Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Glücksspielgesetz wackelt - Minister: Ländersache
Berlin (dpa) - Das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland steht wegen des fehlenden Rückhaltes in den Bundesländern möglicherweise vor einer Neuregelung.
Wie die Tageszeitung «Die Welt» berichtet, hätten sich bei der jüngsten Sportministerkonferenz nur Bremen, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Berlin für das geltende Gesetz ausgesprochen. Sind aber mindestens drei Länder dagegen, wird die Regelung, unter die auch Sportwetten fallen, nicht über 2011 hinaus verlängert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Monopol 2006 als Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit gewertet und verlangt, dass staatliche Anbieter künftig die Spielsucht effektiv bekämpfen. Seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages Anfang 2008 seien wegen der nur eingeschränkt erlaubten Werbung die Umsätze stark zurückgegangen, schreibt «Die Welt». Die Länder könnten damit weniger Geld für Sportförderprojekte zur Verfügung stellen.
Der für den Sport zuständige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) lehnte nach dem neuesten Fußball-Wettskandal ein generelles Wettverbot in Deutschland am Mittwoch ab. Dies helfe nicht, wenn man weltweit wetten könne, sagte er im Bundestags- Sportausschuss mit Blick auf Internet-Wetten. Eine Änderung des derzeit geltenden deutschen Wettsystems sei Sache der Länder. Eine Grundgesetzänderung und damit eine Einmischung des Bundes lehnte de Maizière als «Kriegserklärung an die Länder» ab.
Quelle: http://www.cellesche-zeitung.de/index.p ... endersache
Berlin (dpa) - Das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland steht wegen des fehlenden Rückhaltes in den Bundesländern möglicherweise vor einer Neuregelung.
Wie die Tageszeitung «Die Welt» berichtet, hätten sich bei der jüngsten Sportministerkonferenz nur Bremen, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Berlin für das geltende Gesetz ausgesprochen. Sind aber mindestens drei Länder dagegen, wird die Regelung, unter die auch Sportwetten fallen, nicht über 2011 hinaus verlängert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Monopol 2006 als Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit gewertet und verlangt, dass staatliche Anbieter künftig die Spielsucht effektiv bekämpfen. Seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages Anfang 2008 seien wegen der nur eingeschränkt erlaubten Werbung die Umsätze stark zurückgegangen, schreibt «Die Welt». Die Länder könnten damit weniger Geld für Sportförderprojekte zur Verfügung stellen.
Der für den Sport zuständige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) lehnte nach dem neuesten Fußball-Wettskandal ein generelles Wettverbot in Deutschland am Mittwoch ab. Dies helfe nicht, wenn man weltweit wetten könne, sagte er im Bundestags- Sportausschuss mit Blick auf Internet-Wetten. Eine Änderung des derzeit geltenden deutschen Wettsystems sei Sache der Länder. Eine Grundgesetzänderung und damit eine Einmischung des Bundes lehnte de Maizière als «Kriegserklärung an die Länder» ab.
Quelle: http://www.cellesche-zeitung.de/index.p ... endersache
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Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Lizenzen für private Anbieter - Öffnung des Wettmarktes soll 750 Millionen Euro bringen
Frankfurt/Main (sid). Die Liberalisierung des Sportwettenmarktes und die Vergabe von Lizenzen an private Anbieter würden nach Angaben eines Wirtschaftsinstituts den Bundesländern Einnahmen in Höhe von rund 750 Millionen Euro garantieren. CDU-Politiker Hans-Jörg Arp, Landtagsabgeordneter in Schleswig Holstein sagte der Sport Bild, dies sei die Schätzung des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung in München. Schleswig-Holstein hatte bereits vor zwei Wochen angekündigt, bis zum Jahresende aus dem Glücksspielstaatsvertrag aussteigen zu wollen. Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Vertrag zementiert das Monopol des Staates bei Sportwetten (Oddset) sowie Glücksspielen und schließt private Konkurrenz aus. Vor allem die rechtliche Begründung, durch das Verbot privater Anbieter die Glücksspielsucht bekämpfen zu wollen, gerät seither immer stärker unter Beschuss.
Quelle: http://www.rp-online.de/public/kompakt/ ... ingen.html
Frankfurt/Main (sid). Die Liberalisierung des Sportwettenmarktes und die Vergabe von Lizenzen an private Anbieter würden nach Angaben eines Wirtschaftsinstituts den Bundesländern Einnahmen in Höhe von rund 750 Millionen Euro garantieren. CDU-Politiker Hans-Jörg Arp, Landtagsabgeordneter in Schleswig Holstein sagte der Sport Bild, dies sei die Schätzung des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung in München. Schleswig-Holstein hatte bereits vor zwei Wochen angekündigt, bis zum Jahresende aus dem Glücksspielstaatsvertrag aussteigen zu wollen. Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Vertrag zementiert das Monopol des Staates bei Sportwetten (Oddset) sowie Glücksspielen und schließt private Konkurrenz aus. Vor allem die rechtliche Begründung, durch das Verbot privater Anbieter die Glücksspielsucht bekämpfen zu wollen, gerät seither immer stärker unter Beschuss.
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Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages wird konkret
Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages wird konkret
Schon Ende Oktober 2009 hat sich Schleswig-Holstein gegen den bestehenden Glücksspielstaatsvertrag ausgesprochen. Jetzt folgen dem Bundesland auch Bremen, das Saarland, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Berlin. Das würde heißen, dass die Verlängerung des Glücksspielstaatsvertrages ab 2011 nicht mehr gewährleistet ist – denn stimmen weniger als 13 Länder für die Fortsetzung der Gesetzesnovelle, wird diese nicht weitergeführt. Es käme zu neuen Bestimmungen.
Schon seit seinem in Kraft treten, seit dem 1.1.2008, sorgt der "Neue Deutsche Glücksspielstaatsvertrag" für Aufregung. Die Auslegung des Gesetzes obliegt den Ländern, und diese wissen nicht so recht, wie man damit denn nun umgehen sollte. Die einen nehmen es gelassen, ganz nach dem Prinzip "wo kein Kläger, da kein Richter", Länder wie Nordrhein-Westfalen legen da schon eine strengere Gangart vor, wollen gezielt Poker-, Wett- oder Glücksspiel-Anbieter deutschlandweit verbieten. Doch immer mehr Länder sehen die Rechtfertigung für ein staatliches Monopol nicht mehr gegeben.
Die kritischen Stimmen vermehren sich, ganz offen spricht sich der Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Peter Harry Carstensen, gegen den "Neuen Deutschen Glücksspielstaatsvertrag" aus: "Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, das bestehende staatliche Glücksspielmonopol zu beenden." Und zielt als neue Lösung auf ein Konzessionsmodell ab, das effektiv Jugendschutzbeschränkungen und Spielerschutz gewährleisten soll. Carstensen meint damit nicht nur Betriebe, sondern auch Online Poker, denn die bisherigen Internet-Sperren oder –Kontrollen hätte nichts gebracht. Und so meint Carstensen weiter: "Diesen unkontrollierten Angeboten aus dem Ausland sollen wieder staatlich kontrollierte Angebote im Internet auf der Grundlage von in Deutschland erteilten Erlaubnissen entgegengesetzt werden."
Neben den Spielerschutzmaßnahmen geht es hier natürlich auch um Geld, viel Geld. Denn durch den "Neuen Deutschen Glücksspielstaatsvertrag" schrumpften die Einnahmen der Länder beträchtlich. Und die, aus dem Glücksspiel, lukrierten Steuergelder werden für Sport- und Sozial-Förderung verwendet. Jetzt fehlt das Geld und die Töpfe der Fördergelder schrumpfen.
Was sagt der Bund zu den Meinungen aus den Ländern? Der will sich, wie es scheint, aus allem raus halten. So zumindest Bundesminister für Inneres, Thomas de Maizière, von der CDU – er will kein generelles Wett- und Glücksspielverbot in Deutschland. Das teilte er letzte Woche beim Bundestags-Sportausschuss mit. Das sei eine Sache der Länder und wäre eine "Kriegserklärung an die Länder".
Nachdem sich nun immer mehr Länder nicht mehr dem bestehenden Glücksspielstaatsvertrag beugen möchten, besteht konkrete Hoffnung, dass mit 2011 eine überarbeitete Novelle auf dem Tisch liegen könnte und es zu neuen Verhandlungen käme.
pokernews.com
Von: http://www.isa-guide.de/gaming/articles ... nkret.html
Schon Ende Oktober 2009 hat sich Schleswig-Holstein gegen den bestehenden Glücksspielstaatsvertrag ausgesprochen. Jetzt folgen dem Bundesland auch Bremen, das Saarland, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Berlin. Das würde heißen, dass die Verlängerung des Glücksspielstaatsvertrages ab 2011 nicht mehr gewährleistet ist – denn stimmen weniger als 13 Länder für die Fortsetzung der Gesetzesnovelle, wird diese nicht weitergeführt. Es käme zu neuen Bestimmungen.
Schon seit seinem in Kraft treten, seit dem 1.1.2008, sorgt der "Neue Deutsche Glücksspielstaatsvertrag" für Aufregung. Die Auslegung des Gesetzes obliegt den Ländern, und diese wissen nicht so recht, wie man damit denn nun umgehen sollte. Die einen nehmen es gelassen, ganz nach dem Prinzip "wo kein Kläger, da kein Richter", Länder wie Nordrhein-Westfalen legen da schon eine strengere Gangart vor, wollen gezielt Poker-, Wett- oder Glücksspiel-Anbieter deutschlandweit verbieten. Doch immer mehr Länder sehen die Rechtfertigung für ein staatliches Monopol nicht mehr gegeben.
Die kritischen Stimmen vermehren sich, ganz offen spricht sich der Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Peter Harry Carstensen, gegen den "Neuen Deutschen Glücksspielstaatsvertrag" aus: "Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, das bestehende staatliche Glücksspielmonopol zu beenden." Und zielt als neue Lösung auf ein Konzessionsmodell ab, das effektiv Jugendschutzbeschränkungen und Spielerschutz gewährleisten soll. Carstensen meint damit nicht nur Betriebe, sondern auch Online Poker, denn die bisherigen Internet-Sperren oder –Kontrollen hätte nichts gebracht. Und so meint Carstensen weiter: "Diesen unkontrollierten Angeboten aus dem Ausland sollen wieder staatlich kontrollierte Angebote im Internet auf der Grundlage von in Deutschland erteilten Erlaubnissen entgegengesetzt werden."
