlinie kommt
Univ. Prof. Dr. Zankl
Wien (pts/07.09.2010/06:00) - Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg werden morgen - nach Entscheidungen zu Portugal, Holland und Schweden - weitere Urteile in deutschen und österreichischen Glücksspielfällen verkündet. In den deutschen Fällen geht es unter anderem um Verbote für Online-Glücksspiel. "Der EuGH wird auch in diesen und weiteren anhängigen Fällen das grundlegende Problem nicht lösen, sondern nur Detailfragen klären können.", ist Wolfgang Zankl, Universitätsprofessor für Zivilrecht in Wien und Leiter des "europäischen zentrums für e-commerce und internetrecht" (e-center) überzeugt. "In Europa fehlen schlicht und einfach zeitgemäße Rahmenbedingungen für Online-Glücksspiel. Es ist für die Rechtssicherheit im Internet dringend notwendig, hier seitens der Politik sinnvoll zu regulieren, anstatt andauernd neue Verfahren vor dem EuGH zu führen.", so Zankl weiter.
Damit die Debatte mit den notwendigen rechtlichen Grundlagen geführt werden kann, wird das e-center, der größte europäische Think Tank für IT-Recht, nach der Verkündung der anstehenden Urteile eine wissenschaftliche Studie zu diesem Thema vorlegen. "Wir werden außerdem einen Vorschlag für eine europäische Richtlinie präsentieren, die auf den Ergebnissen der Studie basiert und im Kern drei Neuerungen vorsieht. Zur Errichtung eines sinnvoll regulierten europäischen Binnenmarkts für Online-Glücksspiel braucht es erstens starke, unabhängige Aufsichtsbehörden; zweitens müssen verbraucherschutzrechtliche Regelungen und die verschiedenen Zulassungsvoraussetzungen für Anbieter angeglichen werden, damit Kriminalität wirksamer bekämpft werden kann; drittens brauchen wir eine neue und starke Europäische Glücksspielagentur und vermehrte Kooperation der nationalen Aufsichtsbehörden, die natürlich bestehen bleiben werden." erklärt Zankl.
Die rechtswissenschaftlich fundierten Ergebnisse der e-center-Studie und der daran anknüpfende Richtlinienvorschlag werden zu einer Versachlichung der Debatte um Online-Glücksspiel beitragen, ist Zankl überzeugt. Zwar werde man gegen die Masse von dubiosen Anbietern aus dem asiatischen Raum generell nur wenig ausrichten können. "Mit intelligenter Regulierung in Europa können aber unzählige weitere Verfahren vor dem EuGH, die notgedrungen mehr Fragen offen lassen als beantworten, in Zukunft vermieden werden. Das würde erheblich zur notwendigen Rechtsicherheit für europäische Anbieter, Behörden und Konsumenten von Glücksspielangeboten beitragen." so Zankl abschließend. (Ende)
Quelle: http://www.pressetext.com/news/10090700 ... ht-loesen/
Vorschlag für europäische Glücksspielrichtlinie kommt
Univ. Prof. Dr. Zankl
Wien (pts/07.09.2010/06:00) - Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg werden morgen - nach Entscheidungen zu Portugal, Holland und Schweden - weitere Urteile in deutschen und österreichischen Glücksspielfällen verkündet. In den deutschen Fällen geht es unter anderem um Verbote für Online-Glücksspiel. "Der EuGH wird auch in diesen und weiteren anhängigen Fällen das grundlegende Problem nicht lösen, sondern nur Detailfragen klären können.", ist Wolfgang Zankl, Universitätsprofessor für Zivilrecht in Wien und Leiter des "europäischen zentrums für e-commerce und internetrecht" (e-center) überzeugt. "In Europa fehlen schlicht und einfach zeitgemäße Rahmenbedingungen für Online-Glücksspiel. Es ist für die Rechtssicherheit im Internet dringend notwendig, hier seitens der Politik sinnvoll zu regulieren, anstatt andauernd neue Verfahren vor dem EuGH zu führen.", so Zankl weiter.