Neben den Spielerschutzmaßnahmen geht es hier natürlich auch um Geld, viel Geld. Denn durch den "Neuen Deutschen Glücksspielstaatsvertrag" schrumpften die Einnahmen der Länder beträchtlich. Und die, aus dem Glücksspiel, lukrierten Steuergelder werden für Sport- und Sozial-Förderung verwendet. Jetzt fehlt das Geld und die Töpfe der Fördergelder schrumpfen.
Was sagt der Bund zu den Meinungen aus den Ländern? Der will sich, wie es scheint, aus allem raus halten. So zumindest Bundesminister für Inneres, Thomas de Maizière, von der CDU – er will kein generelles Wett- und Glücksspielverbot in Deutschland. Das teilte er letzte Woche beim Bundestags-Sportausschuss mit. Das sei eine Sache der Länder und wäre eine "Kriegserklärung an die Länder".
Nachdem sich nun immer mehr Länder nicht mehr dem bestehenden Glücksspielstaatsvertrag beugen möchten, besteht konkrete Hoffnung, dass mit 2011 eine überarbeitete Novelle auf dem Tisch liegen könnte und es zu neuen Verhandlungen käme.
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Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Verfahren gegen private Wettbüros ausgesetzt
Verwaltungsgericht: Kammer wartet Entscheidung des europäischen Gerichtshofs ab
Bei dem juristischen Streit um die privaten Wettbüros ist kein Ende in Sicht. Die Klagen der Betreiber von sechs Ludwigshafener Annahmestellen werden bis auf weiteres nicht vor dem Verwaltungsgericht Neustadt behandelt. "Die Verfahren sind so lange ausgesetzt, bis sich der europäische Gerichtshof mit dem Thema befasst hat", erklärte die Pressesprecherin des Neustadter Gerichts auf "MM"-Anfrage. Von der Entscheidung erhoffe sich die Kammer richtungsweisende Erkenntnisse.
Dieses Vorgehen bezeichnete die Gerichtssprecherin als nicht ungewöhnlich. Auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz habe aus demselben Grund ein Verfahren ausgesetzt, bei dem es um das Verbot von privaten Wettbüros geht.
Weiter -> http://www.morgenweb.de/region/ludwigsh ... 75915.html
Verwaltungsgericht: Kammer wartet Entscheidung des europäischen Gerichtshofs ab
Bei dem juristischen Streit um die privaten Wettbüros ist kein Ende in Sicht. Die Klagen der Betreiber von sechs Ludwigshafener Annahmestellen werden bis auf weiteres nicht vor dem Verwaltungsgericht Neustadt behandelt. "Die Verfahren sind so lange ausgesetzt, bis sich der europäische Gerichtshof mit dem Thema befasst hat", erklärte die Pressesprecherin des Neustadter Gerichts auf "MM"-Anfrage. Von der Entscheidung erhoffe sich die Kammer richtungsweisende Erkenntnisse.
Dieses Vorgehen bezeichnete die Gerichtssprecherin als nicht ungewöhnlich. Auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz habe aus demselben Grund ein Verfahren ausgesetzt, bei dem es um das Verbot von privaten Wettbüros geht.
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Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Generalanwalt Bot bestätigt ausnahmslosen Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber nationalem Recht
Paukenschlag aus Luxemburg
Die Schlussanträge des Generalanwalts Bot im Verfahren Winner Wetten (C-409/06) beantworten die Vorlagefrage des Verwaltungsgerichts Köln mit überraschender Eindeutigkeit. Ohne Wenn und Aber bestätigt Bot den ausnahmslosen Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber nationalem Recht. Der Generalanwalt folgt damit der Europäischen Kommission, und nicht den Mitgliedstaaten, die durchweg für eine Anerkennung von Ausnahmen plädiert hatten.
Die gegenteilige Rechtsauffassung des OVG Münster und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, die dafür herleiten musste, in der Übergangszeit nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis zum 31.12.2007 die Vollziehung gemeinschaftsrechtswidrigen Rechts zu ermöglichen, wird verworfen. Namentlich die Beschlüsse des OVG Münster hatten seinerzeit unter Europarechtlern bundesweites Kopfschütteln hervorgerufen, weil sie einen grundlegenden Bruch mit dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts bedeuteten.
Obwohl sämtliche Mitgliedsstaaten in der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof eine solche Ausnahme vom Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts befürwortet haben, stellt sich Generalanwalt Bot dem mit seinen Schlussanträgen mit eingehender und sorgfältiger Argumentation entgegen (Rn. 83-121). Er bestätigt dabei alle Einwände, die in zahlreichen Verfahren in der Folgezeit namentlich dem OVG NW entgegengehalten wurden, von diesem aber stets verworfen worden sind.
Es ist wahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof sich dem anschließen wird. Denn die europarechtliche Tragweite einer den Schlussanträgen entsprechenden Entscheidung des EuGH weist weit über den Sonderfall des Glückspiels hinaus. Überzeugende rechtliche Gründe, die für eine durch die mitgliedsstaatlichen Gerichten festzustellende Ausnahme vom Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts sprechen könnten, waren von jeher nicht ersichtlich und sind vor dem EuGH ebenfalls nicht vorgebracht worden. Auch politische Erwägungen, die das Gericht veranlassen könnten, eine solche gemeinschaftsrechtliche Kehrtwende zu vollziehen und damit den Mitgliedsstaaten und ihren Gerichten insoweit mehr Raum zu lassen, sind nicht ersichtlich. Zu viel steht gemeinschaftsrechtlich auf dem Spiel, könnte eine solche Bresche doch über kurz oder lang die Rechtseinheit in der Union untergraben.
Gesamter Beitrag: http://isa-guide.de/law/articles/28350_ ... nalem.html
Paukenschlag aus Luxemburg
Die Schlussanträge des Generalanwalts Bot im Verfahren Winner Wetten (C-409/06) beantworten die Vorlagefrage des Verwaltungsgerichts Köln mit überraschender Eindeutigkeit. Ohne Wenn und Aber bestätigt Bot den ausnahmslosen Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber nationalem Recht. Der Generalanwalt folgt damit der Europäischen Kommission, und nicht den Mitgliedstaaten, die durchweg für eine Anerkennung von Ausnahmen plädiert hatten.
Die gegenteilige Rechtsauffassung des OVG Münster und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, die dafür herleiten musste, in der Übergangszeit nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis zum 31.12.2007 die Vollziehung gemeinschaftsrechtswidrigen Rechts zu ermöglichen, wird verworfen. Namentlich die Beschlüsse des OVG Münster hatten seinerzeit unter Europarechtlern bundesweites Kopfschütteln hervorgerufen, weil sie einen grundlegenden Bruch mit dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts bedeuteten.
Obwohl sämtliche Mitgliedsstaaten in der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof eine solche Ausnahme vom Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts befürwortet haben, stellt sich Generalanwalt Bot dem mit seinen Schlussanträgen mit eingehender und sorgfältiger Argumentation entgegen (Rn. 83-121). Er bestätigt dabei alle Einwände, die in zahlreichen Verfahren in der Folgezeit namentlich dem OVG NW entgegengehalten wurden, von diesem aber stets verworfen worden sind.
Es ist wahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof sich dem anschließen wird. Denn die europarechtliche Tragweite einer den Schlussanträgen entsprechenden Entscheidung des EuGH weist weit über den Sonderfall des Glückspiels hinaus. Überzeugende rechtliche Gründe, die für eine durch die mitgliedsstaatlichen Gerichten festzustellende Ausnahme vom Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts sprechen könnten, waren von jeher nicht ersichtlich und sind vor dem EuGH ebenfalls nicht vorgebracht worden. Auch politische Erwägungen, die das Gericht veranlassen könnten, eine solche gemeinschaftsrechtliche Kehrtwende zu vollziehen und damit den Mitgliedsstaaten und ihren Gerichten insoweit mehr Raum zu lassen, sind nicht ersichtlich. Zu viel steht gemeinschaftsrechtlich auf dem Spiel, könnte eine solche Bresche doch über kurz oder lang die Rechtseinheit in der Union untergraben.
Gesamter Beitrag: http://isa-guide.de/law/articles/28350_ ... nalem.html
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Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Deutsches Glücksspielmonopol: EU-Kommission setzt Vertragsverletzungsverfahren fort
Kommissar Barnier will einheitliche Regelung in Europa vorantreiben
Hamburg, 11. Februar 2010 – Der neue EU-Kommissar für Binnenmarkt, Michel Barnier, hat heute vor dem Europäischen Parlament bekräftig, die laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Glücksspielmonopole in Mitgliedsstaaten wie Deutschland fortsetzen zu wollen. Deutlich wies er darauf hin, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall "Liga Portugesa" vom 08.09.2009 nichts an der generell kritischen Beurteilung der Glücksspielmonopole durch die EU-Kommission geändert habe. Barnier kündigte zudem an, dass er unabhängig von den laufenden Verfahren eine Annäherung der Regelungen der Glücksspielmärkte in Europa vorantreiben werde. Hierzu wird seine Kommission, nach Anhörung der Mitgliedstaaten im Herbst ein politisches Strategiepapier vorlegen.
"Die Äußerungen Kommissar Barniers sind eine klare Warnung; Santa Casa ist kein Freibrief für Monopole. Die erheblichen Bedenken der Kommission am Glücksspielstaatsvertrag bestehen weiter." so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes.
Die EU-Kommission hatte nur vier Wochen nach Einführung des Staatsvertrages zum 01.01.2008 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
In Deutschland ist nach Einführung des Glücksspielstaatsvertrages ein Rechts-Chaos mit über eintausend Verfahren entstanden. Gewerbliche Spielvermittler wurden zur Einstellung oder Umstellung ihres Geschäfts gezwungen oder sind ins europäische Ausland vertrieben worden. In Folge des Glücksspielstaatsvertrages, insbesondere des Internetverbotes, durch Werbeverbote und weitere Vertriebsbeschränkungen sind die Umsätze aus Lotterien, Wetten und Spielbanken nach aktuellen Informationen um jährlich mehr als 2,5 Mrd. Euro (über 22%) eingebrochen. Kumuliert werden die Länder bis 2011 somit rund 11 Milliarden Euro Umsatz und damit 5 Milliarden Euro Steuern und Zweckerträge verlieren.
Ungeachtet des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik gibt es in den Bundesländern inzwischen einen parteiübergreifenden Konsens, dass der Glücksspielstaatsvertrag dringend überarbeitet werden und in Übereinstimmung mit dem nationalen Verfassungsrecht sowie dem europäischen Gemeinschaftsrecht gebracht werden muss. Der Deutsche Lottoverband wird sich konstruktiv an diesem Prozess beteiligen.
Quelle: Deutscher Lottoverband
und http://www.isa-guide.de/gaming/articles ... _fort.html
Kommissar Barnier will einheitliche Regelung in Europa vorantreiben
Hamburg, 11. Februar 2010 – Der neue EU-Kommissar für Binnenmarkt, Michel Barnier, hat heute vor dem Europäischen Parlament bekräftig, die laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Glücksspielmonopole in Mitgliedsstaaten wie Deutschland fortsetzen zu wollen. Deutlich wies er darauf hin, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall "Liga Portugesa" vom 08.09.2009 nichts an der generell kritischen Beurteilung der Glücksspielmonopole durch die EU-Kommission geändert habe. Barnier kündigte zudem an, dass er unabhängig von den laufenden Verfahren eine Annäherung der Regelungen der Glücksspielmärkte in Europa vorantreiben werde. Hierzu wird seine Kommission, nach Anhörung der Mitgliedstaaten im Herbst ein politisches Strategiepapier vorlegen.
"Die Äußerungen Kommissar Barniers sind eine klare Warnung; Santa Casa ist kein Freibrief für Monopole. Die erheblichen Bedenken der Kommission am Glücksspielstaatsvertrag bestehen weiter." so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes.
Die EU-Kommission hatte nur vier Wochen nach Einführung des Staatsvertrages zum 01.01.2008 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
In Deutschland ist nach Einführung des Glücksspielstaatsvertrages ein Rechts-Chaos mit über eintausend Verfahren entstanden. Gewerbliche Spielvermittler wurden zur Einstellung oder Umstellung ihres Geschäfts gezwungen oder sind ins europäische Ausland vertrieben worden. In Folge des Glücksspielstaatsvertrages, insbesondere des Internetverbotes, durch Werbeverbote und weitere Vertriebsbeschränkungen sind die Umsätze aus Lotterien, Wetten und Spielbanken nach aktuellen Informationen um jährlich mehr als 2,5 Mrd. Euro (über 22%) eingebrochen. Kumuliert werden die Länder bis 2011 somit rund 11 Milliarden Euro Umsatz und damit 5 Milliarden Euro Steuern und Zweckerträge verlieren.
Ungeachtet des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik gibt es in den Bundesländern inzwischen einen parteiübergreifenden Konsens, dass der Glücksspielstaatsvertrag dringend überarbeitet werden und in Übereinstimmung mit dem nationalen Verfassungsrecht sowie dem europäischen Gemeinschaftsrecht gebracht werden muss. Der Deutsche Lottoverband wird sich konstruktiv an diesem Prozess beteiligen.
Quelle: Deutscher Lottoverband
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Österreichisches Glücksspielmonopol rechtswidrig
Österreichisches Glücksspielmonopol rechtswidrig
Das in Österreich geltende staatliche Glücksspielmonopol verstößt nach Ansicht des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof gegen EU-Recht. Der Generalanwalt hält die österreichischen Rechtsvorschriften für nicht vereinbar mit der in der EU geltenden Niederlassungsfreiheit.
Die Vorschriften schreiben für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken ausschließlich Gesellschaften in der Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft mit Sitz im Territorium dieses Mitgliedstaats vor. Zweitens steht nach Auffassung des Generalanwalts der freie Dienstleistungsverkehr in der EU der österreichischen Vorschrift entgegen, wonach sämtliche Konzessionen für Glücksspiele und Spielbanken auf der Grundlage einer Regelung erteilt werden, welche nicht diesem Mitgliedstaat angehörige Mitbewerber des Gemeinschaftsraums von der Ausschreibung ausgeschlossen hat.
Die EU-Richter sollen in dem Fall (C-64/08) nach Bedenken des Bezirksgerichtes Linz klären, ob das Glücksspielmonopol und die damit zusammenhängenden Strafvorschriften mit der in der EU geltenden Niederlassungsfreiheit und dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar sind. Ein in erster Instanz in Linz wegen unerlaubten Glücksspiels verurteilter deutscher Staatsbürger argumentiert etwa, dass vor Erlass der entsprechenden Vorschriften in Österreich keine Untersuchung über die Gefahren der Spielsucht und die Möglichkeiten der Prävention vorausgegangen seien.
Die Einschätzung des Generalanwaltes ist für EU-Richter nicht bindend, aber sie folgen ihm üblicherweise in vier von fünf Fällen. Ein Urteil wird noch heuer erwartet.
Quelle: http://www.salzburg.com/online/nachrich ... ext=&mode=
Das in Österreich geltende staatliche Glücksspielmonopol verstößt nach Ansicht des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof gegen EU-Recht. Der Generalanwalt hält die österreichischen Rechtsvorschriften für nicht vereinbar mit der in der EU geltenden Niederlassungsfreiheit.
Die Vorschriften schreiben für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken ausschließlich Gesellschaften in der Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft mit Sitz im Territorium dieses Mitgliedstaats vor. Zweitens steht nach Auffassung des Generalanwalts der freie Dienstleistungsverkehr in der EU der österreichischen Vorschrift entgegen, wonach sämtliche Konzessionen für Glücksspiele und Spielbanken auf der Grundlage einer Regelung erteilt werden, welche nicht diesem Mitgliedstaat angehörige Mitbewerber des Gemeinschaftsraums von der Ausschreibung ausgeschlossen hat.
Die EU-Richter sollen in dem Fall (C-64/08) nach Bedenken des Bezirksgerichtes Linz klären, ob das Glücksspielmonopol und die damit zusammenhängenden Strafvorschriften mit der in der EU geltenden Niederlassungsfreiheit und dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar sind. Ein in erster Instanz in Linz wegen unerlaubten Glücksspiels verurteilter deutscher Staatsbürger argumentiert etwa, dass vor Erlass der entsprechenden Vorschriften in Österreich keine Untersuchung über die Gefahren der Spielsucht und die Möglichkeiten der Prävention vorausgegangen seien.
Die Einschätzung des Generalanwaltes ist für EU-Richter nicht bindend, aber sie folgen ihm üblicherweise in vier von fünf Fällen. Ein Urteil wird noch heuer erwartet.
Quelle: http://www.salzburg.com/online/nachrich ... ext=&mode=
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EU-weite Regulierung für Internet-Glücksspiel
EU-weite Regulierung für Internet-Glücksspiel
02. März 2010, 17:05
Sind Glücksspielmonopole im Internet der beste Weg zur Kriminalitätsbekämpfung? Nein, widerspricht ein Rechtsexperte dem EuGH-Generalanwalt
Sind Glücksspielmonopole im Internet der beste Weg, um Kriminalität zu bekämpfen? Nein, widerspricht ein Rechtsexperte dem EuGH-Generalanwalt: Ein regulierter Wettbewerb im Online-Gaming wäre viel wirksamer.
Beim Glücksspiel stehen Gerichte in ganz Europa vor national unlösbaren Rechtsfragen und befassen den Europäischen Gerichtshof regelmäßig mit Vorabentscheidungsverfahren. Zwei Schlussanträge der zuständigen Generalanwälte zu Österreich und Schweden haben vergangene Woche erneut die Problematik offenbart.
Der Schlussantrag von Jan Mazák (Rechtssache C-64/08) beanstandet - wie berichtet - das österreichische Glücksspielmonopol, weil dieses Unternehmen ohne Sitz im Inland vom Konzessionserwerb ausschließt und damit diskriminiert. Diese Beschränkung der Dienst- und Niederlassungsfreiheit könne auch aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit nicht gerechtfertigt werden. Der Schlussantrag von Yves Bot (C-447, 448/08) hält hingegen Glücksspielmonopole sogar im Internet für zulässig; diese Beschränkung sei durch das Ziel der Kriminalitätsbekämpfung gerechtfertigt.
Zwei Schlussanträge, an denen sich die Problematik der uneinheitlichen europäischen Rechtslage zeigt. Dass die Judikatur damit nicht allein fertig werden kann, ist klar. Zumindest sollte sie sich in ihrem Bemühen um Rechtssicherheit aber den Gegebenheiten der modernen Informationstechnologie nicht verschließen. Genau darauf läuft aber Bots Schlussantrag hinaus, wenn er meint, dass die Ziele der Kriminalitätsbekämpfung es rechtfertigen, das Glücksspiel im Internet durch nationale Monopole zu beschränken.
Dabei wird einiges übersehen: Die Durchführung im Internet unterliegt nicht nur der Geldwäsche-Richtlinie, sondern ermöglicht insbesondere auch eine bessere Kontrolle allenfalls krimineller Aktivitäten der Anbieter. Sowohl deren Verhalten als auch jenes der Spieler kann elektronisch exakt nachvollzogen werden, womit auch der Spielerschutz effizienter erfolgen kann als im herkömmlichen Wett- oder Kasinobetrieb.
Die Beweisführung des Generalanwalts widerspricht sich auch selbst: Da Online-Gaming ein Faktum ist (über 3000 Glücksspielseiten sind in Österreich aufrufbar), werden sich Anbieter von europäischen Monopolen nicht verdrängen lassen, sondern gezwungen, ihrerseits "illegal" zu agieren. Kriminalität wird daher durch Monopole nicht bekämpft, sondern de facto gefördert. Um sich der Verfolgung zu entziehen, werden Anbieter ihre Online-Dienste tendenziell aus Regionen anbieten, in denen Kriminalitätsbekämpfung bzw. auch die Durchsetzung nationaler Sanktionen erschwert oder überhaupt unmöglich wird.