Damit die Debatte mit den notwendigen rechtlichen Grundlagen geführt werden kann, wird das e-center, der größte europäische Think Tank für IT-Recht, nach der Verkündung der anstehenden Urteile eine wissenschaftliche Studie zu diesem Thema vorlegen. "Wir werden außerdem einen Vorschlag für eine europäische Richtlinie präsentieren, die auf den Ergebnissen der Studie basiert und im Kern drei Neuerungen vorsieht. Zur Errichtung eines sinnvoll regulierten europäischen Binnenmarkts für Online-Glücksspiel braucht es erstens starke, unabhängige Aufsichtsbehörden; zweitens müssen verbraucherschutzrechtliche Regelungen und die verschiedenen Zulassungsvoraussetzungen für Anbieter angeglichen werden, damit Kriminalität wirksamer bekämpft werden kann; drittens brauchen wir eine neue und starke Europäische Glücksspielagentur und vermehrte Kooperation der nationalen Aufsichtsbehörden, die natürlich bestehen bleiben werden." erklärt Zankl.
Die rechtswissenschaftlich fundierten Ergebnisse der e-center-Studie und der daran anknüpfende Richtlinienvorschlag werden zu einer Versachlichung der Debatte um Online-Glücksspiel beitragen, ist Zankl überzeugt. Zwar werde man gegen die Masse von dubiosen Anbietern aus dem asiatischen Raum generell nur wenig ausrichten können. "Mit intelligenter Regulierung in Europa können aber unzählige weitere Verfahren vor dem EuGH, die notgedrungen mehr Fragen offen lassen als beantworten, in Zukunft vermieden werden. Das würde erheblich zur notwendigen Rechtsicherheit für europäische Anbieter, Behörden und Konsumenten von Glücksspielangeboten beitragen." so Zankl abschließend. (Ende)
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EU-Gericht kippt Glücksspiel-Monopol
EU-Gericht kippt Glücksspiel-Monopol
Luxemburg (dpa) - Das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.
Die deutsche Regelung begrenze die Glücksspiele, auch Sportwetten, nicht «in kohärenter und systematischer Weise». Sie verstoße damit gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU.
Quelle: http://www.stern.de/
Luxemburg (dpa) - Das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.
Die deutsche Regelung begrenze die Glücksspiele, auch Sportwetten, nicht «in kohärenter und systematischer Weise». Sie verstoße damit gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU.
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Europäischer Gerichtshof kippt Glücksspiel-Monopol
Das Urteil gibt es hier: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/f ... f=C-409/06
Die Nachricht im Spiegel:
Europäischer Gerichtshof kippt Glücksspiel-Monopol
Überraschende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Das deutsche Glücksspielmonopol verstößt gegen europäisches Recht. Die Regelung begrenze Spielsucht nicht wirksam, weil der Staat zu viel für seine Wettangebote wirbt.
Luxemburg - Das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Die deutsche Regelung verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU, hie es zur Begründung.
Mehrere kleine Anbieter hatten gegen das Glücksspielmonopol geklagt. Deutschland ist eines der wenigen europäischen Länder, in denen es neben einem Lotto-Monopol auch ein Monopol auf Sportwetten gibt. Einzig beim staatlichen Unternehmen Oddset darf man legal auf Bundesliga, Weltmeisterschaft oder Formel 1 setzen.
Die höchsten EU-Richter stellten nun fest, grundsätzlich dürfe ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit beispielsweise die Spielsucht bekämpft werden solle.
Deutsche Gerichte, bei denen derzeit verschiedene Klagen privater Anbieter gegen das Monopol anhängig sind, hätten aber "Grund zu der Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt". So betrieben die Inhaber der deutschen Monopole Werbekampagnen, um mehr Gewinn zu machen. Zudem würden reichlich private Geldspielautomaten genehmigt.
Im Klartext: Weil die deutschen Anbieter für ihre Dienste werben, dämmen sie die Spielsucht nicht wirksam ein. Damit verliert das Monopol seine Rechtfertigung.