"In kontrollierte Bahnen"
Wenn man also Anbieter durch Monopole faktisch schon nicht ausschließen kann, sollte man - auch aus fiskalischen Interessen - versuchen, sie rechtlich einzubeziehen. Nur dadurch kann das Internet-Glücksspiel im Sinne der jüngsten EuGH-Entscheidung Bwin gegen Santa Casa (C-42/07), auf die sich der Schlussantrag Bots bezieht, "in kontrollierte Bahnen gelenkt" werden. Mit anderen Worten: Rechtssicherheit beim Online-Gaming ist nicht durch Monopole, sondern nur durch europäische Regulierung möglich.
Um den Weg dafür freizumachen, sind die Mitgliedstaaten im Sinne von Mazáks Schlussantrag zunächst aufgerufen, nationale Barrieren abzubauen. In einem regulierten Wettbewerb könnte das Glücksspiel nach dem Vorbild der erfolgreich liberalisierten Telekommunikation dann unter der Aufsicht unabhängiger Regulierungsbehörden und gegenseitiger wettbewerbsrechtlicher Kontrolle der Mitbewerber zeitgemäß und sicher stattfinden. (Wolfgang Zankl, DER STANDARD, Printausgabe, 3.3.2010)
Zur Person
Wolfgang Zankl ist Professor für Zivilrecht an der Universität Wien und Direktor des Europäischen Zentrums für E-Commerce und Internetrecht.
Quelle: http://derstandard.at/1267132138652/Wir ... uecksspiel
02. März 2010, 17:05
Sind Glücksspielmonopole im Internet der beste Weg zur Kriminalitätsbekämpfung? Nein, widerspricht ein Rechtsexperte dem EuGH-Generalanwalt
Sind Glücksspielmonopole im Internet der beste Weg, um Kriminalität zu bekämpfen? Nein, widerspricht ein Rechtsexperte dem EuGH-Generalanwalt: Ein regulierter Wettbewerb im Online-Gaming wäre viel wirksamer.
Beim Glücksspiel stehen Gerichte in ganz Europa vor national unlösbaren Rechtsfragen und befassen den Europäischen Gerichtshof regelmäßig mit Vorabentscheidungsverfahren. Zwei Schlussanträge der zuständigen Generalanwälte zu Österreich und Schweden haben vergangene Woche erneut die Problematik offenbart.
Der Schlussantrag von Jan Mazák (Rechtssache C-64/08) beanstandet - wie berichtet - das österreichische Glücksspielmonopol, weil dieses Unternehmen ohne Sitz im Inland vom Konzessionserwerb ausschließt und damit diskriminiert. Diese Beschränkung der Dienst- und Niederlassungsfreiheit könne auch aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit nicht gerechtfertigt werden. Der Schlussantrag von Yves Bot (C-447, 448/08) hält hingegen Glücksspielmonopole sogar im Internet für zulässig; diese Beschränkung sei durch das Ziel der Kriminalitätsbekämpfung gerechtfertigt.
Zwei Schlussanträge, an denen sich die Problematik der uneinheitlichen europäischen Rechtslage zeigt. Dass die Judikatur damit nicht allein fertig werden kann, ist klar. Zumindest sollte sie sich in ihrem Bemühen um Rechtssicherheit aber den Gegebenheiten der modernen Informationstechnologie nicht verschließen. Genau darauf läuft aber Bots Schlussantrag hinaus, wenn er meint, dass die Ziele der Kriminalitätsbekämpfung es rechtfertigen, das Glücksspiel im Internet durch nationale Monopole zu beschränken.
Dabei wird einiges übersehen: Die Durchführung im Internet unterliegt nicht nur der Geldwäsche-Richtlinie, sondern ermöglicht insbesondere auch eine bessere Kontrolle allenfalls krimineller Aktivitäten der Anbieter. Sowohl deren Verhalten als auch jenes der Spieler kann elektronisch exakt nachvollzogen werden, womit auch der Spielerschutz effizienter erfolgen kann als im herkömmlichen Wett- oder Kasinobetrieb.
Die Beweisführung des Generalanwalts widerspricht sich auch selbst: Da Online-Gaming ein Faktum ist (über 3000 Glücksspielseiten sind in Österreich aufrufbar), werden sich Anbieter von europäischen Monopolen nicht verdrängen lassen, sondern gezwungen, ihrerseits "illegal" zu agieren. Kriminalität wird daher durch Monopole nicht bekämpft, sondern de facto gefördert. Um sich der Verfolgung zu entziehen, werden Anbieter ihre Online-Dienste tendenziell aus Regionen anbieten, in denen Kriminalitätsbekämpfung bzw. auch die Durchsetzung nationaler Sanktionen erschwert oder überhaupt unmöglich wird.
"In kontrollierte Bahnen"
Wenn man also Anbieter durch Monopole faktisch schon nicht ausschließen kann, sollte man - auch aus fiskalischen Interessen - versuchen, sie rechtlich einzubeziehen. Nur dadurch kann das Internet-Glücksspiel im Sinne der jüngsten EuGH-Entscheidung Bwin gegen Santa Casa (C-42/07), auf die sich der Schlussantrag Bots bezieht, "in kontrollierte Bahnen gelenkt" werden. Mit anderen Worten: Rechtssicherheit beim Online-Gaming ist nicht durch Monopole, sondern nur durch europäische Regulierung möglich.
Um den Weg dafür freizumachen, sind die Mitgliedstaaten im Sinne von Mazáks Schlussantrag zunächst aufgerufen, nationale Barrieren abzubauen. In einem regulierten Wettbewerb könnte das Glücksspiel nach dem Vorbild der erfolgreich liberalisierten Telekommunikation dann unter der Aufsicht unabhängiger Regulierungsbehörden und gegenseitiger wettbewerbsrechtlicher Kontrolle der Mitbewerber zeitgemäß und sicher stattfinden. (Wolfgang Zankl, DER STANDARD, Printausgabe, 3.3.2010)
Zur Person
Wolfgang Zankl ist Professor für Zivilrecht an der Universität Wien und Direktor des Europäischen Zentrums für E-Commerce und Internetrecht.
Quelle: http://derstandard.at/1267132138652/Wir ... uecksspiel
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EUGH-Generalanwalt stellt Glücksspielstaatsvertrag in Frage
EUGH-Generalanwalt Mengozzi stellt Glücksspielstaatsvertrag in Frage
- Deutsche Gerichte müssen Inkohärenz der deutschen Regelungen prüfen
- Deutscher Lottoverband fordert Aufhebung des Internetverbots in Deutschland
Hamburg, 04. März 2010 - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi in sieben deutschen Vorlageverfahren zur Frage der Zulässigkeit des Sportwettmonopols veröffentlicht. Mengozzi stellt fest, dass jedenfalls in der Vergangenheit das Sportwetten-Monopol "inkohärent" war. Die damalige Sportwetten-Politik der Bundesländer scheitere am europarechtlichen "Scheinheiligkeitstest". Nicht Spielsuchtbekämpfung, sondern die Erzielung von Einnahmen habe die entscheidende Rolle gespielt. Damit folgt Mengozzi dem Bundesverfassungsgericht, das 2006 die Regelungen für verfassungswidrig erklärte.
Ob auch heute, nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2008, das Sportwetten-Monopol "inkohärent" ist, hat Mengozzi nicht beurteilt. Ob "die 'Metamorphose‘, die in dem Sektor stattgefunden haben soll" für eine Vereinbarkeit mit dem Europarecht ausreiche, sei zweifelhaft, so Mengozzi wörtlich zum Scheinheiligkeitstest, den der Glücksspielstaatsvertrag erst noch bestehen muss. Das strenge europarechtliche "Kohärenzkriterium" muss, so Mengozzi, jetzt die deutschen Gerichte prüfen.
Auch beim deutschen Internetverbot stellt der Generalanwalt klar, dass es kohärent und verhältnismäßig sein muss. Grenzüberschreitend tätige Unternehmen dürfen hierdurch nicht diskriminiert werden. Die deutschen Gerichte müssen prüfen, ob das Internetverbot widersprüchlich ist. Zweifel seien angebracht. Das deutsche Internetverbot gelte nämlich für alle Glücksspiele, auch für solche, die die Bundesländer zur vermeintlichen "Kanalisierung der" Spiellust veranstalten, z.B. für "Lotto 6 aus 49". Auch wandere wegen des Verbots die Nachfrage nach Glücksspielen auf ausländische Internetangebote ab.
Weiter auf: http://www.isa-guide.de/law/articles/28 ... frage.html
- Deutsche Gerichte müssen Inkohärenz der deutschen Regelungen prüfen
- Deutscher Lottoverband fordert Aufhebung des Internetverbots in Deutschland
Hamburg, 04. März 2010 - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi in sieben deutschen Vorlageverfahren zur Frage der Zulässigkeit des Sportwettmonopols veröffentlicht. Mengozzi stellt fest, dass jedenfalls in der Vergangenheit das Sportwetten-Monopol "inkohärent" war. Die damalige Sportwetten-Politik der Bundesländer scheitere am europarechtlichen "Scheinheiligkeitstest". Nicht Spielsuchtbekämpfung, sondern die Erzielung von Einnahmen habe die entscheidende Rolle gespielt. Damit folgt Mengozzi dem Bundesverfassungsgericht, das 2006 die Regelungen für verfassungswidrig erklärte.
Ob auch heute, nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2008, das Sportwetten-Monopol "inkohärent" ist, hat Mengozzi nicht beurteilt. Ob "die 'Metamorphose‘, die in dem Sektor stattgefunden haben soll" für eine Vereinbarkeit mit dem Europarecht ausreiche, sei zweifelhaft, so Mengozzi wörtlich zum Scheinheiligkeitstest, den der Glücksspielstaatsvertrag erst noch bestehen muss. Das strenge europarechtliche "Kohärenzkriterium" muss, so Mengozzi, jetzt die deutschen Gerichte prüfen.
Auch beim deutschen Internetverbot stellt der Generalanwalt klar, dass es kohärent und verhältnismäßig sein muss. Grenzüberschreitend tätige Unternehmen dürfen hierdurch nicht diskriminiert werden. Die deutschen Gerichte müssen prüfen, ob das Internetverbot widersprüchlich ist. Zweifel seien angebracht. Das deutsche Internetverbot gelte nämlich für alle Glücksspiele, auch für solche, die die Bundesländer zur vermeintlichen "Kanalisierung der" Spiellust veranstalten, z.B. für "Lotto 6 aus 49". Auch wandere wegen des Verbots die Nachfrage nach Glücksspielen auf ausländische Internetangebote ab.
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Glücksspiel-Verbot im Internet kostet Saartoto viel Geld
Glücksspiel-Verbot im Internet kostet Saartoto viel Geld
Die Saarland Sportoto GmbH, die dem Land und dem Sportverband gehört, machte nach Informationen unserer Zeitung im Geschäftsjahr 2009 einen Umsatz von 117,1 Millionen Euro.
Saarbrücken. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen weiteren Rückgang um 1,1 Prozent oder 1,4 Millionen Euro. Als Ursache wird das seit Anfang 2009 geltende Verbot der Vermittlung von Glücksspielen per Internet genannt. Deshalb blieben nach Unternehmensangaben Einnahmen so genannter gewerblicher Spielvermittler fast komplett aus.
2008 klingelten aus dieser Quelle noch 11,5 Millionen Euro in den Saartoto-Kassen. 2009 waren es gerade noch 400.000 Euro. Deutlich mehr Umsatz (plus acht Prozent) machten dagegen die etwa 360 Annahmestellen der Gesellschaft im Land. Auslöser dafür waren angeblich zwei Super-Jackpots von mehr als 30 Millionen Euro, die im Januar und September ausgespielt wurden.
Das Landes-Sportwettengesetz schreibt vor, dass von jedem Euro, der im Saarland bei Toto und Lotto ausgegeben wird, ein Achtel an den Sport fließt. Für Kultur und Naturschutz sowie Soziales sind weitere Quoten vorgesehen. Unter dem Strich wurden im letzten Jahr 22,6 Millionen (2008: 23,3 Millionen) Abgaben überwiesen. Rund 19,5 Millionen Euro gingen als Lotteriesteuer an den Saar-Fiskus. mju
Quelle: http://www.sol.de/titelseite/topnews/Sa ... 05,3221704
Die Saarland Sportoto GmbH, die dem Land und dem Sportverband gehört, machte nach Informationen unserer Zeitung im Geschäftsjahr 2009 einen Umsatz von 117,1 Millionen Euro.
Saarbrücken. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen weiteren Rückgang um 1,1 Prozent oder 1,4 Millionen Euro. Als Ursache wird das seit Anfang 2009 geltende Verbot der Vermittlung von Glücksspielen per Internet genannt. Deshalb blieben nach Unternehmensangaben Einnahmen so genannter gewerblicher Spielvermittler fast komplett aus.
2008 klingelten aus dieser Quelle noch 11,5 Millionen Euro in den Saartoto-Kassen. 2009 waren es gerade noch 400.000 Euro. Deutlich mehr Umsatz (plus acht Prozent) machten dagegen die etwa 360 Annahmestellen der Gesellschaft im Land. Auslöser dafür waren angeblich zwei Super-Jackpots von mehr als 30 Millionen Euro, die im Januar und September ausgespielt wurden.
Das Landes-Sportwettengesetz schreibt vor, dass von jedem Euro, der im Saarland bei Toto und Lotto ausgegeben wird, ein Achtel an den Sport fließt. Für Kultur und Naturschutz sowie Soziales sind weitere Quoten vorgesehen. Unter dem Strich wurden im letzten Jahr 22,6 Millionen (2008: 23,3 Millionen) Abgaben überwiesen. Rund 19,5 Millionen Euro gingen als Lotteriesteuer an den Saar-Fiskus. mju
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Re: Poker am Ende? Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag
Umstrittene Trikots des AC Mailand und Real Madrids
Bremen (ddp-nrd). Der Verkauf von Fußballtrikots mit der Aufschrift eines in Deutschland nicht zugelassenen Wettanbieters stellt keine unerlaubte Glücksspielwerbung dar. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Bremen. Werbung betreibe nur, wer gezielt den Absatz von Waren oder Dienstleistungen fördern wolle. Einem Warenhaus gehe es aber einzig um den Verkauf der Trikots und nicht darum, Werbung für die jeweiligen Vereinssponsoren zu machen, hieß es zur Urteilsbegründung.
In dem Rechtsstreit ging es um ein Kaufhaus in Bremen, das Trikots der Vereine AC Mailand und Real Madrid verkauft. Beide Clubs werben für den in Gibraltar konzessionierten privaten Sportwettenanbieter Bwin. Das Stadtamt Bremen hatte den Verkauf der Trikots untersagt. Aus Sicht der Behörde handelte es sich um eine nach dem Glücksspielstaatsvertrag unerlaubte Werbung. Die Richter des OVG wiesen dies nun zurück. Die Trikots dürfen somit weiter verkauft werden.
(ddp)
Quelle: http://de.news.yahoo.com/17/20100326/te ... 6e45f.html
Bremen (ddp-nrd). Der Verkauf von Fußballtrikots mit der Aufschrift eines in Deutschland nicht zugelassenen Wettanbieters stellt keine unerlaubte Glücksspielwerbung dar. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Bremen. Werbung betreibe nur, wer gezielt den Absatz von Waren oder Dienstleistungen fördern wolle. Einem Warenhaus gehe es aber einzig um den Verkauf der Trikots und nicht darum, Werbung für die jeweiligen Vereinssponsoren zu machen, hieß es zur Urteilsbegründung.
In dem Rechtsstreit ging es um ein Kaufhaus in Bremen, das Trikots der Vereine AC Mailand und Real Madrid verkauft. Beide Clubs werben für den in Gibraltar konzessionierten privaten Sportwettenanbieter Bwin. Das Stadtamt Bremen hatte den Verkauf der Trikots untersagt. Aus Sicht der Behörde handelte es sich um eine nach dem Glücksspielstaatsvertrag unerlaubte Werbung. Die Richter des OVG wiesen dies nun zurück. Die Trikots dürfen somit weiter verkauft werden.
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Frankreich kippt das Sportwetten-Monopol
Frankreich kippt das Sportwetten-Monopol
Wenige Wochen vor der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika hat Frankreich das staatliche Monopol auf Sportwetten im Internet gekippt. Die französische Nationalversammlung billigte am Dienstag abschließend ein entsprechendes Gesetz. Es gibt privaten Anbietern unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zum lukrativen Milliarden-Markt. Auch Pokerspiele dürfen künftig von kommerziellen Anbietern online angeboten werden.
Die linke Opposition hatte das Gesetz scharf kritisiert. Sie fürchtet mehr Spielsüchtige und warf Präsident Nicolas Sarkozy vor, unter dem Druck der Lobbys zu handeln. Sie will nun den Verfassungsrat einschalten.
Die Lizenzen für private Wettbüro- und Pokerspiel-Betreiber sollen für jeweils fünf Jahre vergeben werden. Wer keine Erlaubnis hat und trotzdem Angebote macht, muss bis zu sieben Jahre Haft und 200.000 Euro Geldstrafe fürchten. Eine Regulierungsbehörde soll über den neuen liberalisierten Markt wachen. Bisher beherrschten in Frankreich die staatliche Lotto-Gesellschaft Francaise des Jeux und der Pferdewetten-Anbieter Pari Mutuel Urbain (PMU) den Glücksspielmarkt.
(APA/dpa)
Quelle: http://www.wirtschaftsblatt.at/home/int ... pos=r.1.NT
Wenige Wochen vor der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika hat Frankreich das staatliche Monopol auf Sportwetten im Internet gekippt. Die französische Nationalversammlung billigte am Dienstag abschließend ein entsprechendes Gesetz. Es gibt privaten Anbietern unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zum lukrativen Milliarden-Markt. Auch Pokerspiele dürfen künftig von kommerziellen Anbietern online angeboten werden.
Die linke Opposition hatte das Gesetz scharf kritisiert. Sie fürchtet mehr Spielsüchtige und warf Präsident Nicolas Sarkozy vor, unter dem Druck der Lobbys zu handeln. Sie will nun den Verfassungsrat einschalten.
Die Lizenzen für private Wettbüro- und Pokerspiel-Betreiber sollen für jeweils fünf Jahre vergeben werden. Wer keine Erlaubnis hat und trotzdem Angebote macht, muss bis zu sieben Jahre Haft und 200.000 Euro Geldstrafe fürchten. Eine Regulierungsbehörde soll über den neuen liberalisierten Markt wachen. Bisher beherrschten in Frankreich die staatliche Lotto-Gesellschaft Francaise des Jeux und der Pferdewetten-Anbieter Pari Mutuel Urbain (PMU) den Glücksspielmarkt.
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Online-Poker in Frankreich bald legal
Online-Poker in Frankreich bald legal
Schon vor einem Jahr war die Gesetzesvorlage fertig und sie hätte auch bereits mit 1. Januar in Kraft treten sollen. Jetzt ist es aber soweit und die Franzosen legalisieren Online-Poker. Noch vor der Fußball-Weltmeisterschaft im Juni soll das Lizenzmodell umgesetzt sein.
Bisher zählte Frankreich immer zu den restriktiveren Ländern in Europa. Auch Live-Poker war keine selbstverständliche Sache in Frankreich. Langsam haben aber auch die Franzosen erkannt, dass sich Poker zu einem Business und einer Massenbewegung entwickelt hat.
Das Gesetz ermöglicht es Poker-Anbietern, Lizenzen zu erwerben. Damit ist es auch mit dem Monopol von „La Francaise des Jeux“ und „PMU“ vorbei. Im Gesetz sind natürlich auch Auflagen zum Schutz vor Geldwäsche und der Spielsuchtprävention enthalten, aber für die meisten Anbieter sind diese leicht zu erfüllen. Ein wenig schmerzhafter ist da schon die Taxierung, denn bei Poker müssen 2 Prozent der Umsätze an den Staat abgeführt werden. Das ist aber vergleichsweise wenig gegen die 7,5 Prozent bei Sportwetten.
Damit jene Anbieter, die sich um eine Lizenz bewerben auch wissen, warum sie plötzlich zahlen sollen, hat die französische Regierung vor, all jene nicht-lizenzierten und damit weiterhin illegalen Anbieter in Frankreich unzugänglich zu machen. Ob das mit dem Webseiten-Blockieren tatsächlich so funktioniert, bleibt abzuwarten.
Die großen Online-Anbieter wie PokerStars, Full Tilt oder Everest Poker werden sich auf jeden Fall um einen legalen Status bemühen, zumal PokerStars ja erst vor kurzem die French Poker Tour annonciert hat.