Weiter auf: http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 16,00.html
Die Nachricht im Spiegel:
Europäischer Gerichtshof kippt Glücksspiel-Monopol
Überraschende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Das deutsche Glücksspielmonopol verstößt gegen europäisches Recht. Die Regelung begrenze Spielsucht nicht wirksam, weil der Staat zu viel für seine Wettangebote wirbt.
Luxemburg - Das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Die deutsche Regelung verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU, hie es zur Begründung.
Mehrere kleine Anbieter hatten gegen das Glücksspielmonopol geklagt. Deutschland ist eines der wenigen europäischen Länder, in denen es neben einem Lotto-Monopol auch ein Monopol auf Sportwetten gibt. Einzig beim staatlichen Unternehmen Oddset darf man legal auf Bundesliga, Weltmeisterschaft oder Formel 1 setzen.
Die höchsten EU-Richter stellten nun fest, grundsätzlich dürfe ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit beispielsweise die Spielsucht bekämpft werden solle.
Deutsche Gerichte, bei denen derzeit verschiedene Klagen privater Anbieter gegen das Monopol anhängig sind, hätten aber "Grund zu der Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt". So betrieben die Inhaber der deutschen Monopole Werbekampagnen, um mehr Gewinn zu machen. Zudem würden reichlich private Geldspielautomaten genehmigt.
Im Klartext: Weil die deutschen Anbieter für ihre Dienste werben, dämmen sie die Spielsucht nicht wirksam ein. Damit verliert das Monopol seine Rechtfertigung.
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Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Verband begrüßt Urteil
Brüssel. Die European Gaming and Betting Association (EGBA) hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Glücksspiel-Monopol als Wendepunkt in der Rechtsprechung bezeichnet. Das Urteil werde entscheidenden Einfluss haben auf die in Deutschland nötige Reform des Glücksspielmarktes haben, erklärte EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné am Mittwoch in Brüssel.
„Andere EU-Staaten haben ihr System bereits geöffnet oder sind gerade dabei. Sie verabschieden sich von einem staatlichen Monopol zu einem System mit vielen Anbietern. Diese Staaten zeigen, dass die Verbraucher in einem System, das gesetzlich geregelt und offen für den Wettbewerb ist, besser geschützt werden können.“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte am Mittwoch überraschend entschieden, die Monopolregelung des Staatsvertrages von 2008 sei „nicht mehr gerechtfertigt“. Die EGBA ist der Verband der führenden europäischen Online Glücksspiel- und Sportwettenanbieter. Er tritt für das Recht privater Glücksspiel- und Sportwettenanbieter auf einen fairen Zugang zum EU-Markt ein, die in einem Mitgliedstaat lizenziert und reguliert sind.
Quelle: http://www.mittelbayerische.de/nachrich ... rteil.html
Brüssel. Die European Gaming and Betting Association (EGBA) hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Glücksspiel-Monopol als Wendepunkt in der Rechtsprechung bezeichnet. Das Urteil werde entscheidenden Einfluss haben auf die in Deutschland nötige Reform des Glücksspielmarktes haben, erklärte EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné am Mittwoch in Brüssel.
„Andere EU-Staaten haben ihr System bereits geöffnet oder sind gerade dabei. Sie verabschieden sich von einem staatlichen Monopol zu einem System mit vielen Anbietern. Diese Staaten zeigen, dass die Verbraucher in einem System, das gesetzlich geregelt und offen für den Wettbewerb ist, besser geschützt werden können.“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte am Mittwoch überraschend entschieden, die Monopolregelung des Staatsvertrages von 2008 sei „nicht mehr gerechtfertigt“. Die EGBA ist der Verband der führenden europäischen Online Glücksspiel- und Sportwettenanbieter. Er tritt für das Recht privater Glücksspiel- und Sportwettenanbieter auf einen fairen Zugang zum EU-Markt ein, die in einem Mitgliedstaat lizenziert und reguliert sind.
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