Quelle: posting.php?mode=reply&f=1&t=743
Schon vor einem Jahr war die Gesetzesvorlage fertig und sie hätte auch bereits mit 1. Januar in Kraft treten sollen. Jetzt ist es aber soweit und die Franzosen legalisieren Online-Poker. Noch vor der Fußball-Weltmeisterschaft im Juni soll das Lizenzmodell umgesetzt sein.
Bisher zählte Frankreich immer zu den restriktiveren Ländern in Europa. Auch Live-Poker war keine selbstverständliche Sache in Frankreich. Langsam haben aber auch die Franzosen erkannt, dass sich Poker zu einem Business und einer Massenbewegung entwickelt hat.
Das Gesetz ermöglicht es Poker-Anbietern, Lizenzen zu erwerben. Damit ist es auch mit dem Monopol von „La Francaise des Jeux“ und „PMU“ vorbei. Im Gesetz sind natürlich auch Auflagen zum Schutz vor Geldwäsche und der Spielsuchtprävention enthalten, aber für die meisten Anbieter sind diese leicht zu erfüllen. Ein wenig schmerzhafter ist da schon die Taxierung, denn bei Poker müssen 2 Prozent der Umsätze an den Staat abgeführt werden. Das ist aber vergleichsweise wenig gegen die 7,5 Prozent bei Sportwetten.
Damit jene Anbieter, die sich um eine Lizenz bewerben auch wissen, warum sie plötzlich zahlen sollen, hat die französische Regierung vor, all jene nicht-lizenzierten und damit weiterhin illegalen Anbieter in Frankreich unzugänglich zu machen. Ob das mit dem Webseiten-Blockieren tatsächlich so funktioniert, bleibt abzuwarten.
Die großen Online-Anbieter wie PokerStars, Full Tilt oder Everest Poker werden sich auf jeden Fall um einen legalen Status bemühen, zumal PokerStars ja erst vor kurzem die French Poker Tour annonciert hat.
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Niedersachsen-FDP will Glücksspielvertrag kippen
Niedersachsen-FDP will Glücksspielvertrag kippen
16. April 2010, 04:00 Uhr
Hannover - Die FDP-Landtagsfraktion in Niedersachsen will das staatliche Glücksspiel-Monopol wieder kippen. Der Staatsvertrag habe das Land rund 70 Millionen Euro Einnahmen jährlich gekostet und für die Bekämpfung der Spielsucht nichts gebracht, kritisierte Fraktionschef Christian Dürr. Er fordert, wieder private Sportwett-Anbieter zuzulassen und auch Lotto-Werbung stärker zu erlauben. Nach den Einschränkungen sei ein Milliarden-Schwarzmarkt für Internet-Sportwetten entstanden. "Der Staatsvertrag hat vollkommen versagt", sagte Dürr. Die Auswirkungen der zunächst bis 2011 geltenden Regelung sollen bis Ende des Jahres überprüft werden. Der Vertrag sieht ein Verbot von Internet-Glücksspielen in Deutschland vor. Zudem müssen die staatlichen Lottogesellschaften ihre Werbe-Aktivitäten deutlich einschränken. lni
Quelle: http://www.welt.de/die-welt/vermischtes ... ippen.html
16. April 2010, 04:00 Uhr
Hannover - Die FDP-Landtagsfraktion in Niedersachsen will das staatliche Glücksspiel-Monopol wieder kippen. Der Staatsvertrag habe das Land rund 70 Millionen Euro Einnahmen jährlich gekostet und für die Bekämpfung der Spielsucht nichts gebracht, kritisierte Fraktionschef Christian Dürr. Er fordert, wieder private Sportwett-Anbieter zuzulassen und auch Lotto-Werbung stärker zu erlauben. Nach den Einschränkungen sei ein Milliarden-Schwarzmarkt für Internet-Sportwetten entstanden. "Der Staatsvertrag hat vollkommen versagt", sagte Dürr. Die Auswirkungen der zunächst bis 2011 geltenden Regelung sollen bis Ende des Jahres überprüft werden. Der Vertrag sieht ein Verbot von Internet-Glücksspielen in Deutschland vor. Zudem müssen die staatlichen Lottogesellschaften ihre Werbe-Aktivitäten deutlich einschränken. lni
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Wettmonopol treibt Zocker ins Ausland
Wettmonopol treibt Zocker ins Ausland
Mehr als sieben Milliarden Euro Wetteinsatz fließen jährlich am Staat vorbei - wegen zu strenger Regulierung, wie eine Studie feststellt. Ausländische Gambling-Portale profitieren indes von Deutschlands restriktiver Haltung zu Glücksspielen.
MÜNCHEN. Es gibt eine Überweisung, die der Kassenwart des AC Mailand wohl nie vergessen wird: 100 000 Euro Zwangsgeld plus 239,96 Euro Bearbeitungsgebühr musste der Club vergangenes Jahr aufs Konto der Landeshauptstadt München einzahlen. Es war die Strafe dafür, dass der Fußballverein beim Auswärtsspiel gegen den FC Bayern am 11. April 2007 mit Trikots aufgelaufen war, die Werbung für den privaten Sportwetten-Anbieter Bwin zeigten.
Der kuriose Vorfall beweist: Wenn es um das staatlich verordnete Wettmonopol geht, verstehen die deutschen Behörden keinen Spaß. "Der AC Mailand muss seine gerechte Strafe bezahlen", freute sich Münchens Stadtkämmerer Ernst Wolowicz. Ob sich die restriktive Haltung für Deutschland aber wirklich auszahlt, ist zweifelhaft. Eine neue Studie des Beratungsunternehmens Goldmedia, die dem Handelsblatt exklusiv vorliegt, zeigt: Die Zocker lassen sich nicht stoppen. "Die Spieler weichen gegenwärtig offenbar vollständig auf ausländische Gambling-Portale aus", sagt der Autor der Untersuchung, Michael Schmid.
Goldmedia hat in den vergangenen zwei Jahren "massive Umsatzeinbrüche der staatlichen Glücksspielanbieter" registriert. Stattdessen floriere der Online-Sektor, der aber "inzwischen vollständig im rechtsgrauen Raum" arbeite. Es geht um hohe Steuereinnahmen, die dem deutschen Staat verloren gehen: Vergangenes Jahr haben die Deutschen laut Studie 7,8 Mrd. Euro für Wetten eingesetzt. Nur ein Bruchteil davon entfiel auf die legalen Angebote von Oddset oder auf Pferderennbahnen. Allein den Schwarzmarkt in Hinterzimmern schätzt Goldmedia auf eine Mrd. Euro. Online-Anbieter kamen 2009 auf knapp vier Mrd. Euro, in Wettbüros wurden 2,4 Mrd. Euro umgesetzt. 94 Prozent der Wettumsätze fließen demnach in private Dienste, die es eigentlich gar nicht geben dürfte.
Seit zwei Jahren gibt es hierzulande strenge Regeln, mit denen die Länder ihre Lotto- und Sportwettenangebote vor den privaten Wettbewerbern schützen wollen. Gleichzeitig sollen die Menschen damit vor der Spielsucht bewahrt werden. Private Wettangebote sind verboten, die Werbung ist selbst für die staatlichen Anbieter eingeschränkt, Glücksspiele im Internet sind gar tabu. Viele Politiker werten den seit 1. Januar 2008 geltenden Glücksspiel-Staatsvertrag dagegen als Erfolg. "Die Erträge aus Lotterien und Wetten kommen stets der Allgemeinheit zugute und dienen nicht dem Gewinnstreben einzelner Privater", sagte zu Jahresbeginn Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon.
Weiter auf: http://www.handelsblatt.com/unternehmen ... ;2564081;2
Mehr als sieben Milliarden Euro Wetteinsatz fließen jährlich am Staat vorbei - wegen zu strenger Regulierung, wie eine Studie feststellt. Ausländische Gambling-Portale profitieren indes von Deutschlands restriktiver Haltung zu Glücksspielen.
MÜNCHEN. Es gibt eine Überweisung, die der Kassenwart des AC Mailand wohl nie vergessen wird: 100 000 Euro Zwangsgeld plus 239,96 Euro Bearbeitungsgebühr musste der Club vergangenes Jahr aufs Konto der Landeshauptstadt München einzahlen. Es war die Strafe dafür, dass der Fußballverein beim Auswärtsspiel gegen den FC Bayern am 11. April 2007 mit Trikots aufgelaufen war, die Werbung für den privaten Sportwetten-Anbieter Bwin zeigten.
Der kuriose Vorfall beweist: Wenn es um das staatlich verordnete Wettmonopol geht, verstehen die deutschen Behörden keinen Spaß. "Der AC Mailand muss seine gerechte Strafe bezahlen", freute sich Münchens Stadtkämmerer Ernst Wolowicz. Ob sich die restriktive Haltung für Deutschland aber wirklich auszahlt, ist zweifelhaft. Eine neue Studie des Beratungsunternehmens Goldmedia, die dem Handelsblatt exklusiv vorliegt, zeigt: Die Zocker lassen sich nicht stoppen. "Die Spieler weichen gegenwärtig offenbar vollständig auf ausländische Gambling-Portale aus", sagt der Autor der Untersuchung, Michael Schmid.
Goldmedia hat in den vergangenen zwei Jahren "massive Umsatzeinbrüche der staatlichen Glücksspielanbieter" registriert. Stattdessen floriere der Online-Sektor, der aber "inzwischen vollständig im rechtsgrauen Raum" arbeite. Es geht um hohe Steuereinnahmen, die dem deutschen Staat verloren gehen: Vergangenes Jahr haben die Deutschen laut Studie 7,8 Mrd. Euro für Wetten eingesetzt. Nur ein Bruchteil davon entfiel auf die legalen Angebote von Oddset oder auf Pferderennbahnen. Allein den Schwarzmarkt in Hinterzimmern schätzt Goldmedia auf eine Mrd. Euro. Online-Anbieter kamen 2009 auf knapp vier Mrd. Euro, in Wettbüros wurden 2,4 Mrd. Euro umgesetzt. 94 Prozent der Wettumsätze fließen demnach in private Dienste, die es eigentlich gar nicht geben dürfte.
Seit zwei Jahren gibt es hierzulande strenge Regeln, mit denen die Länder ihre Lotto- und Sportwettenangebote vor den privaten Wettbewerbern schützen wollen. Gleichzeitig sollen die Menschen damit vor der Spielsucht bewahrt werden. Private Wettangebote sind verboten, die Werbung ist selbst für die staatlichen Anbieter eingeschränkt, Glücksspiele im Internet sind gar tabu. Viele Politiker werten den seit 1. Januar 2008 geltenden Glücksspiel-Staatsvertrag dagegen als Erfolg. "Die Erträge aus Lotterien und Wetten kommen stets der Allgemeinheit zugute und dienen nicht dem Gewinnstreben einzelner Privater", sagte zu Jahresbeginn Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon.
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Westlotto kündigt Strafanzeige gegen Bwin-Chefs an
Westlotto-Anwalt kündigt Strafanzeige gegen Bwin-Chefs an
2.04.10 | 18:05 Uhr
Die nordrhein-westfälische Lottogesellschaft Westlotto will die Geschäftsführer des privaten Wettanbieters Bwin anzeigen. Das sagte Westlotto-Anwalt Manfred Hecker der in Essen erscheinenden «Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung» (Freitagausgabe).
Die Verantwortlichen des in Gibraltar ansässigen Anbieters machten sich nach deutschem Recht strafbar, Online-Glücksspiel sei durch den Glücksspielstaatsvertrag verboten. Hecker setzt darauf, dass die Bwin-Chefs im Falle eines Deutschlandbesuchs inhaftiert werden.
Für den staatlichen Lotterieanbieter Westspiel hatte der Jurist bereits am 14. September 2007 erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Köln geklagt. Die Richter untersagten Bwin Internetvertrieb und Bewerbung ihrer Sportwetten. Das Unternehmen missachte dieses Urteil jedoch bis heute, sagte Hecker.
Der Kölner Fachanwalt hat zwischenzeitlich mehrere Ordnungsgelder gegen Bwin erwirkt, ganz aktuell wieder 200 000 Euro. Das Unternehmen zahle jedoch nicht, und «in Gibraltar Ordnungsmittel zu vollstrecken ist schwierig», räumte Hecker ein. Insgesamt addierten sich die Ordnungsgelder mittlerweile auf rund eine halbe Million Euro.
ddp/map/fgr
Quelle: http://www.ad-hoc-news.de/westlotto-anw ... n/21236488
2.04.10 | 18:05 Uhr
Die nordrhein-westfälische Lottogesellschaft Westlotto will die Geschäftsführer des privaten Wettanbieters Bwin anzeigen. Das sagte Westlotto-Anwalt Manfred Hecker der in Essen erscheinenden «Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung» (Freitagausgabe).
Die Verantwortlichen des in Gibraltar ansässigen Anbieters machten sich nach deutschem Recht strafbar, Online-Glücksspiel sei durch den Glücksspielstaatsvertrag verboten. Hecker setzt darauf, dass die Bwin-Chefs im Falle eines Deutschlandbesuchs inhaftiert werden.
Für den staatlichen Lotterieanbieter Westspiel hatte der Jurist bereits am 14. September 2007 erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Köln geklagt. Die Richter untersagten Bwin Internetvertrieb und Bewerbung ihrer Sportwetten. Das Unternehmen missachte dieses Urteil jedoch bis heute, sagte Hecker.
Der Kölner Fachanwalt hat zwischenzeitlich mehrere Ordnungsgelder gegen Bwin erwirkt, ganz aktuell wieder 200 000 Euro. Das Unternehmen zahle jedoch nicht, und «in Gibraltar Ordnungsmittel zu vollstrecken ist schwierig», räumte Hecker ein. Insgesamt addierten sich die Ordnungsgelder mittlerweile auf rund eine halbe Million Euro.
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Lotto Bayern - Höchststrafe statt Höchstgewinn
Höchststrafe statt Höchstgewinn
- OLG München – Ordnungsmittelbeschluss gegen Lotto Bayern
- Jackpot-Werbung kommt die Staatliche Lotterieverwaltung teuer zu stehen
06.05.2010 (Köln) – Mit einer Vielzahl von Jackpot-Anzeigen und Werbetafeln mit anreizender, plakativer Hervorhebung der Höchstgewinne für "Lotto 6aus 49" hat die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern (Lotto Bayern) gegen ein Urteil des Landgerichts München I verstoßen und war deswegen zu einem Ordnungsgeld von 125.000 Euro, ersatzweise 10 Tagen Ordnungshaft, verurteilt worden. Dagegen hatte Lotto Bayern erwartungsgemäß sofortige Beschwerde erhoben.
Das Oberlandesgericht München wies jetzt mit seinem Beschluss vom 28.04.2010 (29 W 1209/10) diese Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Bei den beanstandeten Werbemaßnahmen stünden die plakative Hervorhebung der Gewinnabgabe in "eklatantem Missverhältnis" zur Erwähnung von Suchtgefahr und geringer Gewinnwahrscheinlichkeit. Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung, Erwin Horak, muss nun bei einem weiteren Verstoß ergänzend zum Ordnungsgeld mit bis zu sechs Monaten Ordnungshaft rechnen, im Wiederholungsfall sogar mit einer Haft von bis zu zwei Jahren.
Der Beschluss reiht sich in eine lange Serie rechtskräftig nachgewiesener Verstöße der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern ein. Die Entscheidungen der Gerichte wurden jedoch bisher weder von der Lotterieverwaltung, noch der Glücksspielaufsicht oder der Landesregierung wirklich ernst genommen. Was vermutlich auch daran liegt, dass die Ordnungsgelder letztlich dem Landeshalt erhalten bleiben; sie fließen lediglich vom Finanz- in das Justizressort. Die Frage ist, wie Gerichte mit zukünftigen Verstößen umgehen.
Quelle: GIG – Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.
veröffentlicht am: 06.05.2010 13:58
Gefunden auf isa-guide.de
- OLG München – Ordnungsmittelbeschluss gegen Lotto Bayern
- Jackpot-Werbung kommt die Staatliche Lotterieverwaltung teuer zu stehen
06.05.2010 (Köln) – Mit einer Vielzahl von Jackpot-Anzeigen und Werbetafeln mit anreizender, plakativer Hervorhebung der Höchstgewinne für "Lotto 6aus 49" hat die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern (Lotto Bayern) gegen ein Urteil des Landgerichts München I verstoßen und war deswegen zu einem Ordnungsgeld von 125.000 Euro, ersatzweise 10 Tagen Ordnungshaft, verurteilt worden. Dagegen hatte Lotto Bayern erwartungsgemäß sofortige Beschwerde erhoben.
Das Oberlandesgericht München wies jetzt mit seinem Beschluss vom 28.04.2010 (29 W 1209/10) diese Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Bei den beanstandeten Werbemaßnahmen stünden die plakative Hervorhebung der Gewinnabgabe in "eklatantem Missverhältnis" zur Erwähnung von Suchtgefahr und geringer Gewinnwahrscheinlichkeit. Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung, Erwin Horak, muss nun bei einem weiteren Verstoß ergänzend zum Ordnungsgeld mit bis zu sechs Monaten Ordnungshaft rechnen, im Wiederholungsfall sogar mit einer Haft von bis zu zwei Jahren.
Der Beschluss reiht sich in eine lange Serie rechtskräftig nachgewiesener Verstöße der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern ein. Die Entscheidungen der Gerichte wurden jedoch bisher weder von der Lotterieverwaltung, noch der Glücksspielaufsicht oder der Landesregierung wirklich ernst genommen. Was vermutlich auch daran liegt, dass die Ordnungsgelder letztlich dem Landeshalt erhalten bleiben; sie fließen lediglich vom Finanz- in das Justizressort. Die Frage ist, wie Gerichte mit zukünftigen Verstößen umgehen.
Quelle: GIG – Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.
veröffentlicht am: 06.05.2010 13:58
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EUGH verkündet Ladbrokes- und Betfair-Urteile
Europäischer Gerichtshof verkündet Ladbrokes- und Betfair-Urteile am 3. Juni 2010
on Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wird seine Urteile in den beiden niederländischen Vorlageverfahren Betfair (Rechtssache C-203/08) und Ladbrokes (Rechtssache C-258/08) am Donnerstag, den 3. Juni 2010, um 9:30 Uhr verkünden. Beide Verfahren waren von der Zweiten Kammer des Gerichtshofs am 12. November 2009 verhandelt worden. EuGH-Generalanwalt Yves Bot hatte seine Schlussanträge am 17. Dezember 2009 veröffentlicht.
Hintergrund der Vorlagesache Betfair ist ein langjähriger verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit zwischen der Wettbörse Betfair (offizieller Firmenname: The Sporting Exchange Ltd) und dem niederländischen Justizminister. Die Vorlage betrifft im Übrigen die Vergabe einer Glücksspielkonzession. Betfair hatte sich nämlich, nachdem sich das Justizministerium geweigert hatte, den Zugang der Wettbörse für niederländische Bürger für unbedenklich zu erklären, 2004 für zwei Glücksspielkonzessionen beworben. Das Ministerium stellte sich allerdings auf dem Standpunkt, dass diese Konzessionen automatisch zu verlängern seien, solange der bisherige Konzessionsinhaber dies wünsche (d.h. dass keine Ausschreibung zu erfolgen habe).
Der Rechtssache Ladbrokes liegt ein umfangreiches Gerichtsverfahren zwischen dem Buchmacher Ladbrokes und dem niederländischen Monopolanbieter De Lotto zugrunde. Dem Buchmacher Ladbrokes war 2002 untersagt worden, Sportwetten von niederländischen Bürgern anzunehmen.
Weiter: http://isa-guide.de/law/articles/29560_ ... _2010.html
on Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wird seine Urteile in den beiden niederländischen Vorlageverfahren Betfair (Rechtssache C-203/08) und Ladbrokes (Rechtssache C-258/08) am Donnerstag, den 3. Juni 2010, um 9:30 Uhr verkünden. Beide Verfahren waren von der Zweiten Kammer des Gerichtshofs am 12. November 2009 verhandelt worden. EuGH-Generalanwalt Yves Bot hatte seine Schlussanträge am 17. Dezember 2009 veröffentlicht.
Hintergrund der Vorlagesache Betfair ist ein langjähriger verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit zwischen der Wettbörse Betfair (offizieller Firmenname: The Sporting Exchange Ltd) und dem niederländischen Justizminister. Die Vorlage betrifft im Übrigen die Vergabe einer Glücksspielkonzession. Betfair hatte sich nämlich, nachdem sich das Justizministerium geweigert hatte, den Zugang der Wettbörse für niederländische Bürger für unbedenklich zu erklären, 2004 für zwei Glücksspielkonzessionen beworben. Das Ministerium stellte sich allerdings auf dem Standpunkt, dass diese Konzessionen automatisch zu verlängern seien, solange der bisherige Konzessionsinhaber dies wünsche (d.h. dass keine Ausschreibung zu erfolgen habe).
Der Rechtssache Ladbrokes liegt ein umfangreiches Gerichtsverfahren zwischen dem Buchmacher Ladbrokes und dem niederländischen Monopolanbieter De Lotto zugrunde. Dem Buchmacher Ladbrokes war 2002 untersagt worden, Sportwetten von niederländischen Bürgern anzunehmen.
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Trotz Monopol-Glückspielmarkt außer Kontrolle
Trotz Monopol-Glückspielmarkt außer Kontrolle
Die Kritik am Glücksspielmonopol wächst. Das Verbot von Onlineangeboten und Werbung geht am Markt vorbei. Denn gespielt wird trotzdem - im Ausland und ohne jegliche deutsche Kontrolle. von Lutz Knappmann
Das Anliegen klingt ehrenvoll, zumindest auf dem Papier. Es gehe darum, "das Entstehen von Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern", und darum, "den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken". So formuliert es Paragraf 1 des 2008 eingeführten Glücksspielstaatsvertrags. Mit der Realität im gut 10 Mrd. Euro schweren deutschen Glücksspielmarkt hat das wenig zu tun.
Am Donnerstag und Freitag laden die Ministerpräsidenten der Länder zu einer Anhörung nach Mainz. Es geht um die Frage, ob der Staatsvertrag über 2011 hinaus verlängert werden soll - und mit ihm die strenge Glücksspielregulierung: ein staatliches Monopol, keine Onlineangebote, keine Werbung.
Zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten fällt die Bilanz des Glücksspielstaatsvertrags allerdings vernichtend aus. Eine Studie der Medienberatung Goldmedia konstatiert einen "Kontrollverlust im deutschen Glücksspielmarkt". Die aktuellen Regelungen "stärken den Markt im rechtsgrauen Raum und fördern den Schwarzhandel".
Zentraler Angriffspunkt: das Verbot von Angeboten im Internet. "Ohne den bislang verbotenen Onlinevertrieb sind Glücksspielprodukte heute nicht mehr zeitgemäß", sagt Studienautor Michael Schmid. Der Spieltrieb der Bevölkerung lässt sich durch Verbote nicht lenken. "Die Intensivspieler wandern zu ausländischen Anbietern ab - und unterliegen dort nicht mehr der deutschen Kontrolle."
Besonders intensiv ist der digitale Spieltourismus bei Sportwetten: 86 Prozent der 1,2 Mrd. Euro Bruttoertrag fielen 2009 auf ausländischen Plattformen und in Hinterzimmern an. Bezogen auf den gesamten Glücksspielmarkt lag der Anteil unregulierter Spielangebote bei 22 Prozent und könnte bis 2015 auf 30 Prozent wachsen.
Der Zugang zu diesem Graumarkt ist schwer zu stoppen. "In anderen Ländern Europas ist die Rechtslage anders, und die Anbieter berufen sich auf die Freiheit, ihre Dienstleistungen in ganz Europa anbieten zu dürfen", sagt Rechtsanwalt Michael Schmittmann von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Zwar gilt es als wahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof in Kürze zugunsten des deutschen Glücksspielmonopols urteilen könnte. Er stützt sich dabei auf das Argument der Suchtprävention.
Die Realität der deutschen Regeln lässt an diesem Ziel aber zweifeln. Studien zufolge weisen bis zu 300.000 Deutsche ein pathologisches Spielverhalten auf. Zwei Drittel davon spielen an Geldspielautomaten, wie sie in Spielhallen und Gaststätten hängen, hat Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Uni Hohenheim, errechnet. Die Automaten aber fallen nicht unter den Staatsvertrag, sondern werden von privaten Anbietern betrieben. Mit 3,3 Mrd. Euro Bruttoerträgen machen sie sogar mehr Geschäft als Lotto 6 aus 49.
Weiter auf: http://www.ftd.de/unternehmen/handel-di ... 15850.html
Die Kritik am Glücksspielmonopol wächst. Das Verbot von Onlineangeboten und Werbung geht am Markt vorbei. Denn gespielt wird trotzdem - im Ausland und ohne jegliche deutsche Kontrolle. von Lutz Knappmann
Das Anliegen klingt ehrenvoll, zumindest auf dem Papier. Es gehe darum, "das Entstehen von Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern", und darum, "den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken". So formuliert es Paragraf 1 des 2008 eingeführten Glücksspielstaatsvertrags. Mit der Realität im gut 10 Mrd. Euro schweren deutschen Glücksspielmarkt hat das wenig zu tun.
Am Donnerstag und Freitag laden die Ministerpräsidenten der Länder zu einer Anhörung nach Mainz. Es geht um die Frage, ob der Staatsvertrag über 2011 hinaus verlängert werden soll - und mit ihm die strenge Glücksspielregulierung: ein staatliches Monopol, keine Onlineangebote, keine Werbung.
Zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten fällt die Bilanz des Glücksspielstaatsvertrags allerdings vernichtend aus. Eine Studie der Medienberatung Goldmedia konstatiert einen "Kontrollverlust im deutschen Glücksspielmarkt". Die aktuellen Regelungen "stärken den Markt im rechtsgrauen Raum und fördern den Schwarzhandel".
Zentraler Angriffspunkt: das Verbot von Angeboten im Internet. "Ohne den bislang verbotenen Onlinevertrieb sind Glücksspielprodukte heute nicht mehr zeitgemäß", sagt Studienautor Michael Schmid. Der Spieltrieb der Bevölkerung lässt sich durch Verbote nicht lenken. "Die Intensivspieler wandern zu ausländischen Anbietern ab - und unterliegen dort nicht mehr der deutschen Kontrolle."
Besonders intensiv ist der digitale Spieltourismus bei Sportwetten: 86 Prozent der 1,2 Mrd. Euro Bruttoertrag fielen 2009 auf ausländischen Plattformen und in Hinterzimmern an. Bezogen auf den gesamten Glücksspielmarkt lag der Anteil unregulierter Spielangebote bei 22 Prozent und könnte bis 2015 auf 30 Prozent wachsen.
Der Zugang zu diesem Graumarkt ist schwer zu stoppen. "In anderen Ländern Europas ist die Rechtslage anders, und die Anbieter berufen sich auf die Freiheit, ihre Dienstleistungen in ganz Europa anbieten zu dürfen", sagt Rechtsanwalt Michael Schmittmann von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Zwar gilt es als wahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof in Kürze zugunsten des deutschen Glücksspielmonopols urteilen könnte. Er stützt sich dabei auf das Argument der Suchtprävention.
Die Realität der deutschen Regeln lässt an diesem Ziel aber zweifeln. Studien zufolge weisen bis zu 300.000 Deutsche ein pathologisches Spielverhalten auf. Zwei Drittel davon spielen an Geldspielautomaten, wie sie in Spielhallen und Gaststätten hängen, hat Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Uni Hohenheim, errechnet. Die Automaten aber fallen nicht unter den Staatsvertrag, sondern werden von privaten Anbietern betrieben. Mit 3,3 Mrd. Euro Bruttoerträgen machen sie sogar mehr Geschäft als Lotto 6 aus 49.
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Forscher fordern Freigabe der Sportwetten
Forscher fordern Freigabe der Sportwetten
Von Ileana Grabitz 21. Mai 2010, 19:08 Uhr
Seit 2008 gelten in Deutschland strenge Regeln für Glücksspiel. Nun fordern Ökonomen des Instituts für Weltwirtschaft eine komplette Liberalisierung des Sportwettenmarkts. Auch Schleswig-Holstein ist für Lizenz-Vergaben von Glücksspiel. Denn nur ein legalisierter Markt könne auch kontrolliert werden.
Sportliche Großereignisse wie die kommende Fußballweltmeisterschaft sind für die Fans eine wahnsinnig schöne Zeit. Jörg Wacker aber, Direktor des Sportwettenanbieters Bwin, genießt diese vier Wochen sportlichen Ausnahmezustands in der Regel ganz besonders. Denn egal ob die deutsche Elf am Ende den Titel holt oder nicht: Sein Geschäft brummt. Bei der Fußball-Europameisterschaft vor zwei Jahren zählte der größte deutsche Wettanbieter sage und schreibe 220.000 Kunden, die insgesamt 16 Millionen Wetten abgaben. „Gewettet wird immer, aber in diesen Zeiten haben wir immer eine Sonderkonjunktur“, sagt Wacker.
Weiter auf: http://www.welt.de/wirtschaft/article77 ... etten.html
Von Ileana Grabitz 21. Mai 2010, 19:08 Uhr
Seit 2008 gelten in Deutschland strenge Regeln für Glücksspiel. Nun fordern Ökonomen des Instituts für Weltwirtschaft eine komplette Liberalisierung des Sportwettenmarkts. Auch Schleswig-Holstein ist für Lizenz-Vergaben von Glücksspiel. Denn nur ein legalisierter Markt könne auch kontrolliert werden.
Sportliche Großereignisse wie die kommende Fußballweltmeisterschaft sind für die Fans eine wahnsinnig schöne Zeit. Jörg Wacker aber, Direktor des Sportwettenanbieters Bwin, genießt diese vier Wochen sportlichen Ausnahmezustands in der Regel ganz besonders. Denn egal ob die deutsche Elf am Ende den Titel holt oder nicht: Sein Geschäft brummt. Bei der Fußball-Europameisterschaft vor zwei Jahren zählte der größte deutsche Wettanbieter sage und schreibe 220.000 Kunden, die insgesamt 16 Millionen Wetten abgaben. „Gewettet wird immer, aber in diesen Zeiten haben wir immer eine Sonderkonjunktur“, sagt Wacker.
